(Foto: Doemges)
EIN FRÄNZCHEN GING
IM WALD ALLEIN.
DA SAH ES
EINE RUNE.
SO IST ES UND
SO SOLL ES SEIN.
SCHEISSE AM STOCK IST
AUCH 'NE BLUME ...
Jene Zeilen brachte der Homer Gold zu Papier; nachdem er nach einem harten fünfstündigen Arbeitstag im Callcenter in Willebadessen einen Döner-Kebap im türkischen Imbiss verspeiste. Fürwahr, er konnte es sich ja finanziell leisten - er war ja berufstätig; für 7,50 Euro in der Stunde. Was den Homer Gold erwartete, wenn er gleich, in etwa einer halben Stunde, die schwere Eichentür zu seinem doch sehr gemütlichen Zweiraum-Appartement in der Willebadessener Innenstadt aufschloss? Na klar, seine bildhübsche Freundin Jewgenia, gebürtig aus der russischen Hauptstadt Moskau, welche mit feinst zubereiteten Piroggi die Ankunft ihres liebsten erwartete - bekleidet nur mit einem weißen Hemd über ihren schlanken Beinen und dem schwarzen Slip. Das volle Haar hing Jewgenia über dem Rücken, als der Homer Gold die Türe aufsperrte, von der Maloche heimkehrend, wie hie und da nicht unüblich.
Mit einem flüchtigen Kuss begrüßten sich die beiden, gingen in die Küche, aßen, tranken Wodka Gleb, rauchten Poettschke-Cigarillos, die billigen aus dem ALDI. Was folgte war eine wilde Rauferei zwischen Mann und Frau, im Volksmund auch Sex genannt. Der Homer liebte Jewgenias volle Brüste und leckte an ihren Nippeln. Und ja, der Kinderwunsch war bei Jewgenia sehr ausgeprägt. Noch waren beide im rechten Alter - um die 40.
Nach dem Akt fläzte sich das Liebespärchen auf der Couch. Sie wollten heiraten, irgendwann. "Liest du mir etwas vor?", sprach der Homer. "Aus POETTSCHKES POST, meinem Lieblingsmagazin." - "Das werde ich." Sprach die fesche Russin Jewgenia, welche des Deutschen noch nicht in Gänze mächtig. Doch: Schon formten ihre Lippen die geschriebenen Worte, sich zu Sätzen formend:
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BUNDESVERWALTUNGSGERICHT: Der Hersteller von mit Salmonellen kontaminierten Fleischdrehspießen muss die bereits in den Verkehr gebrachten Lebensmittel zurücknehmen. Es kommt nicht darauf an, ob eine Gesundheitsgefährdung der Endverbraucher durch ordnungsgemäßes Durchgaren der Fleischdrehspieße in den Gastronomiebetrieben vermieden werden könnte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Die Klägerin stellt Fleischdrehspieße her und liefert diese in tiefgefrorenem Zustand an Gastronomiebetriebe aus. Dort werden sie erhitzt und portioniert an Endverbraucher verkauft, etwa als Döner Kebab. Die Fleischdrehspieße sind bei Auslieferung mit dem Hinweis „Vor Verzehr vollständig durchgaren!“ versehen. Nach dem Hygienekonzept der Klägerin werden vor der Auslieferung stichprobenartig Eigenkontrollen vorgenommen und die Proben mikrobiologisch untersucht. Für den Fall einer Salmonellenfeststellung sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen; eine zwingende Rücknahme der betroffenen Charge sieht das Konzept der Klägerin aber nicht vor. Sie ist der Auffassung, eine Beprobung im Herstellungsprozess betreffe nur die Prozesshygiene und müsse daher zu Abhilfemaßnahmen im Herstellungsverfahren führen. Eine Rücknahme der Lebensmittel sei indes nur veranlasst, wenn diese unsicher seien. Da unter Gastronomen bekannt sei, dass Fleischdrehspieße durcherhitzt werden müssten und auf den Lebensmitteln auch ein entsprechender Hinweis angebracht werde, erweise sich das Endprodukt bei normalen Verwendungsbedingungen nicht als gesundheitsschädlich.
Nachdem der Beklagte das Hygienekonzept der Klägerin beanstandet hatte, erhob sie Klage und begehrte die Feststellung, dass sie nicht verpflichtet sei, bei jedem Salmonellenbefall zwingend die betroffene Charge zurückzunehmen und dies in ihrem Hygienekonzept vorzuschreiben. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Urteil geändert und die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben.
