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Vorwort

Vorwort

Heutzutage hat die Jagd einen wichtigen Stellenwert eingenommen. Sie dient nicht mehr nur dazu, Wild zu bejagen, sondern stellt auch einen wichtigen Aspekt in Bezug auf Natur-und Artenschutz dar. Der heutige Jäger hat somit eine weitaus höhere Verantwortung dem Wild und der Natur gegenüber als zu früheren Zeiten.

In diesem Buch finden Sie kompetentes Wissen rund um die wichtigsten Themenbereiche der Jagd. Es behandelt nicht nur den geschichtlichen Hintergrund, sondern gibt auch einen guten Überblick über das in Europa lebende Wild. Dabei werden Jagdpraxis und -theorie gleichermaßen berücksichtigt, der Autor informiert über die verschiedenen Arten der Jagd, befasst sich mit der Frage des richtigen Jagdhundes und vermittelt umfangreiches Wissen über die verwendeten Waffen und die Ausrüstung des Jägers. Das Grundwissen zur Jagdprüfung gehört genauso in diesen Ratgeber wie auch der Land- und Waldbau.

Über den Autor:

Kolja Arps liebt die Natur, vor allem Wald und Wiesen. Diese Naturverbundenheit ist in erster Linie dadurch entstanden, dass er mit der Jagd groß geworden ist. Er hat von Kindesbeinen an gelernt, die Natur zu achten und zu schützen, und vor allem hat er gelernt, sich unserer Verantwortung für die Vielfalt des Lebens bewusst zu werden. Diese Eigenschaften sind es, die einen guten Jäger ausmachen.

Das Wissen bezüglich der Jagd, dass sich Arps in all den Jahren angeeignet hat, möchte er nun in diesem kleinen Ratgeber an andere weitergeben. Sie erhalten einen Einblick in die wichtigsten Grundlagen und Kenntnisse, die man während der Ausbildung zum Jäger benötigt

Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete

Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete

Das Jagdrecht beinhaltet, objektiv gesehen, alle Gesetze sowie Verordnungen, die du für die Ausübung der Jagd wissen musst. Subjektiv gesehen handelt es sich um das Recht, die Jagd ausüben zu dürfen.

Die grundlegenden Regelungen, die das Jagdwesen betreffen, sind im Bundesjagdgesetz festgelegt. Geregelt werden hier:

Jagdrecht allgemein,

dem Jagdrecht unterliegende Tierarten,

Jagdrecht: Inhaber und Ausübung,

Jagdbezirke sowie deren Gestaltung,

Befriedete Bezirke,

Befriedung von Grünflächen (ethische Gründe),

Eigenjagdbezirke,

Gemeinschaftliche Jagdbezirke,

Jagdgenossenschaft,

Jagdnutzung,

Bildung von Hegegemeinschaften,

Jagdpacht,

Jagdpachtverträge (Anzeige, Erlöschen),

Rechtsstellung der Mitpächter,

Wechsel des Grundeigentümers,

Jagdschein (allgemein, Jugendjagdschein, Versagung, Einziehung),

Mitteilungspflichten,

Sachliche Verbote,

Örtliche Verbote,

Abschussregelung,

Jagd- und Schonzeiten,

Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen und Leiden des Wildes,

Jagdschutz (Inhalt, Wildseuchen, Berechtigungen),

Wild- und Jagdschäden (Fernhalten von Wild, Verhinderung von Schäden, sonstige Beschränkungen),

Schadenersatzpflicht,

Jagdbeirat und Vereinigungen der Jäger,

Straf- und Bußgeldvorschriften

Allerdings gibt es noch einige andere Rechtgebiete, die das Jagdrecht berühren. Nachfolgend erhältst du hierüber eine kleine Übersicht:

Das Waffengesetz

Das Waffengesetz definiert den Begriff Schusswaffen im Allgemeinen. Diese wiederum sind in Feuer-, Lang- und Kurzwaffen unterteilt. Des Weiteren wird in diesem Gesetz der Erwerb, das Überlassen, der Besitz sowie das Führen von Schusswaffen und der Erwerb von entsprechenden Munitionen geregelt.

Darüber hinaus sind im Waffengesetz die Voraussetzungen der waffenrechtlichen Erlaubnis für Jäger festgelegt. Diese Erlaubnis muss bei der entsprechenden Behörde beantragt werden. Meistens handelt es sich hierbei um die Kreispolizeibehörde. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:

Die Volljährigkeit muss gegeben sein.

Ein Sachkundenachweis muss erbracht werden.

Das Bedürfnis muss gegeben sein.

Die Zuverlässigkeit muss gegeben sein. (Straftaten führen zu der Einschätzung der Unzuverlässigkeit.)

Die persönliche Eignung muss gegeben sein. (Beispielsweise ist durch Drogenmissbrauch, Geschäftsuntüchtigkeit sowie geistige oder körperliche Einschränkungen keine persönliche Eignung vorhanden.)

Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Viele Vorschriften, die im BGB enthalten sind, sind für die Ausübung der Jagd wichtig. Unter anderem regeln sie das Vertragsrecht, das die Grundlage für Jagdpachtverträge bildet. Ein weiteres Beispiel sind die im BGB festgelegten Vorschriften bezüglich entstandener Schadenersatzansprüche. Entsteht durch die Ausübung der Jagd einem anderen ein Schaden, ist der Anspruch auf Schadenersatz hier klar geregelt. Ein weiterer für Jäger relevanter Punkt im BGB sind die Vorschriften in Bezug auf Notwehr sowie Notstand.

Darüber hinaus gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch Regelungen, die ausschließlich für die Jagd von Bedeutung sind. Ein Beispiel hierfür betrifft das frei lebende Wild. Generell handelt es sich gemäß dem Gesetzbuch um eine „herrenlose Sache“. Allerdings kann dies durch eine Eigentumsbegründung in Eigentum umgewandelt werden.

Das StGB (Strafgesetzbuch)

Im Strafgesetzbuch sind Straftaten definiert und deren Strafmaß festgelegt. Im Grunde genommen betreffen diese Regelungen nicht die Jagd an sich. Allerdings können auch im Rahmen der Jagdausübung Straftaten begangen werden. Zu diesen Straftatbeständen gemäß StGB zählen beispielsweise Sachbeschädigungen sowie Diebstahl. Des Weiteren sind auch hier Notwehr sowie Notstand definiert. Im Gegensatz zum BGB sind diese hier allerdings nicht im zivilrechtlichen, sondern im strafrechtlichen Sinne geregelt.

Aber auch im Strafgesetzbuch gibt es eine Regelung, die speziell die Jagd betrifft. Dort ist nämlich der Straftatbestand der Jagdwilderei geregelt und deren Strafmaß.

Die StPo (Strafprozessordnung)

Die Strafprozessordnung beinhaltet die Vorschriften zur Verbrechensermittlung. Hier sind die Abläufe genau geregelt – beginnend mit einer Anzeige bis zum eigentlichen Strafvollzug. Die einzige Regelung in der Strafprozessordnung, die für Jäger relevant ist, ist das „Jedermann-Recht“. Es beinhaltet das Recht, jemanden vorläufig festzunehmen. Voraussetzung ist, dass derjenige bei der Ausübung einer Straftat erwischt wurde und die Identität nicht sofort feststellbar ist. Allerdings muss hierbei bedacht werden, dass dieses „Jedermann-Recht“ nur bei Unbekannten zulässig ist, Personalien aber nicht eingefordert werden dürfen.

Naturschutzrecht

Die Verordnungen bezüglich des Naturschutzrechts finden sich im Bundesnaturschutzgesetz, in den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen sowie in der Bundesartenschutzverordnung. Dort wird der Schutz von Wildtieren, Wildpflanzen und Lebensräumen geregelt. Hier ist auch festgelegt, welche Tierarten gejagt und getötet werden dürfen.

Tierschutzgesetz

Im Tierschutzgesetz ist der Umgang mit Tieren geregelt. Darüber hinaus sind auch wichtige Regelungen enthalten, die die Jagd betreffen. Besondere Verordnungen betreffen beispielsweise die Jagd mit Hund: Tiere dürfen nicht auf andere Tiere gehetzt werden, Tiere dürfen nicht auf andere Tiere abgerichtet werden.

Des Weiteren ist im Tierschutzgesetz die Art des Tötens eines Wirbeltieres geregelt. Darüber hinaus dürfen gemäß dem Gesetz nur diejenigen Tiere töten, die die entsprechenden Kenntnisse sowie Fähigkeiten besitzen.

Tiergesundheitsgesetz

Das Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, den Verdacht einer meldepflichtigen Tierseuche oder den Ausbruch der selbigen sofort der entsprechenden Behörde mitzuteilen. Zu diesen meldepflichtigen Tierseuchen gehören unter anderem die Schweinepest und die Tollwut.

Die Tollwutverordnung

Die Tollwutverordnung sieht bei Ausbruch der Tollwut vor, das entsprechende Gebiet (mindestens 5.000 km² bzw. Radius von 40 km) als „Tollwut gefährdeten Bezirk“ zu kennzeichnen. Für die Jagdausübung ist diese Verordnung wichtig, da der Jagdausübungsberechtigte das seuchenverdächtige Wild erlegen und beseitigen muss.

Die Fleischhygiene-Vorschriften

Es gibt eine Reihe von Vorschriften, die den Jäger als Produzenten von Lebensmitteln betreffen. Er muss sich demnach genau an die allgemeinen Grundsätze der Lebensmittelhygiene sowie des Lebensmittelrechts halten. Darüber hinaus ist der Jäger verpflichtet, das erlegte Wild durch eine amtliche Fleischuntersuchung überprüfen zu lassen. Dies ist aber nur notwendig, wenn das Fleisch durch Menschen verzehrt werden soll und bedenkliche Merkmale aufweist. Wildschweine und Dachse müssen amtlich auf Trichinen (Fadenwürmer) untersucht werden.

