Die Folter wird auch Tortur, peinliche Befragung und scharfe Frage genannt.
Die Durchführung der Folter und der Bestrafungen wurde vom Henker vollzogen. Andere Wörter für den Henker sind übrigens Scharfrichter, Freimann, Züchtiger und Schinder.
Unter Folter versteht man das Quälen eines wehrlosen Menschen, zum Beispiel eines Gefangenen. Durch Folter kann man jemanden dazu bringen, eine Tat zu gestehen, die er gar nicht begangenen hat. Oder ein Geheimnis zu verraten, weil er die Schmerzen nicht mehr aushält. Folter gilt als verachtenswert, feige und menschenunwürdig. Außerdem ist es in vielen Ländern strikt verboten.
Trotzdem werden jeden Tag weltweit Tausende von Menschen gefoltert. In manchen Ländern betrifft das auch Kinder.
Als Folter bezeichnet man das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz) an Menschen durch andere Menschen.
Im engeren Sinne ist Folter eine Tat einer bestimmten Interessengruppe.
Die Folter ist international geächtet; in Deutschland ist das Foltern einer Person aber kein eigener Straftatbestand, sondern wird nur im Rahmen der allgemeinen strafrechtlichen Regelungen geahndet (z. B. Körperverletzung, Nötigung, Aussageerpressung).
In den meisten Gesellschaften ist Folter ein Tabuthema, widerspricht sie doch kulturellen Werten und universellen völkerrechtlichen Normen. Trotzdem foltern Menschen unter bestimmten Umständen.
Das Militär bildet meist junge Menschen zum Foltern aus, die dabei weitgehend vom Rest der Gesellschaft isoliert werden.
Die Abwertung des Opfers spielt bei der Durchführung von Folter eine wichtige Rolle. Sie werden zu Verbrechern, Mitgliedern einer internationalen Verschwörung oder zu Unmenschen.
Die weitgehende Straflosigkeit für Täter verhindert die Eindämmung von Folter. Die Täter sind häufig Staatsangestellte. Sie werden vor strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns geschützt, weil sie im Auftrag des Staates gehandelt haben.
Die Psychologie testete in einigen Experimenten die Bereitschaft, anderen Menschen Grausames anzutun, indem man das eigene Gewissen dem Gehorsam unterordnet, u. a. mit dem Milgram-Experiment.
Beim Stanford-Prison-Experiment wurden gesunde, normale Studenten in die Situation von Gefängniswärtern und Gefangenen versetzt, worauf es innerhalb weniger Tage zu Misshandlungen kam.
In einem aktuellen Aufsatz untersucht der Psychologe Philip Zimbardo von der University of California, Berkeley, die Täterpsychologie:
Unter welchen Bedingungen werden aus gewöhnlichen Menschen folternde Sadisten? Unter anderem gibt er folgendes Zehn-Punkte-„Rezept“ an:
1. Gib der Person eine Rechtfertigung für ihre Tat. Zum Beispiel eine Ideologie, „nationale Sicherheit“, das Leben eines Kindes.
2. Sorge für eine vertragsartige Abmachung, schriftlich oder mündlich, in der sich die Person zum gewünschten Verhalten verpflichtet.
3. Gib allen Beteiligten sinnvolle Rollen, die mit positiven Werten besetzt sind (z. B. Lehrer, Schüler, Polizist).
4. Gib Regeln aus, die für sich genommen sinnvoll sind, die aber auch in Situationen befolgt werden sollen, wo sie sinnlos und grausam sind.
5. Verändere die Interpretation der Tat: Sprich nicht davon, dass Opfer gefoltert werden, sondern dass ihnen geholfen wird, das Richtige zu tun.
6. Schaffe Möglichkeiten der Verantwortungsdiffusion: Im Falle eines schlechten Ausgangs soll nicht der Täter bestraft werden (sondern der Vorgesetzte, der Ausführende, etc.).
7. Fange klein an: Mit leichten, unwesentlichen Schmerzen. („Ein kleiner Stromschlag von 15 Volt.“)
8. Erhöhe die Folter graduell und unmerklich. („Es sind doch nur 30 Volt mehr.“)
9. Verändere die Einflussnahme auf den Täter langsam und graduell von „vernünftig und gerecht“ zu „unvernünftig und brutal“.
10. Erhöhe die Kosten der Verweigerung, etwa indem keine üblichen Möglichkeiten des Widerspruchs akzeptiert werden
Eine politiksoziologisch und historisch ansetzende Studie von Marnia Lazreg Torture and the Twilight of the Empire. From Algiers to Baghdad vertritt die These, dass imperiale Mächte auch entgegen ihrer Eigenwahrnehmung angesichts von Niederlagen die Folter (wieder) aufnehmen.
Nun versuchte sich der Psychologe Jerry Burger erneut an Milgrams Versuchsaufbau. Seine Kernfrage:
Sind wir heute besser? Hat die Menschheit dazugelernt, lassen wir uns nicht mehr so einfach zu Folterern machen wie damals in den frühen Sechzigern? Das hat schon lange niemand mehr probiert - aus ethischen Gründen: Experimente wie das Original, in dem den Versuchspersonen suggeriert wurde, sie hätten einen Menschen gequält und womöglich dauerhaft geschädigt, gelten heute als nicht mehr vertretbar. In manchen Varianten der Originalexperimente verwies der "Schüler" im Nebenraum schreiend auf eine Herzerkrankung und verstummte dann. Probanden solchem Stress auszusetzen, widerspricht heutigen Ethik-Richtlinien für Experimente.
