sexueller Missbrauch
[ sexuelle Gewalt ] Von: Ernst Altermann
Wissenwertes über ein schwieriges Thema:
Heutzutage wird dem subjektiven Erleben der Opfer [endlich] eine wichtige Bedeutung beigemessen. Das individuell Erleben der Opfer spielt eine zentrale Rolle bei der Definition von sexuellem Missbrauch.
Sexueller Missbrauch von Kindern bedeutet das eine Person:
- mit einem Kind sexuelle Handlungen vollzieht,
- ein Kind dazu bestimmt, solche Handlungen
- an sich [oder einem Dritten] zu vollziehen,
- einem Kind pornografische Darstellungen vorführt.
Unter sexuellem Missbrauch von Kindern werden insbesondere folgende Handlungen verstanden:
- der Vollzug des Geschlechtsverkehrs
- das Vornehmen sexueller Handlungen
- das Bestimmen sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen
und zwar unabhängig davon:
- ob mit dem Willen des Kindes,
- oder gegen den Willen des Kindes
Dies umfasst ebenfalls:
- intime Berührungen an primären und sekundären Geschlechtsteilen,
- exhibitionistische Handlungen vor einem Kind,
- das Zeigen pornografischer Darstellungen vor einem Kind.
Anmerkung des Autors:
Allerdings besteht hierbei die Gefahr, dass zum Beispiel harmlose Verstöße, wie etwa anzügliche Blicke, schon als sexuelle Übergriffe verstanden werden können.
Deshalb besteht [wahrscheinlich/unter anderem] auch die hohe Diskrepanz zwischen der Anzahl der angezeigten Fälle und der letztlich rechtskräftig verurteilten Täter.
Heutzutage wird dem subjektiven Erleben der Opfer [endlich] eine wichtige Bedeutung beigemessen. Das individuell Erleben der Opfer spielt eine zentrale Rolle bei der Definition von sexuellem Missbrauch.
Sexueller Missbrauch von Kindern bedeutet das eine Person:
- mit einem Kind sexuelle Handlungen vollzieht,
- ein Kind dazu bestimmt, solche Handlungen
- an sich [oder einem Dritten] zu vollziehen,
- einem Kind pornografische Darstellungen vorführt.
Unter sexuellem Missbrauch von Kindern werden insbesondere folgende Handlungen verstanden:
- der Vollzug des Geschlechtsverkehrs
- das Vornehmen sexueller Handlungen
- das Bestimmen sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen
und zwar unabhängig davon:
- ob mit dem Willen des Kindes,
- oder gegen den Willen des Kindes
Dies umfasst ebenfalls:
- intime Berührungen an primären und sekundären Geschlechtsteilen,
- exhibitionistische Handlungen vor einem Kind,
- das Zeigen pornografischer Darstellungen vor einem Kind.
Anmerkung des Autors:
Allerdings besteht hierbei die Gefahr, dass zum Beispiel harmlose Verstöße, wie etwa anzügliche Blicke, schon als sexuelle Übergriffe verstanden werden können.
Deshalb besteht [wahrscheinlich/unter anderem] auch die hohe Diskrepanz zwischen der Anzahl der angezeigten Fälle und der letztlich rechtskräftig verurteilten Täter.
Beiträge und Kommentare