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Investment Sicherheit

 

Allgemeine Sicherheitstipps für Investoren 

 

Von einer Investition wird im Allgemeinen immer dann gesprochen, wenn sich eine dritte Person an einem Projekt beteiligt, wobei eine Investition sowohl in Form von Kapital als auch durch materielle Güter oder Arbeitsleistung erfolgen kann.

 

Ziel einer Investition ist dabei, dass letztlich beide Seiten davon profitieren. Der Investitionsnehmer profitiert von der Erweiterung seines Handlungsspielraumes sowie der Absicherung oder einer Verbesserung der aktuellen und zukünftigen wirtschaftlichen Situation.

 

Der Investor hingegen möchte mit seiner Investition eine möglichst hohe Rendite erzielen, wobei er zeitgleich auch darum bemüht ist, sein Risiko möglichst gering zu halten. Auch wenn ein gewisses Restrisiko bei jeder Investition verbleibt, im folgenden 10 allgemeine Sicherheitstipps für Investoren:

 

 

1.       Den richtigen Zeitpunkt abwarten.

 

Ein wesentliches Kriterium dafür, wie sinnvoll, gewinnbringend, aber risikoreich eine Investition ist, ist der richtige Zeitpunkt. Während beispielsweise die Investition in ein neu gegründetes Unternehmen eine wesentliche höhere Rendite erwarten lässt als die Investition in ein etabliertes Unternehmen, ist eine solche Investition im Gegenzug auch mit einem wesentlich höheren Risiko verbunden.

 

 

2.       Keine voreiligen Entscheidungen.

 

Auch wenn ein Angebot sehr verlockend erscheint, sollten Investitionen nie vorschnell zugesagt oder getätigt werden.

 

 

3.       Streuung.

 

Insbesondere dann, wenn eine größere Summe als Investitionskapital zur Verfügung steht, empfiehlt es sich, in mehrere Projekte zu investieren, um das Risiko auf diese Weise zu minimieren.

 

 

4.       Informationen einholen.

 

Im Vorfeld der Investitionen sollten umfassende Informationen über das Unternehmen eingeholt werden. Wesentliche Punkte hierbei sind beispielsweise das Unternehmenskonzept, jedoch auch die Bonität oder die persönlichen Gegebenheiten des Investitionsnehmers.

 

 

 

 

5.       Professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

 

Insbesondere eher unerfahrene Privatinvestoren können ihr Verlustrisiko deutlich senken, indem sie auf professionelle Beratung zurückgreifen.

 

 

6.       Langfristig denken.

 

Trotz gut vorbereiteter Investitionen kann es passieren, dass es vorübergehend zu Verlusten kommt, beispielsweise, wenn in Aktien investiert wurde, deren Kurs sich negativ entwickelt. In dieser Situation ist es wichtig, Durchhaltevermögen zu zeigen, da sich Verluste in aller Regel langfristig wieder ausgleichen.

 

 

7.       Restrisiko einkalkulieren.

 

Keine Investition ist vollständig risikofrei. Insofern sollte ein gewisses Restrisiko immer einkalkuliert werden.

 

 

8.       Die richtige Investitionsform wählen.

 

Je nach Form ergeben sich unterschiedliche Vor- und Nachteile, beispielsweise im Hinblick auf die Veräußerbarkeit der Anteile während der Vertragslaufzeit, im Bezug auf die Möglichkeit der Einflussnahme oder hinsichtlich der Steuerlast für den Investor.

 

 

9.       Chancen und Risiken gegenüberstellen.

 

Beide Faktoren nehmen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung, ob eine Investition getätigt wird oder ob nicht. Allerdings sollten nicht nur die Risiken gewichtet werden, sondern eben auch die Chancen. Die Ermittlung des Risikos folgt dabei der Formel Investitionsvolumen multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit eines Misserfolges, die Chancen ergeben sich aus dem Erfolgspotential multipliziert mit der Erfolgswahrscheinlichkeit. 

 

 

10.     Risiken im Vorfeld beseitigen.

 

Einige Risikofaktoren können bereits im Vorfeld weitestgehend ausgeschlossen werden. Wird beispielsweise in ein Unternehmen investiert, das Mitarbeiter beschäftigt, verringert sich das Risiko durch Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit und -schutz, bei Investitionen, die im Zusammenhang mit Transporten stehen, kann das Risiko durch den Abschluss entsprechender Versicherungen gesenkt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersicht: typische Verkaufstricks bei Geldanlagen 

 

Kaum ist die Finanzkrise überstanden, tauchen in den Medien schon wieder Berichte über unsichere Geschäfte und höchstspekulative Geldanlagen auf. Geht es um die Beurteilung der Beratungsqualität, schneiden Banken und Anlageberater noch immer verhältnismäßig schlecht ab.

 

Die Kritikpunkte dabei sind nicht nur, dass Anleger teils unvollständig oder fehlerhaft, sondern mitunter bewusst falsch beraten werden.

 

 

Welches die typischen Verkaufstricks bei Geldanlagen sind und wie der Anleger diesen begegnen kann, fasst die folgende Übersicht zusammen: 

 

 

Lockangebote

 

Was aus dem Bereich von Versicherungen und Krediten bekannt ist, ist auch bei Geldanlagen recht weit verbreitet. Im Zusammenhang mit Krediten wird  beispielsweise mit sehr günstigen Zinsen geworben, im Bereich der Versicherungen mit äußerst attraktiven Monatsbeiträgen.

 

Bei genauerem Hinsehen wird jedoch recht schnell deutlich, dass die beworbenen Konditionen für kaum einen Kredit- oder Versicherungsnehmer erreichbar sind.

Ähnlich funktioniert der Trick auch bei Geldanlagen. So wird beispielsweise bei Tagesgeldkonten eine überdurchschnittlich hohe Verzinsung in Aussicht gestellt. Im Kleingedruckten findet sich dann aber der Hinweis, dass diese Verzinsung nur bis oder ab einer bestimmten Anlagesumme gilt, auf einen kurzen Zeitraum befristet ist oder an andere Bedingungen geknüpft ist.

