Cover

* * * *

© K.-H. Kupfer

Gewusst?

Es war nicht alles schlecht ....

Auch in jener Zeit, von der man heute nicht gern spricht, um nicht Opfer irgendwelcher Vorurteile zu werden, war nicht alles schlecht in Deutschland, was leider gern verdrängt und vergessen wird. Deshalb will dieses Buch einige der Themen aus jener Zeit aufgreifen und zeigen, wie vieles davon in unserer heutigen Zeit fortbesteht, teils sogar Grundlage unseres Lebens, unseres Staates und Rechtssystems ist.

 

Deutschlands innovativsten Jahre

 

Es gab eine Zeit, da waren die Deutschen äußerst innovativ, worüber wir alle nur staunen können. Noch immer profitieren wir von den Leistungen und der Schaffenskraft aus jener Zeit. Der deutsche Erfindergeist brachte in immer kürzeren Zeiträumen neue Dinge hervor, die heute aus unserm täglichen Leben nicht mehr wegzudenken sind, weder privat noch politisch, noch aus unserm Rechtssystem oder gar aus der Raumfahrt, die sich bekanntlich auf die Entwicklung der deutschen Raketen vom Typ V2 und V3 stützt.

 

Selbst die Abwrackprämie hat es schon mal gegeben, nur sie hieß damals anders und stützte sich auf das Gesetz zur Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffung (Verschrottung) vom Dezember 1933.

 

Wohnbauprämie, Familiengeld, Mietpreisbremse – alles nichts Neues – gab es alles vor 1945 schon mal, ebenso wie weit über hundert weitere Dinge, die uns derzeit noch immer begleiten, inkl. Abgabenordnung (AO) aus dem Jahre 1934, woraus das Finanzamt noch immer seinen Anspruch auf unsere Steuergelder herleitet.

 

Und wenn unser Justizminister, wie unlängst angekündigt, alle "Naziparagraphen" aus den Gesetzbüchern streichen lassen will, dann hat er eine große Aufgabe vor sich. Er muss ein neues BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) schaffen, ein neues StGB (Strafgesetzbuch), ein neues Straßenverkehrsrecht, eine neue Straßenverkehrsordnung etc. etc. – Viel Spaß!

 

Apropos Spaß, den hätten viele Liebhaber des Fernsehens auch nicht, weil es ohne die Erfindung des Fernsehens in jener Zeit nicht einmal ein Life-Erlebnis von Fußballspielen oder sonstigen Veranstaltungen im eigenen Wohnzimmer geben würde.

 

Bereits im Jahre 1933 gab es anlässlich der damaligen Funkausstellung in Berlin die erste öffentliche Fernseh-Übertragung in einer überraschend guten Bild-Qualität, letztendlich auch dank des von der Firma Loewe hergestellten Fernsehgerätes mit einer Elektronenstrahlröhre. 1934 wurde der erste öffentliche Fernsehsender auf dem Berliner Funkturm montiert.

 

Und man möge es nicht glauben, es gab seinerzeit (September 1934) bereits das Kabelfernsehen über ein Koaxial-Breitbandkabel, was man Fernsehdrahtfunk nannte. Auch Rundfunkprogramme wurden über dieses Kabel übertragen, was seinerzeit eine bessere Qualität bot als der störanfällige Freiluftempfang mit Amplitudenmodulation.

 

Doch ehe ich mich hier in allzu viele technische Dinge verheddere, möchte ich mich den Arbeitsbeschaffungs- und Sozialprogrammen der damaligen Zeit widmen, wo es lohnt, zu überlegen, ob die eine oder andere Maßnahme von damals heute nicht eine bessere Effizienz bieten würde als die Flickschusterei jetziger Regierungen mit oft nur negativer Wirkung.

 

Zudem ist auffällig, dass seinerzeit alles mit ungeheurem Elan angepackt wurde. Das rasante Tempo beispielsweise, mit dem der Bau der Autobahnen vorangetrieben wurde, um schnelle Straßen für eine bessere Mobilität der Bevölkerung zu schaffen, dürfte noch heute bewundernswert sein.

