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Vorwort

Wer in Deutschland Geld verdient, der zahlt auch Steuern. Für Arbeitnehmer ist das die Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine Unterkategorie der Einkommenssteuer. Die Höhe der Steuer hängt von der Höhe des Einkommens ab. Damit das Finanzamt die richtige Höhe der Steuer berechnen kann, müssen Arbeitnehmer zusätzliche Einkünfte zum Lohn bei einer Steuererklärung angeben. Sinn der Steuererklärung ist, dass das Finanzamt die zu zahlende Steuer richtig berechnet und weder zu wenig, noch zu viel verlangt. Es kann also aufgrund der Steuererklärung zu einer Erstattung an den Bürger oder zu einer Nachzahlung an das Finanzamt kommen.

Am Jahresanfang kann man also mit seiner Steuererklärung beantragen, dass zu viel gezahlte Steuern aus dem Vorjahr vom Finanzamt an den Bürger zurück gezahlt werden. Das funktioniert, wenn man dem Finanzamt nachweisen kann, dass man zusätzliche Ausgaben und Aufwendungen hatte. Ohne die Angabe des Bürgers oder anderer Meldestellen (z.B. andere Behörden) kann das Finanzamt nichts von zusätzlichen Einnahmen oder Ausgaben wissen. Was man da als Ausgaben angeben darf, dass man wieder Geld vom Finanzamt zurück bekommt, dabei möchte Euch dieses Büchlein helfen. Dieses Buch konzentriert sich auf die Steuererklärung für Arbeitnehmer.

 

Hinweis: Dieses Buch entstand als Hilfestellung von einem Bürger für Bürger. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die genannten Auskünfte haben keine rechtliche Bindung. Dieses Buch kann und will die Fachberatung durch Steuerberater und spezialisierte Beratungsstellen und Vereine nicht ersetzen. Alle Angaben waren zum Zeitpunkt der Erscheinung recherchiert und zu diesem Zeitpunkt gültig.

 

 

Der Unterschied zwischen Brutto und Netto

Der Bruttolohn ist der Geldbetrag, der in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist. Dieses Geld zahlt dir dein Arbeitgeber offiziell. Davon gehen aber noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung) weg. Das übrige Geld, das nach dem Abzug bei dir tatsächlich auf dem Konto ankommt, das nennt man Netto-Gehalt. Das Netto-Gehalt hast du zu deiner Verfügung. Davon kannst du also deine Mietwohnung, das Auto, das Essen bezahlen.

Wann muss ich in Deutschland Lohnsteuer zahlen?

Der Grundsatz lautet, dass in Deutschland jeder Arbeitnehmer Lohnsteuer bezahlen muss. Bei einem sehr geringen Einkommen kann diese Pflicht aber entfallen. In welcher Höhe du Lohnsteuer zahlen musst, hängt von deiner Einkommenshöhe und der Lohnsteuerklasse ab. Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer und zahlt sie gleich direkt ans Finanzamt. Wie hoch deine individuell zu zahlende Steuer ist, das siehst du auf deiner Lohnabrechnung, die du von deinem Arbeitgeber bekommst.

Die Idee der Steuererklärung

Warum also wurde die Steuererklärung erfunden? Stell dir vor, du verdienst als Arbeitnehmer 30.000 EUR im Jahr. Hiervon zahlt dein Arbeitgeber gleich Steuern ans Finanzamt. Nebenberuflich arbeitest du als Selbstständiger. Weil deine Geschäfte aber schlecht laufen, hast du 5.000 EUR Verlust gemacht. Das bedeutet, du bräuchtest statt den 30.000 EUR eigentlich nur 25.000 EUR (= 30.000 – 5.000) zu versteuern. Das kann aber dein Arbeitgeber nicht wissen. Mit der Steuererklärung hast du also die Möglichkeit, dass das Finanzamt deine zusätzlichen Ausgaben und Aufwendungen berücksichtigt und du weniger zahlen brauchst. Weil dein Arbeitgeber die Lohnsteuer schon während des Jahres für dich ans Finanzamt gezahlt hat, bekommst du dann den zu viel gezahlten Betrag auf dein Konto zurück überwiesen.

