1. Einleitung
2. „Designerbabys“ im Allgemeinen
2.1. Begriffsdefinition eines „Designerbabys“
2.2. Wie entstehen „Designerbabys“?
2.3. Die Geschichte der „Designerbabys“
3. Chancen und Risiken bei „Designerbabys“
3.1. Chancen
3.2. Risiken
3.2.1. Risiken für die Mutter
3.2.2. Risiken für das Kind
4. Verschiedene Aspekte
4.1. Ethische und kirchliche Aspekte
4.2. Medizinische und wissenschaftliche Aspekte
4.2.1. Medizinische Aspekte
4.2.2. Wissenschaftliche Aspekte
4.3. Finanzielle Aspekte
4.4. Rechtliche Aspekte
5. Nobelpreis
6. Fazit
1. Einleitung
Welche Chancen und Risiken gibt es bei „Designerbabys“? Diese Fragestellung werde ich in dem folgenden Text versuchen zu beantworten, außerdem werde ich noch auf verschiedene Aspekte zu diesem Thema eingehen und die Entstehung der „Designerbabys“erläutern.
Der Begriff „Designerbaby“ steht in Klammern, damit deutlich wird, dass der Begriff wissenschaftlich nicht korrekt ist und auch zu falschen Verstellungen führen kann. Denn der Begriff „Designerbaby“ kann sowohl in dem Sinne verstanden werden, dass man ein Kind nach bestimmten äußerlichen Merkmalen wie der Haarfarbe oder der Augenfarbe selektiert, als auch in Bezug auf das Auswählen von Embryonen nach genetischen Merkmalen, um zum Beispiel ein krankes Geschwisterkind mit lebensrettendem Nabelschnurblut oder Stammzellen zu retten. Das wäre zwar auch ohne ein „Designerbaby“ möglich, jedoch müsste dann erst einmal der passende Spender gefunden werden.
In Deutschland ist das Thema momentan in der Debatte, da das gültige Embryonenschutzgesetz es hier verbietet, mehr als drei Embryonen gleichzeitig der Mutter einzupflanzen. In vielen Ländern sind die Gesetze zum Schutz der Embryonen bedeutend weniger streng, doch dazu später mehr.
Ich habe dieses Thema gewählt, da mich Genetik im Allgemeinen und die Problematik dieses Themas im Besonderen interessiert. Zudem war ich neugierig, noch mehr darüber herauszufinden.
2. „Designerbabys“ im Allgemeinen
2.1. Begriffsdefinition eines „Designerbabys
Unter einem „Designerbaby“ versteht man ein Kind, welches außerhalb des Mutterleibes über die sogenannte In-Vitro-Fertilisation gezeugt wurde, und die Eizellen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib nach bestimmten Merkmalen über die Präimplantationsdiagnostik aussortiert wurden.
2.2. Wie entstehen „Designerbabys“?
Sie entstehen über die sogenannte In-Vitro-Fertilisation, was nichts anderes als Reagenzglas-Befruchtung heißt:
„[...]Die [In-Vitro-Fertilisation sei in Deutschland] eine anerkannte Therapieform bei Fruchtbarkeitsstörungen.“1
Um das Ganze besser verstehen zu können, ist hier der genaue Ablauf:
Der Frau wird FSH, das follikelstimulierende Hormon (→ Follikel = Eibläschen) gespritzt, damit ihr Körper mehrere Eizellen gleichzeitig produziert. Diese werden später durch die Bauchdecke oder die Scheidenwand mit einer Punktionsnadel angestochen und abgesaugt. Diesen Vorgang nennt man auch Follikelpunktion.
Die Spermien des Mannes erhält man durch Masturbation. Circa 100.000 Stück werden dann zu jeder Eizelle hinzugefügt und über Nacht im Brutschrank inkubiert, also ausgebrütet. Nach erneuten vierundzwanzig Stunden folgt eine Kontrolle, ob bereits zwei Vorkerne in der Eizelle vorhanden sind.