 

Grundsätzlich gilt daher, dass sich der Anleger nicht von Angeboten und Versprechen beeindrucken lassen, sondern die Konditionen immer sehr genau prüfen sollte. 

 

 

Zeitdruck

 

Vor allem bei solchen Geldanlagen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, eher schlecht verkaufen, wird der Anleger gerne unter Zeitdruck gesetzt. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Anleger die Gelegenheit hat, sich näher mit dem Angebot zu beschäftigen und darüber nachzudenken.

 

Typische Argumente lauten dann, dass das Angebot nur für kurze Zeit gilt, nur in begrenzter Auflage zur Verfügung steht oder die Rendite tagesabhängig ist und morgen schon deutlich geringer sein kann. Gegen diesen Trick kann sich der Anleger recht einfach wehren.

 

Grundsätzlich gilt nämlich, dass kein Vertrag unterschrieben werden sollte, bevor dieser genau gelesen wurde und alle Fragen geklärt sind. Jeder seriöse Berater wird Verständnis haben, wenn der Anleger erst eine Nacht über das Angebot schlafen möchte. Zudem gibt es im Bereich der Geldanlagen so gut wie nie Angebote, die nur wenige Stunden und in streng begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen. 

 

 

Risiken

 

In den meisten Fällen fühlen sich Anleger schlecht oder falsch beraten, weil ihnen die Risiken der jeweiligen Geldanlage nicht richtig erklärt oder sogar verschwiegen wurden. Problematisch daran ist, dass ein Laie kaum einschätzen kann, wie hoch die Risiken tatsächlich sind, denn die Finanzprodukte werden nicht nur immer vielfältiger, sondern auch immer komplizierter.

 

Um sich gegen diesen Verkaufstrick zu wehren, kann der Anleger darauf bestehen, dass die Sicherheit der jeweiligen Anlage schriftlich bestätigt wird. Kommt es dann doch zu einem Verlust des investierten Kapitals, kann er sich auf die Bestätigung berufen und die Chancen steigen, dass der Schaden ersetzt wird.

 

Daneben gibt es zwei ganz einfache Grundsätze, die vor bösen Überraschungen schützen können. Zum einen sollte der Anleger nie Geld in ein Anlageprodukt investieren, das er nicht versteht. Zum anderen gibt es letztlich keine Anlageform, die sehr sicher ist und gleichzeitig sehr hohe Renditen garantiert. Als Faustregel gilt, dass die Risiken umso höher sind, je höher die möglichen Gewinne sind.  

 

 

Erwartete Renditen

 

Ein beliebter Verkaufstrick ist, mit den erwarteten Renditen zu argumentieren. Das bedeutet, dem Kunden werden solche Zahlen präsentiert, die bei einer günstigen Entwicklung erreicht werden könnten.

 

Diese Vorgehensweise kennen viele sicherlich von Lebensversicherungen, die einerseits die garantierte und andererseits die erwartete Versicherungssumme benennen.

Diese Methode wenden auch einige Berater an und da die Kalkulationen schlüssig und plausibel scheinen, schenken viele Anleger diesen Zahlen Glauben.

 

Um nicht auf den Verkaufstrick hereinzufallen, sollte der Anleger nach den Zahlen in der Vergangenheit fragen. Entscheidend ist nämlich nicht, welche Werte die Geldanlage möglicherweise in Zukunft erreicht, sondern welche Renditen in den vergangenen Jahren erzielt wurden.  

 

 

Neukunden werben

 

Nach wie vor gibt es Angebote für Geldanlagen, die auf dem Prinzip des Schneeballsystems basieren. Bei diesen Angeboten geht es dann nicht nur darum, in ein Anlageprodukt zu investieren, sondern gleichzeitig auch weitere Anleger zu werben.

 

Begründet wird dies üblicherweise damit, dass die Rendite insgesamt umso höher ausfällt, je mehr Kapital in das Anlageprodukt fließt. Bei solchen Angeboten handelt es sich aber nahezu immer um unseriöse Angebote, bei denen letztlich nur der Erfinder Gewinne verzeichnen kann.

 

Wird also eine Anlage angeboten, bei der für eine ordentliche Rendite weitere Anleger gewonnen werden müssen, sollte das Angebot ohne zu zögern abgelehnt werden. 

 

Umschichten

 

Einige Anlageberater empfehlen ihren Anlegern, ihr Wertpapierdepot regelmäßig umzuschichten. Durch die Umschichtungen sollen Gewinne gesichert oder das Risiko von Verlusten minimiert werden. Was die Anlegerberater aber häufig nicht erwähnen ist, dass bei jeder Umschichtung Gebühren und Provisionen anfallen. Wichtig ist daher, dem Anlageberater nicht blind zu vertrauen und ihm bei der Depotverwaltung völlig freie Hand zu lassen.

 

Sinnvoller ist, zu vereinbaren, dass Umschichtungen die Zustimmung des Anlegers erfordern, oder aber die Anzahl der Umschichtungen pro Jahr zu begrenzen.

Genauso wichtig ist, die konkreten Kosten zu erfragen. Dies gilt aber nicht nur für Umschichtungen, sondern allgemein für alle Geldanlagen und auch hier ist es wieder sinnvoll, sich die Kostenaufstellung schriftlich bestätigen zu lassen.

 

 

Die wichtigsten Infos und Tipps zum Schutz vor schlechten Investments 

 

Waghalsige Immobilienfinanzierungen, undurchsichtige Fonds oder kaum durchschaubare Unternehmensbeteiligungen, die Liste von fragwürdigen Investmentangeboten ließe sich lange fortsetzen.

Vor allem am sogenannten grauen Kapitalmarkt locken zahllose Anbieter mit Investments, die sich schnell als teure Fehlentscheidung herausstellen können.

 

 

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber dem Graumarkt zwar etwas Einhalt geboten, wer aber abseits der klassischen Vertriebswege in Finanzprodukte investiert, geht ein höheres Risiko ein. Im Gegenzug bedeutet das allerdings nicht, dass nicht auch auf klassischen Vertriebswegen schlechte Investments angeboten werden, nur hat der Verbraucher am regulierten Markt umfangreichere Rechte.