Steuerklassen

Das deutsche Gesetz kennt sechs Steuerklassen. Mithilfe dieser Steuerklassen kann der Arbeitgeber die richtige Lohnsteuer für seine Mitarbeiter berechnen. Deine Steuerklasse findest du auf deiner monatlichen Lohnabrechnung.


  • Steuerklasse 1
    Die Steuerklasse 1 gilt für alle ledigen, getrennt lebenden oder geschiedenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Auch wenn man noch nicht geschieden ist, aber schon in getrennten Wohnungen lebt, dann gilt die Steuerklasse 1.

  • Steuerklasse 2
    Die Steuerklasse 2 ist für alleinerziehende Eltern, die einen Anspruch auf den jährlichen Entlastungsbetrag haben. Dieser Entlastungsbetrag wird automatisch für das erste Kind berücksichtigt. Wenn du mehrere Kinder hast, dann musst du beim örtlichen Finanzamt den Freibetrag für die weiteren Kinder extra beantragen.

  • Steuerklasse 3
    Diese Steuerklasse ist für verheiratete Paare gedacht, die unterschiedlich hoch verdienen. Hier kann der besserverdienende Ehegatte die Steuerklasse 3 wählen, und der Partner mit dem geringen Einkommen wechselt dann automatisch in die Steuerklasse 5. Die Steuerklassen 3 und 5 machen nur Sinn, wenn ein erheblicher Einkommensunterschied bei den beiden Partnern vorliegt. Wenn beide annähernd gleich verdienen, macht diese Steuerklasse keinen Sinn.

  • Steuerklasse 4
    Diese Steuerklasse gilt automatisch bei verheirateten Ehepartnern. Sie macht dann Sinn, wenn beide Ehegatten ähnlich viel verdienen.

  • Steuerklasse 5
    Diese Steuerklasse wählt der geringverdienende Ehegatte, wenn sein weit besser verdienender Partner die Steuerklasse 3 hat.

  • Steuerklasse 6
    Diese Steuerklasse gilt für Arbeitnehmer, die zwei Beschäftigungen haben. Ein Job von den beiden wird dann auf diese Lohnsteuerklasse gemeldet. Hier sind die Abzüge allerdings sehr hoch.

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Für Arbeitnehmer besteht die Pflicht zur Steuererklärung nur in bestimmten Fällen. Die Pflicht besteht zum Beispiel, wenn du bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet hast. Oder wenn die positive Summe der Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer direkt abgeführt wurde, mehr als 410 EUR beträgt. Oder wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bekommen und einer von ihnen für das Kalenderjahr ganz oder teilweise die Steuerklasse V oder VI hatte.
Wenn du dir unsicher bist, ob du wirklich eine Steuererklärung abgeben musst, dann frag einfach bei deinem zuständigen Finanzamt nach. Alternativ kannst du natürlich auch ohne Pflicht eine freiwillige Steuererklärung abgeben und dadurch versuchen, dir wieder Geld zurück zu holen.

Wenn du dein Einkommen nicht überwiegend aus Lohn und Gehalt, sondern aus anderen Einkommensarten erhältst (z.B. als Selbstständiger oder Landwirt), dann musst du laut Gesetz jährlich eine Einkommenssteuererklärung bei deinem Finanzamt abgeben. Das ist dann verpflichtend.

Welche Einkünfte muss ich in der Steuererklärung angeben?

In der Steuererklärung gibst du folgende Einkünfte – falls vorhanden – an:

 

  • Land- und Forstwirtschaft

  • Gewerbebetrieb

  • Selbstständige Arbeit

  • Nichtselbstständige Arbeit (als Arbeitnehmer)

  • Vermietung und Verpachtung

  • Sonstiges (z.B. Renten, Unterhaltszahlungen, …)

Bis wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung ging bisher immer bis Ende Mai des Folgejahres.
2019 wurde die Frist um zwei Monate verlängert. Für die Steuererklärung 2018 läuft die Frist also bis zum 31.7.19. Die Steuererklärung für das Jahr 2019 muss bis zum 31.7.2020 und für das Jahr 2020 bis zum 31.7.2021 abgegeben werden.

