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© K.-H. Kupfer

 

- Strahlung -

 

gut oder schlecht?

 

 

Bei dem hier vorliegenden Buch handelt es sich um die Auskopplung aus dem in Vorbereitung befindlichen Buch – „Das Kranke(n)-System …… von innen gesehen“ – das sehr umfassend aus der Sicht des Patienten berichten wird, wo derzeit allerdings noch nicht alle Fakten zusammengetragen sind.

 

Strahlung - Methoden medizinischer Anwendung

 

Fast allen medizinischen Behandlungen gehen entsprechende Untersuchen voraus. Hier nun sollen einige besprochen werden, bei denen Strahlung – im allgemeinen Sinne – zur Anwendung kommt. Es geht um simple Röntgenaufnahmen ebenso wie um computergesteuerte Röntgenaufnahmen, die man Computertomografie nennt, kurz mit CT bezeichnet, und es geht um die Szintigrafie, einem nukleartechnischem Verfahren zur Beurteilung der Knochendichte oder dem Auffinden von Krankheitsherden.

 

Die Magnetfeld-Resonanz-Tomografie, kurz als MRT bezeichnet, wird hier nicht näher besprochen, weil dabei keine Strahlung in dem Sinne zur Anwendung kommt, sondern „nur“ äußerst starke Magnetfelder, die man zwar für ungefährlich erachtet, aber dennoch sollte man sich fragen, warum sehr darauf geachtet wird, dass sich keine Fremdpersonen in der Nähe der Anwendungsräume aufhalten dürfen.

 

Aktive und passive Strahlenanwendung

 

Bei den Verfahren, wo Strahlung zum Einsatz kommt, muss man noch zwischen einer aktiven und einer passiven Strahlenanwendung unterscheiden. Die passive Anwendung, bei der der Patient von außen her bestrahlt wird, findet u.a. beim Röntgen Anwendung, während die aktive Strahlenanwendung, wo der Patient selbst zum Strahler gemacht wird, bei der Szintigrafie Anwendung findet. Das ist übrigens bei der Untersuchung der Schilddrüse sehr ähnlich, auch da wird die Person zum aktiven Strahler.

 

Auch die medizinische Anwendung einer passiven Strahlung, wie beispielsweise bei einer Röntgenaufnahme, ist nicht ganz harmlos, weil die Röntgenstrahlung ebenfalls am Gefüge der Zellen unseres Körpers rüttelt und bei genügender Intensität oder Bestrahlungsdauer seine Schäden hinterlässt.

 

Steigende Strahlendosis insgesamt

 

Trotz der Schädigungen, die bei der Strahlenanwendung auftreten können, ist die zur Anwendung kommende Dosis in den letzten 25 Jahren um mehr als 700 % gestiegen, was, würde man es auf die gesamte Bevölkerung umlegen, umgerechnet 2 mSv pro Einwohner und Jahr ausmacht, und das, obwohl man weiß, dass die Gefahr, an Krebs zu erkranken, dadurch deutlich steigt. Wissen sollte man, dass die natürliche Strahlung im deutschen Flachland nur rund 0,25 uSv/h (Mikrosievert pro Stunde) beträgt.

 

Welche Dosis bei welcher Anwendung?

 

Während der Patient bei einer normalen Thorax-Röntgenaufnahme von rund 20 – 50 uSv (Mikrosievert) Strahlenbelastung ausgehen kann, beträgt sie bei einem CT des Herzens oder des Magens rund 10 – 15 mSv, was bei einem Ganzkörper-CT entsprechend höher anzusetzen ist.

 

Die höhere Belastung bei einem CT ist der gesundheitliche Preis, den der Patient zahlen muss, damit entsprechende Schichtaufnahmen von seinem Körper gemacht werden können, die am Computerbildschirm zusammengesetzt eine 3D-Ansicht ermöglichen, sodass sich ein Geschehen von allen Seiten betrachten lässt, wodurch sich manche krankhafte Veränderung erkennen lässt, die bei einer normalen Röntgenaufnahme verborgen bleiben würde. Das wäre zwar mit einem MRT auch möglich, sogar noch genauer und ohne Strahlenbelastung, aber eben auch viel teurer und zeitaufwendiger.

 

Die Verharmlosung

 

Kommen wir nun zur Szintigrafie, bei der der Patient selbst zum radioaktiv strahlenden Objekt wird, einer besonders heiklen medizinischen Untersuchungsmethode, die so manchen Atomkraftgegner schaudern lassen sollte.

 

Ein Fallbeispiel: Bei einem Patienten soll das gesamte Knochengerüst seines Körpers nach Veränderungen abgesucht werden. Dazu bekommt er unmittelbar vor der Untersuchung eine speziell auf seinen Körper abgestimmte, direkt kurz vorher angefertigte Flüssigkeit injiziert, wovon er nicht weiß, was es ist, und darüber auch nicht sonderlich informiert wird, und wenn doch, dann auch nur verharmlosend.

 

Nach der Injektion muss er innerhalb einer Stunde einen Liter Wasser trinken, damit sich das Medikament im Körper verteilt und in den Knochen anreichern kann. Während dieser gesamten Zeit sitzt nicht selten ein Angehöriger arglos neben ihm, der nicht annähernd ahnt, welcher Gefahr auch er ausgesetzt ist.

