FAQ wahl

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FAQs (2)


Wie stelle ich ein Buch zum Verkauf ein?
Wie stelle ich ein Buch zum Verkauf ein?

Nachdem Du Dich auf BookRix registriert und eingeloggt hast, kannst Du mit einem Klick auf den Pfeil neben Deinem Usernamen den Bereich „Meine Bücher“ aufrufen, oder Du klickst auf den Button „Buch erstellen“ (sofern Du noch kein Buch erstellt hast). Hier findest Du alle Bücher, die Du auf BookRix eingestellt hast. Dann wählst Du für das Buch die Option „Buch bearbeiten“ aus. Hier wählst Du aus dem Menü den gewünschten Preis oder „kostenlos nur auf BookRix“ und schließt die Einstellung mit einem Klick auf „Buch verkaufen“ / „Buch veröffentlichen“ ab. Bei der Wahl eines Preises für den Verkauf siehst Du hier auch gleich die Autorenmarge pro verkauftem Exemplar.

Bitte beachte, dass wir noch einige persönliche Daten für den Autorenvertrag benötigen. Diese kannst Du unter „Mein Account“ -> „Kontaktadresse, Buchverkauf“ hinterlegen.

Informationen zur Kleinunternehmerregelung
Informationen zur Kleinunternehmerregelung

BookRix darf keine rechtlichen Auskünfte geben. Folgende Infos sind daher informativ zu werten und ohne Gewähr. Sie ersetzen nicht den fachlichen Rat eines Angehörigen rechtsberatender Berufe.

a. Was besagt die Kleinunternehmerregelung?

Wenn Du als Unternehmer lediglich einen geringen Umsatz erzielst, dann wirst Du nach dem Gesetz wie ein Nichtunternehmer behandelt. Das hat den Vorteil, dass Du keine Umsatzsteuer an Dein Finanzamt zahlen musst. Jedoch darf im Gegenzug auch keine Vorsteuer gegenüber Deinem Finanzamt geltend gemacht werden.

Damit Du steuerlich unter die Kleinunternehmerregelung fällst, müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein:

– Im vorangegangenen Jahr darfst Du mit Deiner Tätigkeit nicht mehr als 17.500 EUR Umsatz erzielt haben.

– Im laufenden Jahr darfst Du nicht mehr als 50.000 EUR erwirtschaftet haben.

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung anwendest, darfst und musst Du keine Umsatzsteuer zahlen. Allerdings hast Du hier ein Wahlrecht. Das bedeutet, Du kannst auch die Umsatzsteuer abführen und folglich die Vorsteuer gegenüber Deinem Finanzamt geltend machen. Dies ist vor allem dann lohnend, wenn die Vorsteuer höher ist als die vereinnahmte Umsatzsteuer.

Wenn Du Dich für die Umsatzsteuer entscheidest, dann bist Du verpflichtet, eine Erklärung gegenüber Deinem Finanzamt abzugeben. Diese Erklärung ist dann für fünf Jahre bindend.

Falls Deine Umsätze die oben genannten Grenzen übersteigen, fällst Du automatisch im Folgejahr aus der Kleinunternehmerregelung und musst auch in diesem Fall die Umsatzsteuer an Dein Finanzamt abführen.

b. Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung mit der Kleinunternehmerregelung?

Dein Unternehmen musst Du beim zuständigen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt anmelden. Das ist völlig unabhängig von der Art oder dem Umfang des Gewerbes. Üblicherweise gibt die zuständige Stelle eine Kontrollmeldung an das Finanzamt weiter. Dieses meldet sich beim Kleinunternehmer (also bei Dir), der dann dem Finanzamt gegenüber seine Wahl der Kleinunternehmerregelung mitteilt.

Quelle: www.kleinunternehmerregelung.org

c. Was ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust-IdNr.)?

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist eine eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne.
Sie dient innerhalb der Europäischen Union der Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs für Umsatzsteuerzwecke. Sie wird daher von jedem Unternehmer benötigt, der innerhalb des Gebiets der Europäischen Union am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnimmt.

d. Wie kann die Ust-IdNr. beantragt werden?

Wenn Du ein Unternehmen betreibst oder betreiben willst, benötigst Du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese erhältst Du beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Bei Firmenneugründungen kannst Du die USt-IdNr. bereits gleichzeitig mit der steuerlichen Anmeldung beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welchen Neugründerinnen bzw. Neugründer bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen, ist zu diesem Zweck ein entsprechendes Feld anzukreuzen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Deine Ust-IdNr. zu beantragen:

– Per Internet

– Per Post

a) Online-Beantragung

Für die Online-Beantragung stellt das BZSt über das Formular-Management-System (FMS) des Bundes ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Bei der Online-Beantragung sind folgende Daten einzugeben:

– Finanzamt, das für die Besteuerung des Unternehmens zuständig ist,

– Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird (bei Organgesellschaften die Körperschaftsteuernummer),

– Rechtsform des Unternehmens,

– bei Einzelunternehmen sind Name, Vorname und Geburtsdatum der steuerpflichtigen Unternehmensinhaberin oder des steuerpflichtigen Unternehmensinhabers anzugeben,

– bei allen anderen Rechtsformen sind der Name des Unternehmens, die Postleitzahl und der Ort (Unternehmenssitz) anzugeben.

Die Online-Beantragung findest Du hier

b) Schriftliche Beantragung

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

– Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,

– Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,

– Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.

Der Antrag ist an das BZSt, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis (Telefax: 49-(0)228-406-3801) zu richten.

Quelle:

Fragen & Antworten zur Vergabe der USt-IdNr.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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