Ich glaube, lieber Nachtfalter, du vergisst bei deiner Überlegung einen ganz wesentlichen Aspekt. Dieser ergibt sich einfach aus der Tatsache, dass die WAHRHEIT als solches immer ein Subjekt erfordert, d.h. ohne Subjekt auch keine WAHRHEIT, sondern nur eine REALITÄT. Diese Begriffe sollte man strikt trennen, um IRRTÜMER zu vermeiden. Die WAHRHEIT ist demnach immer durch die Vernunft richtig Erkanntes, ein abstraktes Urteil... mehr anzeigen
Ich glaube, lieber Nachtfalter, du vergisst bei deiner Überlegung einen ganz wesentlichen Aspekt. Dieser ergibt sich einfach aus der Tatsache, dass die WAHRHEIT als solches immer ein Subjekt erfordert, d.h. ohne Subjekt auch keine WAHRHEIT, sondern nur eine REALITÄT. Diese Begriffe sollte man strikt trennen, um IRRTÜMER zu vermeiden. Die WAHRHEIT ist demnach immer durch die Vernunft richtig Erkanntes, ein abstraktes Urteil mit zureichendem Grunde, hingegen sich das durch den Verstand richtig erkannte als REALITÄT niederschlägt; d.h. ein richtiger Übergang von der Wirkung im unmittelbaren Objekt auf die Ursache. Demnach kann man auch nicht sagen: ‚dieser Stein ist wahr‘, sondern höchstens: ‚dieser Stein ist real.‘ Anders, wenn es heißt ‚dieser Stein ist grau.‘ Hier impliziert die Aussage eine Feststellung/Behauptung, die verifiziert werden kann. Demnach ist eine Aussage nur dann wahr, wenn sie ins Verhältnis zum Subjekt, also in diesem Falle zu einer Person und deren Überlegungen gesetzt wird; nicht aber zu deren Wahrnehmungen, - diesen gehen den Überlegungen voraus, müssen also von ihnen getrennt werden. Erst durch nachfolgende Überlegungen und den ‚Abgleich‘ mit vorhandenem Wissen, Erfahrungen und Erkenntnissen, kommt man zu einem Urteil, und dieses ist demnach zumindest für diesen Zeitpunkt relativ wahr.
(in Parenthese eingefügt: S. 634 man unterscheidet hier noch zwischen einem hypothetischen und kategorischen Urteil, womit wir bei Kant wären. Doch streng genommen, ist ein Urteil nichts anderes, als die Verbindung oder Unvereinbarkeit der jeweiligen Begrifflichkeit, wobei ihr Ineinandergreifen oder ihr Getrenntsein die QUALITÄT des jeweiligen Urteils ausmacht – nähere Ausführungen dazu würden jetzt zu weit führen).
Sollte sich dieses URTEIL später als falsch erwiesen, so unterstreicht das nur die Relativität seiner Annahme und begründete einen IRRTUM (als Urteil ohne zureichende Grund, notabene). Dieser steht der Wahrheit als Trug der Vernunft gegenüber, hingegen der Schein einen Trug des Verstandes darstellt. So tritt letzteres z.b. dann ein, wenn die gleiche Wirkung durch grundsätzlich zwei Ursachen herbeigeführt werden kann, wobei eine sehr häufig, die andere eher selten wirkt. Da der Verstand kein Datum hat, zu unterscheiden, welche Ursache hier wirkt, setzt er die gewöhnliche Ursache voraus, und da seine Tätigkeit nicht reflektiv und diskursiv, sondern direkt und unmittelbar ist, etabliert sich die die falsche Ursache zum anschauliches Objekt, welches dann als falscher SCHEIN Tage tritt, so z.b. ein ins Wasser getauchter Stab, der gebrochen erscheint. Wenn man sich nun fragt, wen man im Zweifelsfall mehr trauen sollte, Verstand oder Vernunft (Hirn oder Herz), dann immer dem Verstand, da die Vernunft immer nur wissen kann; der Verstand hingegen frei von allem Einfluss durch das Betrachten und Anschauen unbestechlich bleibt. Aus alle dem folgt, dass eine absolute Wahrheit immer dann gegeben ist, wenn ein Urteil einen zureichenden Grund besitzt und darüber hinaus nur durch eine Ursache! bewirkt wird – dann ist sie im wahrsten Sinn des Wortes wahr und unumstößlich.
Für Helgas den neuen Denkanstoß gleich mal wieder einen dicken Stern.
Es ist leicht, die große Klappe zu haben und rumzumäkeln. Bring lieber was Konstruktives ein, anstatt hier rumzusülzen. Nur mal angemerkt, von einem genervten Disputanten. :-(