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Der Mundraub

 

 

 

„Weswegen Sind Sie angeklagt, Herr Müller?“, wollte der Richter wissen.

 

„Ich bin hier weil ich eine Klementine verspeist habe“, antwortete der Angeklagte mit ehrlichem Blick.

 

„Das ist aber nun wirklich eine Bagatelle. Ich verurteile Sie wegen Mundraubes zu einer Geldstrafe von achtzig Euro!“ Der Richter schloss die Akte und ging zum nächsten Fall über.

 

Und so geschah es, dass eine beliebte Werbefigur für immer aus dem deutschen Fernsehen verschwand. Der Waschmittelhersteller musste sich etwas Neues einfallen lassen.

 

Das Urteil wurde dann rechtskräftig. Der Angeklagte konnte daher nicht noch einmal belangt werden.

 

Ne bis in idem. Nicht zweimal wegen derselben Tat.

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Bildmaterialien: www.jenaer-nachrichten.de
Tag der Veröffentlichung: 08.11.2012

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