Die Pflichten eines Lebensmittelunternehmers in Bezug auf mikrobiologische Kriterien ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005. Nach Art. 7 Abs. 2 dieser Verordnung ist das Erzeugnis oder die Partie Lebensmittel gemäß Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom Markt zu nehmen, wenn die Untersuchung anhand der Lebensmittelsicherheitskriterien unbefriedigende Ergebnisse liefert. Salmonellen dürfen in Fleischzubereitungen mit den vorgesehenen Untersuchungsverfahren nicht nachweisbar sein. Zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit hat der Hersteller seine Produkte im abgabefertigen Zustand zu beproben. Ergibt die vorgeschriebene Untersuchung eine unzulässige Kontamination mit Salmonellen, ist die betroffene Partie vom Markt zu nehmen. Es kommt nicht darauf an, ob auch die tatbestandlichen Voraussetzungen von Art. 19 und 14 VO (EG) Nr. 178/2002 erfüllt sind. Damit kann sich die Klägerin gegen das Bestehen einer Rücknahmepflicht nicht darauf berufen, dass die Drehspieße vor dem Verzehr des Fleisches durchzugaren sind und auf dieses Erfordernis in der Etikettierung hingewiesen wird. Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 enthält für mikrobiologische Kriterien eine Spezialregelung, mit der ein strengerer und präventiver Ansatz verfolgt wird. Mit dem Verweis auf Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird lediglich auf die dort geregelte Ausformung der Pflichten des Lebensmittelunternehmers bei dem vom-Markt-Nehmen des betroffenen Lebensmittels Bezug genommen.
LEBENSMITTELHYGIENE
Die Sommerzeit ist Zeit der Feste und Partys - und der verstärkten Aufmerksamkeit für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln. Besonders gilt dies an heißen Tagen, ganz gleich, ob im privaten Haushalt oder auf Vereins- und Straßenfesten gefeiert wird. Die Lebensmittelexperten des TÜV SÜD geben Tipps, wie Hygienefehler durch gute Planung und aufmerksame Durchführung der Veranstaltung vermieden werden können.
Lebensmittelinfektionen auf Grund von Hygieneproblemen auf Partys und Festen können leicht größere Personenkreise betreffen. Oft ziehen sich Kinder oder Senioren als Erste Infektionen zu. Die meisten lebensmittelbedingten Ausbrüche von Infektionen treten in Deutschland nach dem Verzehr von zusammengesetzten Speisen, Buffetspeisen, Fleisch bzw. Fleischwaren, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung und Desserts auf. Hauptverursacher sind die Salmonellen mit etwa 65 % und toxinbildende Bakterien mit etwa 18 % Anteil an den Erkrankungen.
Während für öffentliche Veranstaltungen umfassende gesetzliche Vorgaben für die Lebensmittelhygiene gelten, ist die private Party lebensmittelhygienisch allein in der Hand des Veranstalters. "Wer einlädt, sollte sich aber auch beim privaten Fest an die allgemeinen Vorgaben für die Lebensmittelhygiene halten", sagt Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD. Denn Bakterien unterscheiden nicht nach dem Grund der Party. Was als Grundregel für ein Vereins- und Straßenfest gilt, kann also auch im häuslichen Umfeld nicht schaden. Und da gibt es viel zu beachten:
Personal planen: Wer kocht, Speisen ausgibt, Getränke verteilt oder mit Geschirr umgeht, muss gesund sein. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Personen mit akutem Durchfall, Erbrechen, Hauterkrankungen oder Ausscheider von Salmonellen o.ä. dürfen nicht helfen.
Händewaschen nicht vergessen: Das A und O der Personalhygiene! Die Hände sind der bedeutendste Übertragungsweg für Krankheiterreger. Wichtig zu wissen: Bereits das Waschen der Hände mit Seife und warmen Wasser beseitigt den Großteil der Bakterien und auch der Lebensmittel-Infektionen auslösenden Viren. Vor Beginn der Arbeit, nach der Toilette und bei wahrnehmbarer Verschmutzung sind bei der Küchenarbeit die Hände zu waschen. Bei gemeinschaftlich benutzten Waschräumen verwendet man am besten Einmalhandtücher aus Papier, oder zumindest saubere Stoffhandtücher, die häufig gewechselt werden. Man möchte die frisch gewaschenen Hände ja nicht beim Abtrocknen bereits wieder verschmutzen.
Hygiene-Grundregeln beachten: Rauchen ist im Bereich der Lebensmittelherstellung nicht gestattet, und im öffentlichen Bereich ohnehin verboten. Tiere müssen draußen bleiben, wenn es um das Kochen geht. Speisen sollen nicht mit der bloßen Hand angefasst werden und vor Ort sollten Geschirr, Besteck und Geräte sehr heiß gespült werden können (optimal bis 90 Grad C).
Speisen richtig planen: Wer wetterbedingt Hochtemperaturen erwartet, verzichtet lieber auf leicht verderbliche Lebensmittel. Dazu gehören: rohes Ei als Zutat, Sahne, Cremespeisen, Backwaren mit Sahne- oder Puddingfüllungen, Mayonnaise, Fisch- und Feinkostsalate, Krebstiere und auch Sushi. Ein Angebot an gut durcherhitzten Speisen oder Kuchen anstelle eines Creme-Desserts mindert das Risiko für den frühen Verderb. Gut sind Speisen, die am gleichen Tag zubereitet und verzehrt werden können.
