Was gibt es doch für schreckliche Verbrecher in unserer Stadt
Dieter S. ist wieder auf freiem Fuß! Eine ganze Stadt ist entsetzt. Was war geschehen?
Kurz nach Weihnachten wurde der Rentner Dieter S. verhaftet. Ein Polizeiaufgebot führte ihn aus seiner Wohnung, Nach Vorlage des Haftbefehls ließ er sich widerstandslos festnehmen. Andere Polizisten brachten seinen 19Jahre alten Zwergspitz zum städtischen Tierheim. Die Vollzugsanstalt, in er verbracht wurde ist eine der modernsten und gilt als die ausbruchsicherste Deutschlands. Die mediengeilen Busentführer, die vor einigen Jahren auf ihrem Trip nach Holland auch ein par tote Geißeln als Spur hinterließen, wie auch der deutsche Serienausbrecher, bei dem im vorletzten Jahr auf dessen letzter Flucht ein par Rentner auf der Strecke blieben, vermochte hier seiner Lieblingsbeschäftigung nicht nachzugehen. Nun schützten die Mauern dieser Einrichtung mit ihrer modernsten Elektronik uns auch vor diesem Verbrecher.
Was war geschehen? Die ruchlose Tat liegt nun schon fast zwei Jahre zurück, und wurde in der Nacht verübt: Der am nördlichen Stadtrand lebende Rentner Dieter S. verlässt in der Nacht sein Haus. Im Norden der Stadt befindet sich die Autobahn, und sonst nicht mehr viel. Er wurde begleitet von seinem alten Zwergspitz, jedoch, und das ist zum Glück einem eifrigen Sperrmüllfahnder aufgefallen, unangeleint!!!
Vor 5 Jahren wurden extra zu diesem Zweck 49 dieser pflicht- und verantwortungsbewussten Sperrmüllfahnder, ausgerüstet mit hiebsicheren Westen eingestellt, um im täglichen, sprich nächtlichen Krieg auf den Straßen unserer Stadt, unter ständiger Lebensgefahr, Recht und Ordnung durchzusetzen und Verbrechen zu ahnden. So manche Oma finanziert seit dem über Jahre unsere Stadt mit ca. 25¤ monatlich, da ja ihre nicht pfändbare Rente einen höheren Beitrag nicht zulässt. Die Höhe einer Strafe für’s nicht Anleinen eines Mini Yorkshires z.B. erreicht bei unseren mittellosen Senioren auch schon mal 400¤! In erster Linie allerdings beobachten diese wackeren Ordnungshüter tatsächlich den Sperrmüll. In unserer Stadt findet für jede Straße alle 2 Monate ein Sperrmülltag statt. Das bedeutet, dass am Vorabend dieses Tages größere, nicht mehr benötigte Gegenstände an den Straßenrand gestellt werden. Doch jedes Teil, das zu diesem Zweck an den Straßenrand gestellt wird, ist somit automatisch Eigentum der Abfall Gesellschaft. So hat es in den letzten Jahren immer wieder Übergriffe gegeben, bei denen ein Muttchen einen ausrangierten Vogelbauer mit nahm, da ihr eigener wohl noch schlechter aussah. Ähnliche Fälle häuften sich. Einmal erdreistete sich sogar jemand, sein zuvor eigenes Nachtschränkchen, das er an den Straßenrand stellte, wieder mit zurück, in die Wohnung zu nehmen!!! So geschehen vor ca. 5 Jahren, doch konnte dieses Eigentumsdelikt, das schon an Anarchie grenzt, von den kurz zuvor eingestellten Fahndern zwar nicht vereitelt, aber zumindest geahndet werden. Dank dieser tapferen Männer kommt wieder ein wenig Geld in die Stadtkasse, und Richter sind dadurch ja auch einige beschäftigt.(Man hat allerdings den Eindruck, dass die Flotten von alten, weißen Sprintern, mit osteuropäischen Kennzeichen, die die sogenannte „weiße Ware“ Waschmaschinen, Kühlschränke), dutzendweise einladen, immer genau dort arbeiten, an denen die Sperrmüllfahnder nicht präsent sind)
Zurück zum aktuellen Kriminalfall:
Die nordrheinwestfälische Hundeverordnung besagt, dass Hunde in intensiv bebauten Gebieten und stark Fußgänger frequentierten Einkaufszentren und Gebieten mit ähnlicher Fußgängerdichte, angeleint sein müssen. Dieter S. wollte deshalb geltend machen, dass dies auf den nächtlichen Stadtrand nicht zuträfe und verweigerte die Strafzahlung. Doch unsere Richter haben noch jedes Verbrechen sühnen lassen. Mit dem Argument, jede Kommune hätte das Recht, dies jeweils für sich auszulegen zu dürfen, wurde eine Revision untersagt. Die Strafe wurde vollzogen.
Nun ist Dieter S. wieder auf freiem Fuß, doch dürfen solche Verbrecher keine Ruhe bekommen: Jetzt hat er wohl wieder ein Verfahren: Tierquälerei! Das städtische Tierheim, dem die Polizei den 19 Jahre alten Zwergspitz brachte, verweigerte zuerst die Aufnahme. Dass ein so alter, orientierungsloser Hund ohne Information bei uns hinterlassen wird, geht gar nicht.
Nachwort:
Dieter S. ist in unserer Stadt bis jetzt der Erste, der wegen der Anleinpflicht eine Ersatzhaft der Geldbuße vorziehen musste. Die vielen Geldbußen, die vorwiegend nachts und am Stadtrand ausgesprochen werden, tragen auch ihr Scherflein dazu bei, den Schuldenberg der Stadt nicht ganz so rasant wachsen zu lassen.
Tag der Veröffentlichung: 08.01.2012
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