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Vorwort

Möchtest du einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen? Dann ist es klug, sich im Vorfeld gut zu informieren denn ganz so einfach, wie manche Menschen es glauben, ist er nicht zu bekommen. Angelika Schmid hat für ihren Mann im Laufe der 16 Jahre Pflegezeit sämtliche Behördengänge erledigt. Unter anderem natürlich auch den erfolgreichen Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderung. 

 

Zahlreiche Vorteile und die Inanspruchnahme von Sonderrechten bietet ein Schwerbehindertenausweis. Die behördliche Prüfung ist sehr streng, doch mit den richtigen Unterlagen und einem wertvollen Erfahrungsschatz wird es leichter. Einige Hürden sind zu nehmen und auf bestimmte Dinge ist unbedingt zu achten. Einen Leitfaden mit zahlreichen Tipps hat Angelika Schmid in diesem kompakten Band zusammengetragen, von denen du nur profitieren kannst.

 

So kannst du die wichtigen Grundlagen und die Vorteile des Schwerbehinderten-Ausweises nun gründlich kennenlernen. Ausgestattet mit diesem Wissen wirst du dich anschließend erfolgreich durchsetzen. Menschen mit einer Schwerbehinderung benötigen den besonderen Schutz, die Solidarität und die Rücksichtnahme der Gesellschaft und des Staates. Sorge dafür, dass dir all dies angemessen zuteil wird.

Gleichstellungsgesetz

Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde geschaffen, um Benachteiligungen schwerbehinderter Menschen zu vermeiden. Auch behinderte Menschen sollen gleichberechtigt am Leben teilhaben. Gleichstellungsgesetze kümmern sich zusätzlich auch stark um die Gleichberechtigung von Frauen. 

 

Alle Rechte sind nachzulesen:

 

  • im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, kurz BGG genannt
  • in den Bundes-, und Landesgleichstellungsgesetzen der einzelnen Bundesländer für öffentliche Verwaltungsbereiche 

 

Weitere Gesetzgebung findet sich:

 

  • im Sozialgesetzbuch IX, kurz: SGB IX, unter „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“
  • im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • im Antidiskriminierungsgesetz, dies verhindert für alle Menschen Ungleichbehandlungen

 

Folgende Rechte leiten sich aus dem Behindertenrecht ab:

 

  • Verbot der Benachteiligung öffentlicher Träger (§ 7 BGG)
  • Barrierefreiheit im öffentlichen (§ 8 BGG)
  • Recht auf Kommunikationshilfen (Gebärdensprache) (§ 9 BGG)
  • Auflagen zur Gestaltung öffentlichen Bescheide (§ 10 BGG)
  • barrierefreie Informationstechnik (§ 11 BGG)
  • Rechte behinderter Männer und Frauen

 

Ein extra gewählter Gleichstellungsbeauftragter, im öffentlichen Dienst, soll die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen überwachen.

 

Das Bundesministerium schreibt zum Thema Gleichstellung:

 

„Die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am öffentlichen Leben - insbesondere am Erwerbsleben - ist ein wesentliches Ziel europäischer Politik. Sowohl die Europäische Union als auch der Europarat setzen sich für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter ein.

Die Europäische Union ist durch mehrere Artikel im Vertrag über die Europäische Union, im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie in der Charta der Grundrechte dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Ihre Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) arbeiten seit vielen Jahren darauf hin, dass Männer und Frauen sowohl auf europäischer Ebene als auch in den Mitgliedstaaten vor dem Gesetz und im gelebten Alltag gleichgestellt sind.

 

Das Bundesfamilienministerium setzt sich hierfür sowohl in den relevanten Gremien des Rates als auch in allen sonstigen für die Gleichstellungspolitik wichtigen Expertengruppen und Ausschüssen auf EU-Ebene ein - so zum Beispiel im Beratenden Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern der EU-Kommission.“

 Quelle: http://www.bmfsfj.de/

 

Wozu benötige ich einen Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis ist die Grundlage, um gegenüber Behörden, Versicherungen und Arbeitgebern nachzuweisen, dass man schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen hat. Eventuell zusätzlich vergebene Merkzeichen weisen mitunter noch auf zusätzliche Einschränkungen hin.

