Reisekosten 2014 und Bewirtungskosten
Parallele und praxisnahe Darstellung des Ertrag- und Umsatzsteuerrechts Von: Wilhelm Krudewig
Die Reisekosten sind mit Wirkung vom 1.1.2014 neu geregelt worden. Es kommt entscheidend darauf an, ob es sich um Auswärtstätigkeiten handelt oder um Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb bzw. erster Tätigkeitsstätte. Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (= Geschäftsreise) liegt vor, wenn
* ein Unternehmer außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der Betriebsstätte, die den Mittelpunkt seiner auf Dauer angelegten betrieblichen Tätigkeit bildet, tätig wird,
* ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird.
Eine tabellarische Übersicht zeigt, welche Veränderungen hier ab 2014 zu beachten sind.
Die Ausführungen sind leicht verständlich und durch viele Praxisbeispiele problemlos nachvollziehbar. Dieses E-book bietet eine umfassende Darstellung des steuerlichen Reisekostenrechts, z. B. auch
* wann es vorteilhaft ist, die erste Tätigkeitsstätte festzulegen und wann es sinnvoll ist auf eine Festlegung zu verzichten,
* dass kostenlose Mahlzeiten nicht mehr als Arbeitslohn zu erfassen sind, wenn dem Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale zusteht,
* wie die Zweitwohnung am Beschäftigungsort im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ab 2014 abgerechnet wird.
Dieses E-Book beinhaltet bereits das BMF-Schreiben vom 30.09.2013!
* ein Unternehmer außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der Betriebsstätte, die den Mittelpunkt seiner auf Dauer angelegten betrieblichen Tätigkeit bildet, tätig wird,
* ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird.
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* dass kostenlose Mahlzeiten nicht mehr als Arbeitslohn zu erfassen sind, wenn dem Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale zusteht,
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