 

Die beste Strategie ist und bleibt jedoch, gar nicht erst in schlechte Angebote zu investieren und wie sich der Anleger davor schützen kann, fasst die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos und Tipps zum Schutz vor schlechten Investments zusammen: 

 

 

Nicht nur die Chancen, sondern auch die Risiken sehen.

 

Im Zusammenhang mit Investments und Geldanlagen gibt es eine ganz einfache Grundregel. Diese besagt, dass jede Chance immer auch mit einem Risiko verbunden ist und je höher die Chancen sind, desto höher sind auch die Risiken.

 

Es gibt kein Investment, das völlig risikolos hohe Gewinne in Aussicht stellt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sein Kapital auf ein Sparbuch einzahlen. Dieses bietet einen Rundumschutz, dafür aber auch nur sehr überschaubare Zinsen. Höhere Gewinne sind möglich, wenn das Kapital beispielsweise als Tagesgeld, in einen Fonds oder in Aktien angelegt wird. Aber die höheren Renditechancen gehen zulasten der Sicherheit.

 

Anlegern wird immer wieder erzählt, dass eine moderne Finanzplanung die Chancen erhöhen und die Risiken gleichzeitig senken kann. In der Praxis bewahrheiten sich solche Versprechen aber nicht, so dass Anleger genau abwägen sollten, wie viel Risiko sie eingehen können und wollen. 

 

Verkäufer nicht mit Beratern verwechseln.

 

Anbieter von Investments analysieren die Finanzsituation eines interessierten Kunden, stellen ihm unterschiedliche Produkte vor und erklären ihm Anlageobjekte und Versicherungen. Sie beantworten geduldig seine Fragen und weisen ihn immer wieder auf die Vorteile hin, die er sich durch einen Vertragsabschluss sichern kann.

 

Viele Anleger übersehen dabei aber, dass ihr Gegenüber keineswegs ein objektiver Berater ist, sondern vielmehr ein Verkäufer, der seine eigenen Interessen verfolgt.

Das bedeutet nicht, dass die Beratung nicht auch gut sein kann, aber sie ist eben nicht objektiv, sondern soll zu einem Abschluss führen, durch den sich der vermeintliche Berater Gebühren und Provisionen sichert. 

 

 

Niemals vorschnell entscheiden.

 

Es gibt zwei beliebte Methoden, um schlechte Investments an den Mann zu bringen. Zum einen ist dies die Überrumplungstaktik und zum anderen der Appell an den Jagdinstinkt. Bei der Überrumplungstaktik wird üblicherweise mit dem Telefon oder mit einem persönlichen Besuch gearbeitet.

 

Kurz vor Feierabend, zu einer Zeit, in der niemand damit rechnet, oder zu einem Zeitpunkt, von dem bekannt ist, dass keine Zeit für lange und ausführliche Gespräche ist, wird ein phantastisches Angebot vorgestellt, das sich der Anleger auf keinen Fall entgehen lassen sollte.

 

Um den Jagdinstinkt zu wecken, wird mit Angeboten gearbeitet, die exklusiv nur sehr wenigen Anlegern vorgestellt werden, die heiß begehrt sind oder die nur für kurze Zeit und in einer geringen Menge zur Verfügung stehen. In beiden Fällen gilt, dass sich der Anleger auf keinen Fall blenden lassen sollte.

 

Wäre das Produkt so phantastisch, müsste es nicht in den höchsten Tönen angepriesen werden, sondern wäre schon längst verkauft. Für alle Finanzentscheidungen gilt, dass sich der Anleger die notwendige Zeit nehmen sollte, um sich das Produkt genau anzuschauen.  

  

 

Nur Geld investieren, das vorhanden ist.

 

Eine weitere, recht einfache und eigentlich auch logische Grundregel ist, dass Anleger nur das Geld investieren sollten, das sie tatsächlich haben. Angetan von vermeintlich lukrativen Investments ist aber oft der Fall, dass Investoren fremdfinanziert anlegen.

 

Das bedeutet, sie nehmen einen Kredit auf, um dieses Geld dann in ein Finanzprodukt zu investieren. Gleichzeitig werden den Anlegern als weiterer Pluspunkt hohe Steuerersparnisse versprochen. Es ist richtig, dass die Zinsen für den Kredit von der Steuer abgesetzt werden können.

Trotzdem ist eine solche Anlagestrategie, sofern überhaupt, nur für erfahrene Investoren geeignet, die aufgrund ihres hohen Einkommens hoch besteuert sind und Verluste problemlos mit eigenen finanziellen Rücklagen ausgleichen können.   

 

 

Mögliche Steuerersparnisse sind kein Argument.

 

Wird mit Steuerersparnissen argumentiert, scheinen viele Anleger alle anderen Kriterien auszublenden, so dass auch Anbieter schlechter Investments hier leichtes Spiel haben. Natürlich ist es positiv, wenn durch ein Investment nicht nur Gewinne erwirtschaftet, sondern auch die Steuerlast gesenkt werden kann.

 

Aber mögliche Steuerersparnisse sollten nie der Hauptgrund sein, um sich für oder gegen ein Investment zu entscheiden.

Mögliche Steuereinsparungen sind bestenfalls ein zusätzlicher Pluspunkt, aber grundsätzlich muss sich ein Investment auch dann lohnen, wenn es nicht zu dem erhofften Steuerrabatt kommt. Zudem macht es wenig Sinn, Steuerersparnisse fest in ein längerfristiges Investment einzurechnen.

 

Dies liegt zum einen daran, dass sich die Steuergesetzte jederzeit und auch rückwirkend ändern können. Zum anderen hängt der persönliche Steuersatz von der Einkommenshöhe ab und auch diese kann sich durch beispielsweise eine Hochzeit, Kinder, eine Scheidung oder einen anderen Job jederzeit ändern.   

 

 

Nicht nur auf Worte und Versprechen vertrauen.

