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Vorwort

Liebe Leser/innen, in diesem E-Book gebe ich Ihnen auf entscheidende Fragen zu dem Thema Rechtsbewusstes Handeln - Teil 1, Berücksichtigen Arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, dem Fehlverhalten von Mitarbeitern unter Berücksichtigung des Tarifvertragsrechts, des Arbeitsvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen, umfassende und ausführliche Antworten.

 

Dieses E-Book eignet sich besonders für die Prüfungsvorbereitung von Industriemeistern / Fachwirten IHK, aber auch für Menschen die sich aus anderen Gründen mit diesen Themen befassen möchten oder müssen. Beim Lesen und beantworten der Fragen in diesem E-Book wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Weitere Informationen über mich als Autor finden Sie auf meiner Webseite www.hoerenundlernen.com, bei Fragen zum Inhalt dieses Buches können Sie mich unter der E-Mail Adresse: agellersturm@gmail erreichen.

 

Der Rahmenlehrplan der IHK bzw. DIHK wurde bei der Erstellung diese E-Book´s als Grundlage heran gezogen.

 

Ziel dieses Buches ist nicht, die komplette Theorie zu dem Thema "Rechtsbewusstes Handeln" durchzunehmen. Vielmehr habe ich bei der Konzeption dieses Buches vorhandene und bereits geschriebene Prüfungen betrachtet und nur die wichtigsten Fragen zusammengestellt, die am häufigsten abgeprüft wurden.

 

 Für Kritik, Fragen und Anregungen bin ich stets dankbar. Sie erreichen mich hierfür unter der oben gennanten E-Mail Adresse, bzw. über meine Webseite.

 

Alle Teile dieser Reihe decken das komplette Thema "Rechtsbewusstes Handeln" für Industriemeister/innen in der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikation ab. Diese Reihe ist auch als Hörbuch erhältlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf meiner Webseite.

 

 

Ritterhude, Januar 2016

 

 

Alexander Geller Sturm

 

 

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1. Die Rechtsgrundlagen und deren Unterteilung

Rechtsgrundlagen geben in erster Linie Auskunft über Gebote und Verbote. Unterteilt werden die Rechtsgrundlagen in das geschriebene Recht, wie Sie es aus Gesetzen oder Verordnungen kennen, in das Gewohnheits- und Richterrecht, wobei hier besonders das Recht der obersten Bundesgerichte zu nennen ist, und in das vereinbarte Recht, dass Sie z.B. in Kauf- oder Arbeitsverträgen finden.



Unter dem Gewohnheitsrecht versteht man übrigens ein ungeschriebenes Recht, welches wegen langer, tatsächlicher (Aus) Übung und durch die allgemeine Anerkennung seiner Verbindlichkeit im Sinne einer rechtlichen Notwendigkeit der (Aus) Übung entstanden ist. Hier nenne ich einmal das Wegerecht oder das Recht einen Kamin zu nutzen.



Als Richterrecht wird ein faktisches Recht bezeichnet, welches durch die Rechtsprechung der Gerichte entsteht und dem Zweck dient, bestehende Gesetzeslücken zu schließen. Im Prinzip genauso wie das Gewohnheitsrecht. Allerdings wird das Richterrecht allein durch die Judikative begründet und ist nicht als eine verbindliche Rechtsquelle an zu sehen.

 

2. Die weitere Unterteilung des Rechts

Das Recht wird weiter unterteilt. Zum einen in das öffentliche Recht, dass die Beziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt, wie z.B. staatlichen Institutionen, aber auch das Verhältnis der Körperschaften öffentlichen Rechts, bzw der

Impressum

Verlag: BookRix GmbH & Co. KG

Texte: Alexander Geller-Sturm
Tag der Veröffentlichung: 02.05.2016
ISBN: 978-3-7396-5180-4

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