Erben, Vererben, Enterben.
Allein gegen mögliche Erbschleicher, und nicht immer ehrliche Anwälte.
Warum
Ja, warum werden manche mich fragen wollen, warum machst du das, warum die Mutter ist Tod, warum, warum, warum machst du das. Sicherlich ist es nicht die Regel, aber wenn Anzeichen von Erbschleicherei zu erkennen sind, sollte jeder jetzt spätestens aufmerksam werden. Ich habe dies Anzeichen nicht immer wahr haben wollen, doch meine Befürchtung wurde jetzt durch das Testament und verhalten des Vorerben und Nacherben bestätigt. Es passiert hier genauso wie auch wo anderes, keiner ist sicher davor, in der Erbschafverteilung betrogen zu werden.
Um eventuelle Missverständnis auszuräumen, wenn ich behaupte meine Mutter hat mich Belogen und betrogen um das Erbe für den Vorerben und Nacherben den Neffen groß ausfallen zulassen, so sehe ich das als eine Zwangssituation ihrer seitens an, wahrscheinlich gesteuert von meinem Halbruder. Den 1998 sind sie in einen Erbstreit geraten, der ihnen viel mehr Geld kostete als sie zur Verfügung hatten. Und aus diesem Grunde wurde auch 1998 der Vertrag von meiner Mutter gemacht, um die Nacherben dies zu ersparen, auch wieder von meinem Halbruder gesteuert, weil er auch den größten Vorteil hatte als Vorerbe. Im Vertrag wurde Behauptungen erwähnt die Juristisch nie haltbar sind, weil es dafür keine Beweise gibt, sondern lediglich erfunden wurden unter Zunahme 20 Jahre alte Quittungen. Ich sehe mich auch nicht in der Situation eine strafbare Handlung nach dem „Verunglimpfung des Andenkens verstorbener (§ 189 StGB)" herbeigeführt zuhaben.
Meine Schilderungen beruhen auf Wahrheit, und dienen dazu die Öffentlichkeit dass wirkliche Gesicht meiner Person darzustellen.
Auch wenn ich von dem Erben nichts mehr zuerwarten habe, muss mein Leben weiter gehen.
Durch den Rausschmiss aus dem Elternhaus, von meinem Halbruder, habe ich mich in Spanien niedergelassen, und versuche über verschieden Online tätigkeiten das notwendige zur Rente dazuzuverdienen.
Besuchen Sie mich gerne auch auf folgenden Webseiten.
Die verschwundene Mutter.
Durch Zufall bin ich als Busfahrer für einen Kollegen in Spanien eingesprungen, um Reisende nach Deutschland zufahren. Per Telefon von unterwegs aus Frankreich rief ich bei meinem Halbbruder in Deutschland an, weil ich meine Mutter zu Hause nicht erreichen konnte. Ich bat meinen Halbbruder darum mir den Schlüssel für die Haustür auf dem Grundstück zu hinterlegen, da ich meinen in Spanien durch die schnelle Besetzung vom Reisebus als Fahrer vergessen hatte. Da ich spät in der Nacht nach Deutschland kommen würde, und Mutter nicht wecken wollte, prasselten wie schon drauf vorbereite einige Antworten auf meine Bitte ein. Mutter ist nicht da, die ist im Altenheim, und er fährt in Urlaub für kurze Zeit, und ich wohne nicht mehr im Haus, da ich keine Miete zahle, und ich muss mich drei Tage vorher anmelden, wenn ich kommen wollte. Nach einige, heftige Wortwechsel, wurde das Gespräch beendeten oder unterbrochen, was im Ausland immer mal möglich sein kann. Ich rief daraufhin wieder meinen Halbbruder an, um noch einmal zu erfahren was diese Antworten zu bedeuten haben, und fragte auch gezielt nach. Da ich schon im August 2013 im Umfeld der Bekannten und Verwandten mit bekommen habe das mein Halbbruder Wahrscheinlich Besitzer unsere Eltern Haus zwischenzeitlich geworden ist, wollte ich dies nun genauer wissen. Seine Antwort auf die Frage von mir „WEM GEHÖRT DAS HAUS“ beantwortete er mit den Worten, das brauche ich nicht wissen, er hat Vorerbschaft-recht. Nun drohte ich mit der Polizei wenn ich nicht, in meine Wohnung kommen könne, weil er den Reserveschlüssel verweigerte mir auszuhändigen. Diese Aussage aus dem Ort, und seine Aussage betrachtete ich erst einmal, als Ortsgespräch nach dem Motto jeder will angeblich mehr wissen als die Betroffenen.
Ich kam also 3. August 2013 in Deutschland auf dem Grundstück unseres Elternhauses an, versuchte auf dem Grundstück meinen Haustürschlüssel, vom Halbbruder in Empfang zu nehmen, welcher mir gleich mit maßregelnden Worten entgegentrat. Worte und Sätze die ich schon von unterwegs übers Handy von ihm erhalten habe, hörte ich hier wieder. Ich wohne dort nicht, weil ich keine Miete zahle. Was für eine Miete erwiderte ich, ich kenne keine Miete Absprache mit der Erblasserin unsere Mutter, da ich ja immer nur jährlich zum Urlaub für 2–3 Wochen die Wohnung in unserem Elternhaus nutze. Gleichzeitig wurde wieder argumentiert, wo ich die Letzten 10 Jahre gewesen bin, was ich versuchte zu erklären, dass es nicht zehn Jahre sind, sondern ich jedes Jahr zum Urlaub da war, und 2011 das Letzte mal hier war. Er holte dann noch weiter aus, das er ja schließlich nachts Mutter auf den Topf setzen muss usw., was für eine Antwort um zu rechtfertigen das er Vorerbschaft hat.
Dazu muss ich sagen, 2012 ist die Mutter…meiner Freundin Gestorben, wir waren in Deutschland, aber im Mannheimer Raum wo sie wohnte, und hatten natürlich nicht noch den Ansporn nach einer Beerdigung ca. 550 km Richtung Uelzen zufahren, um Urlaub zu machen, das glaube ich könnte jeder Verstehen.
Dann war ich Feb. 2013 mit einer großen OP in Benidorm / Spanien an eine Fahrt nach Deutschland erst später möglich. Was dann aber durch einen Zufall am 2. August 2013 berufsbedingt wieder möglich war, sonst wäre auch wahrscheinlich die wirkliche Wahrheit vom Handeln meiner verstorbenen Mutter, und die betrügerischen Machenschaften meines Halbbruders, nicht an das Tageslicht gekommen wären.
Ich bitte die Polizei um Hilfe bei der suche der Mutter.
