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Der Fahrradstellplatz



Fahrradfahren oder Radeln, wie man einfach zu sagen pflegt, ist en vogue. Doch wie ist es um das Parken des Gefährtes bestellt? Jeder macht hier scheinbar, was er will und hofft, der gemeine Fahrrad-
fahrer wird sein Rad schon irgendwo lassen. Der Radler ist gezwungen, sein Rad auf Gedeih und Verderb, da wo Platz ist und wo es ihm einigermaßen sicher erscheint, abzustellen bzw. anzuketten, anzuschließen oder zur Sicherheit ein einzelnes Rad abzubauen, damit das Ganze keiner so mir nichts, dir nichts mitgehen heißt. Manchmal werden die Fahrräder auch mit hoch in die Wohnung genommen oder ein Kampfhund wird zur Sicherheit neben dem Fahrradstellplatz angebunden. Der bewacht dann gleich alle und man getraut sich nicht mehr an das eigene Rad heran. Doch eines nach dem anderen.

Zunächst beschließt die Stadtregierung von München, so liest man verwundert und erfreut, wie die Abstellplätze überhaupt beschaffen sein müssen. Die Fläche sollte mindestens 1,5 qm hergeben. Wenn ein Ordnungssystem vorgegeben wird und dieses eine benutzer-
gerechte Handhabung gewährleistet, wie zum Beispiel das doppelseitige Fahrradparksystem mit Vorderradüberlappung, so würde man auch mit weniger Fläche auskommen, heißt es.

Doch es gibt Schwierigkeiten in den Stadtregierungsköpfen, denn die Zahl der möglichen Stellplätze, die ein Bauherr zu schaffen hat, muss mit dem Gewerbe korrespondieren, gleichwohl auch die Entfernung. Man einigt sich nach zähem Ringen auf 100 Meter. Einhundert Meter zu laufen, sei einem Radler zuzumuten.

Doch das Problem der Anzahl der Stellflächen bleibt. Das Für und Wieder aller Eventualitäten muss sorgsam erörtert und abgewogen werden. Ob man das alles noch vor der Sommerpause auf die Reihe bekommt, wagen die Verantwortlichen nicht einzuschätzen aber sie versuchen alles.
Für 40 qm Wohnfläche sieht man einen Stellplatz vor, ein Stellplatz für 75 qm Verkaufsfläche und einen je 250 qm Sportfläche, bei Friedhöfen je 1500 qm genüge auch einer und bei Flohmärkten in Hallen ist es ebenfalls ein Stellplatz, hier je 15 Meter laufender Verkaufstisch.

Doch damit nicht genug, schließlich gibt es auch Kleingartenanlagen und Bordelle. Die FabS (Fahrradabstellplatzsatzung) unterscheidet hier streng. Das muss auch sein wie jeder einsieht. Für den Gartler ist ein Stellplatz für vier Gärten vorgeschrieben, bei Bordellen je 5 Zimmer jeweils ein Platz für ein Fahrrad.
Man fragt sich leise, wie kann das sein, wie ist man zu diesem Ergebnis gekommen? Man weiß es nicht. Oder doch? Fährt der Mann heutzutage mit dem Fahrrad ins Bordell seiner Wahl, so mal schnell zwischendurch? Also das ist energiebewusst und sehr löblich. Er muss weniger tanken und kann notfalls das Fahrrad Nachhause schieben, falls es danach nicht mehr mit dem Treten funktioniert. Aber darum geht es hierbei nicht.
Es geht um die Ordnung und die Sicherheit, auch um die Rechtslage und verbrieften Ansprüche unserer Bürger, gerade auch die unserer Radler… und das vor jedem Haus. Das ist den Regierungs-
beauftragten Herzenssache.


Kleines Nachwort:

So ähnlich stand es in der Zeitung. Ich, die obige Autorin, hat sich das nicht allein ausgedacht.
Vielleicht sollten die Münchener sich einmal mit den Holländern abstimmen und eventuell etwas lernen.
Hier sieht man Fahrradständer als Duplexmodell und anderes. Wie es vor den Bordellen dort damit aussieht, weiß ich allerdings nicht.

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Tag der Veröffentlichung: 11.07.2012

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