Speisen richtig zubereiten: Vor allem die Fleisch- und Wurstwaren (z.B. Hackfleisch, Bratwurst, Schaschlik, Cevapcici, Mettwurst, Döner Kebab, Geflügelsalat) sowie Eierspeisen (z.B. auch Teige für Waffeln, Crepes) müssen gut durcherhitzt werden, falls sie überhaupt nötig sind. Grundregel beim Zubereiten: Sauberes und verschmutztes Geschirr/Gerät muss getrennt behandelt werden. Wer Geflügel verarbeitet, braucht getrennte Geräte, Arbeitsplatten und Schneidbrettchen.
Speisen aufstellen und aufbewahren: Schutz vor Staub und Schmutz, direkter Sonne und zu hoher Temperatur sollte gegeben sein. Offene Speisen sind - wenn möglich - abzudecken. Warm zu verzehrende Speisen müssen durchgängig heiß gehalten werden, nicht nur warm. Gerätschaften und Präsentationsflächen sind bei starker Verschmutzung zwischendurch zu reinigen.
Speisen kühlen: Grundsätzlich sollten Speisen im Kühlschrank abgedeckt oder verpackt sein. Verschmutzung, aber auch Übergang starker Gerüche, werden dadurch vermieden. Es ist manchmal geschickt, die Speisen nur kurz aus der Kühlung nehmen (z.B. Sahne und Cremespeisen) und die Gäste direkt aus dem Kühlschrank zu versorgen. Allgemein sind maximal 7 Grad im Kühlschrank empfehlenswert. Manche der empfindlichen Lebensmittel dürfen aber auch geringere Kühltemperaturen nicht überschreiten: Geflügel-, Fleisch- und Hackfleischerzeugnisse sollten maximal 4 Grad einhalten, frischer Fisch maximal 2 Grad.
Mit Resten richtig umgehen: Noch brauchbare Reste bereits auf Tellern ausgegebener Speisen sollten nicht zurückgenommen werden. Bei den übrig gebliebenen Lebensmitteln vom Buffet ist ein Mittelweg zu suchen. Es hängt vom hygienischen Zustand des Gerichtes ab, ob es tatsächlich in den Müll gegeben werden muss (z.B. Lagerungszeit seit Zubereitung, Empfindlichkeit der Zutaten, Geschmacks- und Geruchsveränderungen). Keinesfalls sollten aber Reste nicht ausgegebener, empfindlicher Speisen zusammen gemischt werden oder später noch in anderen Speisen weiterverarbeitet werden. Noch verzehrbare Reste sollten mit Folie abgedeckt, gekühlt und möglichst bald aufgegessen werden.
Schmutziges Geschirr & Müll entfernen: Sauberes und verschmutztes Geschirr oder Gerät muss auf der Party getrennt aufbewahrt werden. Am besten, Geschirr und Gläser werden maschinell gereinigt. Nur bei sehr geringer Menge sollte man das Geschirr von Hand reinigen.
Zum Schluss: Ausreichend viele, hygienisch einwandfreie Spüllappen und Trockentücher müssen vorhanden sein. Die Speisereste und Abfälle sollte man sofort aus der Partyzone beseitigen und zeitnah abschließend entsorgen.
Andreas Daxenberger zieht folgendes Fazit: "Der Veranstalter trägt die allererste Verantwortung für Lebensmittelsicherheit einer privaten Party sowie auch auf einem Vereins- und Straßenfest. Auch der private Gastgeber tut gut daran, Grundregeln zu beachten und seine Helfer entsprechend zu instruieren. Schließlich sollen Feste und Veranstalter ja in guter Erinnerung bei den Gästen bleiben."
Die örtlichen Gesundheitsämter informieren in der Regel mit geeigneten Informations- und Merkblättern zu infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln beim Umgang mit Lebensmitteln. Hier erfährt man auch, unter welchen speziellen Bedingungen von Vereins- und Straßenfesten die Infektionsschutzbelehrung nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes erforderlich ist.
LEBENSMITTELBUCH
Was den Wert eines Lebensmittels ausmacht, darüber kann man trefflich streiten. Mit dem Deutschen Lebensmittelbuch steht seit Jahrzehnten ein Werk in laufend aktualisierter Fassung zur Verfügung, das Verbrauchern und Herstellern Orientierung gibt. Im Internet-Portal der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission kann jeder nachschlagen, was Verbraucher von Lebensmitteln erwarten dürfen. Die Lebensmittel-Experten von TÜV SÜD erklären, wie Verbraucher dieses Buch für sich nutzen können.