Auf der Polizeiwache im Ort meldete ich mich als Hilfesuchender, dass ich nicht weiß wo meine Mutter ist, und mein Halbbruder es mir nicht sagen wollte, ob die Polizei mir vielleicht helfen könne. Die Beamtin verstand mich, und telefoniert mit der Polizeiwache in Uelzen. Nun teilte mir die Polizei aus Ebstorf mit, das sich meine Mutter seit dem …in dem und in der Straße… in einem Alten und Pflegeheim untergebracht ist. Ich fragte dann, ob ich dort diesem Pflegeheim aufsuchen dürfte oder gibt es vom Gesetzgeber bedenken. Nein antwortet die Polizeibeamte, gehen sie hin und sagen sie dass sie die Adresse von der Polizei als Sohn bedenkenlos erhalten haben, und wenn was ist, solle sich des Alten und Pflegeheim bei der Polizei in Ebstorf melden. Ich bekam von der Polizei noch eine Tagebuchnummer über diesen Vorgang, und versuchte nun meine Mutter, in diesem Alten und Pflegeheim zu besuchen. Beim Besuch dieses Alten und Pflegeheim in Ebstorf machte ich die verantwortliche Heimleiterin ausfindig, und äußerte meinen Wunsch meine Mutter …besuchen zu dürfen. Die Antwort wie schon fast erwartet, das geht nicht. Die Mutter ist von Herrn…(Halbbruder) dort untergebracht worden, und er bestimmt über den Besucher Zugang, da er Patienten vollmacht hat. Und die ersten 10 Tage wünscht die Heimleitung für Neuankömmlinge keine Besucher, ergänzte die Heimleiterin. Da half auch keine Erklärung, dass ich zufällig aus Spanien hier bin, und nicht länger wie 6 Tage hier bin.
Ich versuchte noch raus zubekommen warum die Mutter Überhaupt hier untergebracht ist, und musste erfahren, dass mein Halbbruder in Urlaub wollte und dies von der kranken Kasse der AOK genehmigt wurde. Im gleichen Gespräch teilte sie mir auch mit, das die Unterbringung nur zeitweise ist, da mein Halbbruder sich einem Krankenhaus Virus eingefangen hätte, und somit die Unterbringung der Mutter für kurze Zeit unumgänglich war. Diese Information hat für mich den Anschein, als wenn die Heimleiterin sich verquatscht hätte, und solch eine Information gar nicht preisgeben wollte.
Nun muss ich dazu sagen, dass mein Halbbruder selbst durch sehr viele OP also über 10 mal operiert war, nach seinen eigenen Angaben meines Halbbruder. Und wieder eine Bestätigung das die vielen damit verbundener Krankenhausaufenthalte, für mich gar nicht in der Lage war die Mutter überhaupt Alter entsprechend zu Pflegen. Ich versuche noch, mit ihr einen Termin in ca. 5 Tagen auszumachen, weil ich dann wieder den Reisebus nach Spanien fahren musste. Sie antwortet, versuchen sie es, ich kann ihnen nicht versprechen.
Beim verabredeten Termin besuchte ich wieder das Alten und Pflegeheim, die Heimleiterin sah mich, und schüttelte verneinen den Kopf. Ich fragte warum nicht, die Heimleitung antwortet „SIE HAT SICH JETZT SCHON GUT EIN GEWÖHNT“, und ich bin dann wieder weg nach Spanien, und das wäre dann ein Rückschlag für die Mutter.
Ich habe noch nie so viel Schwachsinn in einem Satz gehört, bringen sie also im Notfall auch die Leute nicht in Krankenhaus weil sie sich so gut im Heim eingewöhnt haben, bemerkte ich dann noch im Unterton. Klären Sie das mit ihrem Halbruder …ab, der hat Patienten Verfügung. Deshalb als Vorerbe ausgestattet mit allen Vollmachten kämpft man bis zum letzten, und umgeht somit den Wunsch der Erblasserin „Wohnrecht auf Lebzeiten“ im eigenen Haus, und da bleibt man natürlich mit dem alten und Pflegeheim in Verbindung. In Verbindung deshalb, damit die Mutter nicht noch Wünsche äußern kann, oder nicht gewollte Information an andere Familienmitglieder oder Verwandte weiter gegeben werden können, um sein Vorhaben als wahrscheinlicher Erbschleicher zu gefährden, während man den Urlaub genießen will.
Ich bitte um Hilfe, beim zuständigem Amtsgericht.
Aus diesem Grunde und den schon früheren Verdacht, hatte ich beim Amtsgericht Uelzen einen Antrag auf Kontrolle meines Halbbruder der als Betreuer mit Patientenverfügung und weiteren Vollmachten ausgestattet die Mutter beherrschen konnte. Der Antrag zur Kontrolle des Betreuers wurde dann aber der aus Mangel an bedenken abgelehnt wurde. Warum auch nicht, ihr ging es so gut, wurde sie doch vom zuständigen Gesundheitsamt und deren Besuch Vorort im Altenheim, folgenden Information mitgeteilt: hat das Amtsgericht – Betreuungsgericht – Uelzen durch die Rechtspflegerin am 18.11.2013 beschlossen:
Für die Betroffene wird kein Betreuer bestellt. Es wurde festgestellt, dass die Betroffene eine Vorsorgevollmacht erteilt hat und insoweit ausreichend von den Bevollmächtigten. Herrn und Frau vertreten wird. Eine Betreuung ist daher nicht erforderlich. Es wurde eine Stellungnahme vom Gesundheitsamt eingeholt. Diese hat ergeben, dass keine Notwendigkeit zur Bestellung eines Betreuers oder eines Kontrollbetreuers besteht. Frau befindet sind in einem guten Allgemein- und Ernährungszustand und hat bis November 2012 die Angelegenheiten hinsichtlich der Vermögenssorge selbst vorgenommen. Das Gericht hat deshalb von einer Betreuerbestellung abgesehen.
Und warum ist sie dann urplötzlich 1. Dez. 2013 verstorben, nicht einmal Zweiwochen später. Was hat sie bis November noch an alle Vermögenssorge selbst vorgenommen. Meine Mutter konnte mir seit fast zwei Jahren kein Brief mehr schreiben, und nach Spanien versenden konnte weil es ihr zunehmend schwerer fiel. Die Briefe von Mutter habe ich von der Frau meines Halbbruders erhalten, weil die Mutter nicht mehr schreiben konnte, hat Frau dies erledigt. Vielleicht auch um selber zu bestimmen was im Brief zustehen hat, damit Mutter nicht noch Geheimnisse ausplaudert, bzw. über die Post mir mitteilt. Es dürften ja auch bekannt sein Kinder und ältere Leute die Wahrheit sagen, vielleicht sollte dies so verhindert werden, wenn Frau die Briefe selbst schreibt. Mir wird heute auch klar, dass diese Frau mich hat über Jahrzehnte in Telefongesprächen ausspioniert hat, denn mein Halbruder war ja nie zu Gesprächen bereit, und wenn er mal was sagte waren es ganze Fünfminuten für ein Ferngespräch.
Der Tod und die Beerdigung
Am 1. Dez. 2013 gegen Mittag erhalte ich einen Anruf aus dem Altenheim in der die Mutter für kurze Zeit untergebracht war, genauer gesagt ganze vier Monate. Die Heimleiterin teilte mir mit das meine Mutter heute gegen 11:30 verstorben ist. Diesen Wunsch mich zu benachrichtigen wenn es soweit ist, mich zu informieren hinterließ ich noch als letzte bitte an die Heimleiterin beim Besuch am 3. August 2013 im alten und Pflegeheim. Im Dezember 2013 wurde die Mutter dann beerdigt, eine Karte zur Beerdigung erhielt ich auch erst, 1 Tag vor der Beerdigung, ich war ja in Spanien. Wann die Beerdigung ist, hätte ich dann auch erst durch die Karte erfahren, wenn ich nicht das Beerdigungsunternehmen angefragt hätte. Nein mein Halbbruder wollte wahrscheinlich auch nicht, dass ich bei der Beerdigung anwesend bin, sonst hätte er mir den Termin per Telefon mitgeteilt.
