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FAQs (3)


Urheberrecht, Nutzungsrecht & Co. – Rechtliches zum Buchverkauf
Urheberrecht, Nutzungsrecht & Co. – Rechtliches zum Buchverkauf

BookRix darf keine rechtlichen Auskünfte geben. Folgende Infos sind daher informativ zu werten und ohne Gewähr. Sie ersetzen nicht den fachlichen Rat eines Angehörigen rechtsberatender Berufe.

Wenn Du ein Buch zum Verkauf stellen möchtest, gibt es ein paar Sachen, die Du beachten musst. Zunächst musst Du sicherstellen, dass die Rechte an den Inhalten, die Du verwendest, bei Dir liegen.

Das gilt sowohl für die Texte als auch für die Bilder. Bei Bildern kannst Du Dir, sofern Du kein eigenes hast, das Du verwenden möchtest, beim Eigentümer ein Nutzungsrecht erfragen. Oder Du nutzt eines der vielen Bilder als Cover, die Dir von BookRix kostenlos zur freien Verfügung gestellt werden oder auch die Bilder, die Du auf BookRix gegen eine Lizenzgebühr von 9,99 € von der Bildagentur Getty Images erwerben kannst.

Bei den Texten, die Du verwendest, musst Du der Urheber sein, der Inhalt muss also von Dir stammen.

Das Urheberrecht bleibt natürlich komplett bei Dir – das kann Dir niemand wegnehmen, Du trittst es also auch nicht an BookRix ab. Weitere Informationen findest Du im Wikipedia-Artikel zum Thema Urheberrecht.

Auch sonst bleiben alle Rechte bei Dir – das Einzige, welches Du BookRix einräumst, ist das Recht zur Nutzung und Verbreitung des eBooks. Das heißt für Dich als Autor, dass Du sicherstellen musst, dass Du Dein eBook nicht bei einem der Shops, die von uns beliefert werden, zweimal zum Verkauf anbietest.

Auf Plattformen, die nicht von uns beliefert werden, kannst Du Dein Buch aber weiterhin anbieten. Ebenso bleiben sämtliche Print-Rechte bei Dir. Du kannst Dein Buch jederzeit drucken lassen und verkaufen.

Auch das Nutzungs- und Verbreitungsrecht räumst Du BookRix nur für die Länge der Vertragslaufzeit ein. Diese ist zwar unbefristet, kann jedoch jederzeit von Dir gekündigt werden. Es dauert jedoch bis zu vier Wochen, bis alle Shops Dein eBook aus ihrem Sortiment entfernt haben. In diesem Zeitraum wird auch Dein Buch weiterhin in den Shops angeboten. Nach Ablauf dieser Frist wird das Buch dann von uns aus dem Verkauf genommen.

Weitere Informationen findest Du in unserem Autorenvertrag.

Ein weiterer großer Bonus ist, dass Du bei BookRix unter einem Pseudonym veröffentlichen kannst. Das heißt, wenn Du es nicht möchtest, wird niemand Deinen richtigen Namen erfahren. Allerdings muss Dein Pseudonym aus Vor- und Nachnamen bestehen, hier sollten auch keine zu abstrakten Namen gewählt werden. Titel sind nur im Rahmen von Doktortiteln oder Adelstiteln erlaubt, Berufsbezeichnungen und ähnliche Bezeichnungen werden von den meisten Shops nicht akzeptiert

Des Weiteren ist nach geltendem Recht ein kennzeichnungskräftiger Titel bereits mit dem Erscheinen eines Werkes geschützt, ohne dass es einer Registrierung oder sonstigen Formalität bedarf.

Covergestaltung
Covergestaltung

Was Dir zum perfekten eBook jetzt noch fehlt, ist natürlich das Cover. Das Cover ist das erste, was der Leser von Deinem eBook sieht, also solltest Du diesen Stellenwert nicht außer Acht lassen.

Beim Feld „Cover bearbeiten“ hast Du zum Einen die Möglichkeit, ein Cover aus unserem Sortiment auszuwählen. Es ist aber selbstverständlich auch möglich, ein eigenes Bild oder ein bereits vollständig designtes Cover, das Du auf Deinem Computer gespeichert hast, im Covereditor hochzuladen.