 

Natürlich wird jemand, der ein Finanzprodukt, eine Versicherung oder eine Unternehmensbeteiligung verkaufen möchte, in erster Linie auf die positiven Aspekte hinweisen. Aber ein seriöser Anbieter wird sich auch kritischen Fragen stellen und nichts dagegen einzuwenden haben, wenn sich der Anleger Zeit lassen und eine zweite Meinung einholen möchte.

 

Vor allem bei langfristigen Investments und hohen Geldsummen sollte sich der Anleger diese Zeit auch nehmen. Zudem kann es nicht schaden, das Investment von einem unabhängigen Dritten wie einem neutralen Vermögensberater, einer Verbraucherzentrale oder auch einem Steuerberater bewerten zu lassen.

 

Unbedingt ratsam ist außerdem, sich sowohl das Beratungsprotokoll als auch Versprechen, die sich beispielsweise auf die Sicherheit des Produkts bezeihen, schriftlich und vom Berater unterschrieben aushändigen zu lassen.

 

 

Die wichtigsten Informationen und Fakten zum Anlegerschutzgesetz 

 

Das Anlegerschutzgesetz in seiner aktuellen Form gilt bereits seit April 2011. Einige Teile davon traten aber erst im Juli 2011 in Kraft, andere Teile werden erst nach einer längeren Übergangszeit wirksam.

 

Die wesentliche Absicht des Anlegerschutzgesetzes besteht darin, Anleger besser vor Nachteilen durch eine falsche Beratung und fehlerhaft konstruierte Investmentprodukte zu schützen. Nun stellt sich aber die Frage, was sich denn eigentlich konkret durch das Gesetz ändert.

 

 

Hier die wichtigsten Informationen und Fakten 
zum Anlegerschutzgesetz in der Übersicht:  

 

 

Das gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationsblatt

 

Bereits 2010 hatten einige Banken und Kreditinstitute auf freiwilliger Basis das sogenannte Produktinformationsblatt, das auch Beipackzettel für Anlageprodukte genannt wird, eingeführt. Die Idee dazu geht auf Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner zurück. Um die Anlageberatung zu verbessern, sollte zu jedem, durch eine Bank verkauften Anlageprodukt ein Informationsblatt erstellt werden, das in kompakter und leichter verständlicher Form über die Funktionsweise des Produktes, die Chancen und Risiken sowie die Kosten informiert.

 

Da sich die Banken aber nicht auf ein einheitliches Produktinformationsblatt einigen konnten, entstand recht schnell eine Vielzahl von Beipackzetteln in unterschiedlichsten Varianten, wodurch auch ein Vergleich von Produkten mehrerer Banken anhand der Informationsblätter letztlich kaum möglich war.

 

Abhilfe soll hier nun das Anlegerschutzgesetz schaffen, das verbindlich vorschreibt, dass ab dem 01. Juli 2011 bei Anlageberatungen ein Produktinformationsblatt zur Verfügung gestellt werden muss.

 

Dieses Produktinformationsblatt darf maximal zwei Seiten lang sein, nur bei komplexen Finanzprodukten sind auch drei Seiten zulässig.

 

 

Der Beipackzettel für das Anlageprodukt muss in leichter verständlicher und auch für den Laien nachvollziehbarer Form in erster Linie über:

 

·        
die Art des Finanzproduktes und seine Funktionsweise,

·        
die Risiken,

·        
die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und die möglichen Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie

·        
die Kosten, die durch die Geldanlage entstehen,  informieren.

 

Werbung auf dem Produktinformationsblatt ist ausdrücklich verboten. Der Anleger muss den Beipackzettel rechtzeitig vor Vertragsabschluss erhalten, entweder in gedruckter oder in elektronischer Form. In elektronischer Form bedeutet, dass das Produktinformationsblatt auch per E-Mail verschickt oder der Anleger lediglich darüber informiert werden kann, wo im Internet er den Beipackzettel abrufen kann.

 

Wird der Beipackzettel zu spät, nicht oder mit falschen oder unvollständigen Angaben ausgehändigt, können die BaFin ein Bußgeld verhängen und die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings sieht das Anlegerschutzgesetz auch Ausnahmen vor.

 

So muss kein Beipackzettel zur Verfügung gestellt werden, wenn es sich nicht um eine Anlageberatung, sondern um eine reine Anlagevermittlung handelt. In diesem Fall berät der Anlagevermittler nämlich nicht neutral, sondern vertreibt das Finanzprodukt im Interesse des Herausgebers. Zudem müssen Anlageberater nur für solche Produkte einen Beipackzettel aushändigen, für die sie auch eine Kaufempfehlung aussprechen. Die Verpflichtung, ein Beratungsprotokoll zu erstellen und zu übergeben, besteht jedoch in jedem Fall.   

 

 

Die wesentlichen Anlegerinformationen bei Offenen Investmentfonds

 

Bei Offenen Investmentfonds sieht das Anlegerschutzgesetz kein Produktinformationsblatt, sondern stattdessen die sogenannten wesentlichen Anlegerinformationen vor. Diese werden auch als KID oder KIID für Key Investor Information Document bezeichnet und ersetzen das bisherige vereinfachte Verkaufsprospekt bei inländischen Investmentfonds.

 

 

Die wesentlichen Anlegerinformationen müssen in leicht verständlicher Form Angaben zu:

·        
der Identität des Sondervermögens,

·        
den Anlagezielen und der Anlagepolitik,

·        
den Chancen der Anlage,

·        
dem Risikoprofil des Fonds, eingeteilt in eine von sieben Stufen in Abhängigkeit zu den Kursschwankungen in der Vergangenheit, sowie

·        
der bisherigen Wertentwicklungenthalten.

 

 

Außerdem müssen praktische Informationen und Querverweise vorhanden sein. Die näheren Inhalte, die Form, die Struktur und die Gestaltung der wesentlichen Anlegerinformationen sind gesetzlich vorgegeben, um so eine maximale Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.  