Ist dies der Fall, wählt der Arzt drei davon aus, die erneut im Brutschrank für vierundzwanzig Stunden gelagert werden. Es dürfen nur drei sein, da laut dem deutschen Embryonenschutzgesetz
„[...] bestraft [wird], wer es unternimmt, innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen auf eine Frau zu übertragen“.2
Die restlichen Embryonen werden in flüssigem Stickstoff bei -196° Celsius gelagert, damit sie für einen erneuten Embryonentransfer verwendet werden können. Ist dies nicht der Fall, werden sie vernichtet. Die ausgewählten Embryonen werden im 8- oder 16- Zellstadium über einen feinen Katheter in die Gebärmutterhöhle der Frau geführt. Das ist dann der sogenannte Embryonentransfer.
Die Erfolgschance hierbei, also dass ein lebensfähiges Kind nach neun Monaten geboren wird, beträgt mit der Hormonbehandlung ca. 30 %, doch diese Angabe variiert je nach Quelle.
Bis zu diesem Schritt werden meistens diejenigen Frauen mit Kinderwunsch befruchtet, die auf gewöhnlichem Wege keine Kinder bekommen können, also auch solche, bei denen keine Krankheit am Erbgut vorliegt.
Doch jetzt stellt sich noch die Frage, was dies mit „Design“ zu tun hat:
Vor der Einführung in die Gebärmutterhöhle werden die Embryonen auf gewisse Merkmale hin untersucht und anschließend aussortiert oder ausgewählt. Dies gilt sowohl für medizinische Aspekte, um vererbbare oder tödliche Krankheiten auszuschließen als auch, um ein Kind nach gewünschten äußerlichen Merkmalen zu selektieren. Wenn also die Eltern zum Beispiel ein Mädchen möchten, werden ausschließlich die Embryonen mit zwei x-Chromo-somen ausgewählt. Dies ist zwar möglich, jedoch in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes (noch) nicht erlaubt. In einigen anderen Ländern wird letzteres jedoch schon praktiziert.
2.3. Die Geschichte der „Designerbabys“
Die Idee, Kinder künstlich im Reagenzglas herzustellen, stammt von dem englischen Forscher Robert Edwards. 1950 begann er seine Forschungsarbeit mit Mäusen an der Universität von Edinburgh. Wie bei der heutigen In-Vitro-Fertilisation beim Menschen begann er damit, den weiblichen Mäusen Hormone zu verabreichen, damit diese vermehrt Eizellen produzieren. In vielen Versuchen lernte er so mehr und mehr, die Hormone richtig einzusetzen. Nachdem er dann auch weibliche Eizellen von einer befreundeten Gynäkologin bekam, fand er heraus, wie lange, bei welcher Temperatur, mit welchen Nährstoffen und mit welchem pH-Wert die Zellen reifen müssen um vollständig heranreifen zu können. Bis zu dessen Tod 1988 arbeitete er erfolgreich mit dem Gynäkologen Patrick Steptoe zusammen. Die Eizellen kamen nun von Steptoe, Edwards befruchtete und kultivierte sie. Am 25. Juli 1978 kam dann Luise Brown, das erste „Retortenbaby“, auf die Welt. Bis heute sind bereits vier Millionen Menschen auf diesem Weg gezeugt worden.
3. Chancen und Risiken
Doch um zu der eigentlichen Fragestellung zurückzukommen, werde ich nun erläutern, welche Chancen und Risiken es wirklich bei der Entstehung und im späteren Leben von „Designerbabys“ gibt.
3.1. Chancen
Eine naheliegende Chance ist es, dass kinderlose Paare, die aufgrund von Unfruchtbarkeit oder sonstigen Problemen keine Kinder bekommen können, die Möglichkeit erhalten, auch ohne Adoption eine Familie zu gründen. Außerdem können sie dabei auch noch das Aussehen festlegen, was allerdings in Deutschland noch nicht erlaubt ist und technisch auch noch nicht zu einhundert Prozent möglich ist.
