Grundlagen
Eine Bilanz (=Waage) zu lesen heißt ein Unternehmen beurteilen zu können. Die Bilanz gibt Einsicht in die Vermögensverhältnisse, die Finanzierung und die Kapitalstruktur. Man erkennt, ob das Unternehmen auf soliden Beinen oder vor einem Konkurs steht. Die Bilanz gibt Auskunft über die Mittelherkunft und die Mittelverwendung.
Eine Bilanz ist immer Stichtagsbezogen – dem sogenannten Bilanzstichtag. Man unterscheidet zwischen Eröffnungs-, Schluss- und Zwischenbilanz.
Der Beginn der Betrachtung liegt in der Vorbereitung des betrieblichen Leistungsprozesses.
Wenn wir etwas verkaufen oder produzieren möchten, benötigen wir Maschinen, Material, verschiedene Wirtschaftsgüter, eine Büroausstattung und selbstverständlich auch Kapital.
Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) eines Unternehmens. Der Bilanzgewinn oder -verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen Aktiva und Passiva.
Die Gliederung der Bilanz regelt § 266 HGB. Die Aktiva werden nach dem Grad der Liquidität, die Passiva nach Fristigkeit und zugrunde liegendem Rechtsverhältnis gegliedert.
Die Bilanz dient unternehmensinternen und externen Informationsbedürfnissen. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, jährlich zum Geschäftsjahresabschluss eine Abschlussbilanz zu erstellen.
Darüber hinaus existieren Sonderbilanzen, wie Gründungs-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Fusions-, Konkursbilanz etc.
Bei der jährlichen Abschlussbilanz ist zwischen der zur Veröffentlichung bestimmten Handelsbilanz und der zur Vorlage beim Finanzamt zu erstellenden Steuerbilanz zu unterscheiden.
Die Bilanz wird durch Zusammenfassung der Summen des Inventars zu Gruppen gebildet. Beide Seiten der Bilanz müssen ausgeglichen sein.
Die Aktive
Als Investition bezeichnet man die vorgesehene Mittelverwendung für die Aufnahme des Leistungsprozesses. Diese Daten befinden sich auf der Aktivseite der Bilanz, auch Aktiva genannt.
Nachdem uns klar ist, was wir für die Leistungserstellung benötigen, müssen wir wissen, woher wir das Kapital nehmen, welches für die Investierung notwendig ist.
Die Passive
Sowohl Eigenkapital, als auch Fremdkapital wird als Finanzierungsquelle in Frage kommen. Diese Positionen erscheinen auf der Passivseite der Bilanz, auch Passiva genannt. Diese Seite trifft somit die Aussage der Mittelherkunft
Die Bilanz ist somit die zusammengefasste Darstellung des Vermögens auf der Aktivseite und des Kapitals auf der Passivseite. Auf der Aktiva-Seite differenziert man zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, auf der Passiva zwischen Eigen- und Fremdkapital.
Durch eine Aufbereitung der Bilanz entsteht die Strukturbilanz, welche Grundlage für eine Analyse und damit die Berechnung von Kennzahlen ermöglicht.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Hier liegt der Beginn der Betrachtung in der Vorbereitung des betrieblichen Leistungsprozesses. Nachdem die Vorbereitung durch Finanzierung und Investierung für den Leistungsprozess getroffen wurden, kann mit dem der Erledigung von Aufträgen oder dem Verkauf begonnen werden.
Dabei entstehen Kosten, welche man in 3 Hauptkostenpositionen einordnen kann:
-Waren/Material
-Personal (Lohn, Gehalt)
-sonst. Kosten/Sachkosten/Gemeinkosten
Durch die Tätigkeit werden anderseits auch Umsatzerlöse erzielt, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dargestellt werden. Auf der Sollseite stehen dabei alle Aufwendungen, auf der Habenseite alle Umsatzerlöse. Die Differenz der beiden Summen zeigt den Gewinn oder Verlust an.
Im Einzelnen sind folgende Schritte erforderlich:
Beispiel einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum 31.12 für die zeit vom 01.01.-31.12.
