Auf BookRix besteht die Möglichkeit, eigene Texte zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt, indem der Text über die BookRix-Webseite einem breiten Publikum zugänglich gemacht wird.
Es gibt nun aber verschiedene Wege, wie diese „Zugänglichmachung“ erfolgt: idealerweise wird der Text als sogenanntes „E-Book“ bereitgestellt, welches auf einem entsprechenden Lese-Gerät (genannt „E-Reader“) gelesen werden kann. Für E-Books gibt es ein offenes Standard-Format namens EPUB. Die BookRix-Webseite bietet also eine EPUB-Datei zum Download an, welche dann zum Offline-Lesen auf den E-Reader übertragen werden kann. Doch auch wer gerne am Bildschirm liest, kann in den Genuss der Texte kommen: für den Web-Browser Mozilla Firefox (nun ja, besser die freie Alternative GNU IceCat) gibt es das Add-On EPUBReader, mit welchem EPUBs direkt auf dem Desktop-Rechner begutachtet werden können.
BookRix bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit, Texte unmittelbar auf der BookRix-Webseite anzeigen zu lassen, sofern der Text nicht per EPUB-Upload, sondern über den BookRix-Online-Texteditor eingereicht wurde. Hierfür wird der Text als „Seite“ präsentiert, welche, mit Buttons versehen, das „umblättern“ ermöglicht. Nun hat ein Autor bei dieser Variante die Option, den Download als EPUB zu verhindern, indem der Download-Button deaktiviert wird, sodass das Werk scheinbar nur noch auf der Bookrix-Webseite gelesen werden kann. Doch wird der Download des Textes wirklich effektiv verhindert oder handelt es sich um eine rein „kosmetische Operation“?
Oft wird von Autoren, welche diese Option nutzen, angegeben, dass damit die unkontrollierte Verbreitung des eigenen Werkes unterbunden werden soll. Die Überlegung dazu ist, dass der Text womöglich zukünftig von einem Verlag „entdeckt“ werden könnte und dann ein potentieller Verlagsvertrag die exklusive Veröffentlichung fordern könnte, welchem dann natürlich nicht mehr nachgekommen werden könne. Nun, diese Vorstellung geht von einer ganzen Reihe an Fehlannahmen aus. Zunächst einmal entdecken Verlage nicht in erster Linie Bücher, sondern Autoren. Dann werden Verlage sehr wohl einzuschätzen wissen, dass Texte, welche bereits online veröffentlicht wurden, keineswegs mehr exklusiv vom Verlag veröffentlicht werden können, allenfalls kann der Autor bei Bekanntwerden dazu aufgefordert werden, andere, „konkurrierende“ Veröffentlichungen unter Ausnutzung des Urheberrechts einstellen zu lassen, sofern dies nicht schon der Verlag selbst besorgt, da ihm ja die exklusiven Nutzungsrechte übertragen wurden. Zuletzt ist es für die Entdeckung eines Autors geradezu förderlich, von möglichst vielen Lesern möglichst viel gelesen zu werden, was die Bereitstellung als Download begünstigt. Zusammengefasst ist es ziemlich unwahrscheinlich, ein genügend großes Werk veröffentlicht zu haben, an welchem ein Verlag interessiert ist, dann aber von einem Verlagsvertrag absieht aus dem alleinigen Grund, weil das Buch von ein paar Lesern heruntergeladen wurde. Selbst wenn tausende Leser das Buch über BookRix finden und es herunterladen, das Buch also einen hinreichend großen Leserkreis anspricht, wird doch ein Verlag getrost davon ausgehen können, dass über dessen Vertriebs- und Marketing-Kanäle ein um ein vielfaches größerer Leserkreis zukünftig erreicht werden kann. Durch den reinen Download haben die Leser schließlich nicht automatisch das Recht erworben, das Werk ihrerseits wiederum in großem Stil weiterzuverbreiten.
Nun kommt aber auch hinzu, dass es gar keinen wirksamen Schutz vor Kopie und Weiterverbreitung gibt oder jemals geben kann. Texte an sich sind immaterielle Werke, d.h. völlig ungeachtet ihres Mediums können sie jederzeit von Hand oder automatisch von dem einen Medium auf ein anderes übertragen werden, vor allem aber, wenn es sich um digitale Werke handelt. Solange ein Mensch einen Text auf dem Bildschirm lesen können muss, solange kann dieser Text auch wieder vom Bildschirm abgegriffen werden. Man kann freilich versuchen, dies durch technische Vorkehrungen zu erschweren, was z.B. mit dem sog. „Digital Rights Management“ (DRM) für E-Books versucht wird – ein ganz furchtbarer Unfug (kleiner Hinweis zum Begriff: mit DRM werden diejenigen Rechte verwaltet, welche dem Nutzer vorher von dessen digitalen Grundrechten geraubt wurden). Digitaltechnologie ermöglicht das Kopieren und Verbreiten wie niemals zuvor, und hier durch künstliche technische Beschränkungen ohnehin umgehbare Hürden aufbauen zu wollen, ist letztendlich nichts anderes als der verzweifelte Versuch, die Regeln der physischen, materiellen Distribution auch im Computerzeitalter aufrecht zu erhalten. Ein vergebliches Unterfangen wie auch schon zu allen früheren Zeiten, denn man kann einen Text nicht „halb“ veröffentlichen. Entweder, er ist öffentlich und für jedermann ohne Einschränkung zugänglich, oder er ist überhaupt nicht öffentlich, d.h. für niemanden zugänglich als nur für den Autor selbst. Etwas dazwischen gibt es nicht.