Unabhängig davon kann zum Beispiel an Leukämie erkrankten Geschwister-kindern mit Stammzellen und Nabelschnurblut der „Designerbabys“ geholfen werden.
Obendrein kann aufgrund dieser Technik eine vererbbare Krankheit, von welcher das Kind betroffen wäre, praktisch ausgelöscht werden, da dann nur die Eizellen eingepflanzt würden, welche nicht von dem Gendefekt betroffen sind.
Sowohl etwas Positives als auch etwas Negatives hat die Möglichkeit, dass auch noch Geburten im höheren Alter möglich sind. Für Frauen, die sich erst auf die Karriere und später auf die Familie konzentrieren möchten, ist diese Methode sicherlich eine Möglichkeit, ihr Lebensziel zu erfüllen. Allerdings bringen Geburten im hohen Alter erhöhte Risiken für Kind und Mutter mit sich.
Die Eizellen, die nicht mehr für die In-Vitro-Fertilisation verwendet werden und somit praktisch nutzlos wären, kommen manchmal der Krebsforschung zu gute, was dann wiederum Menschenleben retten kann.
3.2. Risiken
Von allen Chancen einmal abgesehen, muss man trotzdem die Risiken, die sowohl für die Mutter als auch für das Kind bestehen, abwägen.
3.2.1. Risiken für die Mutter
Zu einem der größten Risiken gehört, dass es durch die Einpflanzung von mehreren Eizellen zu Mehrlingsgeburten kommen kann. Dies stellt sowohl für die Mutter als auch für die Kinder ein großes Risiko dar. Außerdem kann es bei der Mutter selbst zu Infektionen und Blutungen kommen. Darüber hinaus kann die Hormonbehandlung bei der Frau zu Stimmungsschwankungen und Übelkeit führen. Außerdem ist es natürlich auch eine sehr große psychische Belastung für beide Partner, wenn die Mutter selbst nach einer zweiten In-Vitro-Fertilisation immer noch nicht schwanger wird.
Ein viel größeres Risiko, das noch nicht endgültig erforscht ist, ist das erhöhte Eierstockkrebs-Risiko. 1992 wurde von A. Whittemore eine große Studie durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass das Risiko, an Krebs zu erkranken, um 3 Prozent gestiegen sei. Bei späteren Versuchen von anderen Ärzten konnte dies jedoch nicht bestätigt werden.
3.2.2. Risiken für das Kind
Neben den Risiken für die Mutter bestehen natürlich auch große Risiken für das Kind. Dazu können Fehlbildungen, bei Mehrlingsgeburten eine Unterentwicklung des Kindes, Frühgeburten oder auch Fehlgeburten gehören.
Außerdem bringt natürlich auch jede Operation Gefahren mit sich, welche bei einem neugeborenen Kind, welches direkt nach der Geburt auf dem Labortisch landet um sein Geschwisterkind zu retten natürlich noch verschärft sind.
4. Verschiedene Aspekte
Die Entstehung von „Designerbabys“ beinhaltet natürlich viele verschiedene Aspekte, die ich nun kurz erläutern werde.
4.1. Ethische und kirchliche Aspekte
Die ethischen Probleme sind bei „Designerbabys“ zweifelsohne zu erkennen. Es stellt sich immer die Frage, was mit den nicht eingepflanzten, also praktisch überflüssigen Embryonen passiert. Ist es vertretbar, Embryonen mit unerwünschten Merkmalen „auszusortieren“? Wie empfinden die Menschen, die mit einer Krankheit leben, die sonst aussortiert werden würde und die vielleicht sogar ein erfülltes Leben haben?
Auch kann es in Familien Probleme unter Geschwistern geben, wenn eines der Kinder (nur) zu dem Zweck gezeugt wurde, „Ersatzteillager“ für ein krankes Geschwisterkind zu sein.
