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 Die Wohlfahrtsverbände schlagen Alarm. Sie sprechen von sozialer Ausgrenzung und einem Leben in Armut.

Ist man als Hartz IV-Empfänger wirklich dazu verdammt?

Oder sind die Leistungen ausreichend, wie es Gesundheitsminister Spahn sagt?

Ein Versuch, die Hintergründe von allen Seiten zu beleuchten und auch Betroffene selbst zu Wort kommen zu lassen.

Inhaltsverzeichnis

 

Kapitel 1 - Ist unser Sozialstaat zu schwach?

Kapitel 2 - Leistungen bei Hartz IV

Kapitel 3 - Eine Hartz-4-Empfängerin erzählt

Kapitel 4 - Armut früher und heute

Kapitel 5 - Was bedeutet relative Armut?

Kapitel 6 - Der Beginn von Hartz IV

Kapitel 7 - Keinen Anspruch auf Hartz IV

Kapitel 8 - Lieber Niedriglohn als Hartz IV

Kapitel 9 - Zweiter Vermittlungsskandal?

Kapitel 10 - Hat sich definitiv etwas Gravierendes geändert?

Kapitel 11 - Drei Arbeitslose erzählen

Kapitel 12 - Leistungen in Deutschland früher und heute

Kapitel 13 - Wie sieht es in anderen Ländern aus?

Kapitel 14 - Zeitweiliger Hartz IV-Bezieher

Kapitel 15 - Fachkräftemangel

Kapitel 16 - Gehältervergleich

Kapitel 17 - Ältere Arbeitslose

Kapitel 18 - Langzeitarbeitslose

Kapitel 19 - Auswüchse I

Kapitel 20 - Auswüchse II

Kapitel 21 - Auswüchse III

Kapitel 22 - Kurzinterviews

Kapitel 23 - Was hat sich durch Hartz IV nicht geändert?

Kapitel 24 - Im Sozialsystem verwurzelt

Kapitel 25 - Die neuesten Zahlen (alles bestens?)

Kapitel 26 - Fazit

Kapitel 27 - Nachgedanke

Warum nicht ein Rentensystem für alle?

Anhang

Quellenverzeichnis

Impressum

Definition von Armut

 

 

 Es gibt drei Formen von Armut: absolute, relative und gefühlte Armut.

Was die Formen gemein haben: Es geht um die ungleiche Verteilung von Chancen für Menschen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

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Ist unser Sozialstaat zu schwach?

 

Vor einigen Wochen war Hartz IV wieder einmal unter den Topthemen. Ausgelöst wurde die Debatte durch die Entscheidung der Essener Tafel, vorübergehend keine Ausländer mehr als Kunden aufzunehmen, da deren Anteil mittlerweile bei 75 Prozent lag.

Mit dem medialen Echo und dem Aufschrei der Moralisten hatte diese wohl nicht gerechnet. Eine Welle der Empörung schwappte über das Land. Sogar die Bundeskanzlerin äußerte Kritik an dieser Entscheidung.

Jörg Sator, Vorsitzender der Essener Tafel, sah das anders. Seiner Ansicht nach diskriminiert er die bedürftigen deutschen Bürger, wenn er nicht für einen Ausgleich sorgt. Der Statistik nach muss man ihm recht geben: Im Durchschnitt des Jahres 2017 gab es in Deutschland 6,07 Millionen Hartz IV-Bezieher – 4,37 davon waren sogenannte erwerbsfähige, also arbeitslose Menschen, beim Rest handelte es sich unter anderem um Familienangehörige (84). Zurzeit lebt jeder fünfte Ausländer in Deutschland von Hartz IV.

Außerdem ginge es primär nicht um Ausgrenzung, sondern um das Benehmen, so Jörg Sator. Er habe das Gefühl, dass sich angesichts der rauen Umgangsformen so manches ausländischen Gastes einige Deutsche, vor allem die Älteren, nicht mehr trauten zu kommen.