Rechtliches zum Cover

BookRix darf keine rechtlichen Auskünfte geben. Folgende Infos sind daher informativ zu werten und ohne Gewähr. Sie ersetzen nicht den fachlichen Rat eines Angehörigen rechtsberatender Berufe.

Wenn Dein Cover Bildmaterial enthält, dessen Urheber Du nicht bist, dann empfehlen wir Folgendes:

Nutzungsrechte

Hole die Nutzungsrechte beim Urheber ein (§15 UrhG), d.h., schließe eine Lizenzvereinbarung ab. Gegebenenfalls kannst Du dem Urheber auch eine Vergütung für sein Bild zahlen. Fotografen, die Bilder kostenfrei zur Verfügung stellen, stellen ihr Werk oft unter Creative-Commons-Lizenzen (CC). CC sind standardisierte Lizenzverträge, die die Nutzungsbestimmungen des Bildes regeln. Schon über Angaben in den Metadaten des Bildes wird ersichtlich, ob das Bild z.B. kommerziell genutzt oder gar bearbeitet werden darf. In jedem Fall wird eine Namensnennung des Urhebers nötig (in der vom Urheber angegebenen Weise). Weitere Informationen findest Du unter http://de.creativecommons.org/was-ist-cc

Gestaltung Deines Covers von einer anderen Person

Der Name des Urhebers Deines Covers sollte auf jeden Fall in Deinem Buch vermerkt werden. Wenn Dein Cover von jemand anderem gestaltet wurde, so entsteht auch dann ein Urheberrecht am Cover. Dann wird Folgendes relevant:

In der Regel beauftragst Du jemanden zur Covergestaltung und erteilst ihm einen konkreten Auftrag. In diesem Vertrag solltet ihr schriftlich die Nutzungsbedingungen, Vergütung etc. regeln. Ob beauftragt oder Freundschaftsdienst, in jedem Fall sollte der Covergestalter im Buch namentlich genannt werden, außer, er verzichtet ausdrücklich darauf. Unter „Copyright Bilder“ kannst Du den Namen Deines Coverdesigners eintragen.

Beachte bitte:

Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt (§2 Abs.1 S.5 UrhG). Daher dürfen Bilder auch nur mit der Genehmigung des Urhebers verwendet werden, ansonsten drohen rechtliche Schritte gegen Dich. Webseiten, die Bilder kostenfrei zur Verfügung stellen, knüpfen an die Nutzung oft Regeln, z.B. dürfen die Bilder nur für den privaten Gebrauch verwendet werden. Für Dein kostenpflichtiges eBook muss Dir aber auch die Erlaubnis zur kommerziellen Verwendung vorliegen.

Wenn Du alle Punkte zu einem korrekten Cover beachtet und es zu Deinem Gefallen gestaltet hast, brauchst Du es nur noch hochzuladen. Klicke dafür auf unter „Eigene Bilder“ auf „Bilder hochladen“.

Die Vorschau Deines Covers erscheint auf der rechten Seite. Unter dem Bild findest Du die Bearbeitungsoptionen, die für Dein Cover zur Verfügung stehen.

Wenn Du hier die Check-Box „Bild skalieren“ anklickst, kannst Du aus diversen Optionen wählen, um das Bild an die Covergröße anzupassen. Außerdem kannst Du Dir das Cover ohne den eingegebenen Titel anzeigen lassen, falls Du ein bereits vollständig fertiges Cover inklusive Buchtitel hochgeladen hast.

Doch bitte beachte: Falls Du Dein Buch in den Verkauf stellen möchtest, muss sowohl der Titel des Buches als auch der Autorenname auf Deinem Cover zu sehen sein.

Sowohl die Schriftfarbe als auch die Schriftart kannst Du Dir in unserem Covereditor aussuchen. Achte darauf, dass alle Informationen gut lesbar sind.

Bitte klicke auch hier auf den Button „Speichern“, um Deine Eingaben zu sichern.

Informationen zur Kleinunternehmerregelung
Informationen zur Kleinunternehmerregelung

BookRix darf keine rechtlichen Auskünfte geben. Folgende Infos sind daher informativ zu werten und ohne Gewähr. Sie ersetzen nicht den fachlichen Rat eines Angehörigen rechtsberatender Berufe.

a. Was besagt die Kleinunternehmerregelung?

