© K.-H. Kupfer
BRD – GmbH
Bürger ohne Staat
Glauben Sie, in einem normalen Staatsgebilde zu leben? Glauben Sie, eine ordnungsgemäße Staatsbürgerschaft zu haben, wie sie das Völkerrecht vorsieht? Ich möchte Ihnen nicht alle Illusionen nehmen, aber Sie sollten über den Zustand unseres Landes zumindest einmal nachdenken, vielleicht erklärt sich so auch manches Handeln des uns vorgesetzten Personalmanagements, das sich Regierung nennt.
Beginnen wir mit dem Personalausweis. Meinen Sie, Ihr Personalausweis weist Sie als Deutsche(r) aus? Nun gut, darüber wurde schon einiges geschrieben, auch meinerseits. Das betrifft aber nur das „DEUTSCH“ für die angebliche Staatszugehörigkeit im Ausweis. Da es ein Land DEUTSCH nicht gibt, sind Sie Bürger wovon? – Kurzum, Sie besitzen keine völkerrechtlich gültige Staatsbürgerschaft. Aber es kommt noch besser.
Schauen wir einmal nach, was bei Behörden zu Staatsangehörigkeitsausweis beantragen alles so steht. Gehen wir beispielsweise nach München und schauen, was dort die Behörde schreibt.. >Ein Reisepass oder Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.< Aha, keine sicheren Nachweise.
Oder schauen wir, was eine Behörde im Rhein-Siegkreis dazu schreibt. >.... deutscher Reisepass und Personalausweis sind lediglich Indizien, welche darauf hindeuten, dass die Inhaberin oder der Inhaber des Passes oder Ausweisdokumentes die deutsche Staatsangehörigkeit vermutlich besitzen.< Vermutlich besitzen.....so so
Klingt das alles nicht wahnsinnig überzeugend? – Aber es kommt noch besser.
Sie meinen, dass Sie mit Ihrem Personalausweis namentlich richtig ausgewiesen werden. Na dann schauen wir mal.
Laut Personalausweisgesetz § 5 muss im Ausweis stehen:
Familienname
Geburtsname
Dr.-Grad etc.
Und es muss ein Bild des Inhabers vorhanden sein, sowie dessen Unterschrift.
Schauen wir nun etwas genauer in die Personalausweisverordnung Artikel 28 – Antrag – Abs. 1 Satz 1, was der Namenseintrag für eine Bedeutung hat.
Bei natürlichen Personen (also so wie Sie und ich) muss insbesondere der Familienname, der Vorname, der Geburtsname, Dr.-Grad. Ort der Geburt etc. stehen.
Bei juristischen Personen sind es insbesondere der Name ..... etc.
Und was steht in Ihrem Ausweis? Dort steht Name und nicht Familienname, womit Sie von Staats wegen als juristische Person geführt werden, also als Firma, als Sache. Denn stehen müsste dort Familienname, wenn Sie als natürliche Person geführt wären.
Und weil nun auch noch alles in Großbuchstaben geschrieben steht, sind Sie laut Ausweisverordnung >entrechtet<.
Zudem sind Sie staatenlos, weil es ein Land >DEUTSCH< nicht gibt, aber es steht halt in Ihrem Personalausweis unter Staatszugehörigkeit.
Sie befinden sich also als staatenlose Firma innerhalb einer Deutschland GmbH. So jedenfalls ist die Bundesrepublik im internationalen Handelsregister eingetragen, und als Hauptgeschäftsführer der Bundespräsident, derzeit Herr Gauck.
Welchen Sinn das wohl hat? Oder ist es gar eine Notwendigkeit? Denn in Ihrem Personalausweis kann bei Staatsangehörigkeit gar nichts anderes stehen als derzeit DEUTSCH, weil die Bundesrepublik Deutschland kein souveräner Staat, nicht einmal ein Staat ist. Sie glauben es nicht?
Schauen wir mal ins Grundgesetz. Selbst dort finden wir viele Hinweise darauf, dass Deutschland weiterhin nur ein besetztes Land ist. So steht beispielsweise im Artikel 79 GG >..... oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben.< Im Artikel 120 steht, dass Deutschland für die Besatzungskosten aufzukommen hat. Besatzungskosten in einem souveränen Land? Dort steht >Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten.< Oder im Artikel 125 steht >Bundesrecht, 1. Soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,<
Besatzungsrechtliche Ordnung, Besatzungskosten, Besatzungszonen? Wie das wohl mit einem souveränen Staat zu vereinbaren ist? Und dabei haben wir es mit keiner Verschwörungstheorie zu tun, denn das steht alles so in unserm Grundgesetz, auch im Jahre 2015.
Und es kommt noch besser. Im Artikel 144.2 GG steht > Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 GG aufgeführten Länder oder Teile eines dieser Länder ....< Na so was, im Artikel 23 GG sind gar keine Länder aufgeführt. Die wurden mit der Löschung des alten 23 bei der Wiedervereinigung in die Präambel verschoben, womit keine Rechtsverbindlichkeit mehr besteht.