Die ursprüngliche Idee der Tafeln war es, Lebensmittel, die ansonsten vernichtet werden, denen zukommen zu lassen, die froh und dankbar für jede Hilfe sind - die Obdachlosen. Zu Beginn wurden also die Obdachloseneinrichtungen unterstützt. Heute sind die Kunden hauptsächlich Arbeitslose und Geringverdiener, Alleinerziehende und Rentner. (22) Inzwischen versorgen die 940 Tafeln über eine Million Menschen. Finanziert wird diese Hilfe nach eigenen Angaben ausschließlich über Spenden. Es gibt mittlerweile 14 hauptamtliche Mitarbeiter und 60.000 freiwillige Helfer und 1-Euro-Jobber, gesucht werden dringend weitere. (101)

Dazu fällt mir spontan gleich eine, wie ich finde, durchaus berechtigte Frage ein: Warum organisiert man diese Hilfe nicht so, dass Hartz IV-Empfänger, denen das Ganze ja zugutekommt, diese „Jobs“ übernehmen?

Aber damit disqualifiziere ich mich wahrscheinlich gleich genauso, wie es der Gesundheitsminister Jens Spahn mit seinen Worten über Hartz IV schaffte. Er löste einen regelrechten Shitstorm aus. Heftiger Widerspruch kam auch von vielen Amtskollegen, selbst der frühere Außenminister Norbert Blüm kritisierte seine Aussage und betitelte ihn als herzlos und ohne Empathie. Dabei hatte er nur seine Meinung kundgetan, dass Hartz IV nicht Armut bedeute, sondern die Antwort der Solidargemeinschaft auf Armut sei. Hartz IV garantiere Mindestversorgung für alle die, die keinen Job haben, dass niemand hungern und frieren muss. Damit hätte jeder das Nötigste, was er zum Leben braucht.

Der Staat fängt die Armen auf, sodass ein täglicher Kampf ums Überleben entfällt. Das ist doch schon eine ganze Menge, oder? Hartz IV soll ja normalerweise keine Dauereinrichtung sein, sondern nur dafür sorgen, dass man, solange man kein eigenes Einkommen hat, sich das zum Leben Notwendige leisten kann. Es heißt im Amtsdeutsch Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Kann man mit dem Hartz IV-Regelsatz von 416 Euro im Monat auszukommen? Die Bundesregierung meint: Ja. Das Existenzminimum ist gesichert. Viele Sozialverbände dagegen sind der Meinung, das reiche nicht, vor allen Dingen sei es damit nicht möglich, ein „normales Leben“ zu führen, man lebe unterhalb der Armutsgrenze. Vergessen wird allerdings, dass auch Hartz IV-Bezieher durchaus Geld dazuverdienen dürfen (dazu später mehr).

In Deutschland werden die Grundbedürfnisse eines jeden befriedigt. Echte Not gibt es in diesem Land nicht. Daher spricht man in einer Wohlstandsgesellschaft wie der unseren von relativer Armut. Wer weniger als die Hälfte des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, gilt als arm. Dazu zählen auch Hartz IV-Empfänger.

Der Paritätische Gesamtverband sagte in seinem Armutsbericht von März 2017, dass die Armutsquote mittlerweile auf insgesamt 15,7 Prozent gestiegen ist: bei Erwerbslosen auf 59 Prozent, bei Alleinerziehenden auf 44 Prozent, bei kinderreichen Familien auf 25 Prozent, bei Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau auf 32 Prozent und bei Ausländern auf 34 Prozent. Alarmierend sei die Armutsentwicklung bei Rentnerinnen und Rentnern, die jetzt 15,9 Prozent betrage. (63)

Ein Jahr später fordert der Gesamtverband die Anhebung der Regelsätze in Hartz IV, der Sozialhilfe und der Leistungen für Asylbewerber, um ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe zu garantieren. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: „… Die Sicherung des Existenzminimums ist Aufgabe des Sozialstaates und nicht privater Initiativen und ehrenamtlichen Engagements. Niemand dürfte in unserem Sozialstaat auf Lebensmittelspenden angewiesen sein …“ (64)