Was nun die BookRix-Webseite angeht, werden die Entwickler möglicherweise (reine Spekulation) um die Unsinnigkeit von technischer Verschleierung wissen und auch im Auge gehabt haben, dass Verschleierungs-Technik die Webseiten-Infrastruktur oder die Hardware des Benutzers unnötig zusätzlich in Anspruch nehmen würde, sodass BookRix den Text einfach als Teil der Webseite ausliefert, so wie man es von jedem anderen Online-Text ebenfalls erwarten würde. Jetzt kann freilich der Eindruck entstehen, man könne den Text nur online auf der BookRix-Webseite lesen, was so aber keineswegs zutrifft. Man kann die Webseite, welche das vermeintliche reine Online-Buch anzeigt, mit dem Browser einfach lokal abspeichern und damit auch offline betrachten (wichtig ist hierbei, stets die Option des Browsers auszuwählen, welche die Webseite komplett, d.h. alle daran beteiligten Dateien, speichert, weil sonst z.B. Funktionen wie das Umblättern verloren gehen könnten). Ebenso kann man sich vom Browser den Quelltext der Seite anzeigen lassen und auf diese Weise den Text des Buches finden. Da nun wie gesagt der Buchtext ein Teil des Webseiten-Dokuments ist, kann selbiges nach dem Speichern offline in einem Text-Editor geöffnet werden, um den Buchtext von dort in eine andere Datei der Wahl zu kopieren, um all die seitenbezogenen Funktionen wie das Umblättern loszuwerden.
Soll der Text aber auch auf einem E-Book-Lesegerät portabel offline gelesen werden können, bietet es sich an, den Text in den Rumpf einer leeren XHTML-Datei zu kopieren, um nach evtl. erforderlicher manueller oder automatischer Nacharbeit ein EPUB daraus zu erstellen.
Auf diese Weise wäre es auch theoretisch möglich, automatisiert alle online lesbaren Texte von BookRix herunterzuladen und automatisiert in EPUBs zu konvertieren. Hierzu sei allerdings angemerkt, dass man sich bei derlei Aktivitäten auch strafbar machen kann – nicht etwa durch eine Urheberrechtsverletzung, denn die Texte sind ohnehin online öffentlich zugänglich, sodass man ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht erwirbt. Vielmehr aber infolge von „Computersabotage“, was in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann (auch schon der Versuch ist strafbar). Wenn man also versehentlich oder absichtlich durch derartige Versuche die Server von BookRix übermäßig beansprucht, kann es außerordentlich schnell sehr kritisch werden. Außerdem haben BookRix-Nutzer bei der Registrierung ihres Accounts freiwillig unter „8. Verbote; Unterlassungspflichten des Nutzers“ in den AGBs zugestimmt, nichts zu unternehmen, was den technischen Ablauf von BookRix stören könnte. Das Verbot, sich auf einem anderen Weg als über die vom Anbieter bereitgestellte Schnittstelle Zugang zum Angebot von BookRix zu verschaffen, wird in diesem Fall vermutlich nicht übertreten, da nichts weiter als die bereitgestellte Schnittstelle verwendet wird. Es sei hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer automatisierten Download-Funktion eine „ordentliche“ Lösung umgesetzt werden sollte und man für die rechtlichen Konsequenzen seines Handelns stets selbst verantwortlich ist.
Ein viel einfacherer und sichererer Weg ist dabei ganz grundsätzlich, einfach den Autor um die Bereitstellung des EPUBs zu bitten, welcher meistens einer solchen Anfrage nicht abgeneigt sein dürfte, sofern man höflich anfragt.
https://www.we-teve.com/watch?v=CuRsHILxYeNZF
http://www.bookrix.de/_group-de-epub-writers-guild-1/
Stand: 2014-01-11.
Texte: Stephan Kreutzer
Bildmaterialien: Stephan Kreutzer
Tag der Veröffentlichung: 11.01.2014
Alle Rechte vorbehalten
Widmung:
Auf Anfrage eines BookRix-Users infolge einer Diskussion in der BookRix-Gruppe „Support“.