 

Bereits am 09. Juli 1936 waren 400 Kilometer Autobahn in Betrieb, und es befanden sich ca. 1.900 Kilometer im Bau. Im September gleichen Jahres waren bereits 1.000 Kilometer fertiggestellt. Im Dezember 1937 waren es mehr als 2.000 Kilometer, und ein Jahr später 3.000 Kilometer. Allerdings wurde Ende 1941 der Bau der Autobahnen eingestellt. Dennoch wurden bis dahin insgesamt rund 4.000 Kilometer Autobahn fertiggestellt. Da darf man schon mal nachdenklich werden, wenn man dagegen das heutige Tempo der Arbeiten allein an den Baustellen sieht.

 

Das erste Konjunkturprogramm der Geschichte

 

Selbstverständlich war auch der Bau der Autobahnen eine der vielen Aktionen, um die Menschen seinerzeit wieder in Lohn und Brot zu bringen. Aber das war nur ein Teil von einem ganzen Bündel von Maßnahmen. 

 

Als Folge des Versailler Vertrages, dem einstigen Abschluss des Ersten Weltkrieges, lag Deutschland nahezu am Boden. Das alles trug u.a. auch zur Destabilisierung der Weimarer Republik bei. Die Industrieproduktion lag bei nur noch weniger als der Hälfte von der des Jahres 1928, und die Arbeitslosigkeit war 1933 auf sechs Millionen (rund 30 %) angestiegen.

 

Hier nun setzte das erste Konjunkturprogramm der deutschen Geschichte an, noch lange bevor Keynes im Jahre 1936 sein bedeutendes, noch heute viel gelobtes Werk zur Konjunkturbelebung schrieb, „The General Theorie of Employment, Interest and Money“ (Die allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes), wo Keynes es für besser hält, jemand ein Loch in die Erde graben und anschließend wieder zuschütten zu lassen, als ihm Almosen fürs Nichtstun zu geben. Da fragt man sich, was da wohl heute schief läuft.

 

1934 wurde dieses riesige Arbeitsbeschaffungsprogramm, das man heute Konjunkturprogramm nennen würde, mit einer Investitionssumme von über fünf Milliarden Reichsmark angelegt. Wichtigste Säulen dieses am 1. Juni 1933 als Gesetz zur Minderung der Arbeitslosigkeit in Kraft getretenen Programms waren ....

- die Arbeitsbeschaffung,
- Steuerfreiheit für Ersatzinvestitionen (Abwrackprämie),
- die Förderung der Eheschließungen und
- die Förderung der nationalen Arbeit.

 

Hinzu kam am 21. September 1933 das Zweite Gesetz zur Minderung der Arbeitslosigkeit und am 20. Januar 1934 das Gesetz zur Neuordnung der nationalen Arbeit. Es gab Steuervergünstigungen zum Wohnungsbau, Darlehn und viele psychologische Anreize, wie beispielsweise die öffentliche Bekanntgabe von besonderen Leistungen.

 

Das alles war dermaßen wirksam, dass im Jahre 1936 bereits wieder Vollbeschäftigung und eine riesige Aufbruchstimmung herrschte, was rein privatwirtschaftlich und mit viel Einsatz und Willen der damals lebenden Menschen erreicht wurde. Was also läuft heute schief? Warum trägt sich heute die Wirtschaft mit Abwanderungsgedanken? Warum haben wir nach Jahren mit immer neuen konjunkturbelebenden Maßnahmen noch immer 3 Millionen Arbeitslose? Warum haben wir eine Finanzkrise nach der anderen? Und und und ...

 

Die Familien- und Wohnbauförderung

 

Zu den bereits genannten gesetzlichen Maßnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur gab es viele Begleitmaßnahmen. Dazu zählte u.a. der Wohnungsbau und die Unterstützung junger Familien mit Kindern.

 

Was den Wohnungsbau und auch die Unterstützung von Familien anbelangte, so erhielten frisch vermählte Ehepaare für die Schaffung von Wohneigentum ein nahezu zinsloses Darlehn für zehn Jahre, wobei mit der Geburt eines jeden Kindes 25 % der Rückzahlung des Darlehns erlassen wurde, sodass eine Familie mit vier Kindern im Endeffekt eine kostenlose Finanzierung ihres Wohneigentums hatte.

