Erben, Vererben, Enterben.
Allein gegen mögliche Erbschleicher in der Familie. Von: Wolfgang Emil Blek (WEB)
Warum habe ich Jahrelang nicht's geahnt, das meine Mutter und mein jüngerer Halbruder mich mit Lügengeschichten versuchen zu enterben.
Als unehrliches Kind und ältere Sohn wurde ich über Jahre bis zum Tod meiner Mutter immer wieder belogen wenn es um die Familie geht. Ein Testament bestätigte was die letzten Jahre vor dem Tod der Mutter noch als Information mich erreichte.
Jahrelang vertraute ich der Mutter mit der Gewissheit nicht vor dem Tod über das danach zusprechen.
Es kann auch sie treffen, wenn die ersten Signale in der Familie war genommen werden, ist es besser nicht aus Rücksicht auf den bald versterben verdrängen zu wollen.
In meinem Buch ist nicht erfunden, sondern noch mit Akten-Foto dem sogenannten »Akten-Screenshot« belegt, weil es sonst zu unglaubwürdig erscheinen würde. Auf Rücksicht der Verstorben, und die noch lebenden Personen, und aus Datenschutz gründe wurden die Namen gelöscht oder Unkenntlichkeit gemacht.
Lernen Sie aus meiner Erfahrung als betrogener Erbe, dem auch noch soll der Pflichtheil durch notariell beglaubigten Lügen gemindert werden.
Ich werde versuchen angewandte Rechtsprechungen hier mit Zusammenhang ein zubringen, um es Verständlicher zu machen.
Um eventuelle Missverständnis auszuräumen, wenn ich behaupte meine Mutter hat mich Belogen und betrogen um das Erbe für den Vorerben und Nacherben den Neffen groß ausfallen zulassen, so sehe ich das als eine Zwangssituation ihrer seitens an, wahrscheinlich gesteuert von meinem Halbruder. Den 1998 sind sie in einen Erbstreit geraten, der ihnen viel mehr Geld kostete als sie zur Verfügung hatten. Und aus diesem Grunde wurde auch 1998 der Vertrag von meiner Mutter gemacht, um die Nacherben dies zu ersparen, auch wieder von meinem Halbruder gesteuert, weil er auch den größten Vorteil hatte als Vorerbe. Im Vertrag wurde Behauptungen erwähnt die Juristisch nie haltbar sind, weil es dafür keine Beweise gibt, sondern lediglich erfunden wurden unter Zunahme 20 Jahre alte Quittungen. Ich sehe mich auch nicht in der Situation eine strafbare Handlung nach dem „Verunglimpfung des Andenkens verstorbener (§ 189 StGB)" herbeigeführt zuhaben.
Meine Schilderungen beruhen auf Wahrheit, und dienen dazu die Öffentlichkeit dass wirkliche Gesicht meiner Person darzustellen.
Es gibt vieles zu diesem Thema in Büchereien oder Netz, aber wenige wo so offensichtlich auch das Gericht, die Anwälte und Notare gravierende Fehler gemacht haben.
Wenn auch sie den Verdacht haben es läuft nicht ganz nach dem Gesetzlichen ab lauf der Erbfolge, dann könnte das Buch etwas für sie sein.
Stand: 13.Mai 2021 Lekt