Auch habe ich die Pastorin Frau.. angeschrieben, und mit ihr telefoniert um einmal ein persönliches Gespräch über unsere Familie zuführen. Schließlich will solche Beerdigung würdevoll beinhaltet sein, woran ich auch interessiert war. Sie wollte, und sollte auch einiges über die Verstorbene wissen, was so die wichtigsten Lebenserfahrungen waren und dergleichen. Wir führten ein wirklich langes Gespräch, ich konnte ihr einiges an Information geben, wofür sie sich dann auch Bedankte. Gleichzeitig teilte ich ihr auch mit, wenn mein Halbbruder es nicht für nötig hält, die Einzelheiten einer Beerdigung mit mir zu besprechen, seit dem Tod mich nicht einmal angerufen hat, die Mutter heimlich in Altenheim abschiebt, werde ich zur Beerdigung nicht kommen. Ich sehe nun, dass mein Halbbruder …unsere Mutter als sein Eigentum ansieht, und keiner soll in sein Vorgehen etwas zu bestimmen haben.
Schon bei der Kranz Bestellung über einen Gärtnerei im Beerdigungs-Ort war man auf die Frage, wo die Beerdigung sei verunsichert. Verunsichert deshalb, da eine Beerdigung zu diesem Termin im Ort nicht bekannt war. Es konnte auch nicht bekannt sein, wenn ein Beerdigungsunternehmen gewählt wird, was von außerhalb ist. Von außerhalb deshalb weil mein Halbbruder dort seit Jahren tätig ist. Wie einflussreich dies war, konnte ich an den Beerdigungskosten ersehen. Dort wird sogar einem langjährigen Mitarbeiter Beratungsgebühren berechnet, was ich als Außenstehender für geschmacklos und unseriös ansehe, weil hiermit mein Pflichtteil mit Absicht geschmälert werden soll, unter Beihilfe vom Betreiber des Beerdigungsinstitut in dem der Halbruder jahrelang tätig ist.
Nach 54 Jahre nicht mehr das Elternhaus betreten zu dürfen.
Weihnachten 2013 fuhr ich dann nach Deutschland, um meine bis dahin, in den letzten Jahren nur zu dem Urlaub genutzte Wohnung auszuräumen. Für den Aufenthalt mietete ich für meine Frau und Tochter, im Kurort Bevensen eine Ferienwohnung über Weihnachten und Silvester an, weil ich in der Alten Wohnung ungern gesehen wurde, was man mich auch spüren lies.
Den Wohnungsschlüssel musste ich wieder erbetteln, weil er in der zwischen Zeit von dem Halbbruder mit Absicht verlegt wurde. Der Neffe von dem ich bis dahin noch nicht wusste, dass er einmal für mein Pflichtteil mit verantwortlich ist, grüßte beim Betreten des Grundstückes nicht einmal, und ging Zentimeter an uns vorbei, man konnte sogar den Schweiz riechen, welcher wohl durch das Unwohlsein entwickelte wurde.
Und was für mich viel schlimmer ist mein Halbbruder, der mich seit 1998 im ungewissen gelassen hat, bzw. bis heute belogen und betrogen hat, fuhr so vom Grundstück, das wir Platz machen mussten, sonst hätte er uns angefahren, dabei hat er noch nicht einmal guten Tag zu seinem Patenkind gesagt, welches er ca. Zwei Jahren nicht gesehen hatte.
Während ich bei seiner Tochter Patenonkel war und regelmäßig durch Geschenke durch diese immer wieder kehrenden Jahres Ereignis dies wissen ließ, hat mein Halbruder …als Patenonkel nicht einmal die Höflichkeit vernünftig sein Patenkind zu begrüßen. Ich meldete mich dann zum 1. Jan. 2014 am Wohnort Ebstorf ab, denn ich wollte nicht weiter in diesem Elternhaus, was seit 1959 – 2013 gute 54 Jahre mein zuhause war, mehr sein. Ich bin dort im Ort zur Schule gegangen, dort in der Kirche konfirmiert worden, unsere Tochter wurde dort noch 2004 getauft, dass alles wurde von heute auf morgen durch eine geldgierige Entscheidung von meinem Halbbruder mit den Worten „du zahlst keine Miete also wohnst du auch nicht hier“, für mich entschieden.
Testament, und Enterbt?
Noch bevor ich wieder zurück nach Spanien fuhr, traute ich meinen Halbruder nicht, und erkundigte ich mich noch am 20. Dez. 2013 beim zuständigen Amtsgericht Uelzen, wie in Erbangelegenheiten allgemein verfahren wird. Die Sachbearbeiterin, erklärte mir kurz alle Erbberechtigten wie Pflichtteils berechtigte können das Testament vom Amtsgericht öffnen lassen, sobald es einen Erblasser gibt. Ich fragte noch nach den Kosten, welche mir mit 100 € genannt wurden was der Erbe zahlen muss, also mein Neffe.
Dann wurden alle Unterlagen noch einmal geprüft, und ein Sachbearbeiter öffnete das Testament. Er lass und lass und lass, mir wurde ganz mulmig, die Mutter hat mich also enterbt, bzw. auf Pflichtteil gesetzt, mein Neffe erhält das Elternhaus, warum ist mir immer noch unklar, mein Halbruder ca. 25.000 € und aus Sparbücher und Versicherungen usw. weitere Zahlungen,also insgesamt zur verfühgung sind das dann ca. 41.000,00 €
Was mir auch jetzt bekannt wurde, und mein Halbruder triumphierend andeutete das er Vorbrechrecht hat. Mein Halbbruder war also seit 1998 Vorerbe und hatte einige Bankvollmachten.
Dies hielt meine Mutter nicht für nötig mir das zu Lebzeiten mitzuteilen, so dass ich diese betrügerischen Vorgänge durch das Testament erfahren musste. Auch wurde für mich unerklärlich warum meine Mutter angeblich Senkungen in den Jahren um 1975/77 in Höhe von ca. 20.000 DM aus angeblichen Fahrzeug Käufe, auf den Pflichtteilanspruch angerechnet sehen will.
Hallo, ich war bei keinem Notar und habe auch keine Schuldanerkennung unterzeichnet. Diese Behauptung meiner Mutter wurde als Rechtfertigung erfunden weil sonst mein Pflichtheil zu hoch für den Haupterben ausfallen würde, bzw. soll damit verhindert werden das die mir zustehende Summe voll ausbezahlt wird.
Behauptung der Gegenseite, ich hätte vor ca. 35 Jahren Geldgeschenke, die angerechnet werden sollen.
Behauptung der Gegenseite, ich hätte vor ca. 35 Jahren Geldgeschenke, die angerechnet werden sollen.
Es ist richtig das ich als Busfahrer im national, wie internationalen Reiseverkehr nicht immer zeitlich mein Konto ausgleichen konnte, da ich auch Wochen lang unterwegs war. Unser Lohn bestand aus einem Grundgehalt, und den Rest gab es immer im Folge Monat, der an Hand der Leistung wie Stunden und Spesen errechnet wurde. Zu diesem Zweck hat meine Mutter für mich die Einzahlungen übernommen, und von mir das Geld zurückerhalten, als Überweisung oder Barzahlung. Wenn ich das damals schon gewusst hätte, hätte ich mir natürlich alle Leistungen, an meine Mutter von ihr brav gegenzeichnen lassen. Und die Überweisungen abgeheftet, 40 Jahre lang ist doch wohl ein Witz keiner Macht das. Die Mutter hat alle Gelder von mir zurück erhalten, und auch die Jahre um genau gesagt letzten 40 Jahre nie kritisiert das ich noch schulden bei ihr habe. Wenn die Mutter von mir das Geld nie zurückbekommen hätte, wäre sie wohl kaum in der Lage gewesen die Summe in der damaligen Zeit aufzubringen, denn ca. 20.000 DM war vor ca. 40 Jahren viel Geld.