Wenn Du als Unternehmer lediglich einen geringen Umsatz erzielst, dann wirst Du nach dem Gesetz wie ein Nichtunternehmer behandelt. Das hat den Vorteil, dass Du keine Umsatzsteuer an Dein Finanzamt zahlen musst. Jedoch darf im Gegenzug auch keine Vorsteuer gegenüber Deinem Finanzamt geltend gemacht werden.

Damit Du steuerlich unter die Kleinunternehmerregelung fällst, müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein:

– Im vorangegangenen Jahr darfst Du mit Deiner Tätigkeit nicht mehr als 17.500 EUR Umsatz erzielt haben.

– Im laufenden Jahr darfst Du nicht mehr als 50.000 EUR erwirtschaftet haben.

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung anwendest, darfst und musst Du keine Umsatzsteuer zahlen. Allerdings hast Du hier ein Wahlrecht. Das bedeutet, Du kannst auch die Umsatzsteuer abführen und folglich die Vorsteuer gegenüber Deinem Finanzamt geltend machen. Dies ist vor allem dann lohnend, wenn die Vorsteuer höher ist als die vereinnahmte Umsatzsteuer.

Wenn Du Dich für die Umsatzsteuer entscheidest, dann bist Du verpflichtet, eine Erklärung gegenüber Deinem Finanzamt abzugeben. Diese Erklärung ist dann für fünf Jahre bindend.

Falls Deine Umsätze die oben genannten Grenzen übersteigen, fällst Du automatisch im Folgejahr aus der Kleinunternehmerregelung und musst auch in diesem Fall die Umsatzsteuer an Dein Finanzamt abführen.

b. Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung mit der Kleinunternehmerregelung?

Dein Unternehmen musst Du beim zuständigen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt anmelden. Das ist völlig unabhängig von der Art oder dem Umfang des Gewerbes. Üblicherweise gibt die zuständige Stelle eine Kontrollmeldung an das Finanzamt weiter. Dieses meldet sich beim Kleinunternehmer (also bei Dir), der dann dem Finanzamt gegenüber seine Wahl der Kleinunternehmerregelung mitteilt.

Quelle: www.kleinunternehmerregelung.org

c. Was ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust-IdNr.)?

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist eine eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne.
Sie dient innerhalb der Europäischen Union der Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs für Umsatzsteuerzwecke. Sie wird daher von jedem Unternehmer benötigt, der innerhalb des Gebiets der Europäischen Union am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnimmt.

d. Wie kann die Ust-IdNr. beantragt werden?

Wenn Du ein Unternehmen betreibst oder betreiben willst, benötigst Du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese erhältst Du beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Bei Firmenneugründungen kannst Du die USt-IdNr. bereits gleichzeitig mit der steuerlichen Anmeldung beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welchen Neugründerinnen bzw. Neugründer bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen, ist zu diesem Zweck ein entsprechendes Feld anzukreuzen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Deine Ust-IdNr. zu beantragen:

– Per Internet

– Per Post

a) Online-Beantragung

Für die Online-Beantragung stellt das BZSt über das Formular-Management-System (FMS) des Bundes ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Bei der Online-Beantragung sind folgende Daten einzugeben:

– Finanzamt, das für die Besteuerung des Unternehmens zuständig ist,

– Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird (bei Organgesellschaften die Körperschaftsteuernummer),

– Rechtsform des Unternehmens,

– bei Einzelunternehmen sind Name, Vorname und Geburtsdatum der steuerpflichtigen Unternehmensinhaberin oder des steuerpflichtigen Unternehmensinhabers anzugeben,

– bei allen anderen Rechtsformen sind der Name des Unternehmens, die Postleitzahl und der Ort (Unternehmenssitz) anzugeben.

Die Online-Beantragung findest Du hier

b) Schriftliche Beantragung

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

– Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,

– Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,

– Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.

Der Antrag ist an das BZSt, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis (Telefax: 49-(0)228-406-3801) zu richten.

Quelle:

Fragen & Antworten zur Vergabe der USt-IdNr.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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