Weiterdrücken, auch wenn das Opfer nicht mehr reagiert:
Also setzte Burger einen niedrigeren Abbruchpunkt an: Bei 150 Volt, im Original wie in der neuen Studie, schrie der "Schüler" zum ersten Mal vor Schmerzen auf. Bei Milgram zögerten die Versuchspersonen hier und wurden zum ersten Mal wirklich unsicher. Wer jenseits von 150 Volt weitermachte, tat das meist bis ganz ans Ende. Mehr als 80 Prozent der Probanden, die 150 Volt verabreicht hatten, drückten bis 450 Volt weiter auf die Knöpfe - auch wenn der Proband irgendwann weder auf die Fragen noch auf die Elektroschocks reagierte.
Burger ließ deshalb nur virtuelle Stromstöße bis 150 Volt austeilen. Wenn Probanden danach weitermachen wollten, hielt der Versuchsleiter sie davon ab. Es handele sich um "Gehorsam light", schreibt Alan Elms, der in den Sechzigern mit Milgram zusammenarbeitete, in einem Kommentar zu Burgers Studie. "Wenn man den Mann schreien hört 'lasst mich raus, ich halte es nicht mehr aus', ist das der Punkt, an dem der Stress, für den man Milgram kritisiert hat, einsetzt", sagt Burger über seine Studie.
Kreuzigung:
Die Besonderheit liegt in ihrer besonderen Grausamkeit und darin dass der Delinquent nicht sofort oder schnell gestorben ist sondern lange gelitten hat. Unter anderem trieb man Nägel nicht durch die Stellen am Handgelenk wo sich die Pulsadern befinden sondern, weiter außen wodurch es zu fast keinem Blutverlust kam(Unter andetrem auch an den Fußgelenken).
Dieses Überleben erreichte man u.a. dadurch dass am senkrechten Kreuzbalken in der Höhe des Gesäßes ein kleines Brettchen befestigt wurde. Ebenso wurde teilweise ein Brettchen für die Füße befestigt. So konnte der Todeskandidat seine Arme die am Querbalken befestigt waren entlasten, was ihm wiederum das Atmen erleichterte.
Der Tod trat im allgemeinen - bei nicht schon vorher geschwächten Menschen - nach einigen Tagen durch inneres Ersticken bzw. durch Kreislaufkollaps ein. Dies wurde bedingt durch das fast regungslose Verharren am Kreuz und die Stellung der Arme.
Pfählen:
"Kindsmord und Notzucht wurden gelegentlich durch Pfählen bestraft. Das Pfählen gilt als eine der grausamsten Hinrichtungen, die den Tod des Opfers zur Folge hat. Dem Verurteilten wurde ein angespitzter, oder absichtlich stumpf gelassener, und mit Fett beschmierter Pfahl anal eingeführt. Nicht, dass das schon schmerzhaft genug wäre, wurde dieser Pfahl aufgestellt mit dem Opfer obenauf, das durch sein eigenes Gewicht immer tiefer rutschte und so den Pfahl immer weiter in seine Eingeweide eindringen ließ. Diese schmerzhafte Prozedur konnte tagelang dauern, bis endlich der erlösende Tod eintrat.
bei lebendigem Leibe gekocht:
Das Kochen bei lebendigem Leib reicht bis in die Urzeit der Menschheit zurück.
Es wurden große Eisenpfannen mit Wasser gefüllt über das Feuer gestellt, in denen die Opfer einen langsamen Tod fanden.
Selbst im späten Mittelalter im Jahre 1531 erließ König Heinrich VIII von England ein Gesetz, das für verurteilte Giftmischer diesen Tod vorsieht.
lebendig begraben:
Das lebend Begraben werden wurde schon im alten Rom praktiziert. Hiermit bestrafte man die Opfer, die gegen das Gelübde der Keuschheit verstoßen hatten. Sie mussten in eine eigens zu diesem Zwecke gebaute unterirdische Kammer steigen. Diese wurde dann verschlossen und die Tür mit Erde zugeschüttet.
Im Mittelalter war diese Hinrichtungsart sehr unter dem Hochadel in Mitteleuropa verbreitet und vor allem den Frauen vorbehalten, und zwar für die Straftaten Ehebruch und Kindesmord.Solche Hinrichtungen sind stets im kleinen Kreis vollzogen worden. Man vermied so, das Schande auf das Haus der Angehörigen kam. So musste sich der Verurteilte in eine Mauernische setzen, welche hiernach mit Ziegeln zugemauert wurde. Der Tod musste qualvoll gekommen sein, man verdurstete bzw. verhungerte. Eine "Erleichterung" war es, wenn man einen kleinen Spalt frei ließ, wodurch man Essen und Wasser reichen konnte. Aber auch hier wurde der Tod nur durch schreckliche weitere Tage herausgezögert.