Denn laut Dr. E. W., Ministerialrat der Hessischen Staatskanzlei, ist >eine Präambel lediglich eine Einleitungen zu Gesetzen, völkerrechtlichen Abmachungen und auch Verträgen .... Die Präambel hat grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit. Sie dient der Auslegung einer Verfassung.<
Damit hat die Nennung der Länder in der Präambel des derzeitigen GG keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Gut verschleiert und getrickst, damit der Bürger von all dem Schwindel nichts mitbekommen soll. Die Bundesrepublik ist kein Staat, sie ist lediglich eine Verwaltungsgemeinschaft, was auch aus einem Schreiben der „Regierung“ hervorgeht. (Siehe weiter unten) Und deshalb kann es auch im Ausweis keine Staatszugehörigkeit geben.
Dennoch hat jeder Bürger nach internationalem Völkerrecht ein Anrecht auf eine Zugehörigkeit zu einem Staat, was ihm auch bestätigt werden muss. Das DEUTSCH im Personalausweis erfüllt diesen Sachverhalt nicht, ebenso wie andere diesbezügliche Bescheinigungen des BRD-Konstruktes.
Und es gibt weitere Hinweise, dass die BRD kein Staat ist. Denn drei Merkmale müssen für die Rechtmäßigkeit eines Staates erfüllt sein. Ein Staat benötigt ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt.
Was aber weist in der BRD ein Staatsvolk aus? Der Ausweis mit seinem DEUTSCH nicht. Andere Bescheinigungen zur Staatszugehörigkeit der in Deutschland lebenden Personen auch nicht. Welche Staatszugehörigkeit die Bürger in der BRD eigentlich haben, die grundsätzlich ja das Staatsvolk darstellen, verkneife ich mir besser an dieser Stelle, obwohl es die „Regierung“ selbst zugibt, welchen Staates Fortbestand die Bürger des Landes sind. Schauen Sie sich bitte dazu auch den nächsten Punkt – Staatsgebiet – genau an.
Kommen wir zum Staatsgebiet. Auch da sagt die Regierung selbst, ebenso wie es ein entsprechendes Urteil vom Bundesverfassungsgericht gibt, dass das Deutsche Reich nach wie vor fortbesteht. Und dabei sollte man nicht immer nur an die Zeit von 1933 bis 1945 denken, denn seine Gründung liegt weit davor. Und wenn sich nun die BRD als Staat bezeichnet, stellt sich die Frage, wie das gehen soll. Zwei Staaten, Deutsches Reich und Bundesrepublik auf dem gleichen Territorium? Das geht wohl schlecht. Kurzum, die BRD hat kein Staatsgebiet.
Kommen wir zur Staatsgewalt, die es im eigentlichen Sinne in der BRD nicht gibt. Denn alle Juristen, alle Beamten, alle Richter etc. haben keine Zulassung zu ihrem Berufstand, sie besitzen keine Amtsausweise oder Bestallungsurkunden, sondern lediglich Dienstausweise. Richter können da schon mal sehr böse reagieren, wenn man vor einer Verhandlung die entsprechenden Dokumente vorgelegt haben möchte, woraus sie die Legitimation ihres Handelns herleiten. Es gibt also in der BRD auch keine Staatsgewalt im eigentlichen Sinne.
Kein Staatsvolk, kein Staatsgebiet, keine Staatsgewalt, und dennoch bezeichnet sich die BRD als Staat? Die Bundesrepublik Deutschland ist ein reines Verwaltungskonstrukt, das einen Staat vortäuscht. Und das sieht die „Regierung“ selbst so, denn sie schreibt:
(Zitat) dass >das Deutsche Reich mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte ... institutionell vollständig zusammengebrochen ist, und … dass mit der Gründung der Bundesrepublik kein neuer Staat gegründet wurde, sondern man so lediglich einen Teil Deutschlands neu organisiert habe.
Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ... konstituierte sich eine sowohl in territorialer Hinsicht als auch durch besatzungsrechtliche Vorgaben eingeschränkte deutsche Staatsgewalt unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ in den drei westlichen Besatzungszonen.< (Zitat Ende)
- Bis heute gibt es keine völkerrechtlich anerkannte, aber für einen Staat unabdingbare Grenzregelung, die Deutschland seitens Russlands bei den 2+4-Verhandlungen zwar angeboten, von deutscher Seite jedoch ausgeschlagen wurde.
- Es gibt keinen Friedensvertrag, und somit herrscht lediglich Waffenstillstand zwischen den Alliierten und Deutschland, woraus sich auch das Recht herleitet, das Land und sein Tun zu überwachen. Deshalb sollte man sich gar nicht so sehr über das Abhören von Personen und Firmen, oder über die Stationierung von Militäreinheiten samt Kampfgerät aufregen.
- Noch immer besteht die Feindstaatenklausel gegen Deutschland.
- Noch immer erhalten die Verwalter unseres Landes ihre Anweisungen von den Alliierten. Und bei Amtsantritt einer neuen Legislaturperiode muss sich der/die jeweilige Kanzler(in) sogar durch Unterzeichnen der Kanzlerakte verpflichten, die Interessen der Alliierten (Amerikas) über die des deutschen Volkes zu stellen. Etc. etc.
Ja, verstehen Sie nun, warum auch Ihr Ausweis eine reine Lachnummer ist? Er weist Sie lediglich als staatenlose, entrechtete Unterfirma der Deutschland GmbH aus, die sich Bundesrepublik nennt, der aber alle Voraussetzung fehlen, ein souveräner Staat zu sein.
* * *
Tag der Veröffentlichung: 23.07.2015
Alle Rechte vorbehalten