Möchtest du einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen? Dann ist es klug, sich im Vorfeld gut zu informieren denn ganz so einfach, wie manche Menschen es glauben, ist er nicht zu bekommen. Angelika Schmid hat für ihren Mann im Laufe der 16 Jahre Pflegezeit sämtliche Behördengänge erledigt. Unter anderem natürlich auch den erfolgreichen Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderung.
Zahlreiche Vorteile und die Inanspruchnahme von Sonderrechten bietet ein Schwerbehindertenausweis. Die behördliche Prüfung ist sehr streng, doch mit den richtigen Unterlagen und einem wertvollen Erfahrungsschatz wird es leichter. Einige Hürden sind zu nehmen und auf bestimmte Dinge ist unbedingt zu achten. Einen Leitfaden mit zahlreichen Tipps hat Angelika Schmid in diesem kompakten Band zusammengetragen, von denen du nur profitieren kannst.
So kannst du die wichtigen Grundlagen und die Vorteile des Schwerbehinderten-Ausweises nun gründlich kennenlernen. Ausgestattet mit diesem Wissen wirst du dich anschließend erfolgreich durchsetzen. Menschen mit einer Schwerbehinderung benötigen den besonderen Schutz, die Solidarität und die Rücksichtnahme der Gesellschaft und des Staates. Sorge dafür, dass dir all dies angemessen zuteil wird.
Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde geschaffen, um Benachteiligungen schwerbehinderter Menschen zu vermeiden. Auch behinderte Menschen sollen gleichberechtigt am Leben teilhaben. Gleichstellungsgesetze kümmern sich zusätzlich auch stark um die Gleichberechtigung von Frauen.
Alle Rechte sind nachzulesen:
Weitere Gesetzgebung findet sich:
Folgende Rechte leiten sich aus dem Behindertenrecht ab:
Ein extra gewählter Gleichstellungsbeauftragter, im öffentlichen Dienst, soll die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen überwachen.
Das Bundesministerium schreibt zum Thema Gleichstellung:
„Die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am öffentlichen Leben - insbesondere am Erwerbsleben - ist ein wesentliches Ziel europäischer Politik. Sowohl die Europäische Union als auch der Europarat setzen sich für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter ein.
Die Europäische Union ist durch mehrere Artikel im Vertrag über die Europäische Union, im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie in der Charta der Grundrechte dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Ihre Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) arbeiten seit vielen Jahren darauf hin, dass Männer und Frauen sowohl auf europäischer Ebene als auch in den Mitgliedstaaten vor dem Gesetz und im gelebten Alltag gleichgestellt sind.
Das Bundesfamilienministerium setzt sich hierfür sowohl in den relevanten Gremien des Rates als auch in allen sonstigen für die Gleichstellungspolitik wichtigen Expertengruppen und Ausschüssen auf EU-Ebene ein - so zum Beispiel im Beratenden Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern der EU-Kommission.“
Quelle: http://www.bmfsfj.de/
Der Schwerbehindertenausweis ist die Grundlage, um gegenüber Behörden, Versicherungen und Arbeitgebern nachzuweisen, dass man schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen hat. Eventuell zusätzlich vergebene Merkzeichen weisen mitunter noch auf zusätzliche Einschränkungen hin.
In diesen Bereichen hilft dir der Schwerbehindertenausweis zusätzlich:
Ausführliche Erläuterungen zu sämtlichen Vorteilen, die man zum Ausgleich einer Behinderung in Anspruch nehmen kann, findest du in speziellen Kapiteln dieses Buches.
Gemeinhin gilt die Meinung, wenn man eine schwere Erkrankung hat, sollte man gleich einen Antrag zur Schwerbehinderung stellen. Eine akute Erkrankung liefert hierfür jedoch zunächst einmal keinen Grund. Zur Feststellung von Sonderrechten bedarf es zusätzlich des Nachweises von dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen. Als Richtwert oder Mindestwert gibt der Gesetzgeber die vor, dass ein Mindestzeitraum von sechs Monaten vorhanden und überschritten sein muss.
Nachweise einer dauerhaften Behinderung
Logischerweise hat man nur einen Anspruch oder die Aussicht auf Erfolg, wenn eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Funktionen nicht nur, vorübergehend vorhanden ist.
Neben der längeren Dauer muss auch fundiert nachgewiesen werden, dass es sich um eine gravierende Funktionsstörung handelt. Ein GdB 50 (Grad der Behinderung) und darüber, bis hin zu maximal 100, wird nur Menschen mit nachweislich gravierenden Behinderungen zugesprochen.
Erst ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Er hat demnach auch nur ab diesem Wert einen Anspruch auf die Erstellung eines Ausweises für Schwerbehinderte. Einstufungen erfolgen, je nach Schweregrad der Funktionsstörungen, ab 20 bis maximal 100, und zwar jeweils in 10er Schritten.
Voraussetzungen zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises sind:
Verlag: BookRix GmbH & Co. KG
Texte: Angelika Schmid
Bildmaterialien: Pixabay
Tag der Veröffentlichung: 10.03.2016
ISBN: 978-3-7396-4239-0
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