Doch es gab auch andere Arten des Begrabens. So wurde das Opfer gefesselt in einer Grube gestellt und mit Erde zugeschüttet bis nur noch der Kopf herausragte. Eine Verschärfung der Exekution bestand darin, dem Verurteilten einen Schlauch in den Mund zu stecken, bevor auch sein Haupt mit Erde bedeckt wurde.
In Italien wurde der Verurteilte mit dem Kopf voraus lebendig eingegraben, man ließ nur die Knöchel aus der Erde schauen.
zu Tode gepresst:
Das zu Tode pressen wurde etwa im 14. Jahrhundert in England eingeführt und erst im 17. Jahrhundert wieder abgeschafft.
So wurde die "Peine forte et dure" ins Leben gerufen, damit wollte man das Geständnis erzwingen. Der Gefangene wurde auf dem Boden festgebunden und man stellte Gewichte auf seinen Körper. Die Gewichte wurden mehr erhöht und dem Angeklagten blieb nur noch die Wahl zwischen Schuld-Eingeständnis und Tod.
Die Strafe der "Peine forte et dure" wurde verkündet:
"Man solle Euch in den Kerker zurückführen, wo Ihr kein Licht seht. Dort solle man Euch nackt mit dem Rücken auf den Boden binden. Als dann soll Euer Körper mit Gewichten beschwert werden, die Ihr tragen könnt und dann Gewichte, die Ihr nicht mehr tragen könnt."
Enthauptung:
Bei der klassischen Enthauptungsmethode mittels Richtschwert handelt es sich um eine der ältesten Hinrichtungsarten der Menschheitsgeschichte, die in einigen Ländern, wie z.B. in Saudi Arabien, noch immer praktiziert wird. So droht in Saudi Arabien eine Enthauptung nicht nur Mördern, Vergewaltigern und Dieben sondern auch Gotteslästerern, Hochverrätern, Drogenhändlern und mitunter sogar Ehebrecherinnen, wobei in vielen Fällen der bloße Verdacht zur Vollstreckung eines barbarischen Todesurteils ausreicht. In Saudi Arabien kann einen Menschen bereits eine falsche oder fehlinterpretierte Äußerung im wahrsten Sinne des Wortes den Kopf kosten.
Die Enthauptung nimmt seit jeher eine Sonderstellung unter den Hinrichtungsformen ein. Nicht nur, weil es sich hierbei um eine Praktik „der blutigen Hand'“ handelt, sondern vor allem deshalb, weil der Tod in einem besonderen Maße von dem Geschick des Henkers abhängig ist. Und deshalb kann sich der Scharfrichter bei kaum einer anderen Hinrichtungsform mehr als Exekutor und Herr über Leben und Tod fühlen, als bei der Enthauptung mittels Schwert oder Richtbeil.
Allerdings waren längst nicht alle Scharfrichter Meister ihres verabscheuungswürdigen Gemetzels. Und eben dies belegen unzählige Dokumente und Zeugenaussagen. Der am weitesten zurückliegende belegte Fall einer missratenen Enthauptung hat sich im Jahre 1575 zugetragen.Damals gelang es einem Scharfrichter auf Grund seiner Volltrunkenheit trotz mehrmaliger Versuche nicht, einen gewöhnlichen Dieb zu köpfen. Bereits bei den beiden vorangegangenen Hinrichtungen hatte der Henkersmann kläglich versagt. So hatte er die beiden „Vorläufer“ vor ihrer Enthauptung versehentlich mehrfach am Oberkörper getroffen. Und als der besoffene Henker bei seiner dritten Hinrichtung vollends daneben schlug, wurde er kurzerhand von der aufgebrachten Zuschauermenge gesteinigt.
Im Mittelalter war die Enthauptung meistens Adeligen sowie gut betuchten Bürgern vorbehalten, was in der Tat eine große Vergünstigung war, wenn man einen Blick auf die anderen blutrünstigen Hinrichtungsmethoden dieser Epoche richtet. Damals betrat das Opfer bei seiner Enthauptung meist mit gesenktem Haupt das Blutgerüst. Hier hatte er dann seine Oberbekleidung abzulegen. Danach musste er sich vor einem Sandhaufen niederknien, wo man ihm seine Hände auf dem Rücken fesselte und die Nackenhaare abschnitt/abrasierte, damit diese keinen Widerstand zur Klinge boten. Während dieser ihrer letzten Haarrasur sackten viele der Verurteilten in grausiger Erwartung ihres baldigen Endes aus nachvollziehbarer Nervenschwäche in sich zusammen. Doch dies zögerte ihr Ende lediglich um einige Sekunden oder Minuten hinaus. Sobald das Opfer fertig präpariert vor seinem Henker niederkniete, waren seine letzten Atemzüge gezählt. Wortlos trat der Vollstrecker, der im Mittelalter häufig einen schweren schwarzen Mantel trug, hinter den Hinzurichtenden hervor und legte seinen Mantel meist erst kurz nach dem Schlag ab. Von dem Verurteilten wurde indes erwartet, dass er seinen Kopf aufrecht hielt. Gelang ihm dies nicht oder verweigerte er dieses „entgegenkommende Verhalten“, so wurde er von den Henkersgehilfen in die richtige Position manövriert. Nachdem ein Verurteilter seinen Kopf verloren hatte, hielt der Henker diesen triumphierend in der Hand. Mitunter wurde der Kopf des Verurteilten auch auf einen Pflock aufgesteckt, was unter anderem eine abschreckende Wirkung erzielen sollte.