 

Ein solcher Anreiz wäre auch heute sinnvoll und würde mehrere Probleme zugleich lösen, zum einen die Geburtenrate anheben und zum andern Wohnraum schaffen, aber auch die Steuereinnahmen verbessern. Denn tatsächlich stiegen seinerzeit durch den erhöhten Konsum die Gebrauchs- und Gewerbesteuern binnen weniger Jahre um das Dreifache, sodass die Investitionen an die Ehepaare und Kinder mehr als ausgeglichen wurden.

 

Der Wohnungsbau konnte bis Ende 1933 bereits 200.000 neue Wohneinheiten aufweisen. Insgesamt wurden innerhalb von vier Jahren rund 1,5 Millionen neue Wohnungen geschaffen. Die Monatsmiete war gesetzlich vorgeschrieben und durfte 26 Reichsmark nicht übersteigen, also sehr sozial verträglich nur ein Achtel des damaligen Monatslohns eines Arbeiters.

 

Kindergeld, Familienförderung, Siedlungsbeihilfe

 

Wenn das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend in dem Dossier „Kindergeld in Deutschland“ schreibt, dass seit dem Jahr 1954 in Deutschland ein ..... Kindergeld ....... besteht, wobei eine Staffelung des Kindergeldes seit jeher ein prägendes Element war ..... usw. usw., dann mag das auf den Begriff „Kindergeld“ zutreffen, nicht aber auf das Prinzip der Unterstützung für Familien mit Kindern; denn die gab es schon 20 Jahre vor dem Jahr 1954, nur hieß sie damals „Kinderbeihilfe“ und war grundsätzlich effizienter gestaltet.

 

Zunächst (September 1935) bezog sich diese Unterstützung nur auf kinderreiche, bedürftige Familien. Sie betrug ab dem vierten Kind der Familie je Kind zwischen 100 und 1.000 Reichsmark. Diese Beihilfe wurde auf Antrag gewährt und in Form von Berechtigungsscheinen zur Anschaffung von Dingen ausgegeben.

 

Ab 1936 wurden diese Kinderbeihilfen um einen wesentlichen Faktor erweitert, denn nun gab es auch Beihilfen zum Erwerb von Kleinsiedlerstellen (eine Art Kleinbauernhöfe), was man Siedlungs-Kinderbeihilfe nannte und vielen Familien eine Grundlage für eine eigene Existenz bot.

 

Zudem wurde 1936 ab dem fünften Kind eine generelle monatliche Beihilfe von 10 Reichsmark eingeführt, wenn das elterliche Jahreseinkommen unter 1.800 Reichsmark lag. Ab Januar 1941 wurde diese Beihilfe bereits ab dem dritten Kind gezahlt. Das kostete dem Staat bis zu diesem Zeitpunkt immerhin die erhebliche Summe von rund 1.000 Millionen Reichsmark.

 

Zu all diesen Beihilfen gab es für kinderreiche Familien auch noch Erleichterungen bei der Wohnraumbeschaffung und eine Erstattungsbeihilfe für Haushaltsgehilfinnen. Und ab Juni 1942 gab es sogar einen Kinderzuschuss in der Rentenversicherung.  ........ Und wo stehen wir heute?

 

Freie Krankenkasse für Rentner

 

Mit dem Gesetz zur Verbesserung sozialer Leistungen für Rentner wurde im Jahre 1941 die beitragsfreie Krankenversicherung für Rentner eingeführt, die mit dem Gesetz vom 04. November 1941 detailliert geregelt wurde. So waren alle Personen, die eine Rente erhielten, auch automatisch kostenlos krankenversichert. .... Und heute?

 

Diese Versicherung war bei den Orts- und Landeskrankenkassen angesiedelt. Gezahlt wurden die Beiträge aus den Kassen der Rentenversicherungsträger. Es handelte sich um einen Pauschalbetrag, der laut Verordnung von 1941 auf 3,50 Reichmark festgesetzt war.

 

Diese Regelung für Rentner bestand bis zum 12. Juni 1956, wo eine erste Neuregelung erfolgte, die mit weiteren Neuregelungen zu der heutigen Schlechterstellung der Rentner, auch hinsichtlich der Krankenkassenbeiträge führte.