Mit diesen noch vorhandenen Unterlagen geht meine Mutter 1998 zum Notar und will das dies als Pflichteisminderung berechnet werden soll im Todesfall. Das muss man sich vorstellen, von 1977 bis 1998 sind es runde 20 Jahre vergangen, ohne das ich je darauf angesprochen wurde, das ich noch schulden eventuell bei ihr hab. Ich habe die ganzen 20 Jahre nie des gleichen von meiner Mutter gehört, und habe auch nie eine Zahlungsaufforderung von der Mutter erhalten, nie wurde darüber gesprochen, warum auch war ja alles bezahlt von mir. Dies soll dann im Nachlassverzeichnis mit einer Urkunde von 1998 bekräftigt werden, welche alle drei anwesenden Parteien, meine Mutter, mein Halbruder, und mein wie soll ich sagen nicht Stiefvater, aber Ehemann meiner Mutter. Drei Parteien wollen wissen was zwischen meiner Mutter und mir vor ca. 20 an Geld geleistet worden ist. Ich war ja bei der Urkunden Verhandlung 1998 nicht dabei, ich wurde nicht informiert, weder davor, noch danach. Behauptet wird aber in dieser Urkunde von 1998 das ich nicht wollte dabei sein. Das kann ich euch Schwören, mit mir hätte es damals diese Urkunde 1998 so nicht gegeben, schon gar nicht mit dem Lügeninhalt.
Zudem blockiere ich angeblich eine Wohnung in dem Elternhaus (Rechnerisch aus dem Testament)seit ca. 14 Jahre, und somit die weitere Nutzung der Wohnung durch Vermietung nicht möglich ist. Dafür soll eine Miete von monatlich 150 DM (ja DM )gegengerechnet werden. Um das einmal zusammen zufassen, soll auf mein Pflichtteil zur Minderung angerechnet werden. 20.000 DM angeblich Fahrzeugkäufe so um 1975/77 also vor über ca. 35 Jahre, und 14 Jahre Miete sind ca. 25.200 DM seit 1. Jan 1999–2013
insgesamt heute also ca. 45.200 DM ca. 22.600 €.
22.600 € ca. will die Erblasserin aus dem Pflichtteil laut Testament verrechnet haben, um meinem Halbruder… und Neffen die Zahlungen um die Summe zu entlasten, da kann ich ja froh sein das die Mutter nicht 100 Jahre alt geworden ist.
Nun ist mir in der ganzen Rechtsprechung nicht bekannt, dass eine Erblasserin einfach hingehen kann und mit dem Notar diese Bedingungen notariell bescheinigen zulassen, ohne dass der angebliche Schuldner also „ICH Wolfgang Blek“ davon Kenntnis habe, diese auch zu bemängeln oder begleichen zu können. Das mag die Erblasserin wohl aus eigenem Interesse gewollt haben, da sie die Einzahlungsbelege noch von mir hatte, und Teilweise als Bürge auftrat, da auch Fahrzeuge da waren die für unsern Opa in erster Linie gedacht waren, um ihn zu Befördern. Zu befördern bedeutet, dass mein Opa, wie auch meine Mutter sich haben von mir bis nach Hamburg /Altona fahren lassen weil dort angeblich bessere Wunderheiler waren, als wie in Uelzen und Umgebung. Also war der Kauf und die Wahl des Fahrzeuges alleine Entscheidung von meiner Mutter.
Da sie schon mal in einer Erbangelegenheit um 1998 Unsummen gezahlt hatte, wollte sie ihres Lieblings Sohn und Neffe… ein wenig hilfreich sein, in dem sie versuchte durch betrügerische Behauptungen die sie sich auch noch durch notarielle Beurkundung bestätigen lies, um somit den Pflichtteil für den älteren Sohn zu mindern. Nur hat sie vergessen dies mir zur Unterschrift vorlegen zu wollen, ein notarielles Schuldanerkenntnis wäre dann rechtssicher gewesen, so war alles von meiner Mutter gelogen und betrügerisch vorausgeplant, und könnte somit im Testament unwirksam sein. Und nun kommt immer mehr Licht in diese Angelegenheit, denn wenn man mich 1998 darüber informiert hätte, wäre ich schon damals gerichtlich vorgegangen, vorausgesetzt eine Einigung wäre nicht möglich gewesen. Ich sehe diese Handlung der Erblasserin, und des Vorerben als einen vorsätzlichen Betrug, weil auch behauptet wird, in der notariellen Urkunde von 1998 ich wollte an dem notariellen Termin nicht dabei sein. Sie wollten nicht dass ich dabei bin, haben mir dies aber auch nicht zeitnah mitgeteilt, dass nun eine notarielle Urkunde besteht. Dies sehe ich als einen weiteren vorsätzlichen Betrug an, der durch den Vorerben und der Mutter … wie ihr verstorben Ehemann begangen wurde, aus eigenem Interesse. Sie wollte einfach das sie mit ihrem vorsätzlichen Betrug die 10 Jahre Frist vergehen lassen, um dann einen Einspruch unmöglich zu machen.
Auch ist die Gegenseite heute noch davon überzeugt, wenn man so einfach zum Notar geht und behaupte das der spätere Erbe mit Pflichteisansprüche nicht diesen erhalten soll, einfach offene Schulden gelten machen zu wollen immer hin nach ca. 20 Jahre. Die betont die Anwaltlich Vertretung immer wieder mit dem Verweis auf die Urkunde von 1998, obwohl sie weiß, das dies Juristisch nicht haltbar ist, weil ein notarielles Schulanerkenntnis fehlt.
ist der Halbbruder ein Erbschleicher?
Da wir schon erwartet mit meinem Halbbruder zur Regelung des Erbanspruches nicht zureden ist, beauftragte ich einen Anwalt, was auch vom Gesetz möglich ist. Anwälte sind auch ein eigenes Thema für sich, wenn man solch einen erwischt hat wie ich. Nicht nur das der Anwalt mit Dr. Titel und in der Kanzlei ein Anwalt tätig ist, der schon meinen Cousin zu Recht verholfen hatte, als er sein Pflichtteil auch von meinen Halbbruder einforderte.
Der Halbruder erst dann durch Aufforderung eines Anwaltes die geforderte Summe vom Cousin zahlte. Heute wissen wir mit großer Sicherheit dass diese Summe nicht alleine vom Erben aufgebracht werden konnte, da es sich immerhin um ca. 80.000 DM handelte. Also musste zur Erfüllung vom Pflichtteil an den Cousin, die Rente der Mutter herhalten, die zum Jahre 2013 beachtlich ca.1.300 € betrug, aus Rente und Witwenrente.
Und wie viel Geld benötigt eine Rentnerin, die ihr Haus an den Sohn als Vorerbe1998 übertragen hat, mit Wohnrecht auf Lebzeiten. Genau wenn man nur noch für die Persönlichen wie Grundnahrungsmittel, und Kleidung, bisschen Strom und Heizung kosten, dann bleiben für alle in ihrer Nähe befindlichen Verwandten auch schon hier und da mal ein etwas größere €-Schein hängen. Unter dem Motto wir Versaufen unser Oma ihre Rente, später vielleicht auch noch das Haus wenn man als Begünstigter vor Gericht einknickt.