 

Weitere Änderungen durch das Anlegerschutzgesetz

 

Schon seit April 2011 sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen durch das Anlegerschutzgesetz dazu verpflichtet, nur Finanzprodukte zu empfehlen, die für den jeweiligen Anleger geeignet sind. Die bereits bestehenden Bankenpflichten, eine Anlageempfehlung auf Basis der zuvor eingeholten Informationen über die finanzielle Situation, die Anlageziele, die Erfahrungen und die Kenntnisse des Anlegers auszusprechen, wurden dadurch ergänzt.

 

Die gesetzliche Neuregelung ermöglicht nun aber auch, Bußgelder zu verhängen, wenn gegen die verpflichtende Empfehlung ausschließlich geeigneter Anlageprodukte verstoßen wird. Zudem sind die Banken dazu verpflichtet, den Anleger darüber zu informieren, wenn bei der Anlageberatung nur ausgewählte oder bevorzugt hauseigene Finanzprodukte empfohlen werden.

 

Ab November 2012 greift die Regelung, dass nur sachkundige und zuverlässige Mitarbeiter als Anlageberater, Compliance-Beauftragte und Vertriebsverantwortliche eingesetzt werden dürfen. Alle diese Mitarbeiter werden in einer Datenbank bei der BaFin erfasst und hier werden auch Kundenbeschwerden gespeichert, die die Banken der BaFin künftig umgehend melden müssen.

 

Ebenfalls neu ist, dass die BaFin Verwarnungen gegenüber den Kreditinstituten und ihren Beschäftigen aussprechen und bei schwerwiegenden Verstößen auch bis zu zwei Jahre andauernde Berufsverbote verhängen kann. Das Inkrafttreten der Regelungen zum 01. November 2012 soll sicherstellen, dass sich die Beteiligten entsprechend vorbereiten können. Für Mitarbeiter, die am 01. November 2012 bereits tätig sind, ist die Übergangsfrist bis Mai 2013 verlängert.   

 

 

Neuregelungen bei Offenen Immobilienfonds

 

Um das Vertrauen der Anleger, das infolge der Finanzkrise massiv erschüttert wurde, wiederherzustellen, gelten für Offene Immobilienfonds künftig strengere Regeln. So sollen in Zukunft Mindesthaltsfristen und eingeschränkte Rückgabemöglichkeiten kurzfristigen Verkaufswellen entgegenwirken.

 

Die Mindesthaltefrist beläuft sich auf 24 Monate, wobei die beabsichtigte Rückgabe schon zwölf Monate vorher unwiderruflich erklärt werden muss. Diese Regelungen gelten allerdings nur für Anteilsrückgaben von über 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr, so dass sie in erster Linie professionelle Anleger und kaum private Kleinanleger betreffen.

Außerdem räumt das Anlegerschutzgesetz Fondsgesellschaften die Möglichkeit ein, feste Rücknahmetermine festzulegen.

 

Strenger werden aber auch die Anforderungen an die Fondsgesellschaften. So ist geplant, dass die Immobilien künftig häufiger von einem Sachverständigenausschuss bewertet werden sollen, wobei sich die Häufigkeit an der Anzahl der Ausgabe- und Rücknahmetermine pro Jahr orientiert.

 

Wird ein Offener Immobilienfonds aufgrund mangelnder Liquidität vorübergehend geschlossen und ist die Rücknahme bereits über einen längeren Zeitraum ausgesetzt, verpflichtet das Anlegerschutzgesetz den Fonds dazu, die Immobilien auch bis zu 20 Prozent unter dem vom Sachverständigenausschuss ermittelten Wert zu verkaufen.

 

Ist die Liquidität 30 Monate nach der vorübergehenden Schließung nicht wiederhergestellt, wird der Fonds abgewickelt. Gleiches gilt, wenn der Fonds die Rücknahmewünsche seiner Investoren zum dritten Mal innerhalb von fünf Jahren nicht bedienen kann.

 

Anteile, die bereits vor der Gesetzesänderung erworben wurden, sind von den Neuregelungen allerdings komplett ausgenommen, für andere Fonds werden die Regeln erst nach einer Übergangsfrist wirksam. So müssen Offene Immobilienfonds, die vor dem 08. April 2011 bestanden, die neuen Anforderungen erst ab 2013 in vollem Umfang erfüllen.

 

 

Geldanlagen


Die interessantesten Rohstoffanlagen in der Übersicht 


Die Rohstoffmärkte boomen schon seit Jahren, teils infolge der Weltkonjunktur, hauptsächlich angetrieben durch China, teils als Auswirkung von massiven Spekulationen. Aus diesem Grund haben sich Rohstoffe als Anlagen durchaus etabliert, zumal nicht zu befürchten ist, dass der Aufwärtstrend in den nächsten Jahren gestoppt wird.


Dies erklärt sich schon allein mit einer einfachen ökonomischen Grundregel. Auf vielen Rohstoffmärkten steht ein nur begrenztes Angebot zur Verfügung, während die Nachfrage stetig steigt.

 

 

Da sich an der Marktsituation so schnell nichts ändern wird, beispielsweise weil es nicht möglich ist, mal eben neue Kupferminen oder Erdölfelder zu erschließen, wird die Schere zwischen Angebot und Nachfrage immer größer. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Preise steigen. Natürlich hat der Boom rund um die Rohstoffe auch Schattenseiten.


Vor allem für Menschen in den Armenhäusern der Welt werden Grundnahrungsmittel wie Weizen, Reis oder Fleisch so teuer, dass sie sich diese kaum noch oder gar nicht mehr leisten können. Einem Anleger muss insofern klar sein, dass er solche Entwicklungen durch sein Investment in den Rohstoffmarkt letztlich fördert.


 

Agrarrohstoffe und Energierohstoffe


Andererseits muss es nicht unbedingt ein Investment in Agrarrohstoffe sein, denn auch Energierohstoffe und Rohstoffe in Form von Edel- und Industriemetallen erweisen sich als überaus interessante Anlageobjekte.