Damit die Bürger ihre Anträge nicht verspätet einreichen, kann das Finanzamt Trödler finanziell bestrafen. Für jeden begonnenen Monat, den die Steuererklärung zu spät eingeht, fallen 0,25 Prozent der berechneten Steuer als Verspätungszuschlag an, mindestens werden aber 25 EUR von den Finanzämtern in Rechnung gestellt. Deshalb gilt: Lieber du beginnst schon Anfang des Jahres mit der Steuererklärung, dann hast du die Arbeit gleich hinter dir und brauchst keine unnötigen Kosten befürchten.

Mühe und Nutzen

Ich fülle die Formulare für meine Steuererklärung selbst aus. Dabei gehe ich persönlich so vor, dass ich mit möglichst wenig Mühe den größtmöglichen Nutzen erreichen möchte. Das bedeutet, ich versuche mit so wenig Arbeit, so viel Rückerstattung wie möglich zu erhalten. Unter diesem Aspekt schreibe ich auch dieses Büchlein als Hilfestellung. Wenn du bei deiner Steuererklärung wirklich die Maximalerstattung erhalten möchtest, dann ist es ratsam, dass du die Steuererklärung von Profis (z.B. Steuerberater oder entsprechende Vereine) erstellen lässt. Diese lassen sich ihre Arbeit aber natürlich bezahlen.

Während des Jahres sammele ich Belege für Ausgaben (Quittungen) in einer kleinen Box. Am Jahresanfang, wenn ich die Steuererklärung mache, dann sortiere ich diese Belege und gebe die Ausgaben auf den Formularen an. So kann ich keine Position vergessen.

Als Arbeitnehmer kann man einige Ausgaben bei seiner Steuererklärung geltend machen. Bei einigen Punkten werden vom Finanzamt auch Ausgaben mit pauschalen Beträgen berücksichtigt und die Angabe bei der Steuererklärung macht nur Sinn, wenn deine tatsächlichen Kosten höher sind. Sonst kannst du dir an diesen Feldern die Arbeit sparen und du bekommst vom Finanzamt die Pauschbeträge angerechnet.

Werbungskosten

Die meisten Arbeitgeber geben bei ihrer Steuerklärung die Werbungskosten an. Werbungskosten sind alle Kosten, die dir durch deine Arbeit entstehen und die dein Arbeitgeber dir nicht steuerfrei ersetzt. Diese Kosten werden auf dem Formular „Anlage N“ bei der Steuererklärung eingetragen.

Als Werbungskosten kannst du zum Beispiel angeben:

  • Arbeitsmittel: Arbeitsmittel sind Gegenstände, die du für deine berufliche Tätigkeit einsetzt. Beispiele: Aktentasche, Laptop, Fachliteratur

  • Wenn du dir eine Bahncard gekauft hast, damit du bei beruflichen Reisen weniger für die Tickets zahlen musst, dann kannst du diese Bahncard in voller Höhe als Werbungskosten angeben.

  • Kosten für eine Berufsausbildung oder ein Studium können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bei einer erstmaligen Ausbildung oder einem Erststudium gelten hier Höchstgrenzen. Bei einer weiteren Ausbildung oder einem weiteren Studium können die Kosten voll angerechnet werden. Auch die Kosten einer Meisterprüfung werden berücksichtigt.

  • Kosten für Arbeitskleidung und deren Reinigung können bei der Steuererklärung angegeben werden. Die Kosten werden aber nur anerkannt, wenn es sich um spezielle Berufskleidung handelt, die im privaten Bereich nicht getragen wird. Beispiel: Der Helm eines Bauarbeiters, Sicherheitsschuhe, der Blaumann eines Mechanikers, eine Uniform, ein Arztmantel werden anerkannt. Ein Anzug eines Bankangestellten wird jedoch nicht anerkannt, da man den Anzug auch zu privaten, festlichen Anlässen tragen könnte. Wäre der Anzug aber beispielsweise mit dem Firmenlogo bestickt, dann könnte man ihn als Arbeitskleidung geltend machen.