Die Gegenseite versucht alles um die Kosten mir aufzulegen, Selbst die Erst-Bepflanzung der Grabstelle soll ich mit Tragen.
Oben in der Aufstellung, sollen mir Kosten 1.480,07 € mit auferlegt werden, an denen ich kein Einfluss in Gestaltung, wie Grabpflege, oder Einsicht in die Kontoauszüge haben darf. Aber zahlen soll ich, wobei sich dann wirklich die Frage stellt, ist mein Halbruder ein Erbschleicher.
Und nun die Frechheit Pur, es werden mit anteile abgezogen wie zb. Kontoauszüge der letzten 10 ,weil die benötigt wurden für die Plichteilsberechnung. Gesehen habe ich bis heut genau 1 oder 2 Kontoauszüge. Diese Kontoauszüge wurden in das Nachlasverzeichnis eingefügt, weitere wollte man mir nicht zugänglich machen. Dann 100 € Testamenteröffung, die mir Versichert wurden der Erbe zahlt. Wer ist den nun der Erbe wenn der Betrag vom Vorerben gezahlt wurde.
Und warum werden die Erstbepflanzung mir auch noch anteilmäßig bzw. eigentlich ganzen in Rechnung gestellt. Ich bin lediglich Pflichteisberechtigter, mein Halbruder war Erbe auf zeit, also Vorerbe, mein Neffe ist jetzt Erbe, und mir wird der gesamte Betrag von 1.480,07€ vom gesamt zu Verfügung stehenden Erbe abgezogen. Das würde dann so aussehen, ich darf Zahlen, aber weder etwas einsehen, weder die Grabpflege mit besprechen, oder anders Kritik äußern.
Am
Die Anwaltliche Vertretung war nicht gerade die Beste.
Die ersten Gespräche mit dem Herrn Dr. Anwalt liefen noch sehr Vertrauens erwecken, wir machen das, dann geht es so weiter wir holen uns dies und das, und dann wird es schon laufen. Ich bekam auch gleich Post, mit einer Rechnung in Höhe von ca. 1.800 €, dann wurden noch einiges besprochen, und dann nichts mehr. Ich hatte also ca. 1.800 € an den Herrn Dr. Anwalt gezahlt, und erhielt wenig Information, weil auch wenig vom Herr Dr. Anwalt getätigt wurde. Getätigt wurde aus meiner Sicht nur deshalb so wenig, weil der Herr Dr. Anwalt es wahrscheinlich nicht wollte, er strebte zu höheren. Dieser Herr Dr. Anwalt, beschäftigte sich viel lieber als Vorsitzender in einer Bürgerinitiativen, weil dies mit Sicherheit wirtschaftlicher für ihn war. Mit nichts mehr meine ich, mein Herr Dr. Anwalt zog die Termine sehr weit raus, die Gegenseite hielt uns hin. Auch wurde in der Zwischenzeit „PKH“ beantragt, was von der Gegenseite als Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung abgeblockt werden sollte. Und folgender Maße beim Gericht vorgetragen wurde. Zeige ich an, dass ich den Antragsgegner vertrete. Namens und in Vollmacht des Antragsgegners beantrage, ich den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückzuweisen. Die Rechtsverfolgung ist mutwillig. Wir Klären die Gegenseite auf, weil sie wahrscheinlich beim Erbrecht nicht aufgepasst hat und antworten folgender Maße: Beziehen wir uns auf den Schriftsatz des Antragsgegners vom 27.11.2014. Worin die Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung liegen mag, erschließt sich dem Antragsteller nicht. Der Antragsgegner ist Erbe, der nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB dem Antragsteller als Pflichtteilberechtigter Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen hat. Nach § 2314 Abs. 1 S. 3 kann der Antragsteller als Pflichtteilberechtigter auch verlangen, dass das Verzeichnis durch einen Notar aufgenommen wird. Des Weiteren versucht die Gegenseite mit einer angeblichen freiwilligen Zahlung in Höhe von 10.000€ die Sache als erledigt zusehen, natürlich ohne Schuldeingeständnis, und zum Wohl des Familien Frieden. Da frage ich mich wieder, wenn doch der Pflichtteilausgleich schon ca. 12.000€ beträgt, ohne 25 % vom Haus, wie kann man dann solch ein Angebot von 10.000€ vorschlagen, und drauf bauen das die Gegenseite, also ich noch auf dem Baum schlafe.
10.000 € als Schweige Geld, oder ist ihm sein Vertrag zum Verhängnis geworde ?
Diesen Akten-Screenshot unten könnte man auch als Erpressung oder Nötigung ansehen, nur weil die Gegenseite nicht sich an das Gesetz, von Erbrecht, und BGB, oder gar Testament hält in welchen die Erblasserin auf den Pflichtteil hinweist.
Jetzt frage ich einmal den Leser, würden sie auf weitere ca. 25.000 € verzichten und die 10.000 € annehmen. Annehmen, weil die Gegenseite behauptet die familiäre Auseinandersetzung beizulegen. Die Gegenseite behauptet von der Erblasserin schon wer so etwas anbietet, muss mit Rechnen das der Prozess jetzt erst richtig interessant wird. Und ein Anwalt der auf solch einen Vorschlag glaubt er könne damit gewinnen sollte einmal Nachhilfe in Jura besuchen. Sicherlich kann man Vorschläge machen, sie sollten dennoch realistisch sein.
Die Gegenseite denkt nicht daran zuzahlen.
Und so sind wir dann auch weiter vorgegangen, schön nach Paragrafen und vorgaben. Wären die Gegenseite an eine gemeinschaftlich e Lösung gar nicht interessiert ist, und auf Zeit und Zermürben setzt, um nicht zahlen zu müssen. Die Mutter ist am 1. Dez. 2013 verstorben, am 24.01.2014 haben wir dann aufgefordert das die Gegenseite das Nachlassverzeichnis erstellen lässt, am 24.02.2014 kommt dann endlich die Gegenseite dazu, den Notar zu beauftragen das Nachlassverzeichnis erstellt werden soll. Am 19. Jan 2015 also nach ca. 13 Monaten seit unserer Aufforderung, und von einigen Frist Verlängerungen durch die Gegenseite gewünscht, wird dann endlich das Nachlassverzeichnis erstellt, wenn auch mit Fehler auf die ich später noch einmal zurückkomme. Begründet wird die Zeit der Erstellung folgendermaßen von ca. 13 Monate: Nach alldem hat der Antragsgegner alles Erforderliche getan, um das hier gewünschte notarielle Verzeichnis vorlegen zu können. Dass damit eine erhebliche Zeitverzögerung verbunden ist, hat nicht der Antragsgegner zu vertreten, sondern liegt an dem gewünschten notariellen Verfahren.