Die Capital Redaktion sieht es hingegen anders. Die Rechnung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Personen, die in einem Haushalt leben, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte beträgt, als arm zu bezeichnen, sei kein vernünftiges Kriterium, kritisieren die Unstatistiker (www. unstatistik.de). Denn steigen alle Gehälter um das Doppelte, würde sich an der Kurve ja nichts ändern. Die Armutsquote des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes messe nicht die Armut, sondern Ungleichheit. (65)

Hierzu ein Beispiel: Würde das Gehalt des Durchschnittsverdieners von 4000 Euro auf 8000 Euro steigen und das des Geringverdieners von 1500 Euro auf 3000 Euro, wäre er damit nach der Rechnung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes immer noch arm. Er könnte sich zwar dann viel mehr leisten, aber der Abstand zum „Normalverdiener“ bliebe bestehen beziehungsweise würde sich noch vergrößern.

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Leistungen bei Hartz IV

 

Letztes Jahr erlangte ein Hartz IV-Empfänger lokale Berühmtheit. Michael H., 50 Jahre, keine Ausbildung und vorbestraft, lebt mit seiner Lebensgefährtin zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft. Er ist seit 2005 fast ständig auf Hartz IV angewiesen. Wurde das Geld knapp, ging er betteln - bis das Jobcenter auf ihn aufmerksam wurde und ihm monatlich 300 Euro Einkünfte unterstellte, die er bei seiner Bettelei erzielte. Dieser „Verdienst“ sollte von dem, was er bekam, (anteilig) abgezogen werden.

Das Bekanntwerden dieser ‚Strafe‘ löste einen Sturm der Entrüstung aus. Von Schikane war die Rede, von fehlendem Feingefühl und völliger Unverhältnismäßigkeit.

Das Jobcenter lenkte schließlich ein. Michael H. darf nun 204,50 Euro im Monat einnehmen, ohne dass seine Bezüge gekürzt werden.

Dieser Bericht lässt natürlich aufmerken, einerseits ganz spontan in die Richtung: Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit (z. B. Minijob), um die Haushaltskasse aufzubessern? Andererseits frage ich mich, wie will das Jobcenter kontrollieren, wie viel Geld Michael H. tatsächlich einnimmt? Und ist dieser Beschluss nicht schon wieder eine Diskriminierung - nämlich all der Hartz IV-Bezieher, die zusätzlich arbeiten, eine genaue Abrechnung vorlegen müssen und trotzdem nur 170 Euro von einem 450-Euro-Job behalten dürfen?

 

Doch welche Leistungen stehen den Hartz IV-Empfängern eigentlich zu? Und ab wann hat man Anspruch auf Unterstützung?

Regelsatz (23): Hartz IV greift dann, wenn der Arbeitssuchende kein beziehungsweise kaum Vermögen hat, aus dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft hat einen Freibetrag von 3100 Euro beziehungsweise 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Der Höchstbetrag jedes Erwachsenen liegt bei 9750 Euro. Eine selbstbewohnte Eigentumswohnung darf behalten werden.

Ein alleinstehender Hartz IV-Empfänger erhält 416 Euro.

Ein volljähriges Mitglied der Bedarfsgemeinschaft erhält 374 Euro.

Bei Kindern staffeln sich die Beträge von 240 bis 316 Euro pro Kind.

Der Krankenkassenbeitrag wird vollständig übernommen.

Die Kosten für eine Unterkunft richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten, so kommt es zu Preisen zwischen 4 und 9 Euro pro Quadratmeter. Vier Personen haben z. B. Anspruch auf eine 90 m2 große Wohnung.

Heizkosten und Warmwasser (falls dezentral) werden ebenfalls erstattet.