Welches Ausgangsmaterial enthält ein Puten-Döner-Kebab? Welche Vollkornanteile soll ein Vollkornbrot haben? Darf ein Bismarckhering eine Schwanzflosse haben? Im Deutschen Lebensmittelbuch finden alle Antworten, die am Verkehr mit Lebensmitteln interessiert und beteiligt sind. Über 2.000 Lebensmittel sind hier in ihrer Zusammensetzung beschrieben. Auch dargestellt ist, in welcher Art und Weise sie hergestellt und aufgemacht werden.
Das Deutsche Lebensmittelbuch ist kein Gesetz. Es stellt dar, was die berechtigte Erwartung von Verbrauchern aber auch eine redliche Herstellungs- und Handelspraxis in Bezug auf konkrete Lebensmittel ist. Für die Transparenz des Marktes, die klare Kennzeichnung der Produkte und auch für Streitfälle bedeutet eine solche schriftliche Grundlage einen großen Vorteil.
Das Lebensmittelbuch setzt sich derzeit aus 21 einzelnen Leitsätzen zusammen. Sie sind geordnet nach Warengruppen, z.B. Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse oder Leitsätze für Speiseeis. Die Autoren dieser Leitsätze sind 32 ehrenamtliche, unabhängige Experten der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. Die Kommission tagte 1962 das erste Mal. Seitdem werden alle fünf Jahre vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft neue Mitglieder berufen. Die Kommission ist paritätisch besetzt. Das heißt, dass die Mitglieder zu gleichen Anteilen aus den Kreisen der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft stammen. Die Experten müssen sich grundsätzlich einig sein, wenn eine Leitlinie neu beschlossen oder geändert wird. Das Lebensmittelbuch ist somit ein gemeinsam ausgearbeiteter Konsens für alle.
Ein Beispiel: Wer wissen möchte, wie ein „Fleischsalat“ definiert ist, findet in den Leitsätzen für Feinkostsalate eine allgemeine Beschreibung der Zutaten. Zudem sollen als Ausgangsmaterial mindestens 25 Prozent Fleisch bzw. Brühwurst enthalten sein. Neben Mayonnaise sind Gurken das einzige Gemüse und zusammen mit würzenden Zutaten darf ihr Anteil höchstens 25 % betragen. Führt der Fleischsalat die Bezeichnung „Delikatess“ oder „Fein“ im Namen, muss der Fleischanteil mehr als 33,3 % betragen bzw. die Gurken und würzenden Zutaten dürfen nur höchstens 16,6 % ausmachen.
Mit Hilfe des Stichwortverzeichnisses von A – Z sind die unterschiedlichen Lebensmittel auffindbar, auch unter alternativen Bezeichnungen. So kann eine Knoblauchwurst in anderen Regionen auch Krakauer, Touristenwurst, Mettwurst in Enden, Mettenden, Räucherenden, Colbassa, Kabanossi oder Kiolbasse heißen.
Zuletzt wurden die Leitsätze für Speiseeis aktualisiert. Hier können Verbraucher unter dem Begriff „Eis mit Erdbeere“ nachschlagen, dass dieses mindestens 10 % Erdbeeren enthalten muss. Im Gegensatz zu „Erdbeereis“, in dem mindestens 20 % Erdbeeren zu erwarten sind. Sollte ausschließlich Milchfett verarbeitet worden und ein Mindestmilchfettgehalt erfüllt sein, darf das Produkt „Erdbeercremeeis“ heißen.
Da der Lebensmittelmarkt ständig in Bewegung ist, werden die Leitsätze immer wieder aktualisiert. Kommen ganz neue Lebensmittel auf den Markt, wird in den Leitsätzen eine sogenannte Verkehrsauffassung definiert. Beispiele sind die Tütensuppe, die 1951 in Konkurrenz mit den Suppenwürfeln trat oder das erste Fischstäbchen, das 1959 auf den Markt kam. Neuheiten der heutigen Zeit sind oft vegan oder vegetarisch. Deshalb gibt es seit 2016 auch einen Fachausschuss für solche Lebensmittel, der konkrete Leitsätze auf den Abstimmungsweg gebracht hat.
MEDIZIN
Ein Material, das dicker wird, wenn man daran zieht, scheint den Gesetzen der Physik zu widersprechen. Der sogenannte auxetische Effekt, der auch in der Natur vorkommt, ist jedoch für eine Vielzahl von Anwendungen interessant. Eine neue, vor kurzem im Fachblatt «Nature Communications» veröffentlichte Studie der Empa zeigt nun, wie sich das erstaunliche Materialverhalten weiter steigern lässt – und sogar für die Behandlung von Verletzungen und Gewebeschäden genutzt werden kann.