Die beiden großen deutschen Kirchen, also die katholische und die evangelische Kirche, haben sich auch gegen „Designerbabys“ ausgesprochen, von Seiten der katholischen Kirche heiß es:
„ […] alle Formen der k[ü]nstlichen Befruchtung [sind annehmbar], aber außerhalb der Ehe, das heisst mit dem Samen oder der Eizelle eines fremden Spenders, sei sie [(die künstliche Befruchtung )]schlicht [verwerflich ….].“3
Ein großes Problem der beiden Kirchen ist natürlich die Frage, ob der Mensch wirklich Gott spielen darf, indem sonst zufällig ausgewählte Merkmale bestimmt und „unerwünschte“ Eizellen selektiert werden.
Die evangelische Kirche sieht es nicht ganz so hart, doch hat auch sie damit ihre Probleme:
„[...]Alle medizinischen Massnahmen entschuldigt dieser Wunsch [nach einem gesunden Kind, welches auf natürlichem Wege nicht gezeugt werden kann], allerdings nicht: Man kann die Organspende befuerworten, doch man kann wegen des Wunsches, ein neues, gesundes Organ zu bekommen, keinen Organhandel (→ mit den Organen und dem Blut des Geschwisterkindes) rechtfertigen, sagt [Herrmann d.] Barth, [Theologe und Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland).“4
Das große Problem, welches sich außerdem hinter der ethischen Frage verbirgt, ist, dass die nicht eingepflanzten Embryonen einfach weggeworfen, aufbewahrt oder für Forschungszwecke verwendet werden. Nun stellt sich die Frage, was wichtiger ist. Die Chance eines Kindes, ohne Krankheiten zu leben oder das Töten eines Embryonen (oder besser eines „Zellhaufens“) welcher nicht einmal die Gelegenheit bekommt zu leben.
Desweiteren ist es so, dass
"Eine Knochenmarksentnahme […] überhaupt kein harmloser, sondern ein oft sehr schmerzhafter Eingriff [ist], gerade für ein kleines neugeborenes Baby, dem das Verfahren überhaupt nicht nützt und das nicht in der Lage ist, sein Einverständnis zu geben. Dass ein Baby für einen derartigen Zweck geschaffen werden soll, ist für mitfühlende und zivilisierte Bürger unvorstellbar."5
Auch stellt sich natürlich die Frage, ob wirklich alles, was medizinisch machbar ist, auch zu rechtfertigen und ethisch zu vertreten ist, doch das bleibt eine Frage, die sich immer stellen wird. Letztlich liegt es in der Hand des Gesetzgebers und auch der Forschung, hier die zweifellos schwierige Entscheidung zu treffen.
4.2. Medizinische und wissenschaftliche Aspekte
Neben den ethischen Aspekten, die natürlich immer das Handeln bestimmen sollten, darf man natürlich nicht vergessen, dass medizinische und wissen-schaftliche Fortschritte eines Tages hoffnungsvolle und neue Therapieformen entwickeln können.
4.2.1. Medizinisch
Zu den medizinischen Aspekten ist zu sagen, dass es aus der Sicht der Medizin praktisch nur Gutes über die „Designerbabys“ zu sagen gibt. So werden in den USA die „überflüssigen“ Embryonen zur Krebsforschung verwendet, was natürlich etwas Gutes hat. Außerdem ist es natürlich toll, wenn ein krankes Kind durch sein Geschwisterkind wieder geheilt werden kann. Doch auch hier muss man die Risiken beachten, die natürlich bei jeder medizinischen Handlung entstehen.
4.2.2. Wissenschaftlich
In Deutschland ist eine Stammzellenforschung zwar möglich, dennoch ist sie stark begrenzt. Für die Krebs- oder Parkinsonforschung dürfen zwar keine Embryonen verwendet werden, doch das Forschen an importierten Embryonen für „hochrangige“ Forschungsziele ist erlaubt, wenn diese vor 2002 über die künstliche Befruchtung entstanden sind und keinen bestimmten „Nutzen“ mehr erfüllen.