Ertränken:
Ähnlich wie die Wasserfolter(weiter hinten).
Folter oder Hinrichtung. Der Gefolterte wird an Händen gefesselt oder in einem Käfig immer wieder an einem Seil zu Wasser (See, Fluss, Hafen) gelassen. So dass er für mehr oder weniger lange Zeit keine Luft bekam. Dies geschah mit Hilfe eines Krangestells. Jedes Mal, wenn er über die Wasseroberfläche gezogen wurde, hatte er die Möglichkeit, ein Geständnis abzulegen. Geschah dies nicht, wurde er wieder getunkt. Andere Abwandlungen gibt es auch, wenn der Gefolterte in ein mit Wasser gefülltes Fass getunkt wird.
Feuertod:
Auch Scheiterhaufen! Wird hauptsächlich mit Hexenverbrennung in Verbindung gebracht, aber auch andere "Ketzer" wurden auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Dazu wurden die Menschen an einen Pfahl über schnell brennbarem Material, wie dünne Äste und Heu, angebunden und das Feuer wurde entfacht. Wer Glück hatte, dem Band der Henker (manchmal aus Mitgefühl oder weil er bezahlt wurde) das Seil so fest um den Hals, dass er schon vor der Verbrennung an Erstickung oder gar Halsbruch starb.
Steinigen:
Eine Hinrichtungsmethode, die die Frühgeschichte der Menschheit überlebt hat. Sie wurde damals wie heute in der Gemeinschaft vollstreckt. Sinn ist es, dass alle Anwesenden an der Vollstreckung der Todesstrafe beteiligt sind - eine Hinrichtung von gesamter Hand. So kann niemand gezielt für die Tötung verantwortlich gemacht werden.
Der Verurteilte wurde der Öffentlichkeit unbeweglich dargeboten, und wurde mit Steinen zu Tode geworfen. Oft wurde ein Sack über das Opfer gestülpt, um etwaige Skrupel zu dämpfen, denn man sah dann nicht mehr direkt, dass man einen Menschen tötete.
Strang:
Es gibt unterschiedliche Arten dieser Tötungsmethode, obgleich sie alle doch eines gemeinsam haben, nämlich den „Strick um den Hals“. Im Laufe der Jahrhunderte wurde diese Methode des Tötens immer weiter perfektioniert. So lieferten sich die Henker der letzen Jahrhunderte eine wahres Wetteifern darum, welche Methode die schnellste sei. Ihren Ursprung findet diese Art des Tötens bereits in den Anfängen der Menschheit. Bei genauer Betrachtung ist der Galgentod der Kreuzigung sehr ähnlich. Bei beiden wird der Verurteilte bis zum Eintreten des Todes gehängt bzw. befestigt.
Oder auch Galgen! Anfangs wurden die Verurteilten am Galgen hochgezogen. Erst später wurden sie auf einen Stuhl gestellt und „plötzlich“ erhängt, so dass sie sich, wenn sie Glück hatten, das Genick brachen und nicht durch Strangulation zum Tode kamen. Auch der Henker half manchmal nach, indem er mit seinem Gewicht an dem Gehängten zerrte.
Gaskammer:
Die Kammern stammen zumeist aus den 1920er und 1930er Jahren. Die Gaskammer wurde zum ersten Mal am 8. Februar 1924 in Carson City, Nevada, USA verwendet, als der Chinese Gee John dort hingerichtet wurde.
Bis zum USA-weiten Vollstreckungsmoratorium, das im Sommer 1967 begann und Anfang 1977 endete, war die Gaskammer in elf Bundesstaaten als Hinrichtungsmethode vorgesehen. Unterdessen haben sechs davon (Colorado, Mississippi, Nevada, New Mexico, North Carolina, Oregon) zur Giftspritze als einzige Methode gewechselt.
Der Verurteilte wird auf einen Stuhl im Inneren der Kammer geschnallt. Der obere Teil ist verglast, so dass die bei der Strafvollstreckung vorgeschriebenen Zeugen die Hinrichtung beobachten können. Anschließend wird die gasdichte Tür von außen verschlossen. Per Hebelbetätigung wird unter dem Sitz des Verurteilten eine chemische Reaktion zweier Komponenten (Schwefelsäure und Kaliumcyanid (Zyankali)) ausgelöst. Das Zyankali fällt in einen offenen Säurebehälter hinein, was das giftige Cyanwasserstoffgas (Blausäure) entstehen und sich verbreiten lässt. Amtliche und geladene Zeugen müssen den gesamten Prozess der Hinrichtung beobachten.