 

Der Arbeitsschutz

 

 Wo viel gearbeitet wird - vor allem, wie in der damaligen Zeit üblich, mit viel Fleiß und Elan - da bleiben Unfälle nicht aus. Und die stiegen beträchtlich, um glatte 50 % von 1933 bis 1936. Das konnte und wollte man nicht länger hinnehmen. Größere Betriebe taten selbst etwas zur Arbeitsplatzsicherheit. Es wurden Ärzte eingestellt, die regelmäßig mit Betriebsobleuten die Arbeiter am Arbeitsplatz aufsuchten, befragten, untersuchten und, wenn nötig, für Abhilfe sorgten.

 

Aber auch der Staat sah nicht tatenlos zu. Es kam zur Gründung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsschutz, woran noch immer die jährlich für Arbeits- und Umweltmedizin verliehene Franz-Koelsch-Medaille erinnert. Koelsch war damals, im Jahre 1937, der Nestor dieser Gesellschaft. Im Jahr 1939 folgte das Gesetz zur Regelung der Heimarbeit. 1940 kam das Asbest-Arbeitsverbot für unter Achtzehnjährige und das Rauchverbot in Fabrikhallen hinzu.

 

Ab 1941 durften Schwangere und unter Achtzehnjährige keine Arbeiten mit aromatischen Kohlenwasserstoffverbindungen durchführen. Es gab Kontrolluntersuchungen. Ebenfalls kam es 1941 zum Verbot im berufsmäßigen Umgang mit ionisierender Strahlung. Forschung und Medizin waren ausgenommen, allerdings wurden hier regelmäßige medizinische Untersuchungen des Personals angeordnet.

 

1942 gab es verschärfte Sicherheitsbestimmungen für Maler und Lackierer. 1943 wurde verfügt, dass Frauen erst ab 21 Jahren LKWs bis 3,5 Tonnen fahren dürfen, und das nur, wenn sie nicht schwanger sind. Ebenfalls wurde verfügt, dass Frauen nachts keine Straßenbahn führen dürfen. Und und und. Vieles davon begegnet uns noch heute.

 

Die Arbeitszeitregelung

 

Bis zur Einführung der Arbeitszeitordnung (AZO) am 26. Juli 1934 gestaltete jeder Arbeitgeber die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer mehr oder weniger nach Gutdünken. Auch Kinderarbeit war seinerzeit durchaus noch an der Tagesordnung. Die nunmehr eingeführte Regelung der Arbeitszeit faste alle bisher geltenden Regeln in der AZO zusammen, die von diesem Zeitpunkt an für alle weiblichen, männlichen und jugendlichen Arbeitnehmer sowohl in gewerblichen als auch kaufmännischen Betrieben sowie für alle technischen Angestellten galt.

 

Diese AZO war die eigentliche Geburtsstunde des Achtstundentages, denn sie legte fest, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten durfte. Nur bei gegebener Arbeitsbereitschaft durfte diese Regel überschritten werden.

 

Außerdem war diese AZO die Geburtsstunde des Jugendschutzes, denn sie regelte detailliert die Arbeitszeit und die Bedingungen der Arbeit für Jugendliche und erließ ein absolutes Verbot der Kinderarbeit. Auch die Arbeitszeit und die Arbeitsbedingungen für Frauen wurden nunmehr geregelt.

 

Und die AZO regelte die Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise für Pflegepersonal, Fleischereien, Bäckereien etc.

 

Im Jahre 1938 wurde die ursprüngliche AZO überarbeitet, wobei der Achtstundentag ausdrücklich bekräftigt und die Jugendarbeit sowie der Arbeitsschutz für Jugendliche gesondert geregelt wurde. Außerdem gab es nunmehr eine Pausenregelung, und es wurden Ruhezeiten eingeführt. Für Frauen wurde der Arbeitsschutz erweitert.

 

Diese Regelungen galten, von einigen kleinen Änderungen abgesehen, im Wesentlichen bis zum 06. Juni 1994, wo sie durch das neue Arbeitszeitgesetz abgelöst wurden.