Zusätzlich gibt es noch für besondere Situationen entsprechende Zuschüsse: z. B. Erstausstattung für Wohnung, Mehrbedarf für Schwangere.

Das sind die staatlichen Leistungen (eine genaue Auflistung findet sich im Anhang), daneben gibt es mittlerweile in vielen Städten Initiativen für die kulturelle Teilhabe. Dort können Menschen mit wenig Einkommen Freikarten für Theater, Oper oder Museen bestellen. In anderen Einrichtungen sind die Eintrittspreise ermäßigt oder sogar frei, zum Beispiel in Bibliotheken, Musikschulen und Volkshochschulen, in Hallenbädern und Zoos.

Weitere Vergünstigungen sind: Ermäßigung der Hundesteuer, Nutzung der Tafel, kostenlose Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe.

Das Sozialticket soll zumindest in NRW ab 2020 abgeschafft werden. Noch steht es für 37,80 Euro pro Monat zur Verfügung.

Urlaubsgeld gibt es vom Jobcenter nicht. Doch einige Wohlfahrtsverbände bieten spezielle vergünstigte Unterkünfte an, zudem erhalten Kinder aus bedürftigen Familien oft Zuschüsse (kirchliche Gemeinden, Caritas, Diakonie) für kirchliche Ferienfahrten.

Des Weiteren gibt es ein Bildungs- und Teilhabepaket (25) für alle, die auf Unterstützung angewiesen sind (betrifft z. B. auch Aufstocker). Es umfasst:

- Zuschüsse für Mittagessen in Schule, Hort und Kita - der verbleibende Elternanteil beträgt 1 Euro pro Tag und Kind.

- Kosten für Nachhilfe, falls erforderlich

- Die Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege

- anfallende Aufwendungen für Schülerbeförderung (falls die Schülerfahrkarte auch privat nutzbar ist, ist im Regelfall ein Eigenanteil von 5 Euro monatlich zu tragen).

- der Zuschuss für Sport und Kultur (Sport, Musik und Kultur) beträgt monatlich 10 Euro pro Kind,

- für den Schulbedarf gibt es einen Zuschuss von 70 Euro zum Schuljahresbeginn und 30 Euro zum Halbjahr.

Zudem bieten viele Städte einen kostenlosen Ferienpass.

 

Wer Hartz IV erhält, darf Geld dazuverdienen. Es gibt einen Freibetrag von 100 Euro. Dieser Verdienst wird nicht auf die Leistung angerechnet.

Bei einem Verdienst bis 1000 Euro sind 20 Prozent anrechnungsfrei, bei dem, was diese Summe übersteigt, bleibt ein Freibetrag von 10 Prozent. (3)

Allerdings gilt auch Kindergeld als Einkommen und wird angerechnet wie zuvor beschrieben.

(Mehr zu den genannten Punkten im Anhang)

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Eine Hartz-4-Empfängerin erzählt

 

Katrin, 34, zwei Kinder, sieben und neun Jahre alt, lebt seit sechseinhalb Jahren größtenteils von Hartz IV. Sie ist gelernte Arzthelferin, hat es aber nie über die Probezeit hinaus geschafft, einen neuen Job zu finden.

„Mein Ex-Mann verließ mich kurz vor der Geburt unseres zweiten Kindes. Ein halbes Jahr zahlte er noch Unterhalt, dann setzte er sich ab, sein Aufenthaltsort ist unbekannt. Also bin ich im wahrsten Sinne des Wortes alleinerziehend. Meine Mutter ist krank und mein Vater Vollzeit berufstätig, viel Hilfe kann ich von ihnen nicht erwarten. Zu seinen eigenen Eltern hatte mein Ex schon bei der Hochzeit keinen Kontakt mehr, ich kenne sie nicht.

