Cover



Neulich

habe ich mich in einer Stadt verfahren. So richtig. Shit happens. Ich bin dem Schild

Historische Altstadt


gefolgt, nichts ahnend, obwohl ich da schon misstrauisch hätte werden sollen. Historische Altstadt? Gibt es denn eine nicht-historische Altstadt? Okay, Las Vegas, New Mexico. Aber da liegen zwischen Alt- und Neustadt nur fünfundvierzig Jahre. Gut, für Amerika ist das schon gewaltig… Aber in Europa? Historische Altstadt? Ist das so was wie ein historischer Roman? Historisch kann ein Roman eigentlich doch nur sein, wenn er vor mindestens zweihundert Jahren geschrieben wurde. Tanja Kinkel lebt doch noch, oder?
Jedenfalls habe ich mich in einer Seitengasse heillos verfranzt und bin vor einem Schild gelandet, auf dem stand:

Einfahrt Strengstens verboten!


Huch! Einfahrt verboten wäre schon schlimm gewesen, aber: Strengstens verboten!

Während ich zitternd vor Furcht versuchte zu wenden, überlegte ich mir, ob es denn noch eine weitere Steigerungsform von verboten gäbe. Allerstrengstens verboten? Wird man dann standrechtlich erschossen?
Beim Hin- und Herrangieren fiel mein Blick auf zwei andere Schilder:

Unerlaubtes Plakatieren verboten!
Unbefugten Zutritt verboten!


Ist dann etwa erlaubtes Plakatieren erlaubt oder auch den Befugten der Zutritt verboten? Ich suchte jedenfalls das Weite, obwohl ich ein dringendes Bedürfnis verspürte – Sie wissen schon… Aber im Stadtpark hätte wahrscheinlich ein Schild gedroht:

Unbefugtes Pinkeln verboten!

 

Impressum

Tag der Veröffentlichung: 23.10.2008

Alle Rechte vorbehalten

Nächste Seite
Seite 1 /