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1.Einleitung
1.1 Was bedeutet „Tötung auf Verlangen“?

Nach Paragraph § 216 StGB ist „Tötung auf Verlangen“ oder lediglich nur der Versuch eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, ganz gleich in wie weit es auf den ausdrücklichen Wunsch des zu getöteten geschehen ist.
„Tötung auf Verlangen“ ist und bleibt Mord und kann lediglich mildernd behandelt werden, wenn wirklich nachweisbar ist, dass es der Tote so verlangt hat und es sind wirklich schmale Grade zwischen geplantem Mord und einer Tötung auf Verlangen.
Es gibt viele verschiedene Meinungen zu diesem Thema, gestützt auf ethische, theologische, philosophische und moralische Bedenken und auf den folgenden Seiten werde ich einige Pro und Contra Argumente durchleuchten und näher betrachten um am Ende zu einem eigenen Fazit zu kommen.In wie weit steht dem Menschen das Recht zu sein eigenes Leben zu beenden, bzw. sich eigenständig für ein Ableben zu entscheiden und mit Hilfe anderer seinen Plan durchzusetzen?
Das Thema ist vielschichtig und es gibt sehr viele hauchdünne und entsprechend umstrittene Trennlinien zwischen straflosem Verhalten und einem Tötungsdelikt. Mehr dazu auf den folgenden Seiten.

2. Argumente dafür und dagegen
2.1 Die Fürsprecher und deren Argumente

Es ist eine ewige Diskussion in wie weit der Mensch das Recht darauf hat zu entscheiden wann er sterben möchte und wie bei allen heiklen Diskussionen gibt es auch beim Thema „Tötung auf Verlangen“ die Befürworter und solche, die dagegen sprechen.
So gibt es Leute, die behaupten, dass jeder Herr über sein eigenes Leben ist und somit das Recht haben sollte selber zu entscheiden in wie weit er mit seinem eigenen Leben fortfahren möchte.Wenn also ein Mensch unheilbar krank ist, ob nun physisch oder psychisch, sollte ihm da das Recht genommen werden selber zu entscheiden wie lange er noch damit leben möchte?
Und vor allem sollte man das biologische Leben unter allen Umständen aufrecht erhalten, auch wenn dies bedeutet, dass der sterbende und sein Wille ignoriert wird?
„Das biologische Leben darf nicht auf Kosten der Freiheit und der Würde der menschlichen Person unter allen Umständen und mit allen Mitteln durchgesetzt werden.“, sagte Alfons Auer in einem Buch über das Für und Wieder der Sterbehilfe. Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmtheit, welches beinhaltet, dass jeder eigenverantwortlich und frei entscheinden können sollte – auch über den eigenen Sterbezeitpunkt, vor allem wenn dieses eigene Bestimmen einem Menschen viele Schmerzen und Leid erspart.
Wie Goethe schon sagte: „Wenn das taedium vitae den Menschen ergreift, so ist er nur zu bedauern, nicht zu schelten.“, was so viel heißt wie das, wenn der Mensch einen Lebensekel bzw. eine Lebensmüdigkeit empfindet, so sollte man ihm Mitleid schenken, womöglich sogar unterstützen anstatt ihn dafür zu bestrafen.
Außerdem sollte man gewisse ethische Grundsätze neu formulieren, da das Leben immer mehr oder minder heilig ist, dies trifft zum Beispiel auch auf Tiere zu. So sagt der australische Professor Peter Singer, dass die Wertschätzung von Leben sich am Vorhandensein von "Personalität" und "Selbstbewusstsein" orientiert und das dies verlange eine neue Grenzziehung vorzunehmen, da es sowohl Tiere mit diesen Merkmalen gäbe als auch Menschen, denen sie fehlen.
„Die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht . . . Infantizid und insbesondere die Tötung behinderter Kinder durch Nahrungs-/Therapie-Entzug oder Medikamente ist zulässig.“, so Singer.