Die Natur macht es vor: Ein Kälbchen, das am Euter der Mutterkuh Milch saugt, nutzt eine faszinierende physikalische Eigenschaft der Kuhzitze: Diese besteht nämlich aus einem auxetischen Gewebe. Paradoxerweise werden derartige Gewebe nicht schmaler, wenn sie unter Zugwirkung stehen wie etwa ein Gummiband, sondern breiter, und zwar quer zur Zugrichtung. Und so kann die Kuhmilch ungehindert durch die Zitze strömen. Materialforscher der Empa haben die erstaunlichen auxetischen Eigenschaften nun auch bei eigens dafür entwickelten Membranen aus Nanofasern nachgewiesen. Die im Fachblatt «Nature Communications» veröffentlichte Studie weist auf vielfältige Anwendungen auxetischer Materialien hin. Eines davon ist der Einsatz der Membranen zur Regeneration von menschlichem Gewebe nach Verletzungen.
FÄDEN
Verletzungen der Haut oder Gewebeschäden an inneren Organen heilen, indem unter anderem Zellen einwandern, sich niederlassen und ein gesundes Ersatzgewebe bilden. Was bei einem kleinen Schnitt am Finger in Kürze erledigt ist, kann jedoch bei komplexen Wunden, etwa Verbrennungen, oder dort, wo ein voluminöserer Ersatz nötig ist, die Möglichkeiten des Körpers übersteigen.
Doch der Geweberegeneration kann geholfen werden: Gibt man ein passendes Gerüst vor, nisten sich die erwünschten Zellen leichter ein und wachsen den vorgegebenen Strukturen entlang. Empa-Forscher des «Biomimetic Membranes and Textiles»-Labors in St. Gallen haben nun neuartige Matrixsysteme für Körperzellen entwickelt, die über auxetische Eigenschaften verfügen. Mittels sogenanntem Elektrospinning werden gelöste Polymere als hauchdünne Fäden in der Form ähnlich der menschlichen extrazellulären Matrix versponnen. So lassen sich mehrschichtige Membranen aus Nanofasern herstellen, die gut bioverträglich sind und sich in den menschlichen Körper einsetzen lassen. «Verwendet man Biopolymere wie Polymilchsäuren für den Spinnprozess, sind die Membranen sogar im Körper abbaubar», erklärt Empa-Forscher Giuseppino Fortunato. Zudem lassen sich Botenstoffe und Medikamente für eine kontrollierte und minimierte Abgabe in die Fasern einlagern.
PORENGRÖSSE
Eine der Herausforderungen war bisher, die Porengrösse in der gesponnenen Membran möglichst attraktiv für die gewünschten Körperzellen zu gestalten. Bei den ursprünglichen Membranen liessen die Polymerfäden lediglich winzige Poren von wenigen Mikrometern frei. Eine Gewebezelle, die das Gerüst besiedeln soll, ist mit ihren bis zu 20 Mikrometern jedoch deutlich zu gross, um in der Membran optimal Platz zu finden.
Die Lösung bot das erstaunliche Polymernetzwerk, nachdem die Spinnparameter optimiert wurden: Als die Membran sanften Zugkräften ausgesetzt wurde, so dass sie sich um etwa 10 Prozent verlängerte, nahm das Volumen des Materials, statt gleichzeitig dünner zu werden, auf das 5-fache, die Dicke gar um das 10-fache zu. «Ein auxetischer Effekt dieser Grössenordnung ist geradezu weltrekordverdächtig», schwärmt Empa-Forscher Alexander Ehret vom «Experimental Continuum Mechanics»-Labor. Ehret und sein Team hatten den aussergewöhnlichen Effekt zunächst anhand einer mechanischen Modellierung vorhergesagt und am Computer simuliert, bevor sie die Membranproben experimentell analysierten. «Wir haben die Simulationen am Computer mehrmals durchgespielt, weil die Ergebnisse so überraschend waren», so Ehret. Der auxetische Effekt, der sich mathematisch durch das Verhältnis von Querdehnung zu Längsdehnung – die sogenannte Poisson-Zahl – quantifizieren lässt, resultiert in negativen Werten für ebendiese Poisson-Zahl. «Bisher wurden Werte um -20 erreicht. Unsere Ergebnisse lagen deutlich unter -100», sagt der Biomechanik-Experte.
In den Zugversuchen verhielten sich die Polymermembranen dann tatsächlich so wie zuvor simuliert. Erklärbar ist der Effekt durch Fasern, die sich unter Zug neu ausrichten und dabei Druck auf ihre querliegenden Kollegen im Netzwerk ausüben. Je nach Länge und Dicke knicken die bedrängten Fasern darum gezwungenermassen nach unten und oben aus und führen so zur Volumenzunahme.