 

Die Urlaubsregelung

 

Während es nach dem Ersten Weltkrieg nahezu Glücksache war, wenn die Arbeitgeber ihren Arbeitern mal drei oder maximal vier freie Tage gewährten, begann diesbezüglich bereits während der Weimarer Republik ein allmähliches Umdenken. Man wollte Arbeitern nunmehr 3 – 6 Urlaubstage zugestehen und Angestellten 12 – 18, was damals leider auf ein Desinteresse der Gewerkschaften stieß und scheiterte.

 

Mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 wurde den Betrieben und Unternehmen eine Führsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer verordnet, was Schritt für Schritt zu einer Urlaubsregelung führte. Bereits 1938 erhielten mehr als zwei Drittel der Arbeiter in der Metallverarbeitung 7 bis 12 Tage Urlaub, was sich laut Prof. Dr. Thamer im Vergleich zum gesamten Ausland durchaus sehen lassen konnte.

 

Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz vom April 1938 wurde für Jugendliche unter 16 Jahren ein Mindesturlaub von 15 Tagen festgesetzt, und für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren von 12 Tagen.

 

Erst im Jahre 1963 stieg mit dem Bundesurlaubsgesetz der Anspruch auf insgesamt 15 Tage Mindesturlaub und stieg weiter bis jetzt auf rund 30 Tage. Damit liegen die eigentlichen Wurzeln eines Urlaubsanspruchs bereits im Jahre 1938.

 

Kraft durch Freude

 

Dieses Sozialprogramm wurde 1933 ins Leben gerufen und fand in den Ferienprogrammen der DDR eine würdige Nachfolge. Sinn war es, die arbeitende Bevölkerung an den kulturellen Werten und Freuden des Lebens teilnehmen zu lassen, um die Gemeinschaft zu festigen und Klassenschranken zu überwinden. Auf diese Weise sollte die Lebensqualität für die Allgemeinheit verbessert und Kraft für Arbeitsleistung geschaffen werden.

 

Aufgrund der riesigen Zuschüsse, die das Programm Kraft durch Freude von der Deutschen Arbeiterfront erhielt – beispielsweise 8 Millionen Reichsmark im Jahr 1934, ca. 15 Millionen 1935, 27 Millionen 1936 usw. – konnten Urlaubsreisen und Veranstaltungen zu konkurrenzlosen Preisen angeboten werden. So kostete beispielsweise eine Woche Urlaub im Riesengebirge lediglich 28 Reichsmark oder ein Theaterbesuch in Berlin nur ganze 70 Pfennige.

 

Kraft durch Freude unterhielt schließlich eine ganze Flotte von Schiffen, eigene Hotels und Urlaubsanlagen, und war ein riesiger Arbeitgeber mit sogar mehreren tausend ehrenamtlichen Helfern. Bis zum Jahr 1939 gab es bereits mehr als 43 Millionen Reisen inkl. Tagesausflügen, 7,3 Millionen Fahrten auf Kraft-durch-Freude-Schiffen und 690.000 Hochseereisen mit Zielen wie Norwegen, Italien, Portugal, Spanien, Madeira, zu den Azoren etc. etc.

 

Es sollte aber auch nicht verschwiegen werden, dass dieser Wohlstand vom gesamten Ausland mit viel Neid und entsprechenden Reaktionen begleitet wurde, wobei es aus England nicht gerade die friedvollsten Äußerungen gab, besonders im denkwürdigen Jahr 1939.

 

Wir sollten nicht vergessen

 

Was in unserm Land seinerzeit von den arbeitenden Menschen geleistet wurde, das sollten wir nicht vergessen. Diese Leistungen wurden auf vielen Gebieten erbracht, egal ob Umweltschutz, Medizin, Gesetzgebung, Forschung, Technik, Energiewirtschaft u.v.a.m.

 

Nicht alles konnte in dem kurzen Abriss ausgewählter Themen hier im Detail besprochen werden. Die Zeit damals war zu ereignisreich, um das alles in einem kleinen eBook unterbringen zu können. Der Anhang gibt eine Übersicht, ohne den geringsten Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Selbstverständliche Dinge, wie die Elektrifizierung der Eisenbahn, die vielen Brückenbauwerke mit bereits äußerst fortschrittlichen Bautechniken, sonstige Bauwerke, Staudämme, erste Windenergieanlagen etc. werden gar nicht erst erwähnt. Kurzum: Die Fülle an Erfindergeist und Schaffensdrang jener Zeit würde den Rahmen des Buches mehrfach sprengen.

