15 Kommentare
Dieser Kommentar wurde gelöscht.
M.d.S.

Interessante Frage.

Guckt man sich das Gesetz an:
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/BJNR273010022.html

ist insbesondere wohl §5 relevant für die Fragestellung.
Hier geht es ja bislang primär um digitale Bücher.
Sind diese §5 (1) 3 eine Ware?
Nein, denn §5 (4) beschränkt dies... mehr anzeigen

Tina Tannwald

@Marie
ja, irgendwie mal wieder Kuddelmuddel. zur Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Amazon z.B. hat Steuerfragebögen an seine Produkttester verschickt, mit zweitägiger Abgabepflicht bis 1.11.
Gut möglich, dass es in erster Linie darum geht, geldwerte Geschenke und Test-Waren... mehr anzeigen

M.d.S.

Naja, bei den Finanzämtern werden im Laufe des nächsten Jahres doch auch wieder Kapazitäten frei, weil vielerorts mehr als 90% der Grundsteuererklärung bereits durch ist, also exklusive der Widersprüche ;-)

Ansonsten ist Deutschland doch inzwischen so weit durchdigitalisiert, daß... mehr anzeigen

Tina Tannwald

Darf man an einem so hohen Feiertag wie heute eigentlich lauthals lachen und sich auf die Schenkel klopfen? Wenn ja, dann mache ich das mal eben:-))

VIII

Steuerpflichtig ist ja wohl jeder der im Berufsleben steht; ich bin Mönch und buddhistischer Dr. (Geshe) in Medizin und Psychologie...

M.d.S.

Es gibt ja auch Freibeträge.

Nimmt man als Vergleich Einkünfte aus Kapitalvermögen, so sind da doch Banken seit Jahren im Regen (automatischen?) Austausch mit dem Finanzamt und es gibt Freistellungsaufträge, Freibeträge.

So oder so geht es bei solch einer Pflicht zur... mehr anzeigen

Tina Tannwald

@Marie
meine Güte, du machst dir ja wirklich viele Gedanken:-) Das Problem an sich ist viel einfacher gestrickt: Wenn die Meldepflicht auch für Selfpublisher-Plattformen gilt, fallen alle (Neben-) Einkünfte auf, die man als braver Bürger nicht bereits selbst beim Finanzamt... mehr anzeigen

M.d.S.

Na, aber wer verstößt als aufrechtes Bürger-Person schon gegen einem bekannte Gesetze, die Tücke liegt doch eher in den heimtückisch eingeführten ;-)

Und wie würde jutub etwa was angeben, wenn jemand für ein Auspack-Video vom Produzenten Obst bekommen hat, also eine Palette... mehr anzeigen

VIII

Genau :-)

Keks

Auch wenns zwei Monate her ist, kann ich euch aus eigener Erfahrung beruhigen, denn ich war kurzzeitig im Amazon Vine Programm und hatte mit dem Finanzamt bereits Kontakt^^. Ich hatte nämlich mit Vine dreißig Euro verdient. Nicht viel, aber zählt zu den Einkünften, da war sogar... mehr anzeigen

Tina Tannwald

Ich glaube, da wirfst du gerade was durcheinander, Keks.
Das Amazon-Vine-Programm ist der Club der Amazon-Produkttester. Wer dazu eingeladen wird, bekommt kostenlose Produkte, für die als Gegenleistung Rezensionen geschrieben werden müssen.
Man verdient dort kein Geld, sondern... mehr anzeigen