FAQ wenn
Als beim Finanzamt registrierter Kleinunternehmer wird Dein Honorar ohne Umsatzsteuer ausbezahlt. Selbst wenn daher keine Umsatzsteuer anfällt, kann unter Umständen für Dich Ertragssteuer anfallen. Gemäß § 46 EStG entfällt nur bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (= freiberufliche Autoreneinkünfte) bis 410 € die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Sofern Einkünfte darüber bezogen werden, besteht Erklärungspflicht! Die Höhe der Steuern richtet sich nach persönlichen Verhältnissen. Für detaillierte Angaben und mehr Infos wende Dich an das für Dich zuständige Finanzamt.
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Der einzige Sonderfall, in dem die Daten weitergegeben werden, ist, wenn dies rechtlich erforderlich ist (z.B. bei Verstößen gegen die AGB usw.)
Du kannst jederzeit Dein Buch bei einem Verlag veröffentlichen. Du musst vorher jedoch Deinen Vertrag mit BookRix kündigen, was jederzeit möglich ist.
Um als Kleinunternehmer registriert zu sein und auch, um die entsprechende Steuernummer zu erhalten, musst Du Dich mit dem für Dich zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen, um Dich steuerlich als Kleinunternehmer erfassen zu lassen. Ruf dort an oder google einfach, welches Finanzamt für Deinen Wohnort zuständig ist. Hierzu könntest Du Dir vorab auf der Homepage den entsprechenden Antrag zur steuerlichen Erfassung als Kleinunternehmer („Fragebogen zur Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit“) zum Ausfüllen und zur Abgabe beim Finanzamt herunterladen.
In diesem Video zeigen wir Dir, wie Du Dich registrierst und was du tun kannst, wenn du nicht in deinen Account gelangst:
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