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Grundlagen

Grundlagen

 

Eine Bilanz (=Waage) zu lesen heißt ein Unternehmen beurteilen zu können. Die Bilanz gibt Einsicht in die Vermögensverhältnisse, die Finanzierung und die Kapitalstruktur. Man erkennt, ob das Unternehmen auf soliden Beinen oder vor einem Konkurs steht. Die Bilanz gibt Auskunft über die Mittelherkunft und die Mittelverwendung.

Eine Bilanz ist immer Stichtagsbezogen – dem sogenannten Bilanzstichtag. Man unterscheidet zwischen Eröffnungs-, Schluss- und Zwischenbilanz.

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufbau der Bilanz

 

Der Beginn der Betrachtung liegt in der Vorbereitung des betrieblichen Leistungsprozesses.

Wenn wir etwas verkaufen oder produzieren möchten, benötigen wir Maschinen, Material, verschiedene Wirtschaftsgüter, eine Büroausstattung und selbstverständlich auch Kapital.

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) eines Unternehmens. Der Bilanzgewinn oder -verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen Aktiva und Passiva.

 

Die Gliederung der Bilanz regelt § 266 HGB. Die Aktiva werden nach dem Grad der Liquidität, die Passiva nach Fristigkeit und zugrunde liegendem Rechtsverhältnis gegliedert.

Die Bilanz dient unternehmensinternen und externen Informationsbedürfnissen. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, jährlich zum Geschäftsjahresabschluss eine Abschlussbilanz zu erstellen.

Darüber hinaus existieren Sonderbilanzen, wie Gründungs-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Fusions-, Konkursbilanz etc.

Bei der jährlichen Abschlussbilanz ist zwischen der zur Veröffentlichung bestimmten Handelsbilanz und der zur Vorlage beim Finanzamt zu erstellenden Steuerbilanz zu unterscheiden.

Die Bilanz wird durch Zusammenfassung der Summen des Inventars zu Gruppen gebildet. Beide Seiten der Bilanz müssen ausgeglichen sein.

Darstellung der Bilanzzahlen

 

Die Aktive

 

Als Investition bezeichnet man die vorgesehene Mittelverwendung für die Aufnahme des Leistungsprozesses. Diese Daten befinden sich auf der Aktivseite der Bilanz, auch Aktiva genannt.

Nachdem uns klar ist, was wir für die Leistungserstellung benötigen, müssen wir wissen, woher wir das Kapital nehmen, welches für die Investierung notwendig ist.

 

Die Passive

 

Sowohl Eigenkapital, als auch Fremdkapital wird als Finanzierungsquelle in Frage kommen. Diese Positionen erscheinen auf der Passivseite der Bilanz, auch Passiva genannt. Diese Seite trifft somit die Aussage der Mittelherkunft

 

Die Bilanz ist somit die zusammengefasste Darstellung des Vermögens auf der Aktivseite und des Kapitals auf der Passivseite. Auf der Aktiva-Seite differenziert man zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, auf der Passiva zwischen Eigen- und Fremdkapital.

 

 

 

Durch eine Aufbereitung der Bilanz entsteht die Strukturbilanz, welche Grundlage für eine Analyse und damit die Berechnung von Kennzahlen ermöglicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

 

Hier liegt der Beginn der Betrachtung in der Vorbereitung des betrieblichen Leistungsprozesses. Nachdem die Vorbereitung durch Finanzierung und Investierung für den Leistungsprozess getroffen wurden, kann mit dem der Erledigung von Aufträgen oder dem Verkauf begonnen werden.

Dabei entstehen Kosten, welche man in 3 Hauptkostenpositionen einordnen kann:

-Waren/Material

-Personal (Lohn, Gehalt)

-sonst. Kosten/Sachkosten/Gemeinkosten

 

Durch die Tätigkeit werden anderseits auch Umsatzerlöse erzielt, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dargestellt werden. Auf der Sollseite stehen dabei alle Aufwendungen, auf der Habenseite alle Umsatzerlöse. Die Differenz der beiden Summen zeigt den Gewinn oder Verlust an.

Im Einzelnen sind folgende Schritte erforderlich:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum 31.12 für die zeit vom 01.01.-31.12.

Bilanzen erstellen

 

Am Ende eines Kalenderjahres müssen Unternehmen einer bestimmten Rechtsform oder Größe eine Bilanz durchführen. Eine Bilanz zeigt die Vermögensverhältnisse und die Vermögensverteilung der Unternehmung zum Bilanzstichtag an.

 

Vorgehensweise - Kurzfassung

 

