Hamburg 2014
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Inhaltsverzeichnis
5. Haupt- und Untergruppen der Schia, Sunna und Kharidjîya
6. Rangfolge der Rechtsquellen
7. Ziele der Scharia
8. Literaturverzeichnis
Bevor die uns heute bekannten großen Schulen der Sunna und der Schia entstanden sind und sich eine islamische Rechtswissenschaft (Fiqh) entwickelte, hat es viele historische Vorfälle gegeben, die dazu beigetragen haben.
Der für die islamische Rechtswissenschaft verwendete Begriff „Fiqh“ hatte ursprünglich die Bedeutung von "Wissen“, „Kenntnis“ und „Begreifen“. Heute ist eine Rechtswissenschaft mit konkreten Zielen gemeint. Die intensive Auseinandersetzung von Rechtsgelehrten (besonders des 8. und 9. Jahrhunderts) mit neuen Fragen ihrer Zeit, führte zur Entwicklung der Grundlagen bzw. der Prinzipien dieser Rechtswissenschaft (Usûl al-Fiqh).
Wenn wir von islamischen Recht reden, sei unterschieden zwischen „Fiqh“, d.h. dem Begriff für Recht und Scharia. Das Wort „Scharia“ kommt etymologisch aus dem beduinischen Milieu und bedeutet „Weg zu einer Wasserstelle“. Sekundär verbindet man diesen Weg mit dem Weg für den Gläubigen, den Gott durch seine äußeren Umrisse festgelegt hat. Das Bemühen des Menschen, herauszufinden was Gott will, kann nie endgültig entschieden werden. Somit hat man auch andere Meinungen und Möglichkeiten zu akzeptieren, da die Wahrscheinlichkeit des Irrtums immer vorhanden ist. Somit ist Scharia ein ständiger Versuch der Rechtsfindung. Die Rechtsfindung jedoch ist ein dynamischer Prozess, weshalb Scharia nicht kodifiziert werden kann und der Mensch sich nie sicher sein kann, ob er den endgültigen Willen Gottes erfüllt hat oder nicht.
Scharia – häufig falsch als „das islamische Recht“ bezeichnet – ist das ethisch-rechtliche Gesamtsystem des Islam, mit der man gut Muslim sein kann, nicht aber über die Muslime herrscht, da Scharia weder ein „Gesetz“ ist, noch mit dem Begriff „Recht“ im säkularen Sinne wiedergegeben
Verlag: BookRix GmbH & Co. KG
Tag der Veröffentlichung: 12.08.2020
ISBN: 978-3-7487-5335-3
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Den Gerechten