Die Frage, ob überhaupt ein Erbschein beantragt werden soll, richtet sich vor allem bei kleinen Erbschaften maßgeblich nach den Kosten. Aufgrund einer Familien-Erbkrankheit hat die Autorin unzählige Behördengänge erledigt und kennt sich deshalb, neben der langjährigen Pflegeerfahrung, auch in diesem Metier bestens aus. Sie pflegt ihren erkrankten Mann seit 16 Jahren und erledigt auch für ihn alles Notwendige, und zwar als seine gesetzliche Betreuerin.
Anträge bei Behörden kosten stets zunächst einmal Geld. Beim Erben ist das nicht anders, deshalb gilt es sich umfassend zu informieren, bevor man kostenpflichtige Anträge stellt. Um das Erben und Vererben ranken sich die meisten Mythen. Viele fatale Irrtümer halten sich zudem hartnäckig im Volksmund. Hiermit möchte Angelika Schmid aufräumen und stellt dafür ihr Wissen zur Verfügung.
Der gesamte Erfahrungsschatz fließt in die Ratgeberreihe Pflege & Vorsorge KOMPAKT ein. Die Autorin zeigt dir alle Vorteile und vor allem auch die Nachteile. Umfassende Informationen zum Erbschein und zur Erbenhaftung, welche ebenfalls zu beachten ist, fließen in die Ratgeberserie ein. Die gesamte Serie wird laufend um wichtige Themen rund um Pflege- und Vorsorgethemen erweitert. Von den Erfahrungswerten dieser erfahrenen Pflegeperson kannst du nur profitieren.
Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde. Er regelt, welcher Mensch erbberechtigt ist, sowie mit welcher Erbquote. Hieraus ist ebenso zu entnehmen, ob dieser Erbe eine gewisse Verfügungsbeschränkung beachten muss oder nicht. Der Erbschein gilt mit dem Datum der Ausstellung, und zwar genau nach seinen Vorgaben. Veränderungen gibt es danach keine, es sei denn, das Nachlassgericht hält diese für dringend geboten.
Nachteil beim Erbschein
Der gravierendste Nachteil beim Antrag auf den Erbschein könnte die Annahme der Erbschaft sein. Diese Einwilligung ist jedoch eine grundlegende Voraussetzung, und schon könnte man in einer Haftungsfalle sitzen. Wenn du dir nicht ganz sicher bist, dass dieses Erbe nicht mit Schulden belastet ist, so würde ich diesen Schritt nur sehr vorsichtig gehen.
Mit der Annahme der Erbschaft übernimmt man sämtliche Verpflichtungen des Verstorbenen, so auch beispielsweise die Bezahlung der Bestattungskosten. Häufig sind die Hinterbliebenen zunächst unsicher, was die Übernahme der Bestattungskosten angeht. Dabei ist es für die Zahlungspflicht ganz gleich, ob das Erbe profitabel ist oder nicht. Gleichzeitig ist hierbei auch ein gegebenenfalls bestehender Bestattungsvertrag ausschlaggebend. In der Regel ist der Auftraggeber dem Bestatter gegenüber zur Zahlung verpflichtet. Sollte der Verstorbene noch Auftraggeber gewesen sein, müsste der Erbe die hieraus resultierenden Kosten bezahlen. Er könnte in diesem Zusammenhang sogar zivilrechtlich belangt werden.
Ausnahme: Bei bedürftigen Angehörigen wird die Kostenübernahme durch das Sozialamt allerdings auch nur vorgestreckt. Sollte hierfür aus der Erbmasse genügend vorhanden sein, wird diese Summe an den Staat zurückgeführt.
Brauche ich unbedingt einen Erbschein?
Wer einen größeren Betrag erbt, wird kaum einen Gedanken an die Kosten des Erbscheins verschwenden. In diesem Fall steht wohl die einfachere und schnellere Abwicklung des Nachlasses im Vordergrund. Für eine Umschreibung von Grundstücken oder im Verkehr mit Banken wird in aller Regel ein amtlicher Erben-Nachweis verlangt. Wenn man also keine andere Legitimation hat, wird in diesen Fällen häufig ein Erbschein benötigt. Bei kleineren Nachlässen könnte es eine Frage der Wirtschaftlichkeit sein, ob überhaupt ein Erbschein beantragt wird.
Wann brauche ich unbedingt einen Erbschein?
Sowohl Geld- als auch Rechtsgeschäfte für einen Erwachsenen, können ohne die Vorlage einer Legitimation nicht getätigt werden. Ohne eine Bankvollmacht, ein Testament oder einen Erbschein wird eine einfache Geldabhebung vom Konto eines Verstorbenen vielleicht schon zur unüberwindlichen Hürde. Auch das Elternhaus kann der Erbe so lange nicht in sein Eigentum übergehen lassen, bis ein notarielles Testament, ein Erbvertrag oder ein Erbschein vorliegt. Mit einem rechtsgültigen Testament oder einem Erbvertrag in der Hand könnte das hingegen problemlos und vor allem rasch möglich sein. Das Testament muss allerdings nach bestimmten formellen Regeln verfasst sein, sonst wäre es unter Umständen ungültig. In diesem Fall müsste, trotz vorgelegtem Testament, ein Erbschein doch noch beantragt werden.
Was man beim Erben noch wissen sollte
Es ist ein weithin verbreiteter Irrtum, dass ein Erbe überhaupt etwas unternehmen muss, um sein Erbe anzutreten. Wer im Testament oder Erbvertrag bedacht wurde sowie in der gesetzlichen Erbfolge die erste Stelle einnimmt, wird automatisch Erbe. Er müsste hierzu weder das Erbe antreten, noch einen Erbschein beantragen.
Es gilt sogar der umgekehrte Fall: Wenn man Kenntnis vom Erbe hat, müsste man dieses ausdrücklich ausschlagen. Tut man dies fristgemäß nicht, ist man Rechtsnachfolger und Erbe. Für diese Ausschlagung hat man nur einen kurzen Zeitrahmen, den man allerdings, aufgrund der Erbenhaftung, schon beachten sollte. Nicht jede Erbschaft ist unbedingt nur profitabel, man könnte also durchaus auch die Schulden des Verstorbenen erben.
Wichtiger Tipp: Sei vorsichtig mit Worten, wenn du nicht sicher sein kannst, ein profitables Erbe zu erhalten. Wer bei finanziellen Nachforschungen die Aussage macht „Ich bin Erbe“ der hat unter Umständen den Nachlass schon angenommen“. Unser
Verlag: BookRix GmbH & Co. KG
Texte: Angelika Schmid
Bildmaterialien: Pixabay
Tag der Veröffentlichung: 05.10.2016
ISBN: 978-3-7396-7726-2
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