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Vorwort



Niemand hat das Recht dazu,
über andere zu urteilen,
da keiner frei von Schuld ist.

Und trotzdem
nehme ich in diesem Buch keine Rücksicht darauf,
um auf mein Überlegungen aufmerksam zu machen.


Vor wie vielen Jahren ist das sog. „Komasaufen“ aufgekommen?
Der Konsum von alkoholischen Getränken bis zum sprichwörtlichen Umfallen also.

Interessanterweise kam im TV ein Beitrag darüber -
es wurde doch tatsächlich festgestellt, dass eine beängstigend große Anzahl der wg. Alkoholvergiftung in Notaufnahmen der Kliniken eingelieferten Personen noch im Kindesalter sind.
Vorher, also vor Erstellung dieser Einlieferungstabelle, waren es wohl nur Jugendliche. Ist ja nicht weiter besorgniserregend. Jetzt handelt es sich jedoch um Kinder. Das gibt zu denken.
Immerhin hält sich die Bundesregierung mit Ideen nicht zurück – so ist einiges geplant, um diesen Zustand künftig drastisch zum Besseren hin zu ändern. Dazu gehört neben dem bereits umgesetzten Verbot des Verkaufs von Alkoholika an Kinder und Jugendliche nun u. a. auch ein Verkaufsverbot von Alkoholika zur Nachtzeit.
Was die Konsumenten von Tabakprodukten als Rauchware anbelangt, so brachte das letzte Volksbegehren immerhin das Ergebnis, dass in Gaststätten nun ein totales Rauchverbot herrscht und es auch keine „Raucherclubs“ oder ähnlich definierte Nischen im Rechtssystem mehr geben wird. Wer also nicht auf seine Gewohnheit verzichten will oder kann, dem bleibt der Weg vor die Tür, so lange das noch erlaubt sein wird. Das nächste Volksbegehren hierzu drängt dann wahrscheinlich auf ein totales Rauchverbot vor jedwegen Lokalen, Behörden, und sonstigen Bereichen, in welchen nicht geraucht werden darf. Dazu sind Volksbegehren ja auch da – um den Willen des Volkes kundtun zu können und gesetzliche Regelungen mit Überwachung der Einhaltung und Verfolgung bei Nichtbeachtung zur Wahrung der mehrheitlich geäußerten Bedürfnisse nach sich zu ziehen. Doch noch ist es ja nicht so weit.
Käme nun jemand auf die Idee, ein Volksbegehren bzgl. des Verbotes vom Konsum alkoholischer Getränke im Geltungsbereich der Verfassung, Bundes- oder Landesgesetze anzustrengen, würde das Ergebnis am bisherigen Zustand nichts ändern. Alkohol ist schließlich ein von der Gesellschaft akzeptiertes und bevorzugtes Rauschmittel, um dem ach so grauenhaften Alltag legal und kurzfristig entfliehen bzw. diesen angenehmer machen zu können. Wobei dieses Rauschmittel unverständlicherweise nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.
Dieser möglichen Zuordnung stehen zumal Behauptungen entgegen, welche den maßvollen Genuss von Alkoholika als durchwegs gesund und lebenserwartungsverlängernd anpreisen. Doch wo fängt für den Einzelnen ein maßvoller und gesunder Genuss an und wo hört er auf`? Sicherlich gibt es zur Klärung dieser Frage auch statische Werte, die auf der exemplarischen Befragung von 100 Menschen zu dieser Thematik beruhen – alles schön und gut, zumal Arbeitsplätze für die Ersteller, Auswerter und Verwalter dieser Statistiken geschaffen werden. Ganz anders zu beurteilen jedoch, sobald eingeräumt wird, dass bei dieser Beurteilung nicht die gesundheitlichen Voraussetzungen jedes davon betroffenen Menschen berücksichtigt worden sind. Zum einen dieses und zum anderen die Tatsache, dass die persönlichen Bedürfnisse, Ansprüche und Gewohnheiten aller Menschen sich voneinander unterscheiden und ergo auch nicht über einen Kamm geschoren werden können.
Die Mehrzahl scheint die Gefährdung ihrer Gesundheit durch den „übermäßigen“ Genuss alkoholischer Getränke entweder nicht wahrzunehmen oder zu ignorieren, um sich nicht unnötig damit zu belasten und sich möglicherweise auch den Spaß daran zu verderben.