  • Bewerbungskosten können als Werbungskosten angegeben werden. Hier spielt es keine Rolle, ob man mit der Bewerbung Erfolg hatte und den Job bekommen hat oder nicht. Als Bewerbungskosten zählen z.B. Kopierkosten für Zeugnisse, Gebühren für Zeitungsinserate, Porto, Reisekosten zu Vorstellungsgespräche, etc.

  • Die Fahrkosten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte wird mit einer Entfernungspauschale bei der Steuererklärung berücksichtigt. Im Formular „Anlage N“ gibt es dafür extra eine Frage, bei der man die Kilometer von Wohnung zu Arbeitsplatz angeben kann.

  • Die Kosten für Gewerkschaftsbeiträge können bei der Steuer geltend gemacht werden.

  • Kontoführungsgebühren können bei der Steuer angegeben werden, weil auch auf private Girokonten regelmäßig beruflich veranlasste Überweisungen (z.B. Gehalt) eingeht. Viele Finanzämter setzen hier pauschal 16 EUR pro Jahr an. Wenn man höhere Kontoführungsgebühren hat, dann lohnt es sich, diese genau aufzulisten.

  • Kosten für privat besuchte Seminare und Veranstaltungen, deren Inhalt mit deiner beruflichen Tätigkeit zu tun hat, können bei der Steuererklärung angegeben werden.

  • Auch wenn du dein Telefon oder Handy nicht ausschließlich sondern nur ab und zu beruflich nutzt, so kannst du einen Teil deiner Telefonrechnung bei der Steuer geltend machen. Ohne genauen Nachweis erkennt das Finanzamt 20 Prozent deiner Rechnungskosten, bis maximal 20 EUR pro Monat, an.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei der Steuererklärung kannst du Kosten für Arbeiten angeben, die im Haushalt oder auf deinem Grundstück anfallen, wenn du dafür eine Firma oder einen Selbstständigen beauftragt hast. Wenn du also beispielsweise über eine Reinigungsfirma eine Putzfrau oder einen Winterdienst für deinen Gehweg beauftragst, dann kannst du diese Kosten angeben. Auch Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten!) kannst du geltend machen, z.B. Reparatur einer Türe, Austausch von Bodenbelägen, Modernisierung des Badezimmers, etc. Für die Anrechnung dieser Kosten gelten Höchstgrenzen.

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die dir oder deiner Familie aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen. Dazu zählen z.B. Ausgaben wegen Krankheit oder Behinderung. Auch Unwetterschäden können hier angegeben werden. Seit 2018 werden Prozesskosten (abgesehen von vereinzelten Ausnahmefällen) nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Auch die Kosten einer Scheidung können laut Gesetzgeber nicht berücksichtigt werden.

Altersvorsorge

Der Staat hat Interesse daran, dass die Bürger eine private Altersvorsorge oder eine betriebliche Altersversorgung abschließen. Deshalb können Vorsorgebeiträge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden und Mitgliedsbeiträge können als Sonderausgaben bei der Steuererklärung angegeben werden. Bis zu welcher Höhe die Ausgabe berücksichtigt wird, hängt davon ab, an wen genau das Geld ging. Es wird unterschieden zwischen steuerbegünstigten Zwecken, politischen Parteien, unabhängige Wählervereinigungen, Stiftungen, etc.

Keine steuerlich begünstigten Spenden sind Aufwendungen für Lose einer Wohlfahrtslotterie oder wenn man Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen aufgrund einer Bewährungsauflage eines Strafverfahren vornimmt.

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Bei der Steuererklärung kannst du auch Kosten einer privaten Unfallversicherung und von privaten Haftpflichtversicherungen geltend machen. Beiträge zu Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen sind jedoch nicht abziehbar.

Impressum

Tag der Veröffentlichung: 10.04.2019

Alle Rechte vorbehalten

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