  1. Um eine Bilanz selber erstellen zu können, muss zuerst eine Inventur erstellt werden. Bei einer Inventur werden alle Vermögensgegenstände in ihrem Wert in Euro bilanziert. Bei einer übersichtlichen Anzahl an Positionen und Werten kann dies eine simple Angelegenheit sein, bei dem z.B. einfach die komplette Büroausstattung katalogisiert, das Auto verwertet und der Girokontostand sowie der Kassenstand abgefragt bzw. gezählt wird.
  2. Die Vermögensgegenstände aus der Inventur werden nun in größere Positionen zusammengefasst. Welche diese sind, ist abhängig von den jeweiligen Branchenregeln. Immer gibt es aber beispielsweise die Positionen Grundstücke, Technische Anlagen und Maschinen, Vorräte, Forderungen, flüssige Mittel, Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
  3. Die gerade genannten Positionen werden als Bestandskonten bezeichnet. Nachdem diese beim Erstellen feststehen, muss nur noch geprüft werden, ob es sich um aktive oder passive Bestandskonten handelt. Die aktiven Bestandskonten werden auf die linke Seite einer Bilanz gestellt und die passiven auf die rechte Seite. Beide Seiten müssen immer die gleiche Summe erreichen.
  4. Aktive Bestandskonten sind das Anlage- und das Umlaufvermögen. Sie werden von oben nach unten in ihrer Liquidität aufgeführt, also in der Geschwindigkeit, in der sie als Geldwert zur Verfügung stehen. Das Anlagevermögen ist dabei immer weniger liquide, also weiter oben als das Umlaufvermögen. Zum Anlagevermögen gehören z.B. die Positionen Grundstücke und Technische Anlagen und Maschinen. Zum Umlaufvermögen gehören z.B. die Positionen Vorräte, Forderungen und flüssige Mittel.
  5. Passive Bestandskonten sind das Eigenkapital und dann, von oben nach unten nach Fälligkeit sortiert, das Fremdkapital. Am weitesten oben stehen hier also die langfristigsten Fremdkapitalmittel, also z.B. Darlehen und weiter unten z.B. noch offene Handwerkerrechnungen in der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
  6. Beim Erstellen der ersten Bilanz eines (kleinen) Unternehmens kann es vorkommen, dass das Eigenkapital errechnet werden muss. Da beide Seiten der Bilanz ausgeglichen sein müssen, ergibt sich die Höhe des Eigenkapitals aus der Höhe der aktiven Bestandskonten minus der Fremdkapitalmittel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Inventur

 

Eine Inventur oder Bestandsaufnahme zeichnet Art, Menge und Wert aller Vermögensgegenstände und Schulden auf und diese Größen werden in der Bilanz gegenüber gestellt. Die Bestände sind grundsätzlich lückenlos aufzuführen.

Prinzipiell wird zwischen der körperlichen und der Buchinventur unterschieden. Alle Gegenstände, wie beispielsweise Maschinen, Anlagen oder Warenbestände - sozusagen alles was angefasst werden kann - werden bei der körperlichen Inventur gezählt oder gemessen, gewogen und geschätzt. Dabei entsteht ein Bestandsverzeichnis, Inventar, in dem nicht nur die Menge sondern auch der Zustand der Posten aufzuführen ist (z.B.: beschädigt).

Bei der Buchinventur werden dagegen alle nichtkörperliche Gegenstände, Bankguthaben und –schulden, Verbindlichkeiten an Lieferanten und Banken und Forderungen an Kunden festgehalten. Diese Werte können wertmäßig nur von buchhalterischen Aufzeichnungen festgestellt werden.


Die Verpflichtung zur Inventur besteht wenn:

  • ein Unternehmen gegründet oder übernommen wird (§240 HGB und §§140f. AO)
  • Am Ende eines Geschäftsjahres.
  • Wenn das Unternehmen aufgelöst oder veräußert wird (§240 HGB und §§140f. AO).






Inventurverfahren

Die Stichtagsinventur

Die Stichtagsinventur ist die geläufigste Form der Inventur. An einem bestimmten Tag – meistens am Termin des tatsächlichen Jahresabschlusses – wird eine komplette mengenmäßige Bestandsaufnahme vorgenommen.

Die verlegte Inventur

Bei der verlegten Inventur sind Abweichungen bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag möglich. Dennoch muss zum Abschlussstichtag eine wertmäßige Fortschreitung vorgenommen werden.

Die permanente Inventur

Bei der permanenten Inventur wird gänzlich auf die körperliche Bestandsaufnahme zu einem bestimmten Stichtag verzichtet. Zwar wird das gesamte Inventar während des Jahres einmal körperlich erfasst, allerdings nicht auf einmal, sondern die Inventur findet nebenher das ganze Jahr über statt.

Die Stichprobeninventur

Die Stichprobeninventur ermittelt den Bestand basierend auf Stichproben mit Hilfe von mathematisch-statistischen Verfahren.

 

Die Ergebnisse der Inventur müssen in einem dreigeteilten Verzeichnis nach vorgegebenen Regeln zusammengefasst werden.

Das Verzeichnis unterteilt sich in:

  • Vermögen (geordnet nach der Flüssigkeit der einzelnen Positionen)
  • Schulden (geordnet nach der Fälligkeit)
  • Reinvermögen oder Eigenkapital (entspricht dem Vermögen minus der Schulden)

Jeder Artikel ist in der Regel einzeln aufzunehmen und zu bewerten, da grundsätzlich die

Einzelbewertung gilt. Jedoch können gleichartige und gleichwertige Gegenstände zu Gruppen zusammengefasst werden, was Arbeitsaufwand erspart. Warenbestände können alternativ sowohl zu Einkaufs- wie Verkaufspreisen aufgenommen werden. Einfacher und empfehlenswerter ist meist die Aufnahme zu Verkaufspreisen. Die Rückrechnung auf den Einstandspreis (Einkaufspreis plus Bezugskosten minus Skonti und Rabatte) erfolgt durch Abzug von Mehrwertsteuer und Handelsspanne. Diese Rückrechnung kann für Warengruppen gemeinsam erfolgen, wenn innerhalb dieser Gruppe gleiche Kalkulationsabschläge gelten. Der Abschlag muss ohne grobe Schätzungsfehler festzustellen sein. Eine Warenaufnahme nach Risiko- und Kalkulationsgruppen wird deshalb vorausgesetzt.

Grundsatz der Einzelbewertung

Nach §252 Abs.1 Nr. 3, HGB, ist jeder Vermögensgegenstand und Schuldposten einzeln zu bewerten. Hierbei ist die sogenannte Verkehrsfähigkeit maßgeblich, d.h., jeder

Impressum

Verlag: BookRix GmbH & Co. KG

Tag der Veröffentlichung: 24.11.2015
ISBN: 978-3-7396-2472-3

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