Nach der Vollstreckung bleibt der Hingerichtete noch etwa eine halbe Stunde in der Gaskammer, bevor das Gas abgesaugt und frische Luft in den Raum hinein gelassen wird. Die restlichen Chemikalien werden mit Wasser verdünnt und in die Kanalisation gepumpt. Daraufhin wird die Kammer geöffnet. Der Raum und der Körper müssen mit Ammoniak besprüht werden. Denn auch jetzt ist das Berühren des Giftes, das sich in der Kleidung sowie auf der Haut des Verurteilten adsorbiert hat, lebensgefährlich. Danach stellt ein Arzt amtlich den Tod fest. Der Tote wird in einem speziellen Plastiksack dem Bestatter übergeben. Dieser Plastiksack darf nicht mehr geöffnet werden, da der Bestatter sich sonst einer tödlichen Vergiftung (aufgrund Desorption) aussetzen würde.
tödliche Injektionen:
Als Hinrichtung durch die Giftspritze bezeichnet man eine Form der Vollstreckung der Todesstrafe, bei der dem Verurteilten ein tödliches Gift oder Medikamente in letaler Dosis injiziert werden. Sie wird seit den 1980er Jahren in zunehmendem Maße eingesetzt und soll als humane Form der Hinrichtung an die Stelle des elektrischen Stuhls, des Galgens, der Erschießung, der Gaskammer und anderer Methoden treten. Sie wurde zuerst in den Vereinigten Staaten eingeführt und wird hauptsächlich dort angewandt.
Der Hinzurichtende wird auf einer Liege fixiert und erhält in beide Arme eine Venenverweilkanüle. Von diesen wird nur eine zur Durchführung der Exekution benötigt; die andere dient als Ersatz für den Fall, dass die erste Kanüle unbrauchbar geworden sein sollte.
Die verabreichten Medikamente entfalten nacheinander folgende Wirkung: Zu Beginn wird eine schnelle Bewusstlosigkeit ausgelöst und anschließend der Tod durch Lähmung der Atemmuskulatur, gefolgt von einer Depolarisation des Herzmuskels. Das Barbiturat Thiopental wird für die narkotisierende Wirkung eingesetzt, Pancuroniumbromid, Suxamethoniumchlorid oder Tubocurarinchlorid als Muskelrelaxantium und Kaliumchlorid als herzlähmendes Mittel. Der Tod tritt normalerweise innerhalb von fünf Minuten ein, doch kann die Prozedur insgesamt bis zu einer Dreiviertelstunde dauern. Die einzelnen Wirkstoffe werden dabei nicht bereits außerhalb des Körpers gemischt, da dies zum Ausfällen schwer- bzw. nicht-löslicher Substanzen führen könnte, sondern werden nacheinander injiziert.
Die tödliche Injektion läuft also in drei Schritten ab:
1. Der Verurteilte wird betäubt, wobei die Dosis des Betäubungsmittels so hoch angesetzt wird, dass allein sie bereits tödlich sein könnte.
2. Alle Muskeln mit Ausnahme des Herzens werden gelähmt, die Erstickung beginnt.
3. Das Herz hört auf zu schlagen, der Mensch stirbt.
Die Zuleitungen der Kanülen führen durch die Wand zu einem Nebenraum, von dem aus mindestens zwei Justizvollzugsbeamte jeweils einen Knopf betätigen, von denen einer die Hinrichtung einleitet. Konkrete Schuldgefühle bei den betreffenden Justizvollzugsbeamten sollen hierdurch vermieden werden. Die Injektionen selbst werden heutzutage computergesteuert verabreicht. Zwischen jeder Injektion wird die Kanüle mit einer isotonischen Kochsalzlösung durchspült, damit es später nicht zu unerwünschten Fällungsreaktionen in der Kanüle kommt. Die meisten amerikanischen Mediziner weigern sich, an Hinrichtungen teilzunehmen. In jedem Fall ist jedoch ein Arzt anwesend, der nach der Hinrichtung den Tod des Verurteilten feststellt.
Es wird immer wieder die Frage gestellt, ob die Tötung mit der Giftspritze tatsächlich schmerzlos ist. Das Betäubungsmittel Thiopental wirkt sehr schnell, aber auch nur für verhältnismäßig kurze Zeit (5–15 Minuten), weshalb die Gefahr besteht, dass der Verurteilte wieder zu Bewusstsein kommt und durch die Wirkung der nachfolgenden überdosierten Medikamente qualvoll stirbt.
Mitunter kommt es außerdem zu technischen Komplikationen. So kann die Einführung der Nadeln Schwierigkeiten bereiten, zum Teil konnten geeignete Venen erst nach einer vollen Stunde zugänglich gemacht werden. In einigen Fällen reagierte der Körper überraschend heftig auf die Medikamente, so zum Beispiel im Falle des Robyn Lee Parks, der bei seiner Hinrichtung 1992 in Oklahoma zehn Minuten lang würgte und nach Luft schnappte
elektrischer Stuhl:
Der elektrische Stuhl ist eine Vorrichtung zur Hinrichtung eines Menschen durch elektrischen Strom.
Zufällig wurde der Zahnarzt Albert Southwick 1881 Zeuge eines Unfalls, bei dem ein betrunkener alter Mann einen Stromgenerator berührte und sofort starb. Er erzählte dieses Ereignis seinem Freund, der es wiederum dem Gouverneur mit dem Gedanken weitererzählte, das Erhängen als grausame Hinrichtungsmethode zu ersetzen. 1886 rief das Parlament des Staates New York eine Kommission ins Leben, die eine „menschliche und bequeme“ Art der Hinrichtung finden sollte. Man beauftragte Thomas Edison mit der Untersuchung einer Hinrichtungsmethode per Elektrizität.