Am Ende eines Kalenderjahres müssen Unternehmen einer bestimmten Rechtsform oder Größe eine Bilanz durchführen. Eine Bilanz zeigt die Vermögensverhältnisse und die Vermögensverteilung der Unternehmung zum Bilanzstichtag an.
Vorgehensweise - Kurzfassung
Inventur
Eine Inventur oder Bestandsaufnahme zeichnet Art, Menge und Wert aller Vermögensgegenstände und Schulden auf und diese Größen werden in der Bilanz gegenüber gestellt. Die Bestände sind grundsätzlich lückenlos aufzuführen.
Prinzipiell wird zwischen der körperlichen und der Buchinventur unterschieden. Alle Gegenstände, wie beispielsweise Maschinen, Anlagen oder Warenbestände - sozusagen alles was angefasst werden kann - werden bei der körperlichen Inventur gezählt oder gemessen, gewogen und geschätzt. Dabei entsteht ein Bestandsverzeichnis, Inventar, in dem nicht nur die Menge sondern auch der Zustand der Posten aufzuführen ist (z.B.: beschädigt).
Bei der Buchinventur werden dagegen alle nichtkörperliche Gegenstände, Bankguthaben und –schulden, Verbindlichkeiten an Lieferanten und Banken und Forderungen an Kunden festgehalten. Diese Werte können wertmäßig nur von buchhalterischen Aufzeichnungen festgestellt werden.
Die Verpflichtung zur Inventur besteht wenn:
Inventurverfahren
Die Stichtagsinventur
Die Stichtagsinventur ist die geläufigste Form der Inventur. An einem bestimmten Tag – meistens am Termin des tatsächlichen Jahresabschlusses – wird eine komplette mengenmäßige Bestandsaufnahme vorgenommen.
Die verlegte Inventur
Bei der verlegten Inventur sind Abweichungen bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag möglich. Dennoch muss zum Abschlussstichtag eine wertmäßige Fortschreitung vorgenommen werden.
Die permanente Inventur
Bei der permanenten Inventur wird gänzlich auf die körperliche Bestandsaufnahme zu einem bestimmten Stichtag verzichtet. Zwar wird das gesamte Inventar während des Jahres einmal körperlich erfasst, allerdings nicht auf einmal, sondern die Inventur findet nebenher das ganze Jahr über statt.
Die Stichprobeninventur
Die Stichprobeninventur ermittelt den Bestand basierend auf Stichproben mit Hilfe von mathematisch-statistischen Verfahren.
Die Ergebnisse der Inventur müssen in einem dreigeteilten Verzeichnis nach vorgegebenen Regeln zusammengefasst werden.
Das Verzeichnis unterteilt sich in:
Jeder Artikel ist in der Regel einzeln aufzunehmen und zu bewerten, da grundsätzlich die
Einzelbewertung gilt. Jedoch können gleichartige und gleichwertige Gegenstände zu Gruppen zusammengefasst werden, was Arbeitsaufwand erspart. Warenbestände können alternativ sowohl zu Einkaufs- wie Verkaufspreisen aufgenommen werden. Einfacher und empfehlenswerter ist meist die Aufnahme zu Verkaufspreisen. Die Rückrechnung auf den Einstandspreis (Einkaufspreis plus Bezugskosten minus Skonti und Rabatte) erfolgt durch Abzug von Mehrwertsteuer und Handelsspanne. Diese Rückrechnung kann für Warengruppen gemeinsam erfolgen, wenn innerhalb dieser Gruppe gleiche Kalkulationsabschläge gelten. Der Abschlag muss ohne grobe Schätzungsfehler festzustellen sein. Eine Warenaufnahme nach Risiko- und Kalkulationsgruppen wird deshalb vorausgesetzt.
Grundsatz der Einzelbewertung
Nach §252 Abs.1 Nr. 3, HGB, ist jeder Vermögensgegenstand und Schuldposten einzeln zu bewerten. Hierbei ist die sogenannte Verkehrsfähigkeit maßgeblich, d.h., jeder
Verlag: BookRix GmbH & Co. KG
Tag der Veröffentlichung: 24.11.2015
ISBN: 978-3-7396-2472-3
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