Gegen Ende des Jahres 1974 gab es im Kanton Zürich eine Unterschriftenliste „Sterbehilfe auf Wunsch für unheilbar Kranke“, welche folgenden Wortlaut hatte:
„Es ist untragbar, dass ein leidender, dem Tod geweihter Mensch über längere zeit sinnlose Qualen erdulden muss und trotz seines drigenden Wunschs nicht sterben darf. Das Begehren trägt unserer modernen Anschauung Rechnung, wonach jedem möglichst viel Freiheit und Selbstbestimmung zugestanden werden soll […] Die Initiative bezweckt, dass ein Arzt einem todgeweihten, schwerleidenden Menschen auf sein eigenes Verlangen hin, das in den Urkunden festgehalten wird, das Leben auf schmerzfreie Art eenden darf, ohne wegen Tötung auf Verlangen angeklagt zu werden.“

Diese Initiative löste eine noch größere Massendiskussion aus, welche noch verschärft wurde, als der Chefarzt einer Züricher Klinik verhaftet wurde, weil er einem unheilbar Kranken nur noch Wasser gegeben hatte und ihm die Kaloriern verwehrt hatte um ihm bei dem Wunsch nach dem Tod zu helfen. Kurz nach dem der Chefarzt verhaftet wurde, erreichten ihn viele anonyme Briefe von anderen Ärzten, die ebenfalls ähnliche Verfahren anwandten um einem leidenden zu helfen. Als daraufhin Umfragen zum Thema „Tötung auf Verlangen“ gestartet wurden, stimmten 53% dafür und lediglich 30% dagegen.

Wie also diese ersten Versuche und Umfragen auf das Recht des Freitods beweisen, gab es schon immer Fürsprecher für das „Töten auf Verlangen“.
So heißt es auch, dass es sich um menschliches Leben handeln soll, dass verlängert wird. Doch in wie weit spricht man von menschlichen Leben? Man kann mit A.Allwohn sagen, dass ein bloß biologisches Weiterleben ohne Erhaltung der Personalität nicht mehr menschliches Leben ist.
So sagt auch der frühere Bonner katholische Moraltheologe W.Schöllgen, dass ärztliche Eingriffe nur dann legitimiert sein dürfen, wenn eine „menschliche Rehabilitation“ möglich ist und nicht nur „eine quantitative Lebensverlängerung“ erreicht werden kann. Dem stimmte auch der Bonner Neurochiruge P.Röttgen zu: „Ziel allen ärztlichen bemühens darf schließlich nur ein menschenwürdiges, dem Menschen adäquates Leben sein; wenn das nicht möglich ist, darf man ihm, um es mit Schöllgen zu sprechen, ‚sein angestammtes Recht auf den Tod nicht verweigern. […]“.
Das biologische Leben eines Menschen ist also genau in dem Maße schutzwürdig, solange es zumindest nicht dauerhaft als unerträglich empfunden wird.

2.2 Contra Argumente und ihre Vertreter

Es gibt einige Argumente, die für die „Tötung auf Verlangen“ sprechen, doch es gibt wahrscheinlich mindestens genauso viele dagegen.Ganz vorne mit dabei ist vor allem die Kirche und gesetzliche Vertreter, doch warum ist das so?
Eins der wohl wichtigsten Argumente ist wohl, dass der Tod etwas entgültiges ist. Keine Diagnose ist immer hundertprozentig, der Tod hingegen schon. Entscheidet sich also ein Mensch aufgrund einer unheilbar scheinenden Krankheit für den Freitod, so kann es sein, dass wenns ich die Faktenlage ändere, der Tod nicht rückgängig machbar ist.
Ähnlich und genauso schwerwiegend ist zum Beispiel auch die Aussage, dass der Tod etwas natürliches ist und zum Leben dazu gehört und man auf keinen Fall eingreifen sollte, egal auf welche Art und Weise.

