Zitat 1
"In Deutschland ist es leider Pflicht ein Gewerbe anzumelden und zwar von dem ersten Cent an, wenn man auch nur einen Kaugummi oder Anspitzer SELBST vertreiben möchte. Durch den Verkauf von Büchern, ob nun die Eigenen oder andere, betreibt man einen Handel und der ist nun mal anzumelden."
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Zitat 2
"Wer NUR als Autor tätig ist und ein Verlag sein Buch herausbringt und verkauft, so muss dieser Autor kein... mehr anzeigen
Zitat 1
"In Deutschland ist es leider Pflicht ein Gewerbe anzumelden und zwar von dem ersten Cent an, wenn man auch nur einen Kaugummi oder Anspitzer SELBST vertreiben möchte. Durch den Verkauf von Büchern, ob nun die Eigenen oder andere, betreibt man einen Handel und der ist nun mal anzumelden."
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Zitat 2
"Wer NUR als Autor tätig ist und ein Verlag sein Buch herausbringt und verkauft, so muss dieser Autor kein Gewerbe anmelden.
Der Verlag übernimmt den Handel. Der Autor ist als freier Künstler tätig.
(ACHTUNG: freie Künstler sind RENTENPFLICHTVERSICHERT und müssen bei alleiniger Ausübung eines Künsterjobs Rentenabgaben, Krankenversicherung und Pflegeversicherung abführen.)
Gilt nicht für Leute die einen Hauptjob haben und Beiträge bereits zahlen."
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Quelle: http://www.gutefrage.net/frage/muss-man-ein-gewerbe-anmelden-um-ein-buch-selbst-zu-vertreiben
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Meine Frage(n)
Also zu dem in der Klammer Stehende habe ich schon mal eine Frage und bin jetzt leicht irritiert.
Heißt das soviel wie, dass wir alle, die wir keinen Hauptjob haben, sobald wir über Amazon und andere Shops unser Bücher anbieten und/oder verkaufen, tatsächlich und definitiv per Gesetz diese Pflegeversicherung abführen müssen??
Kann doch nicht sein bei solchen Minimalbeträgen, oder? Anderswo las ich, dass man diese Abgaben nur abführen muss ab einem bestimmten Umsatz. Was stimmt jetzt?
Dies doch nur dann, so meine Frage, wenn ein bestimmter Umsatz erreicht ist?
Doch bin ich nich an persönlichen Meinungen interessiert, auch wenn sie noch so vernünftig klingen, sondern daran, was der deutsche Gesetzgeber dazu schreibt.
Denn im ersten Zitat oben heißt es ja, schon ab dem ersten Cent bei Gewinnerzielungsabsicht muss man dies und das in Deutschland tun.
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Meine hauptsächliche Frage also zu Zitat 2:
Müssten wir per Gesetz diese oben in Klammern erwähnten Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abführen, selbst wenn wir so gut wie kein nennenswertes Einkommen über Amazon und die anderen Shops erzielen?
Aber dennoch eben einfach deshalb, weil wir zu den freien Künstlern zählen?
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LG
Lisa
Du könntest eine Extra-Version machen nur für BX-Freunde.
Danke! Ich werd's mal probieren.