Für alle von mir veröffentlichten Texte habe ich das copyright und die
Nutzungsrechte, besonders nach § 17 und § 54 des Urheberrechtes, unter
besonderer Beachtung § 42 des Urheberrechtsgesetzes (soisses XII - Unsinn).
Gilt für alle Titel der soisses - Serie
soisses - Phänomenon
soisses - memento
soisses - memento mori esses
soisses - Stasi
soisses - Panta Rhei
soisses XII - Unsinn
incl. der Ausgaben soisses I - VII
Die Erwähnung ist... mehr anzeigen
Für alle von mir veröffentlichten Texte habe ich das copyright und die
Nutzungsrechte, besonders nach § 17 und § 54 des Urheberrechtes, unter
besonderer Beachtung § 42 des Urheberrechtsgesetzes (soisses XII - Unsinn).
Gilt für alle Titel der soisses - Serie
soisses - Phänomenon
soisses - memento
soisses - memento mori esses
soisses - Stasi
soisses - Panta Rhei
soisses XII - Unsinn
incl. der Ausgaben soisses I - VII
Die Erwähnung ist notwendig, um der Unsitte "Löschfinger" zu begegnen,
der sich auch bookrix bereits befleißigte.
Bei Streitigkeiten gilt der Rechtsweg, weniger zum streiten, sondern um den Rechtsfrieden herzustellen, nicht aber die Willkür eines "Löschfingers".
Artikel IX des Autorenvertrages (bookrix) erscheint nicht ausreichend,
als Autorenerklärung, ob das Innenverhältnis hier zwischen Autor und
bookrix erklärt wird.
Bei Einreden Dritter verbleibt nur der Rechtsweg, damit der Autor sich
freisprechen kann, gegenüber eventueller Einreden Dritter.
Für eventuelle Dritte gilt der Hinweis auf § 42 des Urheberrechtsgesetzes.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__42.html