Wie sah der moderne Staat, der damals im 18. Jhd. entstand, eigentlich aus?
Ein amerikanischer Historiker erlaubte sich mal „strukturelle Ähnlichkeiten zwischen dem aufgeklärt absoluten und dem totalitären Staat“ zu sehen. (Wilson, ZEIT, 30. Dez 1994) Glaubte also präfaschistisches oder prästalinistisches im 18. Jhd. entdeckt zu haben. Tatsächlich war es so (und das ist unter Historikern allgemein bekannt), daß jeder Staatsbürger (genau wie im Stalinismus) jeder Zeit verhaftet und eingesperrt werden konnte.
Weniger bekannt ist, daß die Urteile damals grundsätzlich ohne Begründung verkündet wurden. (!) (Kroeschell, Deutsche Rechtsgeschichte Bd. 3, S. 47) Daß es an den Universitäten für die Juristen keine Abschlußprüfung gab und daß „die Dissertation nicht selten vom Doktorvater stammte“ (Kroeschell 48) und daß die obersten Herren des Justizsystem „stets adelige Herren“ waren.
Kroeschell schreibt über diese Zeit: „Selten haben die Juristen in schlechterem Ruf gestanden“ (46) Und Henri Brunschwig zitiert eine Flugschrift in der die Fürsten als „Räuber“ und die Beamten als „Henker“ bezeichnet werden. (Brunschwig, Gesellschaft und Romantik in Preußen im 18. Jhd., S. 191)
*
Wir betrachten ein kleines Fürstentum im Einflußbereich Preußens und vor den Toren Hamburgs:
Mecklenburg–Strelitz. Dieses Fürstentum wird angeblich 1701 im Hamburger Vergleich dem Herzog Adolf Friedrich zugesprochen. Das lesen wir bei Friedrich Bratvogel, in „Geschichte und Gesellschaft“, 25. Jhrg., Heft 3, 1999. Als Quelle für diese Information wird aber erstaunlicherweise (!) nicht der Hamburger Vergleich zitiert, sondern der Landesgrundgesetzliche Vergleich von 1755.
Den Rang eines Reichsfürsten erreicht der Herzog aber (nach Bratvogel) erst als ihm auch das Bistum Ratzeburg und der Boitzenburger Elbzoll „überlassen“
Verlag: BookRix GmbH & Co. KG
Tag der Veröffentlichung: 08.07.2014
ISBN: 978-3-7368-2457-7
Alle Rechte vorbehalten