Das Verfahren war nicht notariell gewünscht, sondern notariell zwingen, da ich schon aus dem Testament erfahren habe das mein Halbbruder mich belogen und betrogen hat, und eine gütliche Einigung mit ihm nicht möglich war, bzw. er auch nicht den willen dazu zeigte.
ein vorläufiges Ermittlungsergebnis von ca. 39 Seiten lag mir dann am 13.01.2015 vor. Dieses vorläufige Ermittlungsergebnis hatte den Anschein, mich erst einmal zufrieden zu stellen, da es außer der ersten Seite alle anderen Seiten sich wieder holte um uns zu beschäftigen.
am 19.1.2015 wurde dann endlich das Nachlassverzeichnis aufgenommen, und lag am 23.01.2015 mir zur Einsicht vor. Das bedeutet, wenn ein Vorerbe seinen Aufgaben bewusst gewesen wäre, und eine Zweite Kassen Führung gemacht hätte mit allem, was dazu verlangt wird, vom Gesetzgeber wäre die Verzögerung von über einem Jahr nicht entstanden. Diese Verzögerung hat der Gegner also Vorerbe zu verantworten, und ist auch sein Verschulden gewesen, aus dem ich, soweit es möglich ist, Regressansprüche gelten machen werde.
Unten habe ich einmal eine Tabelle aus der zu ersehen ist wie 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sich die Verzinsung zusammen setzt.
Quelle: http://basiszinssatz.info/
Persönlich kann ich den Erben nur empfehlen endlich zuzahlen, den die Verzinsung liegt zur Zeit bei 4,12 %. Das bedeutet nur alleine der zum 26.11.2015 ausstehende Betrag kommt jeden Tag 1,1717 € hinzu, oder ca. 432,86 € jährlich nur an Zinsen.
Basiszinssatz
Nun kommt es ja immer wieder vor das die Erben nicht Zahlen wollen, und somit eine Verzinsung der Summe berechnet wird. Unten habe ich einmal eine Tabelle aus der zu ersehen ist wie 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz der europäischen Zentralbank sich die Verzinsung zusammen setzt.
Berechnungs - Quelle: http://basiszinssatz.info/
Persönlich kann ich den Erben nur empfehlen endlich zuzahlen, den die Verzinsung liegt zur Zeit bei 4,12 %. Das bedeutet nur alleine der zum 26.11.2015 ausstehende Betrag kommt jeden Tag 1,1717 € hinzu, oder ca. 432,86 € jährlich nur an Zinsen.
Nachlassverzeichnis mit vielen Fehlern.
Zu dem Nachlassverzeichnis ist auf den ersten Blick nicht sofort zuerkennen, was an Fehler dort versteckt ist. Man hat geschickt ganze Tarife von Versicherungen eingescannt, um beabsichtigt abzulenken. Denn was kann ein Pflichtteilsbegünstigter mit den AGB und Tarifen anfangen, wenn ein Vertrag durch den Tod der Vertragsnehmer, und Begünstigten noch anfangen, denn die Summe ist ja schon gezahlt worden. Man will davon ablenken das ein Haus, in dem man 54 Jahre gewohnt hat, sofort auffällt das die Räumlichkeiten nicht komplett aufgeführt sind.
Auch will man anhand, der schlechten Bildqualität das Nachlassverzeichnis vom Gegner eingereicht wurde, durch immer weitere Kopieren so schlecht sind, das nicht mehr vor Gericht zu verwerten ist. Deshalb auch die gesamte Schätzung des Inventars auf ca. 350 €. Der noch im Einzelnen aufzunehmende Hausrat der Erblasserin ergibt sich aus der Aufstellung, Fotografien. (6 Seiten; Seite 32 bis 37) Nach Auskunft der Firma – Herr – dürfte der Wert mit 350,00 € anzusetzen sein. (1 Seite; Seite 38)
Dann soll mir Folgendes mit verrechnet werden: Hinsichtlich der Begräbniskosten/Auswertung des Girokontos der Erblasserin laufen noch Ermittlungen.
Ist schon frech und abgebrüht von der Gegenseite, habe ich schon oben erklärt, Mutter wurde mir vorenthalten, heimlich in Altenheim gesteckt, heimlich versucht zu beerdigen, aber die Beerdigungskosten darf ich mittragen, wen das nicht Lug und Betrug ist, gesteuert von meinem Halbbruder, und Bestattungsunternehmen, in dem der Halbruder noch tätig ist oder war.
Man beachte, ein langjähriger Mitarbeiter wird Beratungsgebühr mit eingerechnet, das Beerdigungs-Institut auch in die Machenschaften eines Erbschleichers mit involviert.
Da eine gütige Einigung Seiten der Gegenseite nicht gewollt ist, konnten wir vor dem Amtsgericht Üelzen /Reg. Lüneburg erreichen das unsere Bedenken dem Nachlassverzeichnisse zur Kenntnis genommen wurde. Wir haben bis 15.03.2018 eine detaillierte Gegendarstellung mit den Fehlern vom Notaktennachlassverzeichnis dem Amtsgericht Üelzen eingereicht. Nun hat die Gegenseite Zeit Stellung zunehmen und dies dem Amtsgericht bis zum 15.04.2018 vorzutragen. Am 17.05.2018 soll dann ein Richterspruch an beide Parteien gesprochen werden. Sollte dies unerwartet zugunsten der Gegenseite ausfallen werden wir Berufung einlegen. Denn es kann nicht sein das der Notar nur auf HÖREN und SAGEN der Beklagten, ohne selbst zu prüfen, schadenfrei davon kommt.
Rechte aus dem Nachlassverzeichnis, will die Gegenseite nicht sehen.
Nachdem nun das Nachlassverzeichnis vorliegt, versuchen wir der Gegenseite, unsere Forderungen vorzutragen, mit einer Dreistufe klage, wozu wir vor Gericht gehen müssen. Das Landgericht Lüneburg wies unsere „PKH“ zurück, da ja nun das Nachlassverzeichnis vorlag, und ein angebliches Konto in Spanien nicht auf geführt war. Wir reichten Beschwerde vor dem Oberlandesgericht in Celle ein, welche uns ein Teil Recht einräumt, das uns hätte das Landgericht „PKH“ bewilligen müssen.
Auch hier wieder ein kleiner Fehler vom Gericht, der nun der Gegenseite einen kleinen Vorsprung zuspielt.
Die Gegenseite hat erst einmal mit ihrer Behauptung erreicht, dass das Verfahren verschleppt wurde.
Anwalt Wechsel, Unstimmigkeiten in der Abrechnung.
In der Zwischenzeit streit ich mich mit meinem Herrn Dr. Anwalt, und entziehe ihm die Vollmacht, weil er für mich nicht einmal in der Lage ist elementares Grundwissen über Erbrecht umzusetzen, und die Abrechnung unstimmig ist.
Der Herr Dr. Anwalt ist nicht einmal in der Lage zu erkennen an Hand der vorliegenden Unterlagen wie Nachlassverzeichnis, und Testament, wer nun Erbe bzw. Nacherbe ist und Vorerbe war. Weiter bemängle ich die Kosten vom Herr Dr. Anwalt, welche keine detaillierte Aufstellung enthielt, um festzustellen, was wo berechnet wurde. Nach ca. vier Wochen erhalte ich vom Landgericht Lüneburg eine Aufforderung zur Stellungnahme da nun mein bis dahin vertretender Herr Dr. Anwalt eine Rechnung über fast 1.000 € forderte sonst würde er nicht weiter machen, da ja Prozesskostenhilfe verneint wurde.