Hinzu kommt, dass nicht nur die Schattenseiten gesehen werden dürfen, sondern beispielsweise auch die Arbeitsplätze, die im Zuge der Nachfrage gesichert sind oder neu entstehen. Nun stellt sich die Frage, wie am besten in Rohstoffe investiert werden sollte. Eine Möglichkeit sind Rohstoff-Futures, wobei diese in erster Linie für Profis und für Anleger mit großem Kapitalvolumen geeignet sind. Eine andere Möglichkeit sind Exchange Traded Commodities, kurz ETCs.


Dies sind börsennotierte Schuldverschreibungen, gekoppelt an die Entwicklung von einem oder mehreren Rohstoffpreisen. Ein Ausfallrisiko ist praktisch nicht vorhanden, denn die Schulverschreibungen sind mit realen Rohstoffen hinterlegt. Ein weiterer Pluspunkt sind die sehr geringen Gebühren, die lediglich aus einer geringen jährlichen Verwaltungsgebühr bestehen.


Ausgabeaufschläge oder Rücknahmegebühren beim Kauf und Verkauf entstehen nicht. Gehandelt werden ETCs in Deutschland in erster Linie an der Frankfurter Börse.

Eine weitere Anlagemöglichkeit besteht im Kauf von Aktien von Rohstoffunternehmen, beispielsweise von Minenbetreibern. Unabhängig von der konkreten Form des Investments gilt aber, dass Rohstoffe Aktien, Festzinswerte und andere Anlagen lediglich ergänzen sollten. Nach Ansicht von Experten sollten Rohstoffanlagen fünf bis maximal 20 Prozent des Depots ausmachen.

 

Welches die derzeit interessantesten Rohstoffanlagen sind,
fasst die folgende Übersicht zusammen:


 

Gold ist die klassische Währung in Krisenzeiten und immer wenn eine Inflation befürchtet wird, steigt der Goldpreis deutlich an. In den letzten zehn Jahren hat sich der Goldpreis kontinuierlich nach oben entwickelt.


Angesicht von Faktoren wie der Überschuldung von Amerika oder den Spekulationen rund um den Euro wird sich am Aufwärtstrend vermutlich in nächster Zeit auch nichts ändern. Nachdem durch die Regierungen und Notenbanken Unmengen von Geld in die Märkte geflossen sind, um die Folgen der Finanzkrise abzufedern, ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Verbraucherpreise steigen.


Sobald Papiergeld und Münzen an Wert verlieren, besinnen sich Anleger aber gleichzeitig wieder auf stabile und physische Werte und hierzu gehört neben Immobilien eben auch Gold. Ein Investment in Gold ist einerseits durch den Kauf von Barren und Münzen und andererseits in Form von beispielsweise ETFs und Aktien von Goldminenbetreibern möglich.  


 

Silber stand lange Zeit im Schatten von Gold. Dies hat sich im Jahre 2010 verändert und ab diesem Zeitpunkt hat sich der Silberpreis mehr als verdoppelt.

Dies liegt zum einen daran, dass Silber nicht nur für Schmuck, sondern auch als Industrierohstoff zunehmend beliebter wird.


Zum anderen ist die Preissteigerung der steigenden Anzahl an Spekulanten geschuldet. Wie lange der Aufwärtstrend anhalten wird, ist jedoch kaum vorherzusagen.   


 

Mais ist heute nicht mehr nur eine robuste und günstige Nutzpflanze, die als Nahrungsmittel für viele Menschen dient, sondern es sind einige neue Nutzungsarten hinzugekommen. Hierzu gehört beispielsweise, dass die weltweit zunehmend größeren Viehbestände mit Mais gefüttert werden. Außerdem steigt die Anzahl der Landwirte, die Mais zu Biokraftstoffen verarbeiten.


In den USA wird schon jetzt ein Drittel der Maisernte für die Herstellung von Bioethanol verwendet. Den unterschiedlichen Nutzungsarten steht gegenüber, dass die globale Anbaufläche von Mais weitestgehend ausgeschöpft ist und eine Ertragssteigerung damit nur durch intensive Düngung denkbar wäre. Insofern ist davon auszugehen, dass der Maispreis zumindest mittelfristig weiter steigen wird.  


 

Sojabohnen spielen eine wichtige Rolle als Tierfutter. Fast die Hälfte der weltweiten Ernte von Sojabohnen und Getreide wird zu Futter für Schweine, Rinder und Geflügel verarbeitet. Die Preissteigerung erklärt sich mit den enorm wachsenden Tierbeständen.


Nicht nur in Amerika oder Europa wird gerne und viel Fleisch gegessen, sondern auch die aufstrebenden Mittelschichten in Schwellenländern wie China, Brasilien oder Indien haben immer häufiger Rind, Schwein und Geflügel auf dem Speiseplan. Das größte Risiko bei dem Investment in Agrarrohstoffe gleich welcher Art lässt sich jedoch nicht ausschalten, denn das Hauptrisiko ist das Wetter. Übrigens ist es nicht unbedingt erforderlich, in Futtermittel zu investieren.

Mittlerweile ist es auch möglich, den direkten Weg zu gehen und in Lebendvieh selbst zu investieren, beispielsweise in Form von ETFs auf Rinder oder Schweine. 

 

Erdöl wird in den nächsten Jahren noch teurer werden. Die Ereignisse in Japan haben zu einem Umdenken im Hinblick auf die Energieversorgung in Zukunft geführt. Die Hoffnungen liegen einerseits auf der Solar- und Windkraft, andererseits erfolgt eine Rückbesinnung auf fossile Energielieferanten wie Kohle, Erdgas und Erdöl.


Diese mögen zwar klimaunfreundlicher sein und im Fall von Erdöl zunehmen knapp werden, sind jedoch weit weniger risikobehaftet als die Kerntechnologie.

Insofern liegt es nahe, dass der Erdölpreis, solange Erdöl noch verfügbar ist, steigen wird, während gleichzeitig auch die Suche nach neuen Vorkommen zunehmend lukrativer wird. Problematisch an Erdöl ist aber der massive Einfluss von politischen Entwicklungen.