"EXPAND ON DEMAND"
Im Elektronenmikroskop erscheinen die Fasern als Shish-Kebab-Strukturen. Sie beeinflussen die mechanischen Eigenschaften der Membranen und den auxetischen Effekt. (colorierte Aufnahme)
Grundsätzlich eignen sich elektro-gesponnene Membranen für die Behandlung von Wunden und Gewebeschäden an so unterschiedlichen Orten wie auf der Haut, in Blutgefässen und inneren Organen oder bei Knochenverletzungen. Durch die geeignete Auswahl der Polymere und optimierte Spinnparameter kann die Polymermembran an die Eigenschaften des Zielgewebes angepasst werden. «Dank des grösseren Volumens durch den auxetischen Effekt sind die Matrixstrukturen für die Körperzellen nun noch attraktiver und könnten den Heilungsprozess begünstigen», sagt Giuseppino Fortunato.
Neben dem Einsatz in der Biomedizin lässt sich das bereits zum Patent angemeldete Konzept aber auch in zahlreichen anderen Gebieten anwenden. Durch Zug aktivierbare Membranen, die eingeschlossene Partikel bei Bedarf freigeben, regulierbare Filter oder Füllmaterial, das sich erst am Einsatzort auf sein volles Volumen «ziehen» lässt, also quasi «Expand on demand», seien weitere Einsatzgebiete, so die Forscher.
STRUKTUR
Die innere Struktur der einzelnen Nanofasern hat einen grossen Einfluss auf die Eigenschaften der Membranen. Behandelt man Nanofasern mit bestimmten Lösungsmitteln, kann die Struktur der Nanofasern aufgeklärt werden. Der Empa-Forscher Alexandre Morel hat nun herausgefunden, dass je nach verwendeten Spinnparametern unterschiedliche Faserstrukturen wie fibrilläre oder sogenannte Shish-Kebab-Phasen resultieren. Shish-Kebab-Strukturen erscheinen im Elektronenmikroskop als gestapelte Schichten, die einem Döner-Drehspiess ähneln. Sie haben einen grossen Einfluss auf die mechanischen Eigenschaften der Membranen und somit auch auf den auxetischen Effekt.
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MÜNCHEN: 7-Punkte-Programm zur Bekämpfung von Sexualstraftaten - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellen Maßnahmenkonzept vor: Verstärkte Maßnahmen der Polizei - Engagierte Fahndungs- und Ermittlungsarbeit - Mehr Videoüberwachung - Zügige Strafverfolgung - Konsequente Abschiebungen - Umfassende Präventionsmaßnahmen - Notwendige Rechtsänderungen
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback haben heute ein 7-Punkte-Programm zur weiteren Intensivierung der Bekämpfung von Sexualstraftaten vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen verstärkte Kontrollmaßnahmen der Polizei, eine engagierte Fahndungs- und Ermittlungsarbeit, mehr Videoüberwachung, zügige Strafverfahren, konsequente Abschiebungen bei ausländischen Straftätern, umfassende Präventionsmaßnahmen und dringend notwendige Rechtsänderungen. "Bayern ist auch deshalb das mit Abstand sicherste Bundesland, weil wir schnell und konsequent auf aktuelle Kriminalitätsentwicklungen reagieren", betonte Herrmann mit Blick auf die Entwicklung der Zahl der Sexualstraftaten im ersten Halbjahr 2017 in Bayern. "Der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor Sexualstraftätern steht an erster Stelle." Bausback ergänzte: "Die bayerische Justiz leistet hier einen starken Beitrag. Sie handelt. Und zwar: Präventiv, als steter Antreiber in der Berliner Rechtspolitik, mit konsequenter und zügiger Strafverfolgung in jedem Einzelfall und mit klarer Kante im Justizvollzug. Und es ist völlig klar: Wir werden dies auch künftig tun. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht von uns, dass wir sie bestmöglich schützen und alles dafür tun, dass die Täter hart und konsequent bestraft werden können." +++
Erstens verstärkte Maßnahmen der Polizei: Dazu gehört nach Herrmanns Worten insbesondere eine verstärkte Polizeipräsenz an Brennpunkten und bei öffentlichen Veranstaltungen. Weiterhin wird es konsequente Kontrollen in und in Umfeld von Asylbewerberunterkünften geben, auch auf Grundlage des Bayerischen Integrationsgesetzes. Bis August 2017 hat die Bayerische Polizei in diesem Jahr bereits 62 Kontrollen in Asylunterkünften durchgeführt und rund 4.800 Personen kontrolliert. "Zur Steigerung des Sicherheitsgefühls werden wir darüber hinaus auch verstärkt unsere Sicherheitswachtstreifen als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einbinden", ergänzte Herrmann.
