Die Betätigung Der Carl Zeiss-Stiftung Gemäß § 103 Hat Jederzeit Strenge
Neutralität Gegenüber Allen Politischen Und Religiösen Parteien Zu
Wahren.
Unter Keinen Umständen Dürfen Innerhalb Oder Außerhalb Der
Stiftungsbetriebe Mittel Der Stiftung Verwandt Werden Zugunsten Von
Einrichtungen, Deren Leitung Oder Benutzung Durch Konfessionelle Oder
Politische Rücksichten Beschränkt Ist, Oder Zugunsten Von Zwecken, Deren
Förderung, Möchten Sie Auch An Sich Gemeinnützige Sein, Im Gegebenen
Fall Mit Kirchlichen Oder Politischen Parteibestrebungen Auf Irgend Eine
Art In verbindung Gebracht Ist.