Glücklicherweise konnte ich in unserer alten Wohnung (Altbau) bleiben, weil sie nur 70 m2 hat und nicht zu teuer ist. Und ich war bereits komplett eingerichtet, die meisten Möbel sind noch die von damals. Das Einzige, was ich kaufen musste, waren nach und nach welche für die Kinder. Die kaufe ich über Kleinanzeigen, genauso wie das meiste Spielzeug. Oder über eBay, da kann man auch günstig Kleidung erstehen.

Ich glaube nicht, dass meine Kinder das Gefühl haben, arm zu sein. Klar, teure Ausflüge sind nicht oft möglich, aber es gibt genug günstige Aktivitäten, die wir auch hier in der Nähe machen können: Tierpark, Schwimmbad, Freibad, Museen, Stadtbücherei, Parks mit schönen Spielplätzen. Einmal im Jahr fahren wir in einen der großen Freizeitparks, das ist dann immer ein echtes Highlight. Auch Kino ist nur einmal im Monat möglich. Aber ich habe das Gefühl, dass die Kinder es so als ein ganz besonderes Angebot wesentlich mehr schätzen.

Meiner Meinung nach muss nicht ständig etwas Teures unternommen werden. Das haben meine Eltern und die meiner Freundinnen damals auch nicht mit uns gemacht. Und wir waren trotzdem glücklich. Manchmal verstehe ich echt nicht, dass heutzutage so viel Wert auf die materiellen Dinge gelegt wird. Ich finde es viel wichtiger, dass ich für meine Kinder da sein und mich kümmern kann.

Als meine Kleine drei Jahre alt war, fand ich eine Zweidrittelstelle bei einem Hautarzt. In der Probezeit wurden die beiden nacheinander krank und ich wurde nicht übernommen, was ich auch verstehen kann. Bei einer Dreijährigen und einem Fünfjährigen muss man immer damit rechnen, dass ich kurzfristig ausfalle. Welcher Arbeitgeber kann sich das schon leisten?

Bei weiteren Vorstellungsgesprächen wurde ich wahrscheinlich aus dem Grund gar nicht erst in die engere Wahl gezogen, einige musste ich absagen, weil gerade wieder eines der Kinder krank war. Dann wollte mich eine Bäckerei als Verkäuferin einstellen. Das Problem war, ich sollte entgegen der erfolgten Absprache plötzlich die Schicht ab 6 Uhr morgens übernehmen, so früh konnte ich die Kinder nicht unterbringen, zumindest nicht auf die Schnelle.

Mein letzter Versuch, wieder in Arbeit zu kommen, liegt genau ein Jahr zurück. Ehrlich gesagt war ich froh, dass es wieder nicht klappte. Ich bin dankbar, dass es die Möglichkeit gibt, mit Hartz IV versorgt zu sein, und ich dadurch die Zeit habe, mich um meine Kinder zu kümmern.

Wir kommen mit dem Geld gut klar. Es bleibt sogar am Ende des Monats fast immer eine kleine Summe übrig, die ich zur Seite legen kann. Nein, zur Tafel gehe ich nicht. Ich weiß, wann in den umliegenden Supermärkten die bald ablaufenden Lebensmittel reduziert werden und greife zu. Da kann man eine Menge sparen. Ich habe eine relativ große Gefriertruhe und kaufe Fleisch, Gehacktes und Tiefgefrorenes wie alles andere immer im Angebot. Ich habe ja die Zeit. Für das Essen plane ich so ungefähr einen Euro pro Person und Tag ein, mal ist es mehr, mal weniger.

Normalerweise koche ich jeden Tag, aber zum Geburtstag gibt es eine echte Pizza oder McDonald’s, was das Geburtstagskind halt möchte. So bleibt Essengehen etwas Besonderes und wird dementsprechend gewürdigt. Auch die Geburtstagspartys sind noch kein Problem, die kleinen Gäste waren

Impressum

Verlag: BookRix GmbH & Co. KG

Bildmaterialien: Ralf B. Franke
Cover: Ralf B. Franke
Tag der Veröffentlichung: 11.09.2018
ISBN: 978-3-7438-8049-8

Alle Rechte vorbehalten

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