Zweitens eine engagierte Fahndungs- und Ermittlungsarbeit: Hier geht es Herrmann vor allem darum, Sexualstraftäter umgehend festzunehmen und damit auch weitere Straftaten zu verhindern. Die hervorragenden Aufklärungsquoten seien Beleg für die hochengagierte Arbeit der Bayerischen Polizei. Das zeigen laut Innenminister aktuell auch die schnelle Festnahme eines 34-jährigen Nigerianers, der im Verdacht steht, zuvor am Simssee eine 23-jährige Joggerin überfallartig vergewaltigt zu haben, oder die schnelle Festnahme von drei Afghanen, die dringend verdächtig sind, vergangenes Wochenende eine 16-Jährige im Raum München vergewaltigt zu haben.
Drittens mehr Videoüberwachung: Herrmann kündigte an, die Videoüberwachung vor allem an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum weiter auszubauen: "Unsere Schwerpunkte sind vor allem mehr festinstallierte und mobile Videoüberwachungsanlagen der Polizei sowie der weitere Ausbau der Videoüberwachung gerade im Öffentlichen Personenverkehr."
Viertens umfassende Präventionsmaßnahmen: Laut Herrmann wird die Bayerische Polizei beispielsweise den Kontakt zu den Unterkunftsverwaltungen, Helferkreisen und den Sicherheitsdiensten von Asylunterkünften noch enger knüpfen. "Dazu gehört insbesondere die Mitarbeiter vor Ort zu sensibilisieren, wenn dort beispielsweise übermäßig Alkohol konsumiert wird, Verdächtiges passiert oder sich Straftaten anbahnen", erläuterte Herrmann. "Dadurch erhoffen wir uns wertvolle Hinweise, damit die Polizei noch schneller reagieren und eingreifen kann, bevor etwas passiert." Wichtige Präventionsangebote haben beispielsweise auch Sozialbehörden oder Jugendämter.
Fünftens konsequente Abschiebungen: "Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, ausländische Sexualstraftäter schnellstmöglich in ihre Herkunftsländer zurückzuschicken", sagte dazu Herrmann. "Verurteilte und vollziehbar ausreisepflichtige ausländische Straftäter müssen aus der Strafhaft heraus abgeschoben werden." Dies zeige zum Beispiel die letztwöchige Abschiebung zweier Vergewaltiger und eines weiteren Gewaltstraftäters in Bayern aus der Strafhaft heraus nach Afghanistan. "Wir werden uns darüber hinaus in der kommenden Legislaturperiode für eine weitere Verschärfung des Ausweisungsrechts einsetzen", kündigte der Innenminister an.
Sechstens dringend notwendige Rechtsänderungen: Ganz besonders wichtig ist dem bayerischen Innenminister und dem Justizminister, dass in Zukunft bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern auch eine DNA-Entnahme und -Analyse stattfindet. "Das hilft den Ermittlern, beispielsweise spätere Sexualdelikte schneller aufzuklären und Täter dingfest zu machen", erklärten Herrmann und Bausback. "Gleichzeitig müssen wir die DNA-Analysemöglichkeiten von Tatortspuren auf Augen-, Haar- und Hautfarbe, biologisches Alter sowie biogeographische Herkunft ausweiten. Es liegt auf der Hand, dass dies entscheidend dazu beitragen kann, Täter besser aufzuspüren", so Bausback. "Und auch im materiellen Strafrecht besteht nach wie vor Handlungsbedarf: Es muss künftig ganz klar im Gesetz stehen: Eine kulturelle oder religiöse Prägung des Täters darf keine Strafmilderung rechtfertigen. Wer also in kultureller oder religiöser Verblendung schwere Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, begeht, darf nicht auf die Nachsicht unserer Rechtsgemeinschaft hoffen", erläuterte der Justizminister. Außerdem ist es aus Sicht Herrmanns erforderlich, die Möglichkeiten zur Kommunikationsüberwachung bei allen Tatbeständen des reformierten § 177 StGB nutzen zu können. Bisher ist zum Beispiel nur bei Vergewaltigungen durch Tätergruppen möglich, Telefone zu überwachen und Funkzellendaten zu erheben, um zu überprüfen, ob sich Tatverdächtige in Tatortnähe aufgehalten haben.
Siebtens konsequente und zügige Strafverfolgung: Bausback hob hervor: "Die konsequente Verfolgung und Ahndung von Straftaten - und ganz besonders auch der Sexualstraftaten - gehört zum Markenkern unseres Rechtsstaats. Hier gehen unsere Staatsanwälte schon immer mit aller Konsequenz vor. Die bayerische Justiz greift durch und wird dies auch in Zukunft tun!" Und das bedeute vor allem auch, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften weiterhin bei einem dringenden Tatverdacht für eine Vergewaltigung oder eine andere gravierende Sexualstraftat konsequent Untersuchungshaft beantragten. Diese werde von den Gerichten auch regelmäßig angeordnet. Durch beschleunigte Anklagen sorgten die bayerischen Staatsanwaltschaften zudem dafür, dass die Täter zügig und hart bestraft werden können.