Neben diesen ethischen Bedenken, hat die Kirche auch noch einiges beizufügen, z.B. Ex.20,13 in dem steht: „Du sollst nicht töten“, in dem Fall auch nicht Kranke oder Sterbende oder Gen.2,7 in dem steht, dass das Leben ein Geschenk Gottes ist, über das der Mensch nicht eigenmächtig, nach Gutdünken verfügen dürfe.Also ist von hier aus klar: Weil Gott zum Menschen Ja sagt, bleibt dieser Mensch egal was geschieht und kann weder durch Krankheit noch durch völligen geistigen Zerfall zum „Nichtmenschen“ bzw. „Nicht-mehr-Menschen“, absinken.
Wesen und Würde des Menschen wurzeln letztendlich darin, dass sich Gott ihm in Treue und Liebe zuwendet. Und genau darin ist – theologisch gesehen – die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens begründet, dass der Mensch letztendlich nicht aus sich selbst, sondern von Gott her und auf Gott hin ist.
Selbsttötung und Tötung auf Verlangen greifen also in die konstitutive Relation des Menschen auf Gott hin ein.
Um es kurz um zu sagen: Tötung auf Verlangen ist mit Gotteslästerrei gleich zu stellen. Eine vorzeitige Rückgabe des Lebens zu einem Zeitpunkt eigener Wahl bedeutet, das menschliche Nein zum göttlichen Ja der Schöpfung. Der Mensch stellt sich über Gott.
Neben diesen theologischen Bedenken gibt es auch einige medizinische Standpunkte dazu, allein schon im Eid des Hypokraten: „Ich werde niemandem, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten […]“, was dann schon soviel heißt wie, dass selbst wenn ein Arzt wollte, er einem z.B. unheilbar Kranken den Wunsch nach dem Tod nicht einfach erfüllen könnte ohne ein moralisches Problem zu haben. Immerhin hat jeder Mediziner – auch wenn der Eid an sich heute nicht mehr geschworen wird – immernoch gewisse ärztliche ethische Eckpfeiler, an die er sich halten sollte, z.B. keinem Patienten zu schaden und menschliches Leben um jeden Preis zu retten, dies beinhaltet auch einen Patienten nicht zu töten oder ihm lebensrettende Hilfe zu verweigern. Sollte also ein Mensch darum bitte ihn von seinem Leiden zu erlösen, so stellt sich im Fall der Fälle nicht einmal die Frage ob lebenserhaltende Maßnahmen im Interesse des Patientens liegen, weil die als wertvoll angesehende Eigenschaft im „Menschsein“ selbst liegt.
Und so wie man davon spricht, dass jeder Mensch ein Anrecht auf einen würdigen Tod hat und dies unter Schmerzen und Leiden nicht ginge, so heißt es bei den Gegnern des „Tötens auf Verlangen“ gebe es mit der Palliativmedizin und der Hospizbewegung überzeugende Alternativen für Betroffene. Würdiges Sterben sei so ohne Sterbehilfe möglich. Übermäßige Schmerzen ließen sich palliativmedizinisch weitgehend vermeiden.