 

Dann wird der Patient untersucht, während der Angehörige im Vorraum warten muss. Misstrauisch und verunsichert, allein schon durch die überall herumhängenden Hinweise auf Strahlung, fragt er, ob denn die ganze Sache gefährlich sei. Als Antwort bekommt er lediglich den Hinweis, dass der Patient während der nächsten Stunden kein Kleinkind auf den Schoß nehmen soll, was aber in ein paar, maximal sechs Stunden vorbei sei. – Soweit das tausendfach in der Realität vorkommende Beispiel.

 

Der aktiv strahlende Patient

 

Doch schnell zeigte sich, dass selbst der Hinweis auf das Abklingen der Strahlung nach sechs Stunden ein Schmarren und zudem ein sorgloser Umgang mit gefährlicher Strahlung ist, was der Autor, aufgeschreckt durch die Tatsachen, selbst feststellen musste. Denn:

 

Noch sechs Stunden nach Behandlungsbeginn prasselte der Geigerzähler (Messgerät für radioaktive Strahlung) schon in zwei Metern Entfernung von dem Patienten. Am Körper des Patienten gemessen lag der Wert bei rund 50 uSv/h (Mikrosievert pro Stunde), was rund Faktor 200 über der natürlichen Strahlung in der freien Natur liegt und immerhin doppelt so hoch ist wie der zulässige Grenzwert für Personal in beispielsweise Kernkraftwerken.

 

Erst am vierten Tage war die Strahlung soweit abgeklungen, dass sie in etwa der natürlichen Strahlung entsprach. Direkt, während der Erstellung des Knochen-Szintigramms, kann man von rund 100 uSv/h ausgehen. Somit betrug die Strahlenbelastung am ersten Tage insgesamt fast 1000 uSv, was für in Kernkraftwerken arbeitendes Personal völlig unzulässig wäre, nicht aber ganz offensichtlich für vielleicht schon erkrankte Personen.

 

Medizinisches Personal darauf angesprochen, weicht konkreten Antworten aus, oft mit dem Hinweis der Notwendigkeit, und dass schließlich jedes Medikament Nebenwirkungen habe.

 

Was sagt der Gesetzgeber dazu?

 

Eine entsprechende Anfrage beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurde dahingehend beantwortet, dass die Strahlenbelastung für den Patienten rund 4 mSv pro Anwendung betrage (was übrigens auch meine Messungen ergeben haben) und dass sie somit ungefähr der natürlichen Strahlenexposition in Deutschland entspräche. Damit wären gesundheitliche Schäden höchst unwahrscheinlich. Zudem seien diese aufgrund der niedrigen Dosis auch nicht individuell nachweisbar.

 

Weiter in dem Schreiben: Medizinische Anwendungen würden zuvor einer rechtfertigenden Indikation durch einen strahlenschutzkundigen Facharzt bedürfen, wobei der Nutzen (Erkenntnisgewinn) gegen das Risiko für die zu untersuchende Person abzuwägen ist. Und der Patient sei grundsätzlich über die Strahlenanwendung aufzuklären.

 

Ein stundenweiser Aufenthalt in ein bis zwei Metern Abstand zum Patienten würde nicht zu einer Überschreitung der für die Bevölkerung bestehenden Grenzwerte führen. Anders wäre es bei der Untersuchung der Schilddrüse mit Jod-131, wo eine Hospitalisierung des Patienten notwendig sei. Schriftsatz Ende.

 

Ein paar offene Fragen

 

Weshalb sorgen wir uns überhaupt? Es scheint doch alles in Ordnung. Dennoch ein lautes Hallo, weil sich diese Strahlenbelastung als zusätzlich auf die natürliche Strahlung aufaddiert. Verschweigt man das bewusst? Und wieso geht das Umweltministerium nicht darauf ein, dass selbst der vom Patienten ausgeschiedene Urin mit bis zu 60 uSv ins Abflusssystem gelangt und nicht unwesentlich die Umwelt beeinflusst. Und wie ist das mit den Angehörigen, die beispielsweise eine ganze Nacht neben einem szintigrafierten Partner verbringen?

 

Bestimmt die Sichtweise die Gefahren?

 

Es scheint so, dass ganz offensichtlich der Umgang mit radioaktiver Strahlung sehr unterschiedlich beurteilt wird, je nach Interessenlage und Anwendungsgebiet. Deshalb sei abschließend noch ein I-Tüpfelchen gesetzt, weil man wissen sollte, dass bei einer Strahlen-„Therapie“ im Verlauf der gesamten Anwendung gezielt und gebündelt ohne Weiteres von 40.000 mSv Strahlenbelastung ausgegangen werden kann, womit entsprechendes Gewebe im Körper zustört werden soll. Hier hat halt selbst eine tödliche Strahlung einen lebenserhaltenden Wert.

 

Ist Strahlung nun gut oder schlecht? … Entscheiden Sie selbst.

 

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Für weitere Informationen zu dem, was radiaktive und Röntgen-Strahlung sind und wie diese Strahlungen wirken, verweise ich auf mein BX-Buch „Atomare Strahlung – was ist das“.

 

 

 

Impressum

Tag der Veröffentlichung: 13.05.2015

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