Im Unterschied zu Erdöl ist Erdgas in deutlich größeren Mengen vorhanden. Dies hat zur Folge, dass der Preis kurzfristig wohl nicht rasant ansteigen wird. Langfristig gesehen wird Erdgas aber eine immer größere Rolle bei der Wärmeversorgung spielen und den Anlegern damit ordentliche Renditen beschweren.  

 

Kupfer wird schon seit Jahrtausenden verwendet und ist trotz aller technischen Errungenschaften und modernen Entwicklungen auch aus der heutigen Welt nicht wegzudenken.


So findet sich Kupfer beispielsweise wegen seiner enormen Leitfähigkeit von elektrischem Strom in Kabeln, Leiterbahnen auf Mikrochips oder in Transformatoren. Hinzu kommen Anwendungsbereiche wie Wasserinstallationen oder auch die Gastronomie. Die wichtige Rolle von Kupfer spiegelt sich auch auf den Märkten wider und so hat sich der Kupferpreis seit 2009 nahezu vervierfacht.



Die aktuell sichersten Geldanlagen in der Übersicht  


Es gab Zeiten, in denen für Investoren und Anleger eine möglichst hohe Rendite ganz klar im Mittelpunkt stand. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise, einer ungewissen Zukunft des Euro und drohender Staatspleiten hat sich das Bild jedoch gewandelt.

Heute steht bei den meisten die Sicherheit an erster Stelle.


Die Zinsen, die sichere Geldanlagen bieten, sind zwar in aller Regel recht überschaubar, aber im Gegenzug kann sich der Anleger fast sicher sein, dass er sein investiertes Kapital samt Zinsen wiederbekommt. 

 

Neben der Sicherheit sollten Anleger allerdings auch die Laufzeiten im Auge behalten, denn bei den derzeitigen Niedrigzinsen macht es nicht allzu viel Sinn, sein Kapital über lange Jahre zu binden. Nun wird sich so mancher aber fragen, welche Anlageprodukte denn nun vielversprechend erscheinen.




 

Hier die aktuell sichersten Geldanlagen in der Übersicht: 

 


Tagesanleihen des Bundes und Anleihen der Bundesländer


Deutschland genießt als Schuldner sehr großes Vertrauen und von der Top-Ratingnote AAA können auch Anleger profitieren, denn die hervorragende Einstufung ist gleichbedeutend mit einer sehr hohen Sicherheit für das angelegte Geld.


Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH gibt im Auftrag des Bundes Bundeswertpapiere heraus und ein sehr interessantes Anlageprodukt dabei sind Tagesanleihen des Bundes.

Diese werden zwar aktuell mit weniger als einem Prozent verzinst, aber sie bieten den Vorteil, dass der Anleger täglich über sein Geld verfügen kann. Zudem wird der Zinssatz jeden Tag an die aktuellen Marktzinsen angepasst, so dass die Verzinsung der Tagesanleihen automatisch steigt, wenn sich das allgemeine Zinsniveau erhöht.


Sehr interessant können außerdem die Anleihen der Bundesländer sein. Im Hinblick auf die Sicherheit stehen sie Bundesanleihen in nichts nach, bieten bei gleichen Laufzeiten aber meist deutlich attraktivere Konditionen. Unabhängig von der eigentlichen Laufzeit können die Anleihen der Bundesländer, genauso wie auch Bundesanleihen, übrigens börsentäglich ver- und gekauft werden. 


 

Finanzierungsschätze


Im Unterschied zu Bundesanleihen, Bundesschatzbriefen und Bundesobligationen, die zwar ebenfalls als sehr sichere Anlagen gelten, aber Laufzeiten zwischen fünf und 30 Jahren haben, beträgt die Laufzeit bei Finanzierungsschätzen nur ein oder zwei Jahre.


Kleinerer Nachteil bei Finanzierungsschätzen wiederum ist die doch sehr überschaubare Verzinsung, die der hohen Sicherheit geschuldet ist. Wer in Finanzierungsschätze investieren möchte, muss mindestens 500 Euro anlegen. Für den Kauf selbst werden keine Gebühren fällig und wenn die Anlage direkt bei der Finanzagentur geführt wird, ist auch die Depotverwaltung kostenfrei.


Bei Banken und Sparkassen hingen fallen Gebühren für die Verwaltung von Finanzierungsschätzen an. 


 

Tagesgeld und Festgeld


Die Tagesgeldangebote von Banken und Sparkassen sind im Grunde genommen ein Pendant zu den Tagesanleihen des Bundes. Auch hier können die Anleger täglich über ihr Geld verfügen und profitieren gleichzeitig von dem Vorteil, dass die Kontoführung kostenfrei ist.


Bei all den attraktiven Angeboten deutscher und ausländischer Banken sollten Anleger aber nicht nur auf die Zahlen achten. Spätestens seit Lehman sollte jedem klar sein, dass auch bei einer Bank die Pleite nicht ausgeschlossen ist. Daher sollte sich der Anleger immer auch fragen, wie er die Zukunft der jeweiligen Bank einschätzt. Sparkassen und Genossenschaftsbanken arbeiten mit ihrer eigenen Sicherheitseinrichtung.


Bei Privatbanken sollte der Anleger zugunsten der Sicherheit nur dann sein Geld anlegen, wenn die Bank dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angehört. Im schlimmsten Fall springt diese nämlich mit einer Entschädigung für die Investoren ein.


Gleiches gilt für ausländische Banken, für die ebenfalls das deutsche System der Einlagensicherung gelten sollte. Neben Tagesgeld bietet sich auch Festgeld als Anlageoption an, sofern sich die Laufzeit zwischen einem und maximal drei Jahren bewegt.


Neben der Verzinsung sollten die Anleger aber auch hier wieder auf die Einlagensicherung achten. Zudem sollten Anleger die aktuellen Angebote unbedingt miteinander vergleichen, denn die Konditionen für Tages- und Festgeld unterliegen häufigen Änderungen.  