 

In diesen Bereichen hilft dir der Schwerbehindertenausweis zusätzlich:

 

  • Wird eine Pflegestufe beantragt, so ist der Schwerbehindertenausweis eine Unterlage, die man als Nachweis der gesundheitlichen Einschränkungen vorlegen kann

 

  • Jeder schwerbehinderte Mensch hat im Anstellungsverhältnis auch mehrere Vorteile durch die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises, die ich in einem weiteren Kapitel noch näher erläutere

 

  • Beim zusätzlichen Vorliegen von Gehbehinderungen kommen durch die Feststellung der dazu passenden Merkzeichen auch noch Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr usw. hinzu. 

 

  • Bei Merkzeichen, aufgrund einer Hilflosigkeit oder einer Begleitperson sattelt der Gesetzgeber noch mehr Nachteilsausgleiche drauf

 

  • Für Rentenansprüche gegenüber den Sozialleistungsträgern kann der Ausweis - nur zu Teilen nützlich sein - denn hierbei handelt es sich um ein anderes Rechtsgebiet. Als Nachweis der Schwerbehinderung gilt er allemal

 

  • Die Inanspruchnahme von Sonderrechten steht dir ab einem GdB von 50 oder mehr zu, es sei denn bei einem GdB von 30 oder 40 beantragst du die Gleichstellung

 

Ausführliche Erläuterungen zu sämtlichen Vorteilen, die man zum Ausgleich einer Behinderung in Anspruch nehmen kann, findest du in speziellen Kapiteln dieses Buches.

 

Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Gemeinhin gilt die Meinung, wenn man eine schwere Erkrankung hat, sollte man gleich einen Antrag zur Schwerbehinderung stellen. Eine akute Erkrankung liefert hierfür jedoch zunächst einmal keinen Grund. Zur Feststellung von Sonderrechten bedarf es zusätzlich des Nachweises von dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen. Als Richtwert oder Mindestwert gibt der Gesetzgeber die vor, dass ein Mindestzeitraum von sechs Monaten vorhanden und überschritten sein muss. 

 

Nachweise einer dauerhaften Behinderung

 

Logischerweise hat man nur einen Anspruch oder die Aussicht auf Erfolg, wenn eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Funktionen nicht nur, vorübergehend vorhanden ist. 

 

Neben der längeren Dauer muss auch fundiert nachgewiesen werden, dass es sich um eine gravierende Funktionsstörung handelt. Ein GdB 50 (Grad der Behinderung) und darüber, bis hin zu maximal 100, wird nur Menschen mit nachweislich gravierenden Behinderungen zugesprochen. 

 

Erst ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Er hat demnach auch nur ab diesem Wert einen Anspruch auf die Erstellung eines Ausweises für Schwerbehinderte. Einstufungen erfolgen, je nach Schweregrad der Funktionsstörungen, ab 20 bis maximal 100, und zwar jeweils in 10er Schritten. 

 

Voraussetzungen zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises sind:

 

  • Es muss ein Antrag gestellt werden

 

  • Betroffene müssen mit festem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein und sich auch in der überwiegenden Zeit hier aufhalten

 

  • Beeinträchtigungen müssen schwerwiegend sein und nachgewiesen werden

 

  • Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen dauerhaft und nicht nur vorübergehend bestehen

 

  • Besteht die Chance auf Besserung oder Heilung, wird eine vorläufige Feststellung getroffen. Dies ist beispielsweise nach einer Reha oder anderen Heilmaßnahmen der Fall. Der Kurarzt bescheinigt beispielsweise

    Impressum

    Verlag: BookRix GmbH & Co. KG

    Texte: Angelika Schmid
    Bildmaterialien: Pixabay
    Tag der Veröffentlichung: 10.03.2016
    ISBN: 978-3-7396-4239-0

    Alle Rechte vorbehalten

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