Doch es gibt auch noch einige andere Grenzen. Zum einen dürfen keine Menschen geklont werden, wie die Projektgruppe der Internationalen Gesellschaft für Stammzellenforschung festlegte. Außerdem soll es vermieden werden, dass jeder selbsternannte Forscher seine Ergebnisse veröffentlichen kann. Dieses und noch einige andere Richtlinien sollen nun alle Forscher weltweit unterzeichnen, die mit menschlichen Embryonen arbeiten.
Einige Verbände, wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) verlangen auch strengere Richtlinien, zum Beispiel, dass die embryonale Stammzellen-forschung nur zugelassen werden solle, wenn ein wissenschaftliches Ziel erreichbar scheint.
Außerdem ist es auch so, dass sich manchmal die sogenannten „schwarzen Schafe“ unter die Forscher mischen.
4.3. Finanzielle Aspekte
Doch selbst wenn man von allen anderen Aspekten einmal absieht, gibt es trotzdem noch ein Problem: Die Kosten.
Da die Präimplantationsdiagnostik unmittelbar mit der In-Vitro-Fertilisation zusammenhängt und beides relativ aufwendige Verfahren sind, entstehen für eine Behandlung Kosten von circa 10.000 ¤, in denen ungefähr 3.000 ¤ für die Präimplantationsdiagnose enthalten sind. Eine Summe, die für die meisten Menschen nicht tragbar ist.
Wenn nun allerdings der erste Versuch nicht klappt, können die Kosten förmlich explodieren, wie es einer Britin passiert ist. Für ihr krankes Kind ließen sie und ihr Mann ein „Designerbaby“ künstlich erzeugen, welches alle genetischen Merkmale aufwies, um dem von Leukämie geheilten Sohn bei einem erneuten Ausbrechen der Krankheit die entsprechenden Körpersubstanzen spenden zu können.
Da für den ersten und den zweiten Versuch jeweils elf Embryonen befruchtet wurden, soll die Behandlung ca. 50.000 ¤ gekostet haben.
In Deutschland zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn nach § 27a SGB V (Sozialgesetzbuch) folgende Bedingungen erfüllt werden:
„(1) Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn
1)diese Maßnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind,
2)nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht besteht, daß durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme drei Mal ohne Erfolg durchgeführt worden ist,
3)die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind,
4)ausschließlich Ei-- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden und
5)sich die Ehegatten vor Durchführung der Maßnahmen von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, über eine solche Behandlung unter Berücksichtigung ihrer medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte haben unterrichten lassen und der Arzt sie an einen der Ärzte oder eine der Einrichtungen überwiesen hat, denen eine Genehmigung nach § 121a erteilt worden ist6.
Bis zum Jahr 2003 übernahm die Krankenkasse vier volle Behandlungen, heute sind es nur noch drei, welche auch nur zur Hälfte übernommen werden.
4.4. Rechtliche Aspekte
In Deutschland ist, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, die Wahl des Geschlechtes nicht erlaubt, es sei denn, eine schwere geschlechtsbezogene Krankheit hängt damit zusammen:
„Wer es unternimmt, eine menschliche Eizelle mit einer Samenzelle künstlich zu befruchten, die nach dem in ihr enthaltenen Geschlechtschromosom ausgewählt worden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Dies gilt nicht, wenn die Auswahl der Samenzelle durch einen Arzt dazu dient, das Kind vor der Erkrankung an einer Muskeldystrophie vom Typ Duchenne oder einer ähnlich schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erbkrankheit zu bewahren, und die dem Kind drohende Erkrankung von der nach Landesrecht zuständigen Stelle als entsprechend schwerwiegend anerkannt worden ist.“7
Außerdem ist es in Deutschland nicht gestattet, innerhalb eines Befruchtungsvorganges mehr als drei Eizellen in die Frau einzupflanzen, des weiteren ist es auch nicht gestattet, mehr als diese drei möglichen Embryonen zu befruchten:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[…]
3. es unternimmt, innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen auf eine Frau zu übertragen,
[...]