3. Mein Résumé
3.1 Schlusswort

Nach reichlichen Überlegungen und dem Befassen mit dem Thema der „Tötung auf Verlangen“, haben all diese Pro und Contra Argumente meine Meinung zum Thema - mit der ich Vorurteilreich in diese Facharbeit eingestiegen bin – nur gefestigt. Meiner Meinung nach steht jedem Menschen das Recht zu, selber zu entscheiden in wie weit er mit seinem Leben verbleiben möchte.
Wie Goethe schon sagte, sollte man jeden Menschen mit einem Lebensekel nur bemitleiden und ihn nicht noch strafen, wenn er sich wünscht zu sterben.
Manchen Menschen ist es in gewissen Fällen nicht einmal möglich sich selbst umzubringen und wenn diese Menschen dann um Hilfe bitten, ihr Leid endlich ein Ende zu bereiten, sollte man ihnen dies nicht verwehren und solche, die den Leidenden ihren Wunsch erfüllen erst recht nicht bestrafen.
Jedes Tier, welches alterschwach oder unheilbar Krank ist, wird eingeschläfert auf Wunsch des Besitzers, warum darf dies also nich auch für Menschen gelten? Der Mensch hält sich immer für das Hauptstück der Schöpfung, doch meiner Meinung nach stimmt das nicht. Mensch und Tier sollten gleiche Rechte haben bzw. Behandlungen verdienen, auch wenn ein Tier sich schlecht dazu äußern kann wann es sterben möchte, so wird ihm die Entscheidung einfach abgenommen. Ein Mensch hingegen kann sich frei dazu äußern, was er möchte, also warum ihm das Recht auf einen würdevollen Tod verweigern?
Es ist natürlich jedem selbst überlassen in wie weit er denkt, dass das Leben ein Geschenk Gottes ist und dass es einem nicht frei steht darüber einfach zu entscheiden, weil es ein Nein zur göttlichen Schöpfung ist, doch meiner Meinung nach – und da mal ganz davon abgesehen, dass ich kein gläubiger Mensch bin – kann jeder Mensch frei über das was er tut bestimmen, ganz gleich worum es geht, somit finde ich hat auch jeder das Anrecht auf Selbstbestimmtheit und somit auch im Bezug auf seinen Sterbezeitpunkt.
Jeder Mensch darf frei entscheiden ob er sich bei Krebs operieren lassen will oder sich ein Ohr pierct. Was er zu Abend essen will oder wie er sich kleidet, warum also sollte ein Mensch nicht auch entscheiden dürfen wann er sterben möchte? Wie Schöllgen schon sagte, ist jedes verweigern des Wunsches nach Sterben ein Eingriff in die menschliche Würde und man verweigert ihm sein angestammtes Recht auf den Tod. Und meiner Ansicht nach gibt es auch keine moralischen Bedenken einem Menschen den Wunsch nach Sterben zu erfüllen, da es ein natürlicher Bestandteil des Lebens ist.
Zumal jeden Tag auf der Welt Menschen das Recht auf Leben genommen wird, z.B. in Kriegen, bei Morden und Amokläufen.
Menschen, die dabei umkommen wurden nicht gefragt ob sie sterben möchten. Wir hingegen können äußern ob wir sterben wollen, also sollte dieser Wunsch auch erfüllt werden dürfen.

Um also zum Ende zu kommen. Meiner Meinung nach sollte „Sterbehilfe“ und vor allem „Tötung auf Verlangen“ kein Tabuthema mehr sein und vor allem nicht mehr bestraft werden.
Der Tod ist immer etwas trauriges, doch er gehört zum Leben dazu. Und auf den Tod vorbereitet zu sein, zu wissen man kann noch Abschied nehmen und dann frei entscheiden zu können zu gehen ist auf jeden Fall besser, als das schlagartig jemand aus unserem Leben gerissen wird.
Wir sollten das Recht auf Selbstbestimmtheit genießen können. Denn wenn man im Gegenvergleich einige verstorbene, die bei Unfällen oder ähnlichen umgekommen sind fragen könnte ob sie gerne noch etwas Zeit gehabt hätten und vielleicht sich ihren Todeszeitpunkt selbst hätten aussuchen können, so hätten bestimmt einige mit Ja geantwortet, genauso wie die Angehörigen wahrscheinlich ebenfalls zustimmen würde.
All dies sind nur mutmaßungen, die ich im Laufe meiner Facharbeit hin und her überlegt habe, also will ich natürlich niemanden bevormunden.
Doch bei einem bin ich mir mehr als sicher: Wenn ich in vielen Jahren vielleicht nicht mehr in der Lage bin aktiv am Leben teilzunehmen und vielleicht nichteinmal mehr die Möglichkeit habe mich selbst umzubringen würde ich mir wünschen, dass wenn ich jemanden bitte mir zu helfen, dass er es auch tun könnte ohne angst zu haben bestraft zu werden.

„Wenn das taedium vitae den Menschen ergreift, so ist er nur zu bedauern, nicht zu schelten.“


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Tag der Veröffentlichung: 14.04.2011

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