 

Es war also nicht alles schlecht in jener Zeit, über die man aus bestimmten Gründen heute nicht gern spricht, vor allem, um nicht in eine bestimmte Ecke gestellt zu werden, weil der Zeitgeist all das gern überdecken möchte. Das jedoch sollte unbedingt verhindert werden, allein schon, um keine Geschichtsfälschung zu begehen oder zuzulassen. Wir sollten stolz sein auf unsere Dichter, unsere Kultur, unsere Erfinder - kurzum auf alle, die unser Land weltweit zu Ruhm und Geltung geführt haben.

 

*    *    *    *

 

- Anhang -

Hier ein kurzer Überblick von Dingen, die aus jener Zeit Deutschlands stammen.

 

Ackerzahl (Bodenwert)

Agfa-Colorfilm

Aktienrecht

Amphibienfahrzeuge

Antibabypille

Apothekerordnung

Arbeitsschutz

Arbeitsrecht

Atomprojekte

Ausweispflicht

Autobahn

Bankenaufsicht

Berufsschulpflicht

Bildtelefon

Blutplasmaersatz

Bodenschätzungsgesetz

Buchführungsrichtlinien

Buna (synth. Kautschuk)

Computer

Container

Delta-Flugzeug

Depotgesetz

Deutsche Reichsbahn

Diesel-PKW

Devisenrecht

Dralon (Kunststoff für Gewebe)

Düsenflugzeuge

E 605 (Unkrautvernichtungsmittel)

Eherecht

Familienpass

Farbfernsehen

Farbfotografie

Fernschreiber

Fernsehen

Fernsehlotterie

Flaschenpfand

Freilichtkino

Füllvorschriften

Funkmesstechnik

Gebrauchsmustergesetz

Gemeinschaftsschule

Gesundheitsämter

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Hackfleischverordnung

Handwerkerversicherungsgesetz

Hebammengesetz

Heilpraktikergesetz

Hochgeschwindigkeitskamera (Schnelle Bildfolge)

Hubschrauber

Infrarottechnik

Jugendarbeitsschutzgesetz

Kabelfernsehen

Kampf gegen Alkoholmissbrauch und Tabakgefahren

Kassettenrekorder

Kinderbeihilfen

Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Brief

Kleinbildkamera

Kohleverflüssigung (Mein BX-Buch „Benzin aus Kohle“)

Küntscher-Nagel (Hilfe bei Knochenbrüchen)

Kreditrecht

Lanz-Bulldog (Zugmaschine für Ackergeräte)

Lebensmittelgesetz

Methadon (Rausch-/Schmerzmittel)

Meisterbrief

Methylzellulose 

Mieterschutz

Müllverbrennung

Münzfernsprecher

Nachtsichtgerät

Naturschutz

Patentgesetz

Perlon (zur Herstellung für Gewebe)

Personenstandsgesetz

Postleitzahlen

PVC (Kunststoff)

Rabattgesetz

Radargeräte

Radartechnik

Raketen

Raketenflugzeug

Raketenrucksack

Raumordnung

Rechtsberatungsgesetz

Rhein-Main-Donau-Kanal

Richtfunk (zur Nachrichtenübertragung)

Rücklagenverordnung

Schallplatte

Schleudersitz

Schornsteinfegerverordnung

Schweißtechnik

Senkrechtstarter (Flugzeug)

Sommerzeit

Spannbetonbrücken

Stadtplanung

Strahltriebwerkflugzeuge

Straßenverkehrsordnung

Tarnkappen-U-Boot

Tierschutz

Tierkörperbeseitigungsgesetz

Tonbandgeräte

Tragflügelboote

Umsatzsteuer

Umweltschutz

Verkehrsvorschriften

Volksempfänger (preiswertes Radio)

Volkswagen (preiswertes Auto)

Windkraftnutzung (für Elektrizität)

Wohnsitz-Meldepflicht    u.v.a.m.

 

Impressum

Tag der Veröffentlichung: 14.07.2014

Alle Rechte vorbehalten

Nächste Seite
Seite 1 /