5. es unternimmt, mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen.
[...]“8
Dieses „Embryonenschutzgesetz“ befindet sich momentan noch in der Debatte, führt aber dazu, dass Paare, die entgegen diesen Kriterien mehr Embryonen eingepflanzt haben möchten oder auswählen möchten, häufig in die USA fahren, um dort den Eingriff vornehmen zu lassen.
Natürlich muss auch §1 des Grundgesetzes beachtet werden, denn dieses besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Doch ab wann ist man denn nun ein Mensch? Juristen sagen, dass man ab der ersten Wehe, beziehungsweise ab dem ersten Schnitt des Kaiserschnittes ein Mensch ist. Die Verfechter der ethischen Sicht beharren darauf, dass man ab der Verschmelzung von Eizelle und den Samen des Mannes ein Mensch ist. Doch diese Diskussion wird sich wohl noch länger fortsetzen, wenn keine Lösung dafür gefunden wird.
5. Nobelpreis
Im Jahr 2010 erhielt Robert Edwards für seine erfolgreiche Arbeit den Medizin-Nobelpreis. Dies geschah erst so spät, da nach Aussage von Klas Klärre, Mitglied des Stockholmer Nobelkomitees,
„[sie sicher sein wollten], dass die betreffende Sache auch wirklich funktioniert, wenn [der Medizin-Nobelpreis vergeben wird.]“9
Der Preis ging nur an Edwards, nicht an seinen bereits verstorbenen Kollegen Steptoe, da
„...Geld, Medaille und Ruhm […] vom Nobel-Komitee nicht posthum vergeben werde [können].“10
Nach dem Bekanntwerden der Vergabe des Preises an Robert Edwards erklärten Lesley und Louise Brown:
„Das sind fantastische Neuigkeiten, Mama und ich sind so glücklich, dass einer der beiden Pioniere der [In-Vitro-Fertilisation] die Aufmerksamkeit bekommen hat, die er verdient.“11
6. Fazit
Abschließend ist zu sagen, dass die Entscheidung, ein „Designerbaby“ zu bekommen, eigentlich immer bei den Eltern liegt. Ich persönlich würde mir niemals ein Kind mit bestimmten äußerlichen Merkmalen wünschen, da ich denke, dass nicht alles, was technisch möglich ist auch unbedingt angewendet werden sollte. Gerade das Bekommen von Kindern war schon immer etwas Besonderes. Jeder Mensch sollte das Recht haben, so angenommen zu werden wie er ist.
Auch die Möglichkeit, ein „Ersatzteillager-Kind“ zu bekommen, finde ich an sich eine tolle Möglichkeit, um ein krankes Geschwisterkind zu retten. Doch ich möchte nicht in dessen Rolle stecken und wissen, dass ich nur gezeugt wurde um meinen Bruder/meine Schwester zu retten, und meine Eltern mehrere Tausend Euro gekostet habe, bevor ich auf die Welt kam.
Auch als Elternteil möchte ich nicht vor der Entscheidung stehen müssen, ob ich ein „Ersatzteillager-Kind“ bekommen soll, um mein anderes, erkranktes Kind retten zu können.
Zu der Grundlegenden Problematik ist noch zu sagen, dass es natürlich immer mit der Gesetzgebung des jeweiligen Landes zusammenhängt. Doch das Verbieten von Dingen in Deutschland führt eigentlich nur dazu, dass deshalb immer mehr in die USA fahren, und deshalb sollte man meiner Meinung nach die Gesetzgebung in Deutschland ändern.
alle Quellenangaben sind auf Anfrage zu erhalten
Tag der Veröffentlichung: 28.01.2011
Alle Rechte vorbehalten
Widmung:
Dieses Buch widme ich meiner Mutter, die mich so wunderbar unterstützt hat, meiner Schule für den Antrieb und meinem Biologielehrer für die gute Note....