Bayern ist mit seiner bundesweit niedrigsten Kriminalitätsbelastung und der gleichzeitig höchsten Aufklärungsquote das sicherste Bundesland in Deutschland. Herrmann: "2016 hatten wir in Bayern im Bereich der Sexualdelikte mit 47 Delikten pro 100.000 Einwohner deutschlandweit die niedrigste Häufigkeitszahl." Der bundesweite Durchschnitt lag im vergangenen Jahr bei 58 Delikten pro 100.000 Einwohner. Auch bei der Aufklärungsquote von Sexualdelikten nahm Bayern 2016 mit 84,4 Prozent einen Spitzenplatz ein und lag 5,4 Prozentpunkte über dem bundesweiten Durchschnitt.
Die vorläufigen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das erste Halbjahr 2017 zeigen, dass in einigen Bereichen der Sexualstraftaten in Bayern zum Teil deutliche Steigerungen zu verzeichnen sind. Demnach nahm die Zahl der Sexualdelikte in Bayern insgesamt von 2.942 (1. Halbjahr 2016) um 18,5 Prozent auf 3.485 Delikte zu. Im Bereich der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen im besonders schweren Fall gab es 685 Fälle (+47,9 Prozent). Bei der Straftatenentwicklung ist aber zu beachten, dass zum 10. November 2016 das neue Strafrecht zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung in Kraft getreten ist. Mit der Neufassung wurden auch Forderungen Bayerns, Strafrechtslücken zu schließen, nachgekommen. " Jetzt reicht ein 'Nein!' des Opfers für die Strafbarkeit des reformierten 'Vergewaltigungs-Paragraphen' 177 StGB aus", brachte es der Innenminister auf den Punkt. Der neue Straftatbestand (§ 177 StGB) umfasst jetzt den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung. Als Reaktion auf die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht 2015 wurden zudem auf Drängen des bayerischen Justizministers der § 184j StGB (Straftaten aus Gruppen) sowie der neue Straftatbestand des §184i StGB (Sexuelle Belästigung) eingeführt. "Spätestens die Silvesternacht in Köln hat deutlich gemacht: Solche sexuell motivierten Übergriffe aus Gruppen müssen angemessen erfasst und geahndet werden. Gut, dass dem jetzt so ist." Dazu kommt vor allem die gestiegene Sensibilität in der Öffentlichkeit, die auch eine erhöhte Anzeigebereitschaft mit sich bringt.
"Ein Deliktsbereich, der unsere Bürgerinnen und Bürger in ihrem Sicherheitsempfinden ganz besonders beeinträchtigt, sind die überfallartigen Vergewaltigungen durch Einzeltäter", machte Herrmann deutlich. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 stiegen diese in Bayern insgesamt von 68 auf 71 Delikte leicht an (+4,4 Prozent).Während hier im ersten Halbjahr 2017 bei den tatverdächtigen Deutschen und tatverdächtigen Nichtdeutschen ohne Zuwanderer ein leichter Rückgang zu verzeichnen war (Deutsche TV von 25 auf 20 Fälle, Nicht-Deutsche TV ohne Zuwanderer von elf auf acht Fälle), stieg hingegen die Zahl der tatverdächtigen
Verlag: BookRix GmbH & Co. KG
Texte: Poettschke
Bildmaterialien: FreePicturePub
Cover: Bookrix/Doemges
Lektorat: Meyer
Korrektorat: Doemges
Übersetzung: Poettschke
Satz: Poettschke
Tag der Veröffentlichung: 16.05.2021
ISBN: 978-3-7487-8294-0
Alle Rechte vorbehalten
Widmung:
DER AUTOR: Sagenumwobener Künstler & Journalist Tork Poettschke alias Christopher Doemges; *1980 in der Westfalenmetropoly Dortmund, derzeitiger DFB-Pokalsieger. Poettschke lebte, liebte und arbeitete 20 Jahre in eiserner Junggeselligkeit am legendären Dortmunder Borsigplatz, FRANZ JACOBIS WIEGE DES BVB 09, Im Spähenfelde 21, mitten im Brennpunktgebiet der Nordstadt. Als Künstler und freier Journalist riss Uns-Tork-Poettschke sich sämtliche Beine aus, arbeitete 10 Jahre als Brotjob im Callcenter, etwa in Köln. (Reportage-)Reisen führten Poettschke durch Afrika, Asien, Europa. Er ist Philanthrop, liebt gutes Essen, sowie seine Tätigkeitsbereiche, welche sich unter anderem in der Publikation von POETTSCHKES POST niederschlagen. Ja, Tork Poettschke ist und bleibt ein Kind des Ruhrgebiets, welches den Blick über den Tellerrand zu heben wagt. Was bleibt? Die Kinder! Seine beiden halbafrikanischen Söhne, Joseph & Daniel, liegen Uns-Tork-Poettschke am Herzen. (www.doemgespress.webnode.com)