Die elektrische Hinrichtung wurde am 1. Januar 1889 eingeführt. Im Staat New York trat ein Gesetz in Kraft, das die Hinrichtung von zum Tode verurteilten Verbrechern durch Benutzung des elektrischen Stuhls vorsah. Diese zuvor an Tieren erprobte, gegenüber dem Erhängen als „menschlicher“ empfundene Todesart kam am 6. August 1890 im Auburn-Staatsgefängnis im Bundesstaat New York erstmals zum Einsatz.
Der Verurteilte wird mit mehreren breiten Ledergurten am Stuhl fixiert, und es wird ihm eine Elektrode mittels Kinnriemen am kahlgeschorenen Kopf befestigt. Eine weitere Elektrode wird am rasierten Unterschenkel angebracht. Um einen ausreichenden Stromfluss zu gewährleisten, wird zusätzlich jeweils ein mit gesättigter Kochsalzlösung getränkter Naturschwamm zwischen Elektrode und Haut platziert. Anschließend wird der Kopf des Verurteilten mit einem Lederriemen, der das Gesicht vom Kinn bis zu den Augen verdeckt (und manchmal eine Aussparung für die Nase besitzt), am Mittelpfosten der Rückenlehne befestigt. In manchen Bundesstaaten wird zusätzlich eine Kapuze aus schwarzem Stoff über den Kopf des Verurteilten gezogen.
Bei der Exekution werden mehrere Stromstöße angewendet, wobei in den USA jeder Bundesstaat in einem eigenen „Execution Protocol“ deren Anzahl, Dauer und Stärke festlegt.
Sobald der Strom fließt, verkrampfen alle Muskeln, der Körper wird gegen die Gurte geworfen, die Hände klammern sich an die Armlehnen des Stuhls oder ballen sich zu Fäusten, und der Kopf wird (soweit durch die Fixierung möglich) nach hinten überstreckt. Währenddessen defäkieren und urinieren die Verurteilten, manche bluten aus der Nase, speicheln sich ein oder erbrechen Blut. Teilweise wurden die elektrischen Stühle an diese Bedingungen angepasst. Nach einer anschließenden Abkühlphase von zumeist fünf Minuten wird der Körper des Verurteilten mit einem Stethoskop auf Herztöne abgehört. Der Tod tritt durch Atemlähmung und Herzstillstand ein.
Erschießen:
Schon kurz nach der Erfindung des Schießpulvers starben die ersten Menschen im Kugelhagel von Erschießungskommandos. Was am Anfang nur Soldaten vorbehalten war, wurde in kürzester Zeit die Hinrichtungsmethode Nr.1 in der Welt. Man brauchte dazu weder einen eigenen Henker noch Meisterschützen. Eine Handvoll Personen, die einigermaßen mit einem Gewehr umgehen konnten, waren genügend zur Ausführung einer Hinrichtung. Es war etwas anderes, den Tod aus sicherer Entfernung zu erleben. Die Schützen spürten weder die Angst, die vom Verurteilten ausging, noch konnten sie seine Gesichtszüge erkennen. Die Entfernung machte es um vieles leichter, einen Menschen vom Diesseits ins Jenseits zu befördern. Auch galt es nicht als Panne, wenn die erste Gewehrsalve ihr Ziel verfehlte. Dann wurde nachgeladen und ein zweiten Mal geschossen.
Zur Sicherheit und zur Wahrung der Legimitation setzte der Leiter der Hinrichtung falls nötig den Gnadenschuss. Davon spricht man, wenn das Opfer zwar schwer getroffen wurde, doch noch weiter Leben in ihm steckte.
Brustreißer:
Ein weniger bekanntes Foltergerät ist der sogenannte Brustreisser.
Mit diesem wurde dem Opfer die Brust schwer verletzt und in manchen Fällen sogar ausgerissen.
Brustausreißen wurde als Folter häufig bei Frauen eingesetzt. Der „Brustreißer“ war ein Werkzeug aus Eisen, das an den Brüsten angesetzt wurde, um sie zu verletzen und meist abzureißen. Der Brustreißer konnte sowohl kalt als auch heiß verwendet werden. Als Abwandlung wurde der Brustreißer bei Männern dazu verwendet, Glied und Hoden abzureißen.
Fesseln:
Die Handgelenke werden z. B. an Fussgelenke gefesselt, wobei der Gefangene in dieser unbequemen Haltung auch an den Fesseln aufgehängt wird.
Das Pfahlhängen, oder auch „Aufziehen“, ist eine sehr schmerzhafte Foltermethode. Dem Opfer werden die Hände hinter dem Rücken gefesselt, bevor es dann mittels einer Seilwinde hochgezogen wurde. Dabei wurden häufig die Arme ausgekugelt und die Opfer werden ohnmächtig. Bei einer Foltermethoden der InquisitionVariante des Pfahlhängens werden an den Füßen zudem Gewichte befestigt, die das Opfer zusätzlich nach unten ziehen.