Pflichtversicherungen für Jäger

Es gibt für Jäger zwei Versicherungen, die zwingend notwendig sind. Zum einen muss eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden und zum anderen eine gesetzliche Unfallversicherung. Die Jagdhaftpflichtversicherung muss der Jäger selbst abschließen. Durch sie werden Schäden abgedeckt, die durch die Jagdausübung einem anderen entstanden sind. Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen betrifft nur den Revierinhaber, der automatisch in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen wird. Die Unfallversicherung deckt körperliche Schäden ab. Alle, die im Jagdbetrieb angestellt sind, sind automatisch mitversichert. Ausgenommen hiervon sind allerdings Jagdgäste.

Haarwild und Federwild

Haarwild und Federwild

Haarwild ist die Bezeichnung für alle dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere.

Laut dem Bundesjagdgesetz §2 zählen hierzu:

Baummarder,

Dachs,

Damwild,

Elch,

Feldhase,

Fischotter,

Fuchs,

Gamswild,

Hermelin,

Iltis,

Luchs,

Mauswiesel,

Muffelwild,

Murmeltier,

Rehwild,

Rotwild,

Schneehase,

Schwarzwild,

Seehund,

Sikawild,

Steinmarder,

Steinwild,

Wildkaninchen,

Wildkatze,

Wisent

Die einzelnen Länder haben jedoch die Möglichkeit, zusätzliche Tierarten dem Jagdrecht hinzuzufügen. Dies wurde bei den folgenden Tierarten umgesetzt:

Marderhund (Enok),

Nutria,

Waschbär

Als Säugetiere werden die Tiere bezeichnet, die bestimmte Merkmale aufweisen:

Sie besitzen ein Fell aus Haaren.

Sie besitzen ein vollständiges Skelett (Schädel, Rumpf, Gliedmaßen).

Das Skelett des Schädels besitzt Zähne.

Sie besitzen ein Zwerchfell.

Sie besitzen eine Harnblase.

Sie besitzen eine Gallenblase. (Ausgenommen hiervon sind Cervide.)

Sie bringen ihre Jungen lebend zur Welt.

Sie säugen ihre Jungen.

Zusätzlich werden die Säugetiere in Ordnungen unterschieden: Schalenwild (Paarhufer), Raubtiere, Hasenartige und Nager.

Zum Schalenwild zählen:

Damwild,

Elch,

Gamswild,

Muffelwild,

Rehwild,

Rotwild,

Schwarzwild,

Sikawild,

Steinwild,

Wisent

Innerhalb der Ordnung des Schalenwildes findet nochmals eine Unterteilung in Allesfresser sowie Wiederkäuer statt. Die Wiederkäuer wiederum sind unterteilt in Cervide (Geweihträger) und Bovide (Hornträger).

Die Wiederkäuer kennzeichnen folgende Merkmale:

Sie sind ausschließlich Pflanzenfresser.

Sie besitzen ein Wiederkäuergebiss.

Sie besitzen einen Wiederkäuermagen, bestehend aus den Teilmägen Pansen, Netzmagen, Blättermagen und Labmagen.

Bei den Cerviden (Geweihträgern) bestehen folgende Merkmale:

Den Kopfschmuck (das Geweih) tragen ausschließlich die männlichen Stücke. (Ausgenommen hiervon sind die Rentiere.)

Das Geweih besteht aus einer Knochensubstanz.

Das Geweih wird in der Wachstumsphase von Bast umhüllt.

Hormone steuern das Wachstum des Geweihs.

Der Rosenstock (Stirnbeinfortsatz) bildet die Wachstumsgrundlage für das Geweih.

Sie besitzen keine Gallenblase.

Bei den Boviden (Hornträgern) bestehen folgende Kennzeichen:

Ihre Hörner unterliegen einem basalen Wachstum (dauerhaftes Wachstum).

Die Jahresringe am Horn geben Aufschluss über das Alter.

Innerhalb der ersten Lebensjahre findet das stärkste Hornwachstum statt.

Der Kopfschmuck wird sowohl von den männlichen als auch von den weiblichen Tieren getragen. (Ausgenommen hiervon sind Muffel.)

Die Entwicklung der Zähne beträgt mehr als 40 Monate.

Sie besitzen keine Grandeln.

Sie besitzen eine Gallenblase.

Die Steckbriefe der Schalenwildarten

Steckbrief des Rotwildes:

Färbung: rotbraune Sommerdecke, graubraune Winterdecke

Lebensraum: ursprünglich Steppe, halboffene Landschaft – heute geschlossene Waldgebiete

Lebensweise: Rudelverbände (Kahlwildrudel, Hirschrudel, Brunftrudel)

Streifgebiet: 1.000-3.000 ha, Hirsch 2.350 ha, Alttiere 700 ha

Ernährung: reiner Pflanzenfresser, Wiederkäuer, Mischäser

Hirschgerechte Zeichen: Fährte, Losung, Suhle, Scherzen, Himmelszeichen

Impressum

Verlag: BookRix GmbH & Co. KG

Tag der Veröffentlichung: 14.10.2020
ISBN: 978-3-7487-6078-8

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