 

Unternehmensanleihen


Unternehmensanleihen können durchaus eine gute Alternative zu Staatsanleihen oder zum Tages- und Festgeld sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Anleger keinerlei Zweifel daran hat, dass er sein investiertes Kapital zusammen mit den Zinsen zurückbekommt.

Hat er hingegen Bedenken, dass das Unternehmen vielleicht doch nicht ganz so gut aufgestellt ist, sollte er sich für ein anderes Anlageprodukt entscheiden. Wer nach Unternehmensanleihen sucht, die attraktive Konditionen bei überschaubaren Risiken bieten, sollte sich nicht nur auf DAX-Unternehmen konzentrieren.


Es gibt eine Reihe von grundsoliden und als Schuldner absolut vertrauenswürdigen Unternehmen mit hervorragenden Ratingnoten, die nicht an der Börse notiert sind. Um das Risiko von Verlusten zu senken, sollten aktuell außerdem nur Unternehmensanleihen gekauft werden, deren Laufzeiten maximal fünf Jahre betragen.   

   

 

Sparbuch


Gerade in turbulenten und schwierigen Zeiten besinnen sich viele Anleger wieder auf die bewährten Anlagen, die schon so manche Krise überstanden haben. Zu diesen Anlagen gehören zum einen Werte wie Gold oder Immobilien, zum anderen aber auch das gute alte Sparbuch.


Verglichen mit beispielsweise einem Tagesgeldkonto sind die Zinsen zwar niedriger, der bürokratische Aufwand höher und die Flexibilität eingeschränkter, denn im Regelfall ist die Summe, die in einem bestimmten Zeitraum abgehoben werden kann, begrenzt.

Aber dafür gibt es kaum eine andere Anlage, die so viel garantierte Sicherheit bietet wie ein Sparbuch.



Die wichtigsten Infos und Tipps zu Bürgerenergieanlagen 


Es ist nicht unbedingt erforderlich, Besitzer eines Eigenheims zu sein oder über ein großes Anlagevolumen zu verfügen, um sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und in erneuerbare Energien zu investieren.

Eine Möglichkeit für eine umwelt- und klimafreundliche Geldanlage ist die sogenannte Bürgerenergieanlage.

 

 

Dahinter verbirgt sich eine Anlage, die erneuerbare Energie produziert, beispielsweise in Form einer Solaranlage auf dem Dach eines öffentlichen Gebäudes. Dabei sind an der Planung und am Betrieb der Anlage mehrere Bürger beteiligt. Initiatoren solcher Projekte sind vielfach Gemeinden, örtliche Unternehmen oder lokale Kreditinstitute.


Für die Bürger ergeben sich bei einer Beteiligung nicht nur recht attraktive Renditechancen, sondern die Anleger können unmittelbar nachvollziehen, was mit ihrem investierten Kapital geschieht. Trotzdem ist wichtig, sich im Vorfeld gründlich zu informieren und abzuwägen, denn neben den Chancen birgt eine Beteiligung immer auch Risiken.

 

Hier die wichtigsten Infos und Tipps zu
Bürgerenergieanlagen in der Übersicht: 

 

 

Welche Beteiligungsmöglichkeiten bieten Bürgerenergieanlagen?


Für Bürgerenergieanlagen kommen mehrere Rechtsformen in Frage, am weitesten verbreitet sind jedoch die GmbH & Co. KG, die eingetragene Genossenschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Je nach Rechtsform und je nach Beteiligungsart ergeben sich für die Anleger unterschiedliche Mitbestimmungsrechte und verschiedene Kündigungsmöglichkeiten.    


Die GmbH & Co. KG


Ist die Bürgerenergieanlage als GmbH & Co KG organisiert, besteht sie aus zwei Gesellschaften, nämlich zum einen aus der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, und zum anderen aus der Kommanditgesellschaft, kurz KG.


Eine Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die einen gemeinsamen gewerblichen Zweck verfolgen, im Fall einer Bürgerenergieanlage beispielsweise den Bau und den Betrieb von einer Photovoltaikanlage.

Um den Zweck zu erreichen, bezahlen alle Personen einen bestimmen Geldbetrag, die sogenannte Einlage, an die Kommanditgesellschaft.


Die Personen, die an einer KG beteiligt sind, gliedern sich in zwei Gruppen. Die eine Gruppe bilden die Komplementäre, die sowohl mit ihren Einlagen als auch mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der KG haften. Dafür haben Komplementäre aber auch maßgebliche Mitbestimmungsrechte.


Die andere Gruppe besteht aus Kommanditisten. Sie haben in aller Regel nur geringe Mitspracherechte, haften dafür aber auch nur mit ihren Einlagen und werden proportional zu ihren Einlagen an Gewinnen beteiligt. Bei einer reinen Kommanditgesellschaft ergibt sich der Nachteil, dass die Komplementäre mit ihrem gesamten Privatvermögen haften müssen. Um diese vollumfängliche Haftung ausschließen, kann die Rechtsform der GmbH & Co. KG gewählt werden.


In diesem Fall wird die GmbH zum einzigen Komplementär und übernimmt damit die Funktion der umfassend haftenden Gesellschafter. Wie sich aber bereits aus der Bezeichnung ergibt, haftet die GmbH nur beschränkt. Ihre Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen, mit seinem Privatvermögen muss kein Gesellschafter haften.


Bei einer Bürgerenergieanlage sind die Bürger üblicherweise als Kommanditisten beteiligt und haften damit auch nur mit ihren Einlagen, haben gleichzeitig aber oft nur geringe Mitspracherechte.


Die Personen, die an der GmbH beteiligt sind, haften ebenfalls nur mit ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen. Als Kommanditist ist grundsätzlich eine fristgerechte Kündigung möglich. Es kann aber vereinbart werden, dass kein Kündigungsrecht besteht, wenn

Impressum

Verlag: BookRix GmbH & Co. KG

Texte: 2015 Artdefects Medien Verlag, CEO Christian Gülcan, Kirchhuchtinger Landstr.84, 28259 Bremen
Tag der Veröffentlichung: 22.02.2015
ISBN: 978-3-7368-8012-2

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