Will man Kindern etwas beibringen – also zu der Zeit, da diese noch nicht über ausreichend Kenntnisse oder Lebenserfahrung verfügen, um etwas aus der Sicht eines Erwachsenen beurteilen zu können -, so muss man es ihnen zeigen, vorführen oder sonstwie näherbringen. Kinder sind sehr empfänglich für Anregungen, um ihre Neugier stillen zu können. Ihre Neugier auf das Unbekannte an sich.
Was jedoch kann man von seinen Kindern anderes als die Nachahmung des ihnen Tag für Tag in der heimischen Umgebung Vorgelebten erwarten? Wie kann man von seinen Kindern erwarten, dass sie früher oder später nicht zur ersten Zigarette greifen, wenn man selbst raucht? Oder aber, dass Alkoholika in jedweger Darreichungsform gemieden werden, wenn Papa allabendlich vor dem TV seine Bierflaschen leert – abgesehen vom übrigen Konsum etwa zum Essen oder zwischendurch?
Worauf begründet der Gesetzgeber seinen Anspruch auf Einhaltung der Vorschriften, wenn diese drastisch in lange gepflegte Gewohnheiten eingreifen, die als ganz normal und herkömmlich angesehen worden sind?
Ach ja – die Regierung plant zudem eine Erhöhung der Verkaufspreise für Alkoholika, um etwa sozial schwächer gestellte Menschen vom Konsum im bisherigen Umfang zwangsweise abhalten zu können. Diese Maßnahme ist sicherlich nicht auf die Gruppierung „sozial schwächer gestellter Personen“ abgezielt, doch läuft es darauf hinaus – oder hat die Erhöhung der Spritpreise auch nur einen Autofahrer von der dauerhaften Benutzung seines Fahrzeuges abgehalten? Nein – das einzige Resultat von derartigen Preiserhöhungen ist wachsender Unmut in der Bevölkerung. Eine allgemeine Um- oder Abkehr ist so nicht durchzusetzen.
Seinerzeit gab es Anstrengungen, Fotos von Raucherlungen und anderen durch das Rauchen geschädigter Organe oder Gliedmaßen auf Zigarettenschachteln abzubilden. Das sollte der Abschreckung dienen. Davon wurde dann doch Abstand genommen. Es ist bei Hinweisen auf gesundheitsschädigende Folgen des Tabakkonsums geblieben – wird deswegen weniger denn zuvor geraucht?
Die Abbildungen durch längerfristigen Konsum von Alkoholika geschädigter Organe oder Gliedmaßen auf Bier-, Wein-, Sekt- oder Schnapsflaschen würde zu dem gleichen Ergebnis führen. Dementsprechend der adäquat auf Zigarettenschachteln angebrachte Hinweis auf die gesundheitsschädlichen Folgen des Alkoholgenusses.
Was also wäre die Lösung dieses anscheinend unlösbaren mangelnden Bewusstseins? Diktatur statt Demokratie? Einschränkung der Menschen- und Bürgerrechte bei Wegnahme all der Regelungen, welche die persönliche Freiheit und anderes garantieren? Das hätte wohl zur Folge, dass der Reiz des Verbotenen dies und anderes noch stärker fördert und das nunmehr geheim und im Verborgenen stattfindet.
Das alljährlich in München stattfindende Oktoberfest – wohl das bekannteste Besäufnisareal weltweit – wird 2010 ein finanzielles Desaster für die Bierzeltbetreiber. Warum? Weil bereits in diesem Jahr das totale Rauchverbot durchgesetzt werden soll und die Bedienungen in den Zelten dazu verpflichtet werden, die Überwachung der Einhaltung zu übernehmen. Das wird ein Spaß werden...
Man versuche sich vorzustellen, wie das wäre, wenn Alkohol eines Tages verboten werden würde.
Also lieber doch alles so belassen, wie es ist? Lieber keine Verantwortung für etwas übernehmen, dessen Ausmaß noch nicht absehbar ist? Sich einfach den Gegebenheiten anpassen und keine Rebellion anzetteln?
Oder aber doch Schritt für Schritt Veränderungen in die Wege leiten? Durch das gesteigerte Bewusstsein? Durch das Bekanntwerden der schädlichen Auswirkungen? Durch nachlassende Ignoranz dieser „Nebenwirkungen“? Durch das Erkennen der schönen Seiten des Lebens, um nicht weiter nach jeglichen Betäubungsmitteln zur Ablenkung vom bisherigen Alltag zu suchen?

Ist es überhaupt angebracht, sich Gedanken darüber zu machen?

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Tag der Veröffentlichung: 17.07.2010

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