Kopfzwinge:
Dieses Foltergerät wurde dem Opfer um den Kopf gelegt und zusammengeschraubt, wobei sich Stacheln in den Schaedel bohren.
Eine andere Form bestand nur aus einem dünnen Seil, welches um den Kopf des Opfers gelegt und immer enger zugeschnürt wurde.
Oder auch: Bei bei einem Instrument wurde der Kopf in eine Schraubzwinge gelegt und diese wurde immer weiter heruntergeschraubt, bis, ähnlich wie beim Auspressen von Weintrauben, erheblicher Druck auf dem Schädel des Angeklagten lastet. Gesteht dieser nicht, so wurde die Kopfpresse so weit herunter geschraubt, bis der Schädel zerbrach.
(gab es auch für den Hals).
Streckbank:
Das möglicherweise berüchtigste und am häufigsten eingesetzte Folterinstrument war die Streckbank. Ihr Gebrauch reicht zurück bis in die Antike.
In Deutschland nannte man die Folterbank nur die Folter.
Eine Art Folterbank, wie sie besonders in Deutschland verbreitet war - bewirkte nicht nur, dass das Opfer gestreckt, sondern gleichzeitig über eine Reihe mit Nägeln gespickter Rollen gezogen wurde. Die Hände der Opfer werden mit Seilen am einen Ende eines Balken festgebunden und ihre Körper nach und nach mit Hilfe von Seilen um die Füße gestreckt. Erst halten sie gegen die Spannung, nicht nur mit ihren Arm- und Beinmuskeln, sondern auch mit mit den Bauchmuskeln. Dann lässt die Kraft in ihren Gliedmaßen plötzlich nach, zuerst in den Armen und dann in den Beinen: erst reißen die Bänder und dann die Muskelfasern selbst. Weiteres Strecken zerreißt die Bauchmuskeln und bei fortgesetzter Folter werden die Glieder ausgerenkt und schießlich aus den Gelenken gerissen.
Wasserfolter:
Wasser ist grundsätzlich so gebrauchsfertig und einfach anzuwenden, dass Folterknechte es auf vielfältige Art und Weise über viele Jahrhunderte anwandten. Am einfachsten ist es, das Opfer zum Trinken zu zwingen.Zuerst erscheint dies eine willkommene Erleichterung nach all den erlittenen Qualen; doch dann wird das Opfer satt, aufgedunsen und bekommt starke Beschwerden.
Die Opfer werden festgezurrt, sodass sie sich nicht bewegen können und sodann wird kaltes Wasser langsam auf eine eng begrenzte Körperzone getropft. Die Stirn wird als die geeignetste Stelle dieser Art von Folter erachtet: die Gefangenen können jeden Tropfen auf sich zukommen sehen und werrden nach und nach in den Wahnsinn getrieben.
Eine Alternative ist es, einen kontinuierlichen Strahl Wassers aus einer gewissen Höhe auf die Stirn des Opfers zu richten.
Ein Gerät, das nicht der Folter, sondern der Bestrafung diente war der Tauchstuhl.
Er bestand in seiner einfachsten Form aus einem Stuhl oder Hocker, der am einen Ende eines langen Balkens hing. Das Opfer wurde auf dem Sitz angebunden und dann langsam ins Wasser herabgelassen, normalerweise in irgendeinen schlammigen oder stinkenden Tümpel. Dieser Vorgang konnte einige Male wiederholt werden, bis das Opfer heftig nach Atem ringend halb ertrunken war - oder, wie in mindestens einem Fall, den Tod fand. Diese Strafe war zänkischen Weibern und Huren zugedacht, und in England und Schottland gleichermaßen beliebt.
Hunger, Durst, Schlafentzug:
Hunger
Manche Opfer werden über zum Teil lange Zeiträume nur sehr unzureichend mit Lebensmitteln versorgt. Zum Teil erhalten Gefangene über Tage gar keine Essensration. Manche Opfer haben große Hungerödeme entwickelt, andere waren bis zum Skelett abgemagert und zu schwach, um sich aufzurichten.
Durst
Das Opfer hat über Tage hinweg nur eine völlig unzureichende Menge an Wasser zur Verfügung. Als Strafe oder aus Gleichgültigkeit erhalten manche Gefangene zeitweise auch gar kein Wasser.
Schlafentzug
Die Opfer werden über Tage daran gehindert zu schlafen. Dazu dienen z.B. Fesselungen in schmerzhaften Positionen, aber auch Dauerlicht, Lärm und vor allem Schläge, Tritte und andere Strafen, falls sich die Opfer hinlegen.
Schlafentzug wird völkerrechtlich als Folter betrachtet und von den Vereinten Nationen als solche gebrandmarkt. Schlafentzug mag vergleichsweise harmlos klingen - dauerhafter Schlafentzug ist aber eine ungemein grausame Form der Folter, die zu einer Zerrüttung des Nervensystems und zu anderen schweren körperlichen und psychischen Schäden führt.