Ich erklärte dies in der Aufforderung zur Stellungnahme, dass wir ganz andere absprachen, hatten, dass wir die Kosten vorher besprechen wollten, da ich ja schon immer hin ca. 2.300 € in dieser wie auch in einer anhängenden Angelegenheit gezahlt habe, und das er nur dann weiter macht wenn ich weitere ca. 1.000€ zahle. Nach einiger Zeit erhielt ich vom Landgericht Lüneburg, die erfreuliche Nachricht der Klage meines Herrn Dr. Anwalt gegen mich unhaltbar ist. Das Gericht begründete es folgender Maß. Diesen Auszug vom Landgericht Lüneburg erhielt ich als Bestätigung, dass mein Anwalt mich den Kosten Betrügen wollte.
Der neue Anwalt versucht, eine Lösung zu erzielen.
In der zwischen Zeit habe ich den Anwalt gewechselt, und mit der Klärung in Erbangelegenheit beauftragt. Kaum das mein Anwalt die Unterlagen eingesehen hat, verfasst er unsere Forderung zum Pflichtteils Ausgleich und Pflichtteil, gegen über der Erben und Vorerben. Daraufhin erhalten wir das sie nicht wussten, an wenn die Forderung gerichtet war. Wieder einmal versucht die Gegenseite auf blöd zustellen, und teilt uns mit das sie, immer davon ausgegangen sind, das die Forderung an den Erben ginge. Kann ich nur sagen, ein Anwalt der nicht wissen will an, wenn die Forderung geht, wenn es um Erben und Nacherben geht, sollte man die Zulassung überprüfen. Und außerdem machen sie, von der Dürftigkeitseinrede aus dem BGB § 1990 gelten. Dürftigkeitseinrede bedeutet so viel als dass er die geforderten Pflichtteile nicht aufbringen bzw. Zahlen können. Ein Erbe, der sofort Hausbesitzer wird, 5.000€ und mehr sofort zu Verfügung hat, dann nach Italien reist um Urlaub zu machen, dies dann auch noch auf Facebook postet, will jetzt ein auf Dürftigkeitseinrede machen. Hallo lieben Erben und Vorerben, der Anwalt will nur eins, das der Prozess solange wie möglich ihn beschäftigt, da kann er genügend verdienen. Auch wenn ihr später vom Gericht die Bestätigung bekommt das ihr Zahlen müsst, weil ihr unterlegen seid, hat euer Anwalt automatisch sehr viel dazuverdient, ob gewonnen oder verloren, lange muss für den Anwalt der Prozess anhalten.
Vorerst viel Glück für die Gegenseite, durch schlechte Verteidigung meines Anwalts.
Und die wahrscheinlichem Erberbschleicher haben auch noch Glück, Glück denn ihnen durch meinen ersten Anwalt Dr. Ra aus Uelzen zugutekommt. Durch die im Jahr 1998 erstellte Urkunde war eine sofortige Klage sehr schwierig, bzw. war die Urkunde auf Lügen Inhalte aufgebaut. Es musste jetzt festgestellt werden welcher der Erben, Vor oder Nacherben für den Pflichtteil und Pflichtteils Ausgleich zuständig war. Er findet jetzt, dass der Vorerbe zur Zahlung des Pflichteisausgleichs kein Grund besteht, und sichert mir zu, dass dies der Nacherbe zahlen muss. Dennoch änderte er seine Meinung war die Summe die er selbst errechnet hatte von ca. 10.300 € ich erhalte von Herrn Dr. Ra folgendes Information Detail „ich kann nicht erkennen warum der Vorerbe den Pflichteisausgleich zahlen muss.“ Das Erbe beträgt ca. 8.000 € abzüglich aller Notarkosten bleiben ca. 2.000 € sollen wir diese beim Nacherben anmahnen. Ich Wechsel den Anwalt, denn wer nicht in der Lage ist seine vorherigen Erkenntnisse zuzuordnen, und mehr mit öffentlichen Ämter und deren verbundenen Aufgaben beschäftigt kann keinen Objektiven Verteidigung führen. Nachdem ich schon ca. 2.000€ für diesen einen Vorgang bzw. ohne Gerichtskosten gezahlt habe.
Richtig aus Angst das es zu einem Gerichtstermine kommt hat die Gegenseite erst einmal fast 10.000 e gezahlt.
Begründung für die verspätete Zahlung gab die Gegenseite an das sie zur Zahlung kein Kontonummer von dem Kläger hatten, auf die Idee zu kommen , vielleicht einmal zu fragen halte ich natürlich für solch eine Verteidigung als überfordert.
Wie Frech, und skrupellos muss man als Verteidigung auftreten um solch ein Lüge zu behaupten. Wir haben zu Beginn unsere Klage 2014 auch auf die geforderte Zahlung mit einer Konto Verbindung hingewiesen. Wir haben in zahlreichen Schreiben auch drauf hingewiesen mit Zahlungstermine an den Anwalt zu leisten sind.
Solch eine in die Ecke gedrängte Verteidigung die dann nur noch Lügengeschichten erfindet, wünsche ich jeden einmal, damit er auch einmal solche Anwälte kennen Lernt die wahrscheinlich wären ihre Studium Zeit nur geschlafen haben.
Auch ist es in der Verteidigung unter Juristen allgemein bekannt, das Zahlungen immer über die Verteidigung abgewickelt werden. Und wie schon erwähnt, will die Gegenseite dies seit dem Erbstreit ab Anfang 2014 bis zur Zahlung im August 2016 dies nicht gewusst haben. Nein es sitzt die Pure Angst im Nacken wenn es zum Prozess kommt, und die Machenschaften eines Erbschleichers an die Öffentlichkeit kommen. Den auch in der jetzigen Aufstellung der Gegenseite wird auf einmal eine Heimrechnung von über 1.200 € vorgelegt ob wohl die Heimbewohnerin Verstorben ist.
Aber wo Erbschleicher und schlechte Verteidigung zusammen arbeiten ist die Gerechtigkeit fern, und findet bei solchen Leute nur Verwendung im Kreuzwort Rätzel.
Diese Frage stellt sich wohl kaum einer der solch ein Testament Notariell, oder Handschriftlich Erstellt.
Bei meiner Mutter war es anders, sie hatte durch einen vorrangegangen Erbstreit, ein Testament Notariell aufnehmen lassen.
In diesem Testament begünstigte sie Ausnahmslos Zwei Menschen, ihren Sohn M.B, und ihren Enkel C.B, alle anderen setzte sie auf Pflichtteil.
Bis dahin war nichts einzuwenden da es der Letzte Wille eines Verstorbenen ist. Nur bis auf die Tatsache das die Erblasserin dien Zweiten Sohn das Haus übertrug und sich Wohnrecht auf Lebzeiten vorbehält. Dieses wohnrecht wurde mit einer Reallast von ca. 10.000 DM jährlich seit 1998 mit aufgenommen. Ganz Pauschal gesagt würde die Erblasserin ca. 100 Jahre alt werden, ist das Überschuldet. Den bei einer Reallast von ca. 10.000DM Jährlich macht das auf ca.30Jahre ungefähr 291.200,00 DM sind ungefähr 145.600 €, soviel ist diese Haus von 1954 mit Sicherheit nicht wert. Zumal dies Summe nur für den unteren Wohnbereich gerechnet wurde. Also ein reiner Betrug für mich, um den Pflichtteil so klein wie möglich oder erst gar nicht zahlen zu müssen.
Und die jetzige Reallast am Todestag betrug ca.68.250 € für die Hälfte des Hauses was auch überteuert ist, da dieses Haus von 1954 mit der Bausubstanz nicht den Anschein macht das es ca. 136.500 € wert ist.