Extrem laute Töne über Kopfhörer:
Auch Beschallung! Die gefesselten Opfer werden über einen langen Zeitraum mit Hilfe von z.B. Kopfhörern extrem lauter Musik oder Propagandabändern ausgesetzt.Das mag zuerst nicht schlimm klingen, aber auf dauer ist das eine grausame Methode. Die auswirkungen siehe auch oben!
weitere Foltermethoden:
Auspeitschen, Eiserne Jungfrau, Kitzeln, Ziege, wilde Tiere, Mundsperre, Spanische Spinne, Versstümmelung, Judaswiege, Ketzergabel, Grillen, Geißelung, Zangen, Knieschrauben, spanischer Bock, Pechfackel, Sexfolter, Pranger, uvm.....
Das Prinzip der Folter ist so alt wie die Menschheit. Bis zum 13. Jahrhundert war die Folter nicht ausdrücklich durch das Kirchenrecht verboten. Im Mittelalter galt die Folter als Instrument des Gottesurteils. Ab dem 15. Jahrhundert wurde die Folter zum Bestandteil in den Hexenprozessen. Wurde jemand der Hexerei beschuldigt, so wurden die Vorwürfe durch Richter geprüft. Ergab die Prüfung den dringenden Verdacht der Hexerei, so wurde die Person sofort verhaftet und verhört. Erfolgte in diesem Verhör kein Geständnis, so wurde die Person gefoltert.
Die geschichtlichen Wurzeln der Folterpraxis des deutschen Spätmittelalters liegen im römischen Recht. Dies kannte die Folter ursprünglich nur gegenüber Sklaven, seit dem 1. nachchristlichen Jahrhundert aber bei Majestätsverbrechen ( Hochverrat), auch gegenüber Bürgern.
Andere Bezeichnungen für Folter waren Marter, Tortur, Frage in der Strenge bzw. Frage in der Schärfe oder Peinliche Befragung. Die Folter selbst war keine Strafe, sondern eine Maßnahme des Strafverfahrensrechts und sollte eine Entscheidungsgrundlage liefern. Im Mittelalter wurden sowohl Folter mit physischen Auswirkungen als auch die sogenannte Weiße Folter praktiziert. Bei der weißen Folter verursachen die Foltermethoden keine offensichtlichen Spuren an den Opfern.
Der perversen Phantasie der Folterknechte entsprangen darüber hinaus sexuelle Misshandlungen aller Art.
In der weltlichen Gerichtsbarkeit wurde die Folter im Römischen Reich seit Anfang des 14. Jahrhunderts praktiziert. Sie entwickelte sich gegen Ende des Mittelalters als Mittel des Strafverfahrensrechts und wurde meist so definiert: Ein von einem Richter rechtmäßig in Gang gebrachtes Verhör unter Anwendung körperlicher Zwangsmittel zum Zwecke der Erforschung der Wahrheit über ein Verbrechen.
Erste belegte Folterfälle:
Gebiet/Stadt: Jahr:
Augsburg 1321
Straßburg 1322
Speyer 1322
Köln 1322
Regensburg 1338
Nürnberg 1350–1371
Freiburg i. Br. 1361
Bamberg 1381–1397
Frankfurt a. M. 2. Hälfte 14. Jhd.
Brünn (Mähren) 1384–1390
Büdingen (Wetterau) 1391
Friedberg (Wetterau) 1395
Memmingen 1403
Mergentheim 1416
Görlitz 1416
Leipziger Schöffenstuhl 1350–1500
Breslau 1448–1509
Ofen (Buda) 1421
Hamburg 1427
München 1428
Cham (Oberpfalz) 1438
Wien 1441
Konstanz 1450
Osnabrück 1459
Hildesheim 1463
Schweidnitz 1465
Würzburg 1468
Quedlinburg 1477
Basel 1480
Ellwangen 1488
Folter heute:
Auch wenn die Folter heute in keinem Staat als Mittel der Rechtsfindung institutionell verankert ist, bleibt sie doch ein weit verbreitetes Phänomen – vornehmlich (aber nicht nur) in totalitären Staaten, so etwa bekanntermaßen in der Türkei und anderen ost-europäischen Ländern. Ihre Anwendung findet dabei oft durch Polizeikräfte in einer Grauzone staatlicher Billigung statt. Auch in Kriegsgebieten finden systematische Folterungen statt, obwohl dieses Mittel durch die Haager Landkriegsordnung geächtet ist. Über die weltweit anhaltenden Folterungen und die schockierend grausamen Methoden sowie deren Opfer geben vor allem die Jahresberichte von Amnesty International Auskunft. Demnach werden in über 70 Ländern der Erde jährlich etwa eine halbe Million Menschen gefoltert. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die so genannten Genfer Konventionen des Internationalen Roten Kreuzes von 1949 haben die Folter international geächtet.
Ich möchte mich noch ganz klar dafür aussprechen, dass Foltermethoden, wie sie im Mittelalter angewandt wurden, nicht zu tolerieren sind. Der Grausamkeit der Menschen scheint keine Grenzen gesetzt zu sein. Ich verherrliche keineswegs Foltermethoden, sondern liste diese zur Information hier auf.
Wer noch Vorschläge hat zur verbesserung oder Tips hat, bitte immer her damit!!!
Danke
Texte: recherciert im internet
Bildmaterialien: internet
Tag der Veröffentlichung: 08.02.2013
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Widmung:
Das soll als eine Art Referat gelten, über ein sehr schweres und grausiges Thema!