Nun aber zum eigentlichen, was im Testament nicht richtig sein kann, weil sie auch 1994 das Haus dem Enkel vererbt hat, und im Nochmaligen Notartermin 1998 dies bestätigt. Sie Bestätigte das, dass 1994 erstellte Testament "Im Vollen Umfang " bestehen bleibt, das Haus Erbt der Enkel.
Wie kann ein Anwalt/Notar solch ein Testament aufnehmen wenn er Erfahrung in Erbangelegenheit vorgibt, das Zwei Namentlich genannten Personen das gleich Haus erben zu je 100%, der eine aber das Haus nicht Rausgibt, und der andere so Unwissend ist und dies nicht merkt. Dieser Enkel wurde mit einer Erbschaft beschenk die erst dadurch möglich war das die Erblasserin noch 2009/10 eine Zusatz Versicherung anlegte, die dann das Erbe des Hauses Verschleiern sollte, was dem Enkel bis heute nicht aufgefallen ist. Der Enkel erbte ca. 5000 €, reiste erst einmal nach Italien, wären sein Vater das Haus als sein Eigentum betrachtete, und bis heute nicht an den Enkel seinem Sohn überschrieben hat. Eine Absicht ist auch nicht zu erkennen, da der Vorerbe der Meinung ist das hat die Mutter ihm vermacht, und der Rest interessiert ihn nicht.
Also Vorerbschaftrecht, und Erbrecht sind nicht immer das gleiche wenn sich Erblasser undeutlich ausdrücken. Wir bleiben dran und werden uns nicht um den Pflichtteil vom Halbruder und Neffen betrügen lassen.
tipps und tricks sind sehr wichtig um nicht von Verwandten in Erbangelegenheit über den Tisch gezogen zu werden.
Ich wurde von der Mutter, der Verstorben, wie auch von anderen Familienangehörigen sowas übern Tisch gezogen, das ich nur andere vor Gutgläubigkeit warnen möchte.
Liste wird erweitert.
Ja es sind jetzt über 3 Jahre her das die Erblasserin verstorben ist am 1. Dez.2013 und die Gegenseite denkt nicht einmal mir meinen Pflichtteil Komplet auszuzahlen.
Aus diesem Grunde habe ich weitere Recherchen vorgenommen, und bin auf weitere Fälschungen, und Unwahrheiten im Nachlassverzeichnis aufmerksam geworden.
Dies hat mich, dann da zubewegt einmal die Stadtanwaltschaft in Kenntnis zusetzen welche Betrüger Absichten die Gegenseite hier genutzt hat. Ich habe alle notwendigen Unterlagen der Stadtanwaltschaft Uelzen, hier Lüneburg zuständig zugesandt, und eine Anzeige gegen die Erben Vater und desen Sohn gemacht.
Wir fordern Anfang September 2017 die Gengenseite nochmals auf nun endlich die immer noch nicht zur Einsicht vorliegen Kontoauszüge der Letzten 10 Jahre von der am 1.12.2013 verstorbenen Mutter uns Vorzulegen.
Antwort schreiben der Gegenseite erhalten wir dann fast umgehend, was wir nicht erwartet hatten.
Wenn das nicht nur als Frechheit gewertet werden kann so ist es zu mindesten Betrug im großen Stil.
Selbst der Tod eines Pflegeheim Mitbewohner schreckt das Pflegeheim nicht davor ab, auch noch Rechnungen gelten zumachen die über den Termine des Todes hinausgeht. Dazu kommen dann noch gefälschte Rechnen, weil wahrscheinlich angenommen wird das in der Zeit der Trauer keiner der Erben diese Kontrollieren würde. So kommt es, dann auch vor Todes tage einem Sonntag die Verantwortlichen des Pflegeheim Rechnungen ausstellt.
Nach Abschluss dieses Erbstreites werde ich noch mehr Einzelheiten hier berichten wie Erbschleicher Arbeiten. Wie Erbschleicher sich das Vertrauen erschleichen. Wie Erbschleicher Rechnungen, Quittungen fälschen, und Erbschleicher das Gericht beschäftigen. Alles dies werde ich mit Unterlagen zu diesem Fall hier beitragen und belegen. Ich werde hier erklären wie Gerichte zu umgehen sind, wie Banken die Aussage verweigern, wenn es um Details geht, ich werde von Installations-Firmen berichten die Aufklärung nicht interessiert sind, denn noch aber Rechnungen Kopien zusenden, nach dem nicht gefragt wurde. Anwälte, die mit dem Fall beauftragt waren, aber immer mehr Geld haben wollten, bis sie von mir vor Gericht gezogen wurden, und die Forderungen der Anwälte zunichtegemacht wurde. Seien sie gespannt und nutzen sie einige informativen aus diesem KOSTENLOSEN E-Book.
Dabei werde ich mich nicht von der Gegenseite mit Drohungen wie Unterlassungsklagen oder sonstige gerichtliche Schritte gegen meine Person einschüchtern lassen.
Warum habe ich anfangs 2019 habe ich die Klage von 2014 zurückgenommen ?
Beweismittel, was sind welche, und welche könnten zugelassen werden. Nun ist von Bundesland zu Bundesland die Entscheidungen am Gericht, was, und welche Beweismittel zugelassen werden nicht immer einheitlich geklärt.
Ich habe versucht dem Gericht klarzumachen das meine Mutter beim Unterzeichnen, nicht genau gewusst hat, was sie letztendlich unterschrieben hat.
Den, noch beim Besuch meiner Mutter ca. 2012 behauptete sie immer wieder, das, das Haus der Großeltern ihr vermacht wurde, und sie alleine das sagen hat. Nun wurde aber das Haus durch sie selbst an den jüngeren Sohn ca.1997 überschieben, im Rahmen einer vorgezogenen Erbschaft.
Hat da meine Mutter, da noch gewusst was sie macht, und unterschrieben hat. Denn ich glaube nicht, denn wenn mein Halbbruder mich hätte aus dem Haus schmeißen wollen, wäre der ganze Täuschungsvertrag aufgefallen.
Entweder war meine Mutter Demenz, oder wollte nicht wahrhaben das ihr jüngere Sohn nur für sie Existiert, wie ein Foto aus vergangene tage zeigt, und von ihr handschriftlich auf der Rückseite vermerkt ist. Darin will sie auf der Fotoaufnahme von 1957 ihren jüngeren Sohn darauf erkannt haben, der aber erst April 1957 geboren wurde. Verdrängung, Irrtum, oder doch nicht mehr klar denken.
Auch kommt es nicht selten vor, dass zum Krankheitszustand die eine Person als Notiz festgehalten hat, für den vermeintlichen Erbschleicher ein Anlass ist, der Person einzureden es müsse noch wichtige Unterlagen unterschreiben.
Dann werden noch schnell Patientenfügung, so wie Bankvollmachten gesichert, und der vermeintliche Erbschleicher ist Rechtssicher, nach dem Versterben der Person.
Dabei wird nicht einmal in der Familie nachgefragt, sondern einfach selbst entschieden, ohne gleichgestellte Geschwister die auch noch älter sind, zu informieren.
Texte: (C) Wolfgang Emil Blek
Bildmaterialien: (C) Wolfgang Emil Blek
Lektorat: Online
Übersetzung: NO
Tag der Veröffentlichung: